Der Vermieter kann außerdem die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der

Mieter sich mit einer Mieterhöhung einverstanden erklärt.

Für die Aufnahme eines Lebenspartners in eine Mietwohnung, also mit in den Mietvertrag, benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Auf diese Erlaubnis hat er auch einen Anspruch. Der Lebenspartner wird nicht automatisch durch den Einzug in die Wohnung zum Mieter. Nur, wenn er in den Mietvertrag mitaufgenommen wird, gilt er als Mieter und kann auch zur Mietzahlung verpflichtet werden.

Auch ohne Erlaubnis des Vermieters können Mieter aufgenommen

werden

Mieter können ihre Eltern oder Kinder in die Wohnung aufnehmen, ohne vorher den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Das gilt auch für Ehepartner. Dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss, ist in den meisten Fällen nur reine Formsache. Stirbt der Lebenspartner, der alleiniger Mieter der Wohnung war, dann tritt der überlebende Lebenspartner in das Mietverhältnis ein. Der Vermieter kann keine Änderung des Mietvertrages verlangen. Z.B. hinsichtlich einer Mieterhöhung oder den Neuabschluss des Mietvertrages verlangen. Falls in einem Mietvertrag eine Bestimmung enthalten ist, dass der Anspruch auf Zustimmung zur Aufnahme eines Lebenspartners in de Mietvertrag ausgeschlossen ist, dann ist diese Klausel unwirksam.

Aufnahme Lebenspartner in den Mietvertrag

§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt aus, dass ein Mieter seine Mietwohnung einem Dritten nicht ohne Erlaubnis des Vermieters überlassen darf. Ein Dritter ist auch der Lebensgefährte des Mieters. Das gilt aber nicht für Besucher oder andere Mitglieder der Familie. Ein Mieter hat den Anspruch, dass der Vermieter ihm die Zustimmung zur Aufnahme eines Mitmieters in den Mietvertrag erteilt, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein Interesse ist auch berechtigt, wenn es sich dabei um einen Lebenspartner oder Familienangehörigen handelt. Prinzipiell können Ehepartner, Lebenspartner und Familienmitglieder immer in den Mietvertrag aufgenommen werden. Trotzdem muss der Vermieter gefragt werden. Diese Zustimmung kann der Vermieter aber verweigern, wenn die Wohnung zu klein für eine weitere Person ist.

Mieterhöhung nach Aufnahme des Lebenspartners

Der Vermieter kann mit Zustimmung aber auch eine Mieterhöhung verlangen. Er kann die Nebenkosten erhöhen, weil diese auf alle Mietparteien aufgeteilt werden und sich dadurch eine gerechtere Verteilung ergeben würde.
Hintergrund oben braun
AMK Rechtsportal
RECHT - GESETZE - SOZIALES
AMK Logo Gespäch mit Rechtsanwalt
- zum Download oder auf USB/Stick
93% positive Bewertungen
22,80 € nur 11,40 €
im Sonderangebot bis:
Rundum-sorglos-Paket
Inhalt: die große Mietminderungstabelle ein Programm, das die Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung eine Berechnungstabelle, prüft Mieterhöhungen auf Zulässigkeit und weitere nützliche Informationen Formulare und Musterschreiben Mängelanzeige des Mieters Abnahmeprotokoll Musterschreiben, Aufnahme in Mietvertrag und viele weitere Formulare………

Der Vermieter kann außerdem die Erlaubnis

davon abhängig machen, dass der Mieter sich

mit einer Mieterhöhung einverstanden erklärt.

Für die Aufnahme eines Lebenspartners in eine Mietwohnung, also mit in den Mietvertrag, benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Auf diese Erlaubnis hat er auch einen Anspruch. Der Lebenspartner wird nicht automatisch durch den Einzug in die Wohnung zum Mieter. Nur, wenn er in den Mietvertrag mitaufgenommen wird, gilt er als Mieter und kann auch zur Mietzahlung verpflichtet werden.

Auch ohne Erlaubnis des Vermieters

können Mieter aufgenommen werden

Mieter können ihre Eltern oder Kinder in die Wohnung aufnehmen, ohne vorher den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Das gilt auch für Ehepartner. Dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss, ist in den meisten Fällen nur reine Formsache. Stirbt der Lebenspartner, der alleiniger Mieter der Wohnung war, dann tritt der überlebende Lebenspartner in das Mietverhältnis ein. Der Vermieter kann keine Änderung des Mietvertrages verlangen. Z.B. hinsichtlich einer Mieterhöhung oder den Neuabschluss des Mietvertrages verlangen. Falls in einem Mietvertrag eine Bestimmung enthalten ist, dass der Anspruch auf Zustimmung zur Aufnahme eines Lebenspartners in de Mietvertrag ausgeschlossen ist, dann ist diese Klausel unwirksam.

Aufnahme Lebenspartner in den

Mietvertrag

§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt aus, dass ein Mieter seine Mietwohnung einem Dritten nicht ohne Erlaubnis des Vermieters überlassen darf. Ein Dritter ist auch der Lebensgefährte des Mieters. Das gilt aber nicht für Besucher oder andere Mitglieder der Familie. Ein Mieter hat den Anspruch, dass der Vermieter ihm die Zustimmung zur Aufnahme eines Mitmieters in den Mietvertrag erteilt, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein Interesse ist auch berechtigt, wenn es sich dabei um einen Lebenspartner oder Familienangehörigen handelt. Prinzipiell können Ehepartner, Lebenspartner und Familienmitglieder immer in den Mietvertrag aufgenommen werden. Trotzdem muss der Vermieter gefragt werden. Diese Zustimmung kann der Vermieter aber verweigern, wenn die Wohnung zu klein für eine weitere Person ist.

Mieterhöhung nach Aufnahme des

Lebenspartners

Der Vermieter kann mit Zustimmung aber auch eine Mieterhöhung verlangen. Er kann die Nebenkosten erhöhen, weil diese auf alle Mietparteien aufgeteilt werden und sich dadurch eine gerechtere Verteilung ergeben würde.
Hintergrund oben braun
AMK Rechtsportal
AMK Logo Gespäch mit Rechtsanwalt Gerichtshammer
RECHT - GESETZE - SOZIALES
- zum Download oder auf USB/Stick
93% positive Bewertungen
22,80 € nur 11,40 €
im Sonderangebot bis:
Rundum-sorglos-Paket
Inhalt: die große Mietminderungstabelle ein Programm, das die Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung eine Berechnungstabelle, prüft Mieterhöhungen auf Zulässigkeit und weitere nützliche Informationen Formulare und Musterschreiben Mängelanzeige des Mieters Abnahmeprotokoll Musterschreiben, Aufnahme in Mietvertrag und viele weitere Formulare………
Mietrecht von A bis Z