“Die Mietsache ist in dem Zustand, wie übernommen, zurückzugeben“. (Der Mieter muss nicht renovieren) Die Verpflichtung, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses besenrein zurückzugeben, verpflichtet den Mieter nur zur Beseitigung grober Verschmutzungen. "mit dem Besen grob gereinigt" Es ist aber auch die Verpflichtung nicht nur den Boden, sondern auch eine Einbauküche, Fenster und Türen grob zu reinigen. Normale Abnutzungs- oder Verschleißerscheinungen sind immer mit der Mietzahlung abgegolten.

Besenrein heißt: grob reinigen!

Was heißt aber grob reinigen?

Die Wohnung muss leer geräumt sein. Sie muss durchgekehrt werden und starke Verschmutzungen müssen entfernt werden. Das gilt auch für alle Nebenräume. Spinnenweben müssen beseitigt werden. Auch im Keller. Wurde eine Einbauküche mitgemietet, ist diese ebenfalls zu reinigen, sowie Herd und Kühlschrank. Klebereste an Fenstern müssen entfernt werden. Die Fenster müssen aber nicht geputzt werden. Unkraut auf Balkon oder Terrasse muss nicht beseitigt werden. Vorhandene Dübellöcher, auch in hoher Anzahl, müssen bei Auszug nicht beseitigt werden. Ablagerungen durch Tabakrauch müssen in der Regel nur dann beseitigt werden, wenn das Rauchen in der Mietwohnung untersagt war. Es werden selten noch Mietverträge geschlossen, in denen eine besenreine Übergabe der Wohnung vereinbart wird. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Mietverträge unwirksame Renovierungsklauseln im Mietvertrag haben. Dann muss nämlich die Wohnung auch nur besenrein übergeben werden.

Was bedeutet „besenrein“ die Wohnung übergeben

Wenn die Wohnung "besenrein" zurückgegeben werden soll, dann müssen nur grobe Verschmutzungen beseitigt werden. (Es muss nicht renoviert, lackiert, und Tapeten müssen nicht entfernt werden) Bei folgenden Klauseln im Mietvertrag muss der Mieter bei Auszug nicht renovieren. “Die Wohnung ist besenrein zurückzugeben.“ Hier muss nur gefegt werden. Die Wohnung muss in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen werden. “Der Mieter muss den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.” Bauliche Veränderungen müssen rückgängig gemacht werden aber renoviert werden muss nicht. Die Wohnung ist im bezugsfertigen Zustand zurückzugeben.” Die Wohnung muss verlassen werden, dass der Nachmieter jederzeit einziehen kann. Renoviert werden muss nicht. Auch wenn Tapeten und Wände abgewohnt aussehen.

Der Bundesgerichtshof hat als Definition: “besenrein” :

Das müssen Mieter tun, wenn die Wohnung besenrein übergeben werden soll: Teppichboden muss grob gereinigt werden, nur absaugen. Bodenfliesen, Parkett oder Laminat müssen ordentlich gekehrt werden Spinnweben in der Wohnung und im Keller müssen entfernt werden Fenster müssen nur geputzt werden, wenn sie Klebereste enthalten Ablagerungen durch Nikotin müssen nicht beseitigt werden Kalkablagerungen in der Küche oder im Bad sind zu entfernen. Wenn diese nicht schon vorher vorhanden waren. Nur wenn der Mieter laut Mietvertrag auch Schönheitsreparaturen durchführen muss, ist er auch verpflichtet, Ablagerungen von Rauch zu beseitigen. Muss er also laut Mietvertrag die Wohnung in einem renovierten Zustand übergeben, darf es keine Spuren von Zigarettenrauch an den Wänden geben.

Definition „besenrein

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Besenrein heißt: grob reinigen!

Was heißt aber grob reinigen?

Die Wohnung muss leer geräumt sein. Sie muss durchgekehrt werden und starke Verschmutzungen müssen entfernt werden. Das gilt auch für alle Nebenräume. Spinnenweben müssen beseitigt werden. Auch im Keller. Wurde eine Einbauküche mitgemietet, ist diese ebenfalls zu reinigen, sowie Herd und Kühlschrank. Klebereste an Fenstern müssen entfernt werden. Die Fenster müssen aber nicht geputzt werden. Unkraut auf Balkon oder Terrasse muss nicht beseitigt werden. Vorhandene Dübellöcher, auch in hoher Anzahl, müssen bei Auszug nicht beseitigt werden. Ablagerungen durch Tabakrauch müssen in der Regel nur dann beseitigt werden, wenn das Rauchen in der Mietwohnung untersagt war. Es werden selten noch Mietverträge geschlossen, in denen eine besenreine Übergabe der Wohnung vereinbart wird. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Mietverträge unwirksame Renovierungsklauseln im Mietvertrag haben. Dann muss nämlich die Wohnung auch nur besenrein übergeben werden.

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Wenn die Wohnung "besenrein" zurückgegeben werden soll, dann müssen nur grobe Verschmutzungen beseitigt werden. (Es muss nicht renoviert, lackiert, und Tapeten müssen nicht entfernt werden) Bei folgenden Klauseln im Mietvertrag muss der Mieter bei Auszug nicht renovieren. “Die Wohnung ist besenrein zurückzugeben.“ Hier muss nur gefegt werden. Die Wohnung muss in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen werden. “Der Mieter muss den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.” Bauliche Veränderungen müssen rückgängig gemacht werden aber renoviert werden muss nicht. Die Wohnung ist im bezugsfertigen Zustand zurückzugeben.” Die Wohnung muss verlassen werden, dass der Nachmieter jederzeit einziehen kann. Renoviert werden muss nicht. Auch wenn Tapeten und Wände abgewohnt aussehen.

Der Bundesgerichtshof hat als

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Das müssen Mieter tun, wenn die Wohnung besenrein übergeben werden soll: Teppichboden muss grob gereinigt werden, nur absaugen. Bodenfliesen, Parkett oder Laminat müssen ordentlich gekehrt werden Spinnweben in der Wohnung und im Keller müssen entfernt werden Fenster müssen nur geputzt werden, wenn sie Klebereste enthalten Ablagerungen durch Nikotin müssen nicht beseitigt werden Kalkablagerungen in der Küche oder im Bad sind zu entfernen. Wenn diese nicht schon vorher vorhanden waren. Nur wenn der Mieter laut Mietvertrag auch Schönheitsreparaturen durchführen muss, ist er auch verpflichtet, Ablagerungen von Rauch zu beseitigen. Muss er also laut Mietvertrag die Wohnung in einem renovierten Zustand übergeben, darf es keine Spuren von Zigarettenrauch an den Wänden geben.

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