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Unterhalt für die Vergangenheit
zahlen – Wann rückwirkender
Unterhalt möglich ist
Unterhalt wird grundsätzlich nur für die Zukunft
geschuldet. In bestimmten Fällen kann jedoch
auch Unterhalt für die Vergangenheit verlangt
werden. Die wichtigste gesetzliche Grundlage
dafür ist § 1613 BGB.
Ein Anspruch entsteht meist erst, wenn der
Unterhaltspflichtige zur Auskunft oder Zahlung
aufgefordert wurde, in Verzug geraten ist oder ein
gerichtliches Verfahren begonnen hat
Dieser Ratgeber erklärt verständlich:
•
Wann rückwirkender Unterhalt möglich ist
•
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
•
Wie hoch die Nachzahlung sein kann
•
Welche Fristen gelten
Rückwirkender Unterhalt – das
Wichtigste auf einen Blick
Punkt Erklärung
Grundregel Unterhalt wird
normalerweise nur für die
Zukunft gezahlt
Gesetzliche Grundlage § 1613 BGB
Rückwirkende
Forderung möglich bei Verzug,
Auskunftsaufforderung
oder Klage
Verjährungsfrist regelmäßig 3 Jahre
Anspruchsteller Kinder, Ehegatten oder Ex-
Ehegatten
Was bedeutet Unterhalt für die
Vergangenheit?
Unterhalt für die Vergangenheit bedeutet, dass
nicht gezahlter Unterhalt nachträglich
eingefordert wird.
Beispiel:
Ein Vater zahlt mehrere Monate keinen
Kindesunterhalt. Wird der Anspruch später geltend
gemacht, kann der fehlende Unterhalt für diese
Monate nachgezahlt werden.
Der Gesetzgeber erlaubt diese Nachforderung
jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Wie sich rückwirkender Unterhalt
sichern lässt
Wer Unterhalt für die Vergangenheit verlangen
möchte, sollte schnell handeln.
Empfohlene Schritte:
1.
Schriftliche Zahlungsaufforderung senden
2.
Auskunft über Einkommen verlangen
3.
Jugendamt oder Anwalt einschalten
4.
Unterhaltstitel beantragen
Ein Unterhaltstitel ermöglicht später auch
Zwangsvollstreckung.
Häufige Fehler beim rückwirkenden
Unterhalt
Viele Unterhaltsberechtigte verlieren Ansprüche,
weil sie zu spät handeln.
Typische Fehler:
•
keine schriftliche Zahlungsaufforderung
•
keine Auskunft über Einkommen verlangt
•
Unterhalt nicht titulieren lassen
•
zu lange warten
Ein kurzer Brief kann bereits ausreichen, um den
Anspruch für die Zukunft zu sichern.
Voraussetzungen für rückwirkenden
Unterhalt
Damit Unterhalt für die Vergangenheit verlangt
werden kann, müssen meist die Voraussetzungen
des § 1613 BGB erfüllt sein.
Typische Fälle sind:
1. Aufforderung zur Auskunft über
Einkommen
Der Unterhaltspflichtige wird schriftlich aufgefordert,
seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse
offenzulegen.
2. Unterhaltspflichtiger gerät in Verzug
Der Unterhaltsberechtigte verlangt konkret Zahlung
und der Verpflichtete zahlt dennoch nicht.
3. Gerichtliches Verfahren
Der Unterhaltsanspruch wird vor Gericht geltend
gemacht.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Unterhalt ab dem
ersten Tag des entsprechenden Monats verlangt
werden.
Beispiel für rückwirkenden
Kindesunterhalt
Praxisbeispiel:
•
Vater Nettoeinkommen: 2.800 €
•
Kind: 14 Jahre
•
Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle: 502 €
•
Kindergeldanteil: 129,50 €
•
Berechnung:
502 € – 129,50 € = 372,50 € monatlicher Unterhalt
Wenn der Vater 6 Monate nicht gezahlt hat:
372,50 € × 6 = 2.235 € Nachzahlung
Sonderfälle: Unterhalt ohne vorherige
Aufforderung
In wenigen Situationen kann Unterhalt auch ohne
vorherige Zahlungsaufforderung verlangt werden:
•
Sonderbedarf (z. B. unerwartete hohe Kosten
für medizinische Behandlung)
•
Täuschung oder bewusstes Verbergen von
Einkommen
•
wenn der Berechtigte an der Geltendmachung
gehindert war
Diese Fälle sind jedoch selten und müssen meist
gerichtlich geprüft werden.
Verjährung beim Unterhalt
Unterhaltsansprüche verjähren grundsätzlich nach
3 Jahren.
Beispiel:
Unterhalt aus dem Jahr 2023 kann in der Regel bis
31.12.2026 geltend gemacht werden.
Je früher der Anspruch gestellt wird, desto
einfacher ist die Durchsetzung.
Fazit: Wann Unterhalt für die
Vergangenheit gezahlt werden muss
Unterhalt wird grundsätzlich nicht rückwirkend
gezahlt.
Eine Nachforderung ist jedoch möglich, wenn:
•
der Unterhaltspflichtige zur Zahlung
aufgefordert wurde
•
er in Verzug geraten ist
•
ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde
Wer Unterhalt verlangt, sollte daher frühzeitig
handeln und den Anspruch dokumentieren.
FAQ – Unterhalt für die Vergangenheit
Kann Unterhalt rückwirkend verlangt
werden?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In
der Regel muss der Unterhaltspflichtige zuvor zur
Zahlung oder Auskunft aufgefordert worden sein.
Wie lange kann Unterhalt rückwirkend
verlangt werden?
Unterhaltsforderungen verjähren normalerweise
nach drei Jahren.
Kann Kindesunterhalt immer rückwirkend
verlangt werden?
Nein. Ohne vorherige Aufforderung oder
gerichtliches Verfahren ist eine Nachforderung
meist nicht möglich.
Ab wann muss rückwirkender Unterhalt
gezahlt werden?
In der Regel ab dem Monat, in dem der
Unterhaltspflichtige zur Auskunft oder Zahlung
aufgefordert wurde.
Kann das Jugendamt rückwirkenden
Unterhalt verlangen?
Ja. Wenn das Jugendamt den Unterhaltsanspruch
vertritt, kann es auch rückwirkende Forderungen
geltend machen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal