Prügelnde Schüler bekommen bei
Körperverletzung kein
Schmerzensgeld
•
Für Körperverletzungen durch eine Prügelei in
der Schule bekommt ein verletzter Schüler kein
Schmerzensgeld, wenn die Verletzung von dem
Schulkameraden nicht gewollt war. (was
bewiesen werden muss)
Schmerzensgeld für misshandelten Schüler
•
Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, dem Opfer
den verursachten Schaden zu ersetzen. Dazu
gehören unter anderem Vermögensschäden,
Schmerzensgeld, entgangener Lohn,
Haushalts-, Heil- und Krankenhauskosten oder
Schäden durch verminderte Erwerbsfähigkeit.
Schmerzensgeld wegen
Körperverletzung, Misshandlung
durch Mitschüler
•
Nicht jeder, der geschlagen wird, kann vom
Schläger Schadensersatz und Schmerzensgeld
fordern. Hat er den anderen provoziert und
angegriffen, handelt der eventuell in Notwehr –
und damit gerechtfertigt.”
Schmerzensgeld, wenn Schüler durch
Mitschüler verletzt werden
“Schläger hat keinen Anspruch auf
Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen”
Wer sich gegen einen tätlichen Angriff wehrt und
somit in Notwehr handelt, muss nicht für
Verletzungen des Angreifers aufkommen.
Bundesgerichtshof”
Schmerzensgeld bei Rangelei unter
Schülern
•
Wird ein Schüler in der Schule von einem
Mitschüler verletzt, kann er nur dann
Schmerzensgeld erhalten, wenn ihm die
Körperverletzung vorsätzlich zugefügt wurde.
Ansonsten ist der Anspruch ausgeschlossen.
•
Wird jemand durch einen Angriff verletzt, dann
hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser
Anspruch muss in einem Zivilverfahren geltend
gemacht werden. Es kann aber sinnvoll sein,
zunächst eine strafrechtliche Verurteilung des
Täters abzuwarten.
Urteile Körperverletzung Nasenbruch:
- ca. 1200 € bei einem Nasenbeinbruch mit
Krankenhausaufenthalt und zweiwöchiger
Arbeitsunfähigkeit
- ca. 2500 € für einen Nasenbeinbruch und eine
Platzwunde am Nasenrücken (Arbeitsunfähigkeit 16
Tage),
- ca. 5000 € für einen Nasenbeinbruch, einem
Bruch der Mittelhand und zwei ausgeschlagene
Zähne (sechswöchige Arbeitsunfähigkeit,
dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um
10%)
•
Ein Mann wurde vor der Diskothek mit der
Faust gegen den Kopf geschlagen. Auch
nach dem er schon am Boden lag. Die
gesamten gesundheitlichen Störungen
wurden mit 80 Prozent bemessen. Es wurde
ihm ein Schmerzensgeld von 200 000 Euro
zugesprochen.
•
Ein Busfahrer musste an einen Fahrgast 500
Euro Schmerzensgeld zahlen. Nach einem Streit
schlug er 2 Mal zu. ER erlitt Verletzungen des
Nasenbeines, HWS und Prellungen.
•
Wird ein Schüler von seinem Mitschüler mit
einem Lineal verletzt, dann besteht kein
Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der
Mitschüler nicht absichtlich verletzen wollte.
•
Bei Unfällen in der Schule, welche auf
spielerisches Verhalten, nicht ernst gemeinte
Raufereien und sonstigem pubertärem
Verhalten zurückzuführen sind, besteht
prinzipiell kein Anspruch auf
Schmerzensgeld. Jedenfalls dann nicht,
wenn ein Mitschüler nicht vorsätzlich verletzt
wird.
•
Ein Schüler beleidigte einen anderen Schüler im
Internet als Hurensohn. Der Beleidigte passte
den Schüler auf dem Weg nach Hause ab und
stieß ihm nach einer Rangelei gegen den Kopf.
Er erlitt dadurch schwere Kopfverletzungen.
Schmerzensgeld nach
Körperverletzung
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