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Rechtsportal
Wohnung besenrein übergeben:
Bedeutung, Pflichten &
Checkliste
Kurz erklärt
„Besenrein“ bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung
beim Auszug nur grob gereinigt übergeben
müssen. Eine gründliche Reinigung oder
Renovierung ist nicht erforderlich, sofern im
Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart
wurde.
Was bedeutet „besenrein“ konkret?
Im Mietrecht heißt „besenrein“:
Die Wohnung ist oberflächlich sauber und frei
von grobem Schmutz.
Das bedeutet für Sie:
•
keine intensive Reinigung
•
keine Renovierungspflicht ohne wirksame
Klausel
•
kein perfekter Zustand notwendig
Was Sie erledigen müssen
Damit die Wohnung als besenrein gilt, sollten Sie:
•
Böden fegen oder staubsaugen
•
Groben Schmutz entfernen
•
Müll vollständig entsorgen
•
Spinnweben beseitigen
•
Küche und Bad oberflächlich reinigen
X Was Sie NICHT tun müssen
Viele Mieter gehen hier zu weit. Diese Arbeiten sind
nicht erforderlich:
•
Fenster putzen
•
Wände streichen (ohne gültige Vereinbarung)
•
Fugen oder Teppiche intensiv reinigen
•
Kalk oder Fett vollständig entfernen
•
Eine Grundreinigung durchführen
Wichtig für Sie:
„Besenrein“ bedeutet keine perfekte Sauberkeit.
Rechtliche Einordnung
Die Rechtsprechung stellt klar:
•
„Besenrein“ = nur grobe Reinigung
•
Renovierungen sind nur bei wirksamer
Vertragsklausel verpflichtend
•
Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind
unwirksam
Für Sie heißt das:
Ihr Vermieter darf nicht beliebig zusätzliche
Arbeiten verlangen.
Häufige Fehler bei der
Wohnungsübergabe
Vermeiden Sie diese typischen Probleme:
•
Zu wenig reinigen (z. B. Müllreste hinterlassen)
•
Unnötig renovieren
•
Mietvertrag nicht prüfen
•
Kein Übergabeprotokoll erstellen
Checkliste: Besenrein übergeben
Räume
•
Böden gefegt oder gesaugt
•
Wohnung vollständig leer
•
Grobe Verschmutzungen entfernt
Küche
•
Oberflächen abgewischt
•
Geräte geleert
Bad
•
Waschbecken und WC sauber
•
Keine starken Verschmutzungen
Sonstiges
•
Müll entsorgt
•
Keller/Garage geräumt
•
Alle Schlüssel übergeben
So sichern Sie sich bei der Übergabe
ab
•
Fertigen Sie Fotos oder Videos an
•
Nutzen Sie ein Übergabeprotokoll
•
Lassen Sie sich den Zustand schriftlich
bestätigen
Häufige Fragen
Müssen Sie die Wohnung streichen?
Nein – nur wenn eine wirksame Klausel im
Mietvertrag besteht.
Müssen Sie Fenster putzen?
Nein. Die Fensterreinigung gehört nicht zur
Besenreinheit.
Was passiert, wenn die Wohnung nicht
besenrein ist?
Der Vermieter kann verlangen, dass Sie
nachbessern oder Reinigungskosten berechnen.
Müssen Sie Kalk im Bad entfernen?
Nur oberflächlich. Hartnäckige Ablagerungen
müssen Sie nicht vollständig beseitigen.
Gilt „besenrein“ auch für Keller oder
Garage?
Ja. Auch diese müssen leer und grob sauber sein.
Aktuelles Urteil (2025/2026)
Amtsgericht Rheine – Urteil vom 12.06.2025 (Az. 10 C
78/24)
Ein Gericht hat kürzlich klargestellt, was Mieter
beim Auszug wirklich leisten müssen, wenn im
Mietvertrag steht, dass die Wohnung „besenrein“
zu übergeben ist.
Das Wichtigste vorweg:
Eine aufwendige Reinigung ist nicht erforderlich
– aber völlig ungepflegt darf die Wohnung auch
nicht sein.
Nach Auffassung des Gerichts reicht es aus,
wenn die Wohnung oberflächlich gereinigt wird.
Das bedeutet:
•
Böden müssen gefegt oder gesaugt sein
•
Müll und persönliche Gegenstände sind
vollständig zu entfernen
•
Spinnweben und grober Staub sollten
beseitigt werden
Eine gründliche Reinigung, etwa das Schrubben
von Fliesen oder das Entfernen von Kalk, ist
grundsätzlich nicht Pflicht.
- Leichte Gebrauchsspuren sind erlaubt
- Grober Schmutz dagegen nicht
Fazit
„Besenrein“ bedeutet für Sie:
Minimaler Aufwand statt gründlicher Reinigung
Wenn Sie:
•
groben Schmutz entfernen
•
die Wohnung vollständig räumen
… erfüllen Sie in der Regel Ihre Pflicht beim
Auszug.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
aktualisiert: April 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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