RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Rückwirkender Unterhalt:
Zahlungen für die
Vergangenheit
1. Was ist rückwirkender Unterhalt?
Rückwirkender Unterhalt bedeutet:
Unterhaltszahlungen für bereits vergangene
Zeiträume, in denen bisher nichts gezahlt wurde.
Beispiel:
Ein Vater zahlt von Januar bis Juni 2025 keinen
Kindesunterhalt. Die Mutter kann nun für diese 6
Monate Unterhalt rückwirkend einfordern.
§§ 1601–1615 BGB – Unterhaltspflicht von Eltern
§ 242 BGB – Grundsatz von Treu und Glauben
2. Wer kann Unterhalt rückwirkend
geltend machen?
Kinder: Minderjährige oder volljährige Kinder, die
auf Unterstützung angewiesen sind.
Ex-Ehegatten: Unter bestimmten
Voraussetzungen (nachehelicher Unterhalt).
Praxisbeispiel:
Anna (16) hat seit Mai 2025 keinen Unterhalt von
ihrem Vater erhalten. Sie kann rückwirkend
Zahlungen für Mai bis Dezember geltend machen.
3. Voraussetzungen für rückwirkenden
Unterhalt
Unterhaltspflicht muss bestehen (gesetzlich,
gerichtlich oder per Vergleich).
Bisherige Zahlungen fehlen.
Verjährungsfrist beachten: Grundsätzlich 3 Jahre
(§ 195 BGB).
Bedarf nachweisen: Lebenshaltungskosten,
Ausbildung, medizinische Versorgung.
4. Berechnung rückwirkender
Unterhaltsansprüche
Beispielrechnung für minderjährige Kinder
(2026):
1.
Nettoeinkommen Vater: 2.800 €
2.
Kindergeld: 259 €
3.
Düsseldorfer Tabelle, Alter 12–17: 502 €
Berechnung:
502 € – 129,50 € (Hälfte Kindergeld) = 372,50 €
pro Monat
Für 6 Monate rückwirkend: 372,50 € × 6 = 2.235 €
Hinweis: Bei volljährigen Kindern wird
Ausbildungsvergütung angerechnet.
5. Wie der Anspruch gesichert wird
•
Unterhaltstitel beantragen: Gerichtlicher Titel
sichert die Zahlung.
•
Jugendamt einschalten (§ 1612a BGB): Prüft
Anspruch und kann Vorschuss leisten.
•
Direkte Forderung mit
Zahlungsaufforderung: Bei Streit vor Gericht
durchsetzbar.
Praxisbeispiel:
Peter hat 9 Monate Unterhalt nicht gezahlt. Die
Mutter beantragt einen Unterhaltstitel beim
Familiengericht. Das Gericht entscheidet: Peter
muss rückwirkend 9 Monate zahlen und zukünftig
monatlich überweisen.
6. Tipps für Betroffene
Frühzeitig handeln – je länger der Zeitraum, desto
schwieriger die Beweisführung.
Dokumentation sichern – Kontoauszüge,
Schriftverkehr, Belege für den Bedarf.
Professionelle Hilfe nutzen – Anwalt oder
Jugendamt können Ansprüche durchsetzen.
7. Wichtige Rechtsquellen
BGB: §§ 1601–1615, § 242
Düsseldorfer Tabelle: Richtlinie zur
Unterhaltsberechnung
ZPO: §§ 704 ff. – Vollstreckung von Unterhaltstiteln
8. Zusammenfassung
•
Rückwirkender Unterhalt kann bis zu 3 Jahre
rückwirkend geltend gemacht werden.
•
Voraussetzung: Unterhaltspflicht +
ausbleibende Zahlungen.
•
Gerichtliche Titulierung erhöht Sicherheit.
Hinweis:
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