Der Vermieter kann außerdem die Erlaubnis
davon abhängig machen, dass der Mieter sich
Für die Aufnahme eines Lebenspartners in eine
Mietwohnung, also mit in den Mietvertrag, benötigt
der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Auf diese
Erlaubnis hat er auch einen Anspruch.
Der Lebenspartner wird nicht automatisch durch
den Einzug in die Wohnung zum Mieter. Nur, wenn
er in den Mietvertrag mitaufgenommen wird, gilt er
als Mieter und kann auch zur Mietzahlung
verpflichtet werden.
Auch ohne Erlaubnis des Vermieters
können Mieter aufgenommen werden
Mieter können ihre Eltern oder Kinder in die
Wohnung aufnehmen, ohne vorher den
Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Das gilt auch für
Ehepartner. Dass der Vermieter um Erlaubnis
gefragt werden muss, ist in den meisten Fällen nur
reine Formsache.
Stirbt der Lebenspartner, der alleiniger Mieter
der Wohnung war, dann tritt der überlebende
Lebenspartner in das Mietverhältnis ein.
Der Vermieter kann keine Änderung des
Mietvertrages verlangen. Z.B. hinsichtlich einer
Mieterhöhung oder den Neuabschluss des
Mietvertrages verlangen.
Falls in einem Mietvertrag eine Bestimmung
enthalten ist, dass der Anspruch auf Zustimmung
zur Aufnahme eines Lebenspartners in de
Mietvertrag ausgeschlossen ist, dann ist diese
Klausel unwirksam.
Aufnahme Lebenspartner in den
Mietvertrag
•
§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt aus, dass ein
Mieter seine Mietwohnung einem Dritten nicht
ohne Erlaubnis des Vermieters überlassen darf.
Ein Dritter ist auch der Lebensgefährte des
Mieters.
•
Das gilt aber nicht für Besucher oder andere
Mitglieder der Familie. Ein Mieter hat den
Anspruch, dass der Vermieter ihm die
Zustimmung zur Aufnahme eines Mitmieters in
den Mietvertrag erteilt, wenn er ein berechtigtes
Interesse daran hat. Ein Interesse ist auch
berechtigt, wenn es sich dabei um einen
Lebenspartner oder Familienangehörigen
handelt.
•
Prinzipiell können Ehepartner,
Lebenspartner und Familienmitglieder immer
in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Trotzdem muss der Vermieter gefragt werden.
Diese Zustimmung kann der Vermieter aber
verweigern, wenn die Wohnung zu klein für eine
weitere Person ist.
Mieterhöhung nach Aufnahme des
Lebenspartners
Der Vermieter kann mit Zustimmung aber auch eine
Mieterhöhung verlangen. Er kann die Nebenkosten
erhöhen, weil diese auf alle Mietparteien aufgeteilt
werden und sich dadurch eine gerechtere
Verteilung ergeben würde.
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