Wohnung besenrein übergeben: Bedeutung,

Pflichten & Checkliste

Kurz erklärt

„Besenrein“ bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung beim Auszug nur grob gereinigt übergeben müssen. Eine gründliche Reinigung oder Renovierung ist nicht erforderlich, sofern im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart wurde.

Was bedeutet „besenrein“ konkret?

Im Mietrecht heißt „besenrein“: Die Wohnung ist oberflächlich sauber und frei von grobem Schmutz. Das bedeutet für Sie: keine intensive Reinigung keine Renovierungspflicht ohne wirksame Klausel kein perfekter Zustand notwendig

Was Sie erledigen müssen

Damit die Wohnung als besenrein gilt, sollten Sie: Böden fegen oder staubsaugen Groben Schmutz entfernen Müll vollständig entsorgen Spinnweben beseitigen Küche und Bad oberflächlich reinigen

X Was Sie NICHT tun müssen

Viele Mieter gehen hier zu weit. Diese Arbeiten sind nicht erforderlich: Fenster putzen Wände streichen (ohne gültige Vereinbarung) Fugen oder Teppiche intensiv reinigen Kalk oder Fett vollständig entfernen Eine Grundreinigung durchführen Wichtig für Sie: „Besenrein“ bedeutet keine perfekte Sauberkeit.

Rechtliche Einordnung

Die Rechtsprechung stellt klar: „Besenrein“ = nur grobe Reinigung Renovierungen sind nur bei wirksamer Vertragsklausel verpflichtend Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam Für Sie heißt das: Ihr Vermieter darf nicht beliebig zusätzliche Arbeiten verlangen.

Häufige Fehler bei der

Wohnungsübergabe

Vermeiden Sie diese typischen Probleme: Zu wenig reinigen (z. B. Müllreste hinterlassen) Unnötig renovieren Mietvertrag nicht prüfen Kein Übergabeprotokoll erstellen

Checkliste: Besenrein übergeben

Räume

Böden gefegt oder gesaugt Wohnung vollständig leer Grobe Verschmutzungen entfernt

Küche

Oberflächen abgewischt Geräte geleert

Bad

Waschbecken und WC sauber Keine starken Verschmutzungen

Sonstiges

Müll entsorgt Keller/Garage geräumt Alle Schlüssel übergeben

So sichern Sie sich bei der Übergabe ab

Fertigen Sie Fotos oder Videos an Nutzen Sie ein Übergabeprotokoll Lassen Sie sich den Zustand schriftlich bestätigen

Häufige Fragen

Müssen Sie die Wohnung streichen?

Nein – nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag besteht.

Müssen Sie Fenster putzen?

Nein. Die Fensterreinigung gehört nicht zur Besenreinheit.

Was passiert, wenn die Wohnung nicht besenrein ist?

Der Vermieter kann verlangen, dass Sie nachbessern oder Reinigungskosten berechnen.

Müssen Sie Kalk im Bad entfernen?

Nur oberflächlich. Hartnäckige Ablagerungen müssen Sie nicht vollständig beseitigen.

Gilt „besenrein“ auch für Keller oder Garage?

Ja. Auch diese müssen leer und grob sauber sein.

Aktuelles Urteil (2025/2026)

Amtsgericht Rheine – Urteil vom 12.06.2025 (Az. 10 C 78/24) Ein Gericht hat kürzlich klargestellt, was Mieter beim Auszug wirklich leisten müssen, wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung „besenrein“ zu übergeben ist. Das Wichtigste vorweg: Eine aufwendige Reinigung ist nicht erforderlich – aber völlig ungepflegt darf die Wohnung auch nicht sein. Nach Auffassung des Gerichts reicht es aus, wenn die Wohnung oberflächlich gereinigt wird. Das bedeutet: Böden müssen gefegt oder gesaugt sein Müll und persönliche Gegenstände sind vollständig zu entfernen Spinnweben und grober Staub sollten beseitigt werden Eine gründliche Reinigung, etwa das Schrubben von Fliesen oder das Entfernen von Kalk, ist grundsätzlich nicht Pflicht. - Leichte Gebrauchsspuren sind erlaubt - Grober Schmutz dagegen nicht

Fazit

„Besenrein“ bedeutet für Sie: Minimaler Aufwand statt gründlicher Reinigung Wenn Sie: groben Schmutz entfernen die Wohnung vollständig räumen … erfüllen Sie in der Regel Ihre Pflicht beim Auszug.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
aktualisiert: April 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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Heller, leerer Wohnraum mit sauberem Laminatboden, weißen Wänden und integrierter Küche – die Wohnung ist vollständig geräumt und besenrein übergeben, mit Zugang zu einem Balkon durch große Fensterfront.
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Bedeutung, Pflichten &

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„Besenrein“ bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung beim Auszug nur grob gereinigt übergeben müssen. Eine gründliche Reinigung oder Renovierung ist nicht erforderlich, sofern im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
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Was bedeutet „besenrein“ konkret?

Im Mietrecht heißt „besenrein“: Die Wohnung ist oberflächlich sauber und frei von grobem Schmutz. Das bedeutet für Sie: keine intensive Reinigung keine Renovierungspflicht ohne wirksame Klausel kein perfekter Zustand notwendig

Was Sie erledigen müssen

Damit die Wohnung als besenrein gilt, sollten Sie: Böden fegen oder staubsaugen Groben Schmutz entfernen Müll vollständig entsorgen Spinnweben beseitigen Küche und Bad oberflächlich reinigen

X Was Sie NICHT tun müssen

Viele Mieter gehen hier zu weit. Diese Arbeiten sind nicht erforderlich: Fenster putzen Wände streichen (ohne gültige Vereinbarung) Fugen oder Teppiche intensiv reinigen Kalk oder Fett vollständig entfernen Eine Grundreinigung durchführen Wichtig für Sie: „Besenrein“ bedeutet keine perfekte Sauberkeit.

Rechtliche Einordnung

Die Rechtsprechung stellt klar: „Besenrein“ = nur grobe Reinigung Renovierungen sind nur bei wirksamer Vertragsklausel verpflichtend Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam Für Sie heißt das: Ihr Vermieter darf nicht beliebig zusätzliche Arbeiten verlangen.

Häufige Fehler bei der

Wohnungsübergabe

Vermeiden Sie diese typischen Probleme: Zu wenig reinigen (z. B. Müllreste hinterlassen) Unnötig renovieren Mietvertrag nicht prüfen Kein Übergabeprotokoll erstellen

Checkliste: Besenrein übergeben

Räume

Böden gefegt oder gesaugt Wohnung vollständig leer Grobe Verschmutzungen entfernt

Küche

Oberflächen abgewischt Geräte geleert

Bad

Waschbecken und WC sauber Keine starken Verschmutzungen

Sonstiges

Müll entsorgt Keller/Garage geräumt Alle Schlüssel übergeben

So sichern Sie sich bei der Übergabe

ab

Fertigen Sie Fotos oder Videos an Nutzen Sie ein Übergabeprotokoll Lassen Sie sich den Zustand schriftlich bestätigen

Häufige Fragen

Müssen Sie die Wohnung streichen?

Nein – nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag besteht.

Müssen Sie Fenster putzen?

Nein. Die Fensterreinigung gehört nicht zur Besenreinheit.

Was passiert, wenn die Wohnung nicht

besenrein ist?

Der Vermieter kann verlangen, dass Sie nachbessern oder Reinigungskosten berechnen.

Müssen Sie Kalk im Bad entfernen?

Nur oberflächlich. Hartnäckige Ablagerungen müssen Sie nicht vollständig beseitigen.

Gilt „besenrein“ auch für Keller oder

Garage?

Ja. Auch diese müssen leer und grob sauber sein.

Aktuelles Urteil (2025/2026)

Amtsgericht Rheine – Urteil vom 12.06.2025 (Az. 10 C 78/24) Ein Gericht hat kürzlich klargestellt, was Mieter beim Auszug wirklich leisten müssen, wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung „besenrein“ zu übergeben ist. Das Wichtigste vorweg: Eine aufwendige Reinigung ist nicht erforderlich – aber völlig ungepflegt darf die Wohnung auch nicht sein. Nach Auffassung des Gerichts reicht es aus, wenn die Wohnung oberflächlich gereinigt wird. Das bedeutet: Böden müssen gefegt oder gesaugt sein Müll und persönliche Gegenstände sind vollständig zu entfernen Spinnweben und grober Staub sollten beseitigt werden Eine gründliche Reinigung, etwa das Schrubben von Fliesen oder das Entfernen von Kalk, ist grundsätzlich nicht Pflicht. - Leichte Gebrauchsspuren sind erlaubt - Grober Schmutz dagegen nicht

Fazit

„Besenrein“ bedeutet für Sie: Minimaler Aufwand statt gründlicher Reinigung Wenn Sie: groben Schmutz entfernen die Wohnung vollständig räumen … erfüllen Sie in der Regel Ihre Pflicht beim Auszug.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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