„Besenrein“ bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung beim Auszug nur grob gereinigt übergeben müssen. Eine gründliche Reinigung oder Renovierung ist nicht erforderlich, sofern im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
Was bedeutet „besenrein“ konkret?
Im Mietrecht heißt „besenrein“:Die Wohnung ist oberflächlich sauber und frei von grobem Schmutz.Das bedeutet für Sie:•keine intensive Reinigung•keine Renovierungspflicht ohne wirksame Klausel•kein perfekter Zustand notwendig
Was Sie erledigen müssen
Damit die Wohnung als besenrein gilt, sollten Sie:•Böden fegen oder staubsaugen•Groben Schmutz entfernen•Müll vollständig entsorgen•Spinnweben beseitigen•Küche und Bad oberflächlich reinigen
X Was Sie NICHT tun müssen
Viele Mieter gehen hier zu weit. Diese Arbeiten sind nicht erforderlich:•Fenster putzen•Wände streichen (ohne gültige Vereinbarung)•Fugen oder Teppiche intensiv reinigen•Kalk oder Fett vollständig entfernen•Eine Grundreinigung durchführenWichtig für Sie:„Besenrein“ bedeutet keine perfekte Sauberkeit.
Rechtliche Einordnung
Die Rechtsprechung stellt klar:•„Besenrein“ = nur grobe Reinigung•Renovierungen sind nur bei wirksamer Vertragsklausel verpflichtend•Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksamFür Sie heißt das:Ihr Vermieter darf nicht beliebig zusätzliche Arbeiten verlangen.
Häufige Fehler bei der
Wohnungsübergabe
Vermeiden Sie diese typischen Probleme:•Zu wenig reinigen (z. B. Müllreste hinterlassen)•Unnötig renovieren•Mietvertrag nicht prüfen•Kein Übergabeprotokoll erstellen
• Waschbecken und WC sauber• Keine starken Verschmutzungen
Sonstiges
• Müll entsorgt• Keller/Garage geräumt• Alle Schlüssel übergeben
So sichern Sie sich bei der Übergabe ab
•Fertigen Sie Fotos oder Videos an•Nutzen Sie ein Übergabeprotokoll•Lassen Sie sich den Zustand schriftlich bestätigen
Häufige Fragen
Müssen Sie die Wohnung streichen?
Nein – nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag besteht.
Müssen Sie Fenster putzen?
Nein. Die Fensterreinigung gehört nicht zur Besenreinheit.
Was passiert, wenn die Wohnung nicht besenrein ist?
Der Vermieter kann verlangen, dass Sie nachbessern oder Reinigungskosten berechnen.
Müssen Sie Kalk im Bad entfernen?
Nur oberflächlich. Hartnäckige Ablagerungen müssen Sie nicht vollständig beseitigen.
Gilt „besenrein“ auch für Keller oder Garage?
Ja. Auch diese müssen leer und grob sauber sein.
Aktuelles Urteil (2025/2026)
Amtsgericht Rheine – Urteil vom 12.06.2025 (Az. 10 C 78/24)Ein Gericht hat kürzlich klargestellt, was Mieter beim Auszug wirklich leisten müssen, wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung „besenrein“ zu übergeben ist.Das Wichtigste vorweg:Eine aufwendige Reinigung ist nicht erforderlich – aber völlig ungepflegt darf die Wohnung auch nicht sein.Nach Auffassung des Gerichts reicht es aus, wenn die Wohnung oberflächlich gereinigt wird. Das bedeutet:•Böden müssen gefegt oder gesaugt sein•Müll und persönliche Gegenstände sind vollständig zu entfernen•Spinnweben und grober Staub sollten beseitigt werdenEine gründliche Reinigung, etwa das Schrubben von Fliesen oder das Entfernen von Kalk, ist grundsätzlich nicht Pflicht.- Leichte Gebrauchsspuren sind erlaubt- Grober Schmutz dagegen nicht
Fazit
„Besenrein“ bedeutet für Sie:Minimaler Aufwand statt gründlicher ReinigungWenn Sie:•groben Schmutz entfernen•die Wohnung vollständig räumen… erfüllen Sie in der Regel Ihre Pflicht beim Auszug.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
„Besenrein“ bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung beim Auszug nur grob gereinigt übergeben müssen. Eine gründliche Reinigung oder Renovierung ist nicht erforderlich, sofern im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
Was bedeutet „besenrein“ konkret?
Im Mietrecht heißt „besenrein“:Die Wohnung ist oberflächlich sauber und frei von grobem Schmutz.Das bedeutet für Sie:•keine intensive Reinigung•keine Renovierungspflicht ohne wirksame Klausel•kein perfekter Zustand notwendig
Was Sie erledigen müssen
Damit die Wohnung als besenrein gilt, sollten Sie:•Böden fegen oder staubsaugen•Groben Schmutz entfernen•Müll vollständig entsorgen•Spinnweben beseitigen•Küche und Bad oberflächlich reinigen
X Was Sie NICHT tun müssen
Viele Mieter gehen hier zu weit. Diese Arbeiten sind nicht erforderlich:•Fenster putzen•Wände streichen (ohne gültige Vereinbarung)•Fugen oder Teppiche intensiv reinigen•Kalk oder Fett vollständig entfernen•Eine Grundreinigung durchführenWichtig für Sie:„Besenrein“ bedeutet keine perfekte Sauberkeit.
Rechtliche Einordnung
Die Rechtsprechung stellt klar:•„Besenrein“ = nur grobe Reinigung•Renovierungen sind nur bei wirksamer Vertragsklausel verpflichtend•Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksamFür Sie heißt das:Ihr Vermieter darf nicht beliebig zusätzliche Arbeiten verlangen.
Häufige Fehler bei der
Wohnungsübergabe
Vermeiden Sie diese typischen Probleme:•Zu wenig reinigen (z. B. Müllreste hinterlassen)•Unnötig renovieren•Mietvertrag nicht prüfen•Kein Übergabeprotokoll erstellen
• Waschbecken und WC sauber• Keine starken Verschmutzungen
Sonstiges
• Müll entsorgt• Keller/Garage geräumt• Alle Schlüssel übergeben
So sichern Sie sich bei der Übergabe
ab
•Fertigen Sie Fotos oder Videos an•Nutzen Sie ein Übergabeprotokoll•Lassen Sie sich den Zustand schriftlich bestätigen
Häufige Fragen
Müssen Sie die Wohnung streichen?
Nein – nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag besteht.
Müssen Sie Fenster putzen?
Nein. Die Fensterreinigung gehört nicht zur Besenreinheit.
Was passiert, wenn die Wohnung nicht
besenrein ist?
Der Vermieter kann verlangen, dass Sie nachbessern oder Reinigungskosten berechnen.
Müssen Sie Kalk im Bad entfernen?
Nur oberflächlich. Hartnäckige Ablagerungen müssen Sie nicht vollständig beseitigen.
Gilt „besenrein“ auch für Keller oder
Garage?
Ja. Auch diese müssen leer und grob sauber sein.
Aktuelles Urteil (2025/2026)
Amtsgericht Rheine – Urteil vom 12.06.2025 (Az. 10 C 78/24)Ein Gericht hat kürzlich klargestellt, was Mieter beim Auszug wirklich leisten müssen, wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung „besenrein“ zu übergeben ist.Das Wichtigste vorweg:Eine aufwendige Reinigung ist nicht erforderlich – aber völlig ungepflegt darf die Wohnung auch nicht sein.Nach Auffassung des Gerichts reicht es aus, wenn die Wohnung oberflächlich gereinigt wird. Das bedeutet:•Böden müssen gefegt oder gesaugt sein•Müll und persönliche Gegenstände sind vollständig zu entfernen•Spinnweben und grober Staub sollten beseitigt werdenEine gründliche Reinigung, etwa das Schrubben von Fliesen oder das Entfernen von Kalk, ist grundsätzlich nicht Pflicht.- Leichte Gebrauchsspuren sind erlaubt- Grober Schmutz dagegen nicht
Fazit
„Besenrein“ bedeutet für Sie:Minimaler Aufwand statt gründlicher ReinigungWenn Sie:•groben Schmutz entfernen•die Wohnung vollständig räumen… erfüllen Sie in der Regel Ihre Pflicht beim Auszug.
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