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Rechtsportal
Renovierung der
Wohnung: Muss ich als
Mieter renovieren? (2026)
Kurzantwort: Als Mieter müssen Sie nur dann
renovieren, wenn die Schönheitsreparaturklausel
im Mietvertrag wirksam ist. Wurde die Wohnung
unrenoviert übergeben, besteht häufig keine
Renovierungspflicht.
Wann müssen Mieter renovieren?
Ob Sie renovieren müssen, hängt von drei
Faktoren ab:
1.
Zustand der Wohnung bei Einzug
2.
Inhalt des Mietvertrags
3.
Aktuelle Rechtsprechung (BGH)
Häufige Fehler von Mietern
•
Renovieren, obwohl keine Pflicht besteht
•
Mietvertrag nicht prüfen
•
Vermieterforderungen ungeprüft akzeptieren
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Jetzt prüfen: Dürfen Vermieter das überhaupt?
FAQ – Schnelle Antworten
Muss ich beim Auszug streichen?
Nur wenn die Schönheitsreparaturklausel im
Mietvertrag wirksam ist. Viele Klauseln sind laut
BGH unwirksam.
Was ist, wenn ich unrenoviert eingezogen
bin?
Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde,
besteht in vielen Fällen keine Renovierungspflicht.
Sind starre Fristen erlaubt?
Nein. Starre Fristen wie \"alle 3 Jahre streichen\"
sind laut BGH unwirksam.
Kann der Vermieter Renovierung
verlangen?
Nur wenn eine wirksame Vereinbarung im
Mietvertrag besteht und die Wohnung
renovierungsbedürftig ist.
1. Unrenoviert übergebene Wohnung
Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, sind
Renovierungspflichten meist unwirksam.
BGH, Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14
Kernaussage: Mieter müssen nicht renovieren,
wenn sie eine unrenovierte Wohnung übernommen
haben.
Praxisbeispiel
Sie ziehen in eine abgewohnte Wohnung ein und
sollen laut Vertrag beim Auszug renovieren.
Ergebnis: Keine Pflicht, da Klausel unwirksam.
2. Wirksame
Schönheitsreparaturklauseln
Nur bestimmte Klauseln sind erlaubt.
Unwirksam sind oft:
•
starre Fristen („alle 3 Jahre streichen“)
•
Endrenovierungspflichten
•
pauschale Verpflichtungen ohne Zustand
BGH, Urteil vom 23.06.2004 – VIII ZR 361/03
Kernaussage: Starre Fristen sind unzulässig.
Wirksam können sein:
•
flexible Fristen
•
zustandsabhängige Regelungen
3. Endrenovierungsklauseln
Viele Verträge enthalten Pflicht zur Renovierung
beim Auszug.
BGH, Urteil vom 14.05.2003 – VIII ZR 308/02
Kernaussage: Endrenovierung unabhängig vom
Zustand ist unwirksam.
4. Was zählt als Renovierung?
Typische Schönheitsreparaturen:
•
Wände streichen
•
Decken streichen
•
Türen lackieren
•
Heizkörper streichen
Nicht dazu gehören:
•
Boden erneuern
•
Fenster austauschen
•
größere Reparaturen
5. Sonderfall:
Quotenabgeltungsklauseln
Früher mussten Mieter anteilig zahlen.
BGH, Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 242/13
Kernaussage: Quotenabgeltungsklauseln sind
unwirksam.
Fazit
•
Unrenoviert übernommen → meist keine Pflicht
•
viele Klauseln sind unwirksam
•
BGH stärkt Mieterrechte stark
•
Lassen Sie Ihren Mietvertrag im Zweifel prüfen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich
an geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage.
Grundlage sind veröffentlichte Urteile deutscher Gerichte
sowie juristische Fachliteratur.