Schmerzensgeld nach einer
misslungenen Brust-OP –
Voraussetzungen, Höhe und
Vorgehensweise
⚖️ Wann besteht Anspruch auf
Schmerzensgeld?
Nicht jedes ästhetisch unbefriedigende Ergebnis
einer Brustoperation begründet automatisch einen
Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Anspruch kommt
insbesondere dann in Betracht, wenn ein ärztlicher
Behandlungsfehler, ein Aufklärungsfehler oder eine
mangelhafte Nachsorge vorliegt.
Typische Beispiele sind:
❌ fehlerhafte Implantatlage
❌ starke Asymmetrien
❌ dauerhafte Narbenbildungen
❌ Infektionen aufgrund unzureichender Behandlung
❌ Verletzungen von Nerven oder Gewebe
❌ fehlende oder unzureichende Risikoaufklärung
Gerade bei rein kosmetischen Eingriffen gelten für
Ärzte besonders hohe Anforderungen an die
Aufklärung des Patienten.
Wann liegt ein Behandlungsfehler
vor?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die
medizinische Behandlung nicht dem anerkannten
fachlichen Standard entspricht.
Dazu können beispielsweise gehören:
✔️ Fehler während der Operation
•
falsche Implantatgröße
•
fehlerhafte Implantatposition
•
Verletzungen von Gewebe oder Muskeln
•
mangelhafte Operationsdurchführung
✔️ Fehler bei der Nachbehandlung
•
verspätete Behandlung von Entzündungen
•
fehlende Kontrollen
•
unzureichende Nachsorge
✔️ Aufklärungsfehler
Patientinnen müssen vor einer Brustvergrößerung
umfassend über Risiken informiert werden. Dazu
zählen unter anderem:
•
Kapselfibrose
•
Implantatrupturen
•
Narbenbildung
•
Asymmetrien
•
mögliche Folgeoperationen
Wurde über wesentliche Risiken nicht aufgeklärt,
kann bereits hierin ein haftungsrelevanter Fehler
liegen.
Wie hoch kann das Schmerzensgeld
ausfallen?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt immer vom
Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere:
•
Art und Schwere der gesundheitlichen
Beeinträchtigung
•
Dauer der Beschwerden
•
Anzahl erforderlicher Nachoperationen
•
sichtbare Entstellungen
•
psychische Belastungen
•
dauerhafte Folgeschäden
Je nach Schwere des Fehlers können die
zugesprochenen Beträge erheblich variieren.
Welche Ansprüche können zusätzlich
bestehen?
Neben Schmerzensgeld kommen weitere
Schadensersatzansprüche in Betracht:
✅ Kosten für Korrekturoperationen
✅ Behandlungskosten
✅ Verdienstausfall
✅ Haushaltsführungsschaden
✅ Fahrt- und Pflegekosten
✅ Ersatz zukünftiger Schäden
Wie kann ein Behandlungsfehler
nachgewiesen werden?
Der Nachweis erfolgt häufig durch medizinische
Gutachten.
Wichtige Beweismittel sind:
•
Operationsberichte
•
Arztbriefe
•
Röntgen- und MRT-Aufnahmen
•
Fotos vor und nach der Operation
•
Zeugenaussagen
•
Sachverständigengutachten
Je früher Unterlagen gesichert werden, desto
besser lassen sich mögliche Ansprüche
durchsetzen.
Welche Verjährungsfristen gelten?
Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers
unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen
Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
dem
1.
der Schaden bekannt geworden ist und
2.
die verantwortliche Person bekannt ist oder
hätte bekannt sein müssen.
In bestimmten Fällen können längere Fristen
gelten.
Gutachterverfahren bei der
Ärztekammer
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann
ein kostenloses Gutachterverfahren bei den
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
der Ärztekammern sinnvoll sein.
Vorteile:
✔️ außergerichtliche Klärung
✔️ unabhängige Begutachtung
✔️ häufig schnellere Lösung
✔️ geringeres Kostenrisiko
Was Betroffene unmittelbar tun sollten
1️⃣ Medizinische Unterlagen sichern
Befunde
Arztberichte
Operationsprotokolle
Rechnungen
2️⃣ Beschwerden dokumentieren
Fotos anfertigen
Schmerzen und Einschränkungen notieren
3️⃣ Zweitmeinung einholen
Eine unabhängige ärztliche Beurteilung kann
helfen, mögliche Behandlungsfehler zu erkennen.
4️⃣ Rechtliche Prüfung veranlassen
Eine frühzeitige Prüfung erleichtert die
Durchsetzung möglicher Ansprüche.
Häufige Fragen (FAQ)
❓ Führt jedes unbefriedigende Ergebnis
zu Schmerzensgeld?
Nein. Entscheidend ist, ob ein Behandlungsfehler
oder ein Aufklärungsfehler vorliegt.
❓ Wer muss einen Fehler beweisen?
Grundsätzlich trägt die Patientin die Beweislast. Bei
groben Behandlungsfehlern können
Beweiserleichterungen zugunsten der Patientin
bestehen.
❓ Können auch psychische Folgen
berücksichtigt werden?
Ja. Depressionen, Angstzustände oder erhebliche
seelische Belastungen können bei der Bemessung
des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden.
❓ Sind mehrere Folgeoperationen
ersatzfähig?
Ja. Erforderliche Korrekturoperationen können Teil
des Schadensersatzanspruchs sein.
⚖️ Ausgewählte Urteile zu
Behandlungsfehlern bei
Brustoperationen
LG Dortmund, Urteil vom 24.03.2022 – Az. 4 O
280/20
Eine Patientin verlangte Schmerzensgeld nach
einer Brustvergrößerung, da die Implantate
abgesunken waren („Bottoming-Out-Syndrom“).
Das Gericht wies die Klage jedoch ab, weil weder
ein Behandlungsfehler noch ein Aufklärungsfehler
nachgewiesen werden konnte. Das
Sachverständigengutachten sprach für eine
anlagebedingte Bindegewebsschwäche der
Patientin.
OLG Dresden, Urteil vom 25.10.2007 – Az. 8 U
84/06
Nach einer Brustvergrößerung mit Implantaten
stellte das Gericht fest, dass die gewählte
Operationsmethode medizinisch ungeeignet war.
Die Implantate waren fehlerhaft platziert worden.
Der Patientin standen Schmerzensgeld sowie
Ersatz zukünftiger Schäden zu.
OLG Dresden, Urteil vom 07.12.2006 – Az. 8 U
43/04
Nach einer fehlerhaften Bruststraffungs- und
Brustverkleinerungsoperation musste sich die
Patientin weiteren Eingriffen unterziehen. Das
Gericht sprach Schmerzensgeld zu und
berücksichtigte auch psychische Belastungen bei
der Bemessung.
OLG Oldenburg, Urteil vom 11.11.1997 – Az. 5 U
47/97
Das Gericht stellte bei einer kosmetischen
Brustvergrößerung besonders hohe
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung. Da es
sich um keinen medizinisch notwendigen Eingriff
handelte, musste die Patientin umfassend über
Risiken informiert werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.03.2017 – Az. VI
ZR 605/15
Der Bundesgerichtshof entschied, dass
mehrere Behandlungsfehler im Zusammenhang
mit einer Operation als ein einheitlicher
Schmerzensgeldanspruch zu bewerten sind. Die
Höhe des Schmerzensgeldes ist anhand einer
Gesamtbetrachtung aller Folgen festzusetzen.
Fazit
Die Rechtsprechung zeigt, dass ein Anspruch auf
Schmerzensgeld nach einer misslungenen
Brustoperation grundsätzlich möglich ist.
Voraussetzung ist jedoch, dass ein
Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsfehler
nachgewiesen werden kann. Ein bloßes
Nichtgefallen des ästhetischen Ergebnisses reicht
nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht aus.
Schmerzensgeldtabelle bei
Behandlungsfehlern an der Brust
Verletzungsfolgen Mögliche Schmerzensgeldhöhe
Vorübergehende Beschwerden
ohne Dauerschäden
2.000 bis 5.000 Euro
Deutliche Asymmetrien und
ästhetische Beeinträchtigungen 5.000 bis 15.000 Euro
Erforderliche Korrekturoperationen
10.000
bis 25.000 Euro
Dauerhafte Narbenbildung und
sichtbare Entstellungen
15.000
bis 40.000 Euro
Mehrere Folgeoperationen und
langwierige Beschwerden
20.000
bis 50.000 Euro
Schwere gesundheitliche Folgeschäden
oder Nervenschädigungen
30.000
bis 75.000 Euro
Besonders gravierende Dauerfolgen
mit erheblichen psychischen
Belastungen
über 75.000 Euro
* Die genannten Beträge stellen Orientierungswerte
dar und ersetzen keine individuelle rechtliche
Beurteilung.
⚖️ Welche Faktoren beeinflussen die
Höhe des Schmerzensgeldes?
Gerichte berücksichtigen insbesondere:
✅ Schwere des Behandlungsfehlers
✅ Anzahl notwendiger Folgeoperationen
✅ Dauer der Schmerzen
✅ Dauerhafte Narben oder Entstellungen
✅ Einschränkungen im Alltag
✅ Psychische Belastungen
✅ Alter der Patientin
✅ Dauerfolgen und zukünftige Beeinträchtigungen
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile
und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
Was sind Behandlungsfehler?
Ein Arzt macht sich haftbar, wenn er eine
nicht angemessene oder falsche
Behandlung durchführt.
Schmerzensgeld wegen
Körperverletzung
Nicht jeder, der geschlagen wird, kann vom
Schläger Schadensersatz und
Schmerzensgeld fordern.
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Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juni 2026 –
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