Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026Wer eine Wohnung oder ein Zimmer untervermieten möchte, stößt schnell auf eine zentrale rechtliche Frage: Darf der Vermieter die Untervermietung verbieten oder muss er zustimmen? In Deutschland ist die Untervermietung klar geregelt, aber in der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann ein Anspruch auf Zustimmung besteht, welche Voraussetzungen gelten und wie Mieter rechtssicher vorgehen.
Was bedeutet Untervermietung rechtlich?
Untervermietung liegt vor, wenn der Hauptmieter einen Teil der Wohnung oder die gesamte Wohnung einer dritten Person gegen Entgelt überlässt. Der Hauptmietvertrag bleibt bestehen, der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner des Vermieters.
Typische Fälle:
•Zimmervermietung in einer WG•✈️ Temporäre Abwesenheit (z. B. Auslandsaufenthalt)•Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung gegen Mietanteil⚖️ Grundsatz: Zustimmung des Vermieters erforderlichOhne Zustimmung des Vermieters ist eine Untervermietung in den meisten Fällen nicht erlaubt. Eine unerlaubte Untervermietung kann zu Abmahnung oder Kündigung führen.Der Vermieter darf grundsätzlich entscheiden, wer in seiner Immobilie wohnt.
Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung (§ 553
BGB)
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung.✅ Voraussetzungen:•berechtigtes Interesse des Mieters•Interesse entsteht nach Vertragsabschluss•keine Unzumutbarkeit für den Vermieter•Beispiele für berechtigtes Interesse:•finanzielle Entlastung durch Mietsenkung•beruflicher Aufenthalt in anderer Stadt oder Ausland•Trennung, Familienzuwachs oder Studium
Teilweise vs. vollständige Untervermietung
Teilweise Untervermietung
Bei der teilweisen Untervermietung (z. B. einzelnes Zimmer) besteht häufig ein Anspruch auf Zustimmung.
Vollständige Untervermietung
Bei vollständiger Überlassung der Wohnung ist der Anspruch deutlich eingeschränkt und hängt stark vom Einzelfall ab.
Wann darf der Vermieter ablehnen?
Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen:Überbelegung der Wohnung⚠️ Unzumutbare Person des UntermietersGefahr für die WohnungVertragliche Ausschlüsse
Antrag auf Zustimmung richtig stellen
Schritt-für-Schritt:•✍️ Schriftlicher Antrag•Vorstellung des Untermieters•Begründung des Interesses•Zeitraum + Umfang klar angebenTipp: Je konkreter der Antrag, desto höher die Zustimmungschance.
⏳ Reaktion des Vermieters
Der Vermieter muss innerhalb angemessener Frist reagieren. Erfolgt keine Antwort, kann dies rechtlich relevant sein.In der Praxis ist eine einvernehmliche Lösung meist am besten.
⚠️ Folgen ohne Zustimmung
Abmahnung❌ Kündigung (ordentlich oder fristlos)SchadensersatzUntervermietung niemals ohne Zustimmung durchführen.
❓ FAQ
❓ Muss der Vermieter Untervermietung erlauben?
Ja, wenn ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB besteht und keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.
❓ Darf der Vermieter einfach ablehnen?
Nein, nur bei sachlichen Gründen wie Überbelegung oder unzumutbarem Untermieter.
❓ Brauche ich immer eine schriftliche Zustimmung?
Ja, aus Beweisgründen sollte die Zustimmung immer schriftlich erfolgen.
❓ Was passiert bei unerlaubter Untervermietung?
Es drohen Abmahnung, Kündigung und ggf. Schadensersatz.
Fazit
Die Untervermietung ist grundsätzlich möglich, aber meist zustimmungspflichtig. In vielen Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf Erlaubnis, insbesondere bei berechtigtem Interesse.Wichtig sind eine klare Kommunikation und ein sauber begründeter Antrag.
Der Vermieter muss einer Untervermietung zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB hat und keine wichtigen Ablehnungsgründe vorliegen.
Kostenlose Checkliste: Zustimmung zur
Untervermietung beantragen
Vor dem Antrag beim Vermieter prüfen:✅ Liegt ein berechtigtes Interesse vor?✅ Wird nur ein Teil oder die ganze Wohnung untervermietet?✅ Sind Name und Daten des Untermieters vorbereitet?✅ Ist der gewünschte Zeitraum klar definiert?✅ Erfolgt der Antrag schriftlich?
Praxisfall: Zustimmung zur Untervermietung wegen
finanzieller Belastung
Ein Mieter möchte nach einer Trennung ein freies Zimmer seiner Wohnung untervermieten, um die monatliche Miete besser tragen zu können. Er informiert seinen Vermieter schriftlich, nennt den geplanten Untermieter und erklärt seine finanzielle Situation.➡️ Ergebnis:Da ein berechtigtes Interesse vorliegt und keine sachlichen Gründe gegen den Untermieter sprechen, muss der Vermieter der Untervermietung in vielen Fällen zustimmen.Praxis-Tipp:Der Antrag sollte immer schriftlich, mit Name des Untermieters und einer kurzen Begründung gestellt werden. Das erhöht die Erfolgschancen und schafft rechtliche Sicherheit.
⚖️ Praxisfall aus der Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 13.09.2023 – Az. VIII ZR 109/22Ein Mieter wollte seine Einzimmerwohnung während eines beruflichen Auslandsaufenthalts teilweise untervermieten. Obwohl er die Wohnung fast vollständig dem Untermieter überlassen wollte, behielt er einen Schlüssel und lagerte persönliche Gegenstände in einem abgetrennten Bereich. Der Vermieter verweigerte die Zustimmung.➡️ Entscheidung des Bundesgerichtshofs:Der Vermieter musste zustimmen. Auch bei einer Einzimmerwohnung kann ein Anspruch auf Untervermietung bestehen, solange der Mieter die Wohnung nicht vollständig aufgibt und ein berechtigtes Interesse vorliegt.Bedeutung für Mieter:Selbst wenn nur ein kleiner Teil der Wohnung zurückbehalten wird, kann § 553 BGB greifen und ein Anspruch auf Zustimmung bestehen.
Der Vermieter muss einer Untervermietung zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB hat und keine wichtigen Ablehnungsgründe vorliegen.
Was bedeutet Untervermietung rechtlich?
Untervermietung liegt vor, wenn der Hauptmieter einen Teil der Wohnung oder die gesamte Wohnung einer dritten Person gegen Entgelt überlässt. Der Hauptmietvertrag bleibt bestehen, der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner des Vermieters.
Typische Fälle:
•Zimmervermietung in einer WG•✈️ Temporäre Abwesenheit (z. B. Auslandsaufenthalt)•Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung gegen Mietanteil⚖️ Grundsatz: Zustimmung des Vermieters erforderlichOhne Zustimmung des Vermieters ist eine Untervermietung in den meisten Fällen nicht erlaubt. Eine unerlaubte Untervermietung kann zu Abmahnung oder Kündigung führen.Der Vermieter darf grundsätzlich entscheiden, wer in seiner Immobilie wohnt.
Anspruch auf Zustimmung zur
Untervermietung (§ 553 BGB)
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung.✅ Voraussetzungen:•berechtigtes Interesse des Mieters•Interesse entsteht nach Vertragsabschluss•keine Unzumutbarkeit für den Vermieter•Beispiele für berechtigtes Interesse:•finanzielle Entlastung durch Mietsenkung•beruflicher Aufenthalt in anderer Stadt oder Ausland•Trennung, Familienzuwachs oder Studium
Teilweise vs. vollständige
Untervermietung
Teilweise Untervermietung
Bei der teilweisen Untervermietung (z. B. einzelnes Zimmer) besteht häufig ein Anspruch auf Zustimmung.
Vollständige Untervermietung
Bei vollständiger Überlassung der Wohnung ist der Anspruch deutlich eingeschränkt und hängt stark vom Einzelfall ab.
Wann darf der Vermieter ablehnen?
Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen:Überbelegung der Wohnung⚠️ Unzumutbare Person des UntermietersGefahr für die WohnungVertragliche Ausschlüsse
Antrag auf Zustimmung richtig stellen
Schritt-für-Schritt:•✍️ Schriftlicher Antrag•Vorstellung des Untermieters•Begründung des Interesses•Zeitraum + Umfang klar angebenTipp: Je konkreter der Antrag, desto höher die Zustimmungschance.
⏳ Reaktion des Vermieters
Der Vermieter muss innerhalb angemessener Frist reagieren. Erfolgt keine Antwort, kann dies rechtlich relevant sein.In der Praxis ist eine einvernehmliche Lösung meist am besten.
⚠️ Folgen ohne Zustimmung
Abmahnung❌ Kündigung (ordentlich oder fristlos)SchadensersatzUntervermietung niemals ohne Zustimmung durchführen.
Kostenlose Checkliste: Zustimmung
zur Untervermietung beantragen
Vor dem Antrag beim Vermieter prüfen:✅ Liegt ein berechtigtes Interesse vor?✅ Wird nur ein Teil oder die ganze Wohnung untervermietet?✅ Sind Name und Daten des Untermieters vorbereitet?✅ Ist der gewünschte Zeitraum klar definiert?✅ Erfolgt der Antrag schriftlich?
❓ FAQ
❓ Muss der Vermieter Untervermietung
erlauben?
Ja, wenn ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB besteht und keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.
❓ Darf der Vermieter einfach ablehnen?
Nein, nur bei sachlichen Gründen wie Überbelegung oder unzumutbarem Untermieter.
❓ Brauche ich immer eine schriftliche
Zustimmung?
Ja, aus Beweisgründen sollte die Zustimmung immer schriftlich erfolgen.
❓ Was passiert bei unerlaubter
Untervermietung?
Es drohen Abmahnung, Kündigung und ggf. Schadensersatz.
Fazit
Die Untervermietung ist grundsätzlich möglich, aber meist zustimmungspflichtig. In vielen Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf Erlaubnis, insbesondere bei berechtigtem Interesse.Wichtig sind eine klare Kommunikation und ein sauber begründeter Antrag.
Praxisfall: Zustimmung zur
Untervermietung wegen finanzieller
Belastung
Ein Mieter möchte nach einer Trennung ein freies Zimmer seiner Wohnung untervermieten, um die monatliche Miete besser tragen zu können. Er informiert seinen Vermieter schriftlich, nennt den geplanten Untermieter und erklärt seine finanzielle Situation.➡️ Ergebnis:Da ein berechtigtes Interesse vorliegt und keine sachlichen Gründe gegen den Untermieter sprechen, muss der Vermieter der Untervermietung in vielen Fällen zustimmen.Praxis-Tipp:Der Antrag sollte immer schriftlich, mit Name des Untermieters und einer kurzen Begründung gestellt werden. Das erhöht die Erfolgschancen und schafft rechtliche Sicherheit.
⚖️ Praxisfall aus der
Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 13.09.2023 – Az. VIII ZR 109/22Ein Mieter wollte seine Einzimmerwohnung während eines beruflichen Auslandsaufenthalts teilweise untervermieten. Obwohl er die Wohnung fast vollständig dem Untermieter überlassen wollte, behielt er einen Schlüssel und lagerte persönliche Gegenstände in einem abgetrennten Bereich. Der Vermieter verweigerte die Zustimmung.➡️ Entscheidung des Bundesgerichtshofs:Der Vermieter musste zustimmen. Auch bei einer Einzimmerwohnung kann ein Anspruch auf Untervermietung bestehen, solange der Mieter die Wohnung nicht vollständig aufgibt und ein berechtigtes Interesse vorliegt.Bedeutung für Mieter:Selbst wenn nur ein kleiner Teil der Wohnung zurückbehalten wird, kann § 553 BGB greifen und ein Anspruch auf Zustimmung bestehen.