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Schönheitsreparaturen im
Mietrecht (2026): Wann Mieter
wirklich renovieren müssen
Kurz erklärt: Wer muss
Schönheitsreparaturen machen?
Grundsatz: Der Vermieter ist zuständig.
Nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag
existiert, kann die Pflicht auf den Mieter übertragen
werden.
Achtung:
Viele Mieter renovieren beim Auszug, obwohl sie
rechtlich nicht dazu verpflichtet sind.
Dadurch entstehen oft unnötige Kosten von 1.000 €
bis 5.000 €.
Schönheitsreparaturen sind einer der häufigsten
Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern.
Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die
unwirksam sind – das zeigt die aktuelle
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich und
praxisnah:
•
wann Sie als Mieter wirklich renovieren müssen
•
welche Klauseln unwirksam sind
•
wie aktuelle Urteile Ihre Situation beeinflussen
•
was Sie konkret jetzt tun sollten
Schönheitsreparaturen sind einer der häufigsten
Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern.
Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die
unwirksam sind – das zeigt die aktuelle
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich und
praxisnah:
•
wann Sie als Mieter wirklich renovieren müssen
•
welche Klauseln unwirksam sind
•
wie aktuelle Urteile Ihre Situation beeinflussen
•
was Sie konkret jetzt tun sollten
X Wann Sie NICHT renovieren müssen
Sie sind in vielen Fällen nicht verpflichtet,
Schönheitsreparaturen durchzuführen:
•
die Wohnung wurde unrenoviert übergeben
•
im Mietvertrag stehen starre Fristen (z. B. „alle 3
Jahre“)
•
es liegt keine tatsächliche Abnutzung vor
•
sogenannte Quotenabgeltungsklauseln sind
enthalten
In diesen Fällen sind die Klauseln häufig
unwirksam.
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Was Sie jetzt konkret tun sollten
•
Mietvertrag prüfen
•
auf starre Fristen achten
•
Zustand der Wohnung realistisch bewerten
•
im Zweifel rechtlichen Rat einholen
Viele Mieter renovieren unnötig, obwohl sie es nicht
müssten.
Aktuelles Urteil: BGH stärkt Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom
30.01.2024 (Az. VIII ZB 43/23) eine wichtige
Klarstellung getroffen:
Mieter müssen beweisen, dass die Wohnung
unrenoviert übergeben wurde.
•
Gelingt dieser Nachweis nicht, bleibt die
Klausel wirksam
•
Dann kann der Vermieter
Schönheitsreparaturen verlangen
Was bedeutet das konkret ?
Früher (vereinfacht):
Viele Klauseln waren automatisch unwirksam
Heute: Es kommt stark auf den Beweis an
Wichtig:
•
Fotos beim Einzug sind entscheidend
•
Übergabeprotokoll kann über mehrere tausend
Euro entscheiden
•
Ohne Beweis → hohes Risiko für Mieter
Wichtige Urteile zu
Schönheitsreparaturen
Starre Fristen sind unwirksam
Klauseln wie „alle 3, 5 oder 7 Jahre renovieren“
sind unzulässig.
Warum?
Sie berücksichtigen nicht den tatsächlichen
Zustand der Wohnung.
Folge:
Sie müssen nicht automatisch renovieren, nur weil
eine Frist abgelaufen ist.
Unrenoviert übergebene Wohnung
Wenn Sie eine Wohnung unrenoviert übernommen
haben:
keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen
Es sei denn:
•
Sie haben einen angemessenen Ausgleich
erhalten
Quotenabgeltungsklauseln sind
unwirksam
Viele Mietverträge enthalten Klauseln wie:
•
„ Bei Auszug anteilige Renovierungskosten
zahlen“
Diese sind laut Rechtsprechung meist
unwirksam.
Praxisbeispiel
Ein Mieter sollte laut Vertrag nach 5 Jahren
renovieren.
Die Wohnung war jedoch noch in gutem Zustand.
Ergebnis:
Keine Renovierungspflicht, da die Klausel
unwirksam war.
Wichtig:
Nicht der Vertrag allein zählt – sondern die
Rechtslage + Zustand der Wohnung.
Häufige Fragen zu
Schönheitsreparaturen
Muss ich beim Auszug streichen?
Nur wenn:
•
die Klausel wirksam ist
•
und tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht
Sind alle Renovierungsklauseln
unwirksam?
Nein.
Aber viele Standardklauseln sind es.
Was gilt bei unrenovierter Übergabe?
In den meisten Fällen entfällt die
Renovierungspflicht vollständig.
Kann der Vermieter Geld verlangen?
Nur wenn eine wirksame Vereinbarung vorliegt.
Praxisbeispiel: Mieter musste
doch renovieren
Ein Mieter zog nach mehreren Jahren aus seiner
Wohnung aus und wollte nicht renovieren, weil er
davon ausging, dass die Wohnung unrenoviert
übergeben wurde.
Argument des Mieters:
Die Schönheitsreparaturklausel sei unwirksam.
Problem:
Er konnte nicht beweisen, dass die Wohnung bei
Einzug tatsächlich unrenoviert war.
Ergebnis:
Der Mieter musste doch renovieren bzw. zahlen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Redaktion AMK Rechtsportal
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
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