Schmerzensgeld wegen Mobbing
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Schmerzensgeld von 25.000,00 Euro wegen unterwertiger, nicht
vertragsgemäßer Beschäftigung einer Führungskraft und längerer
Nichtbeschäftigung des Betroffenen.
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Psychische Erkrankungen durch Mobbing müssen nicht wie eine
Berufskrankheit entschädigt werden, da es bislang keine
wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse dafür gebe, dass Mobbing
eine bestimmte Berufsgruppe krank machen kann.
Arbeitgeber muss nach Mobbing Schadenersatz und
Schmerzensgeld zahlen.
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Unternimmt ein Arbeitgeber nichts, um einen Mitarbeiter vor Mobbing
zu schützen, kann er dafür vor Gericht belangt werden.
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Ein Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber nur dann einen
Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings, wenn er beweisen kann,
dass es sich bei dem Verhalten des Arbeitgebers um dauerhafte,
systematische oder beleidigende Handlungen handelt.
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Ein Mobbing-Opfer hat Anspruch auf Schmerzensgeld von seinem
Arbeitgeber, kann aber nicht die Entlassung seines Peinigers
verlangen.
Schmerzensgeld bei Mobbing, am Arbeitsplatz Urteile:
Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Vorgesetzten über einen längeren
Zeitraum schikaniert wird, kann er seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz
verklagen. Der Arbeitgeber haftet für Verdienstausfall, Behandlungskosten
und Schmerzensgeld.
Arbeitgeber ist zur Zahlung von Schmerzensgeld und
Schadensersatz wegen Mobbing verpflichtet.
Versucht ein Arbeitgeber mit Hilfe von Mobbing einen Angestellten zur
Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen, muss er Schmerzensgeld
zahlen und Schadensersatz leisten.
Mobbing durch Arbeitgeber kann sein:
unangemessene Kritik, ungerechtfertigte Abmahnungen.
Bei nachgewiesenem Mobbing haftet der Chef. Es reicht, dass er die
Missstände in seinem Betrieb nicht unterbunden hat. Allerdings muss das
Opfer vorher darauf aufmerksam machen.
Urteile Schmerzensgeld bei Mobbing
Bei Mobbing besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld!
Es muss nur nachgewiesen werden können.
Mobbing ist beispielsweise:
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf vertragsgerechte
Beschäftigung. Ständiges Kaffee kochen, gehört selten zu den vertraglich
vereinbarten Arbeitsaufgaben und ist Mobbing. Auch Versetzungen oder
ständige Überstunden können Mobbing sein.
Wenn Sie aufgrund des Mobbings erkrankt sind oder wenn Ihre
Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, haben sie Anspruch auf
Schmerzensgeld.
Bezeichnung als "faulster Mitarbeiter Deutschlands"
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Ein von seinen Vorgesetzten als "faulster Mitarbeiter Deutschlands" bezeichneter
Arbeitnehmer, kann von seinem Chef Schmerzensgeld beanspruchen. Nach
einem Urteil des Bundesarbeitsgericht darf eine derartige Ehrverletzung weder
öffentlich im Betrieb noch indirekt, aber für Insider verständlich, geäußert
werden.
Das ist eine Persönlichkeitsverletzung und auch grobe Beleidigung.
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Auch verdeckte Anspielungen, etwa in einer Firmenzeitung, seien nicht erlaubt.
In dem verhandelten Fall hatte das BAG der Klägerin ein Schmerzensgeld in
Höhe von 2000 Euro wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte
zugesprochen.
Mobbing durch Arbeitgeber
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Berechtigte Kritik durch den Arbeitgeber, verletzt nicht die Persönlichkeit
eines Arbeitnehmers und ist auch nicht als Mobbing zu werten. Eine Angestellte
verklagte ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld, weil sie sich schikaniert fühlte.
Voraussetzung ist aber, dass Schikanen und Diskriminierungen öfters aufgetreten
sind und man das zusammenfassend betrachten kann. Die Angestellte muss das
beweisen können.
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Sie muss beweisen, dass es wirklich Schikanen waren und sich nicht um normale
Konfliktsituationen handelt, die im Arbeitsleben vorkommen können.
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Wenn ein Arbeitgeber versucht seinen Mitarbeiter durch Mobbing zur
Kündigung zu bewegen, muss er Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. In
einem bekannten Fall versuchte das ein AG damit, dass er seine Mitarbeitern
ungerechtfertigt beschuldigte, falsche Entscheidungen im Arbeitsprozess getroffen
zu haben und beleidigte sie auch persönlich. Es folgten immer wieder Schikanen
und Diskriminierungen.
Damit verstößt er gegen seine Fürsorgepflicht und verletzt das Persönlichkeitsrecht.
Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss im Einzelfall entschieden werden.
Schmerzensgeld bei Mobbing -Urteile:
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Ein Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter ein Schmerzensgeld zahlen. Der
Arbeitnehmer bekam Depressionen weil er vom AG ständig
Beschimpfungen in Gegenwart von Kunden bekam.
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Wer in der Probezeit seine Kündigung bekommt und sich im neuen
Job gemobbt fühlt, kann nicht seine Wiedereinstellung einklagen aber
Schadensersatz verlangen.
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Ein Verkäufer fühlte sich von seinen Vorgesetzten ständig beobachtet
und schikaniert, musste nach deren Anweisung Aufräum- und Putzarbeiten
sowie häufig Doppelschichten machen. Außerdem wurde ständig hinter
seinem Rücken getuschelt. Erst nachdem er gekündigt hatte, verklagte er
seinen ehemaligen Arbeitgeber wegen Mobbing auf 5000 Euro
Schmerzensgeld. Zu spät, urteilten die Richter, und lehnten seinen Antrag
ab.
Telefonterror
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Auch Telefonterror ist Mobbing, ebenso wie das Bloßstellen von peinlichen
Fotos und Filmen oder das Streuen von Gerüchten sowie die Beschimpfung
des Opfers per Handy oder im Internet.
Telefonterror
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2.556,46 € Schmerzensgeld (schwerste Drohungen und Beleidigungen)
Wer einen anderen mitten in der Nacht anruft, nur um ihn zu belästigen,
riskiert ein Schmerzensgeld. Er kann sogar wegen Körperverletzung
strafrechtlich belangt zu werden.
Schmerzensgeld Verwirkung bei Mobbing
Wer seinen Arbeitgeber wegen Mobbing verklagen will, verwirkt diesen
Anspruch, wenn er damit zwei Jahre wartet. Auch dann, wenn er wegen des
Mobbings länger arbeitsunfähig war und deswegen gekündigt hatte.
Hier hätte innerhalb von zwei Monaten Klage erhoben werden müssen. Denn
nach zwei Jahren ist die Beweislast schwierig.
Eine einzelne Bemerkung ist selten Mobbing.
Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren
durch Kollegen oder Vorgesetzte.
Versucht der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnisses aufzulösen, indem er durch
unterschiedliche Maßnahmen den Arbeitnehmer dazu bewegt, verletzt das
Handeln dessen Treue- und Fürsorgepflicht und hierdurch zugleich das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und rechtfertigt ein
Schmerzensgeld (hier: 30.000 €).
Dazu zählen Maßnahmen, die den Arbeitnehmer schikanieren,
benachteiligten oder diskriminieren.
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