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Rückwirkender Unterhalt: Zahlungen für die

Vergangenheit

1. Was ist rückwirkender Unterhalt?

Rückwirkender Unterhalt bedeutet: Unterhaltszahlungen für bereits vergangene Zeiträume, in denen bisher nichts gezahlt wurde. Beispiel: Ein Vater zahlt von Januar bis Juni 2025 keinen Kindesunterhalt. Die Mutter kann nun für diese 6 Monate Unterhalt rückwirkend einfordern. §§ 1601–1615 BGB – Unterhaltspflicht von Eltern § 242 BGB – Grundsatz von Treu und Glauben
Unterhalt rückwirkend zahlen

2. Wer kann Unterhalt rückwirkend geltend

machen?

Kinder: Minderjährige oder volljährige Kinder, die auf Unterstützung angewiesen sind. Ex-Ehegatten: Unter bestimmten Voraussetzungen (nachehelicher Unterhalt). Praxisbeispiel: Anna (16) hat seit Mai 2025 keinen Unterhalt von ihrem Vater erhalten. Sie kann rückwirkend Zahlungen für Mai bis Dezember geltend machen.

3. Voraussetzungen für rückwirkenden Unterhalt

Unterhaltspflicht muss bestehen (gesetzlich, gerichtlich oder per Vergleich). Bisherige Zahlungen fehlen. Verjährungsfrist beachten: Grundsätzlich 3 Jahre (§ 195 BGB). Bedarf nachweisen: Lebenshaltungskosten, Ausbildung, medizinische Versorgung.

4. Berechnung rückwirkender Unterhaltsansprüche

Beispielrechnung für minderjährige Kinder (2026): 1. Nettoeinkommen Vater: 2.800 € 2. Kindergeld: 259 € 3. Düsseldorfer Tabelle, Alter 12–17: 502 € Berechnung: 502 € – 129,50 € (Hälfte Kindergeld) = 372,50 € pro Monat Für 6 Monate rückwirkend: 372,50 € × 6 = 2.235 € Hinweis: Bei volljährigen Kindern wird Ausbildungsvergütung angerechnet.

5. Wie der Anspruch gesichert wird

Unterhaltstitel beantragen: Gerichtlicher Titel sichert die Zahlung. Jugendamt einschalten (§ 1612a BGB): Prüft Anspruch und kann Vorschuss leisten. Direkte Forderung mit Zahlungsaufforderung: Bei Streit vor Gericht durchsetzbar. Praxisbeispiel: Peter hat 9 Monate Unterhalt nicht gezahlt. Die Mutter beantragt einen Unterhaltstitel beim Familiengericht. Das Gericht entscheidet: Peter muss rückwirkend 9 Monate zahlen und zukünftig monatlich überweisen.

6. Tipps für Betroffene

Frühzeitig handeln – je länger der Zeitraum, desto schwieriger die Beweisführung. Dokumentation sichern – Kontoauszüge, Schriftverkehr, Belege für den Bedarf. Professionelle Hilfe nutzen – Anwalt oder Jugendamt können Ansprüche durchsetzen.

7. Wichtige Rechtsquellen

BGB: §§ 1601–1615, § 242 Düsseldorfer Tabelle: Richtlinie zur Unterhaltsberechnung ZPO: §§ 704 ff. – Vollstreckung von Unterhaltstiteln

8. Zusammenfassung

Rückwirkender Unterhalt kann bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Voraussetzung: Unterhaltspflicht + ausbleibende Zahlungen. Gerichtliche Titulierung erhöht Sicherheit.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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1. Was ist rückwirkender Unterhalt?

Rückwirkender Unterhalt bedeutet: Unterhaltszahlungen für bereits vergangene Zeiträume, in denen bisher nichts gezahlt wurde. Beispiel: Ein Vater zahlt von Januar bis Juni 2025 keinen Kindesunterhalt. Die Mutter kann nun für diese 6 Monate Unterhalt rückwirkend einfordern. §§ 1601–1615 BGB – Unterhaltspflicht von Eltern § 242 BGB – Grundsatz von Treu und Glauben
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2. Wer kann Unterhalt rückwirkend

geltend machen?

Kinder: Minderjährige oder volljährige Kinder, die auf Unterstützung angewiesen sind. Ex-Ehegatten: Unter bestimmten Voraussetzungen (nachehelicher Unterhalt). Praxisbeispiel: Anna (16) hat seit Mai 2025 keinen Unterhalt von ihrem Vater erhalten. Sie kann rückwirkend Zahlungen für Mai bis Dezember geltend machen.

3. Voraussetzungen für rückwirkenden

Unterhalt

Unterhaltspflicht muss bestehen (gesetzlich, gerichtlich oder per Vergleich). Bisherige Zahlungen fehlen. Verjährungsfrist beachten: Grundsätzlich 3 Jahre (§ 195 BGB). Bedarf nachweisen: Lebenshaltungskosten, Ausbildung, medizinische Versorgung.

4. Berechnung rückwirkender

Unterhaltsansprüche

Beispielrechnung für minderjährige Kinder (2026): 1. Nettoeinkommen Vater: 2.800 € 2. Kindergeld: 259 € 3. Düsseldorfer Tabelle, Alter 12–17: 502 € Berechnung: 502 € – 129,50 € (Hälfte Kindergeld) = 372,50 € pro Monat Für 6 Monate rückwirkend: 372,50 € × 6 = 2.235 € Hinweis: Bei volljährigen Kindern wird Ausbildungsvergütung angerechnet.

5. Wie der Anspruch gesichert wird

Unterhaltstitel beantragen: Gerichtlicher Titel sichert die Zahlung. Jugendamt einschalten (§ 1612a BGB): Prüft Anspruch und kann Vorschuss leisten. Direkte Forderung mit Zahlungsaufforderung: Bei Streit vor Gericht durchsetzbar. Praxisbeispiel: Peter hat 9 Monate Unterhalt nicht gezahlt. Die Mutter beantragt einen Unterhaltstitel beim Familiengericht. Das Gericht entscheidet: Peter muss rückwirkend 9 Monate zahlen und zukünftig monatlich überweisen.

6. Tipps für Betroffene

Frühzeitig handeln – je länger der Zeitraum, desto schwieriger die Beweisführung. Dokumentation sichern – Kontoauszüge, Schriftverkehr, Belege für den Bedarf. Professionelle Hilfe nutzen – Anwalt oder Jugendamt können Ansprüche durchsetzen.

7. Wichtige Rechtsquellen

BGB: §§ 1601–1615, § 242 Düsseldorfer Tabelle: Richtlinie zur Unterhaltsberechnung ZPO: §§ 704 ff. – Vollstreckung von Unterhaltstiteln

8. Zusammenfassung

Rückwirkender Unterhalt kann bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Voraussetzung: Unterhaltspflicht + ausbleibende Zahlungen. Gerichtliche Titulierung erhöht Sicherheit.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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