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BÜRGERGELD

Untermietvertrag: Zustimmung des

Vermieters richtig einholen

Wer eine Wohnung oder ein Zimmer untervermieten möchte, stößt schnell auf eine zentrale rechtliche Frage: Darf der Vermieter die Untervermietung verbieten oder muss er zustimmen? In Deutschland ist die Untervermietung klar geregelt, aber in der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann ein Anspruch auf Zustimmung besteht, welche Voraussetzungen gelten und wie Mieter rechtssicher vorgehen.

Was bedeutet Untervermietung rechtlich?

Untervermietung liegt vor, wenn der Hauptmieter einen Teil der Wohnung oder die gesamte Wohnung einer dritten Person gegen Entgelt überlässt. Der Hauptmietvertrag bleibt bestehen, der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner des Vermieters.

Typische Fälle:

Zimmervermietung in einer WG ✈️ Temporäre Abwesenheit (z. B. Auslandsaufenthalt) Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung gegen Mietanteil ⚖️ Grundsatz: Zustimmung des Vermieters erforderlich Ohne Zustimmung des Vermieters ist eine Untervermietung in den meisten Fällen nicht erlaubt. Eine unerlaubte Untervermietung kann zu Abmahnung oder Kündigung führen. Der Vermieter darf grundsätzlich entscheiden, wer in seiner Immobilie wohnt.
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Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung (§ 553

BGB)

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung. ✅ Voraussetzungen: berechtigtes Interesse des Mieters Interesse entsteht nach Vertragsabschluss keine Unzumutbarkeit für den Vermieter Beispiele für berechtigtes Interesse: finanzielle Entlastung durch Mietsenkung beruflicher Aufenthalt in anderer Stadt oder Ausland Trennung, Familienzuwachs oder Studium

Teilweise vs. vollständige Untervermietung

Teilweise Untervermietung

Bei der teilweisen Untervermietung (z. B. einzelnes Zimmer) besteht häufig ein Anspruch auf Zustimmung.

Vollständige Untervermietung

Bei vollständiger Überlassung der Wohnung ist der Anspruch deutlich eingeschränkt und hängt stark vom Einzelfall ab.

Wann darf der Vermieter ablehnen?

Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen: Überbelegung der Wohnung ⚠️ Unzumutbare Person des Untermieters Gefahr für die Wohnung Vertragliche Ausschlüsse

Antrag auf Zustimmung richtig stellen

Schritt-für-Schritt: ✍️ Schriftlicher Antrag Vorstellung des Untermieters Begründung des Interesses Zeitraum + Umfang klar angeben Tipp: Je konkreter der Antrag, desto höher die Zustimmungschance.

⏳ Reaktion des Vermieters

Der Vermieter muss innerhalb angemessener Frist reagieren. Erfolgt keine Antwort, kann dies rechtlich relevant sein. In der Praxis ist eine einvernehmliche Lösung meist am besten.

⚠️ Folgen ohne Zustimmung

Abmahnung ❌ Kündigung (ordentlich oder fristlos) Schadensersatz Untervermietung niemals ohne Zustimmung durchführen.

❓ FAQ

❓ Muss der Vermieter Untervermietung erlauben?

Ja, wenn ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB besteht und keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

❓ Darf der Vermieter einfach ablehnen?

Nein, nur bei sachlichen Gründen wie Überbelegung oder unzumutbarem Untermieter.

❓ Brauche ich immer eine schriftliche Zustimmung?

Ja, aus Beweisgründen sollte die Zustimmung immer schriftlich erfolgen.

❓ Was passiert bei unerlaubter Untervermietung?

Es drohen Abmahnung, Kündigung und ggf. Schadensersatz.

Fazit

Die Untervermietung ist grundsätzlich möglich, aber meist zustimmungspflichtig. In vielen Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf Erlaubnis, insbesondere bei berechtigtem Interesse. Wichtig sind eine klare Kommunikation und ein sauber begründeter Antrag.
Der Vermieter muss einer Untervermietung zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB hat und keine wichtigen Ablehnungsgründe vorliegen.

Kostenlose Checkliste: Zustimmung zur

Untervermietung beantragen

Vor dem Antrag beim Vermieter prüfen: ✅ Liegt ein berechtigtes Interesse vor? ✅ Wird nur ein Teil oder die ganze Wohnung untervermietet? ✅ Sind Name und Daten des Untermieters vorbereitet? ✅ Ist der gewünschte Zeitraum klar definiert? ✅ Erfolgt der Antrag schriftlich?

Praxisfall: Zustimmung zur Untervermietung wegen

finanzieller Belastung

Ein Mieter möchte nach einer Trennung ein freies Zimmer seiner Wohnung untervermieten, um die monatliche Miete besser tragen zu können. Er informiert seinen Vermieter schriftlich, nennt den geplanten Untermieter und erklärt seine finanzielle Situation. ➡️ Ergebnis: Da ein berechtigtes Interesse vorliegt und keine sachlichen Gründe gegen den Untermieter sprechen, muss der Vermieter der Untervermietung in vielen Fällen zustimmen. Praxis-Tipp: Der Antrag sollte immer schriftlich, mit Name des Untermieters und einer kurzen Begründung gestellt werden. Das erhöht die Erfolgschancen und schafft rechtliche Sicherheit.

⚖️ Praxisfall aus der Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 13.09.2023 – Az. VIII ZR 109/22 Ein Mieter wollte seine Einzimmerwohnung während eines beruflichen Auslandsaufenthalts teilweise untervermieten. Obwohl er die Wohnung fast vollständig dem Untermieter überlassen wollte, behielt er einen Schlüssel und lagerte persönliche Gegenstände in einem abgetrennten Bereich. Der Vermieter verweigerte die Zustimmung. ➡️ Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Der Vermieter musste zustimmen. Auch bei einer Einzimmerwohnung kann ein Anspruch auf Untervermietung bestehen, solange der Mieter die Wohnung nicht vollständig aufgibt und ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bedeutung für Mieter: Selbst wenn nur ein kleiner Teil der Wohnung zurückbehalten wird, kann § 553 BGB greifen und ein Anspruch auf Zustimmung bestehen.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

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Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

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Untermietvertrag: Zustimmung

des Vermieters richtig einholen

Wer eine Wohnung oder ein Zimmer untervermieten möchte, stößt schnell auf eine zentrale rechtliche Frage: Darf der Vermieter die Untervermietung verbieten oder muss er zustimmen? In Deutschland ist die Untervermietung klar geregelt, aber in der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann ein Anspruch auf Zustimmung besteht, welche Voraussetzungen gelten und wie Mieter rechtssicher vorgehen.
Dokument zur Untervermietung mit Zustimmungs des Vermieters auf einem Klemmbrett, Daneben liegen Wohnungsschlüssel und Deko Häuser auf einem Tisch
Der Vermieter muss einer Untervermietung zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB hat und keine wichtigen Ablehnungsgründe vorliegen.

Was bedeutet Untervermietung rechtlich?

Untervermietung liegt vor, wenn der Hauptmieter einen Teil der Wohnung oder die gesamte Wohnung einer dritten Person gegen Entgelt überlässt. Der Hauptmietvertrag bleibt bestehen, der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner des Vermieters.

Typische Fälle:

Zimmervermietung in einer WG ✈️ Temporäre Abwesenheit (z. B. Auslandsaufenthalt) Aufnahme einer weiteren Person in die Wohnung gegen Mietanteil ⚖️ Grundsatz: Zustimmung des Vermieters erforderlich Ohne Zustimmung des Vermieters ist eine Untervermietung in den meisten Fällen nicht erlaubt. Eine unerlaubte Untervermietung kann zu Abmahnung oder Kündigung führen. Der Vermieter darf grundsätzlich entscheiden, wer in seiner Immobilie wohnt.
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Anspruch auf Zustimmung zur

Untervermietung (§ 553 BGB)

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung. ✅ Voraussetzungen: berechtigtes Interesse des Mieters Interesse entsteht nach Vertragsabschluss keine Unzumutbarkeit für den Vermieter Beispiele für berechtigtes Interesse: finanzielle Entlastung durch Mietsenkung beruflicher Aufenthalt in anderer Stadt oder Ausland Trennung, Familienzuwachs oder Studium

Teilweise vs. vollständige

Untervermietung

Teilweise Untervermietung

Bei der teilweisen Untervermietung (z. B. einzelnes Zimmer) besteht häufig ein Anspruch auf Zustimmung.

Vollständige Untervermietung

Bei vollständiger Überlassung der Wohnung ist der Anspruch deutlich eingeschränkt und hängt stark vom Einzelfall ab.

Wann darf der Vermieter ablehnen?

Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen: Überbelegung der Wohnung ⚠️ Unzumutbare Person des Untermieters Gefahr für die Wohnung Vertragliche Ausschlüsse

Antrag auf Zustimmung richtig stellen

Schritt-für-Schritt: ✍️ Schriftlicher Antrag Vorstellung des Untermieters Begründung des Interesses Zeitraum + Umfang klar angeben Tipp: Je konkreter der Antrag, desto höher die Zustimmungschance.

⏳ Reaktion des Vermieters

Der Vermieter muss innerhalb angemessener Frist reagieren. Erfolgt keine Antwort, kann dies rechtlich relevant sein. In der Praxis ist eine einvernehmliche Lösung meist am besten.

⚠️ Folgen ohne Zustimmung

Abmahnung ❌ Kündigung (ordentlich oder fristlos) Schadensersatz Untervermietung niemals ohne Zustimmung durchführen.

Kostenlose Checkliste: Zustimmung

zur Untervermietung beantragen

Vor dem Antrag beim Vermieter prüfen: ✅ Liegt ein berechtigtes Interesse vor? ✅ Wird nur ein Teil oder die ganze Wohnung untervermietet? ✅ Sind Name und Daten des Untermieters vorbereitet? ✅ Ist der gewünschte Zeitraum klar definiert? ✅ Erfolgt der Antrag schriftlich?

❓ FAQ

❓ Muss der Vermieter Untervermietung

erlauben?

Ja, wenn ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB besteht und keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

❓ Darf der Vermieter einfach ablehnen?

Nein, nur bei sachlichen Gründen wie Überbelegung oder unzumutbarem Untermieter.

❓ Brauche ich immer eine schriftliche

Zustimmung?

Ja, aus Beweisgründen sollte die Zustimmung immer schriftlich erfolgen.

❓ Was passiert bei unerlaubter

Untervermietung?

Es drohen Abmahnung, Kündigung und ggf. Schadensersatz.

Fazit

Die Untervermietung ist grundsätzlich möglich, aber meist zustimmungspflichtig. In vielen Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf Erlaubnis, insbesondere bei berechtigtem Interesse. Wichtig sind eine klare Kommunikation und ein sauber begründeter Antrag.

Praxisfall: Zustimmung zur

Untervermietung wegen finanzieller

Belastung

Ein Mieter möchte nach einer Trennung ein freies Zimmer seiner Wohnung untervermieten, um die monatliche Miete besser tragen zu können. Er informiert seinen Vermieter schriftlich, nennt den geplanten Untermieter und erklärt seine finanzielle Situation. ➡️ Ergebnis: Da ein berechtigtes Interesse vorliegt und keine sachlichen Gründe gegen den Untermieter sprechen, muss der Vermieter der Untervermietung in vielen Fällen zustimmen. Praxis-Tipp: Der Antrag sollte immer schriftlich, mit Name des Untermieters und einer kurzen Begründung gestellt werden. Das erhöht die Erfolgschancen und schafft rechtliche Sicherheit.

⚖️ Praxisfall aus der

Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 13.09.2023 – Az. VIII ZR 109/22 Ein Mieter wollte seine Einzimmerwohnung während eines beruflichen Auslandsaufenthalts teilweise untervermieten. Obwohl er die Wohnung fast vollständig dem Untermieter überlassen wollte, behielt er einen Schlüssel und lagerte persönliche Gegenstände in einem abgetrennten Bereich. Der Vermieter verweigerte die Zustimmung. ➡️ Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Der Vermieter musste zustimmen. Auch bei einer Einzimmerwohnung kann ein Anspruch auf Untervermietung bestehen, solange der Mieter die Wohnung nicht vollständig aufgibt und ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bedeutung für Mieter: Selbst wenn nur ein kleiner Teil der Wohnung zurückbehalten wird, kann § 553 BGB greifen und ein Anspruch auf Zustimmung bestehen.

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