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Wie lange muss
Kindesunterhalt gezahlt
werden? – Dauer, Ausnahmen
& Praxisbeispiel
Viele Eltern fragen sich: Bis wann besteht die
Pflicht, Kindesunterhalt zu zahlen? Reicht der 18.
Geburtstag aus oder endet der Unterhalt erst nach
Ausbildung oder Studium?
In diesem Ratgeber erklären wir verständlich und
rechtlich korrekt,
wie lange Kindesunterhalt gezahlt werden muss,
welche Sonderfälle es gibt (Ausbildung, Studium,
Volljährigkeit) und worauf Eltern in der Praxis
unbedingt achten sollten.
Bis wann besteht die Pflicht zur
Zahlung von Kindesunterhalt?
Grundsatz
Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit
einem bestimmten Alter, sondern erst dann, wenn
das Kind finanziell selbstständig ist.
Entscheidend ist nicht das Alter, sondern:
•
Ausbildungssituation
•
eigenes Einkommen
•
Abschluss der ersten Berufsausbildung
Kindesunterhalt ab 18 Jahren –
wie lange noch?
Auch nach dem 18. Geburtstag kann Unterhalt
geschuldet sein.
Unterhaltspflicht besteht weiter, wenn:
•
sich das Kind in der ersten Berufsausbildung
befindet
•
ein Studium absolviert wird
•
eine angemessene Übergangszeit (z. B.
zwischen Schule und Studium) vorliegt
Wichtig:
Beide Elternteile sind ab Volljährigkeit anteilig nach
Einkommen unterhaltspflichtig.
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im Sonderangebot bis:
Wie lange muss während Ausbildung
oder Studium gezahlt werden?
Situation des Kindes Unterhaltspflicht
Schule ja
Ausbildung (erste) ja
Studium ja
Zweitausbildung meist nein
Ausbildung abgebrochen ohne Grund
mögliches Ende
Ein grundloser Abbruch kann zum Wegfall des
Unterhaltsanspruchs führen.
Wann endet die Unterhaltspflicht
sicher?
•
Abschluss der ersten berufsqualifizierenden
Ausbildung
•
eigenes Einkommen deckt den
Lebensunterhalt
•
keine Ausbildung / kein ernsthafter
Ausbildungswille
Dann besteht kein Anspruch auf Kindesunterhalt
mehr.
Kindesunterhalt für minderjährige
Kinder
Für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) besteht
immer Unterhaltspflicht.
unabhängig davon, ob:
•
das Kind zur Schule geht
•
eine Ausbildung plant
•
oder gelegentlich jobbt
Ferienjobs oder Minijobs mindern den Unterhalt in
der Regel nicht vollständig.
Praxisbeispiel aus dem Alltag
Beispiel:
Anna ist 19 Jahre alt und beginnt nach dem Abitur
ein Studium.
- Sie wohnt noch bei ihrer Mutter, der Vater lebt
getrennt.
- Studium = erste Berufsausbildung
- kein ausreichendes eigenes Einkommen
Beide Eltern müssen weiter
Kindesunterhalt zahlen
Erst nach Abschluss des Studiums und Aufnahme
einer eigenen Erwerbstätigkeit endet die
Unterhaltspflicht.
Wichtiger Praxistipp für Eltern
Besteht ein Unterhaltstitel, endet die Zahlung nicht
automatisch. Dieser muss aktiv angepasst oder
aufgehoben werden.
Tipp:
Lassen Sie regelmäßig prüfen, ob die
Voraussetzungen für Unterhalt noch vorliegen.
FAQ – Wie lange
Kindesunterhalt zahlen?
Bis zu welchem Alter muss man
Kindesunterhalt zahlen?
Nicht bis zu einem festen Alter, sondern bis zur
finanziellen Selbstständigkeit des Kindes.
Muss nach dem 18. Geburtstag weiter gezahlt
werden?
Ja, wenn sich das Kind in Ausbildung oder Studium
befindet.
Wie lange während des Studiums?
Bis zum Abschluss der ersten
berufsqualifizierenden Ausbildung.
Was passiert bei Ausbildungsabbruch?
Bei grundlosem Abbruch kann der
Unterhaltsanspruch entfallen.
Zählt Ausbildungsvergütung als Einkommen?
Ja, sie wird in der Regel teilweise angerechnet.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
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Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026