Lebenspartner in den Mietvertrag

aufnehmen: Rechte, Pflichten & Vermieter-

Zustimmung (2026)

Kurzantwort: Sie haben in vielen Fällen einen Anspruch darauf, dass Ihr Lebenspartner in die Wohnung einziehen darf (§ 553 BGB). Einen Anspruch darauf, dass der Partner in den Mietvertrag aufgenommen wird, haben Sie jedoch nicht.Die Aufnahme in den Mietvertrag ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich und erfolgt freiwillig.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
BÜRGERGELD
Arbeitsplatz mit Laptop, Dokumenten und Notizen zu rechtlichen Themen im Büro Justiz Symbol Waage für Recht und Gesetz
AMK
Rechtsportal

Darf mein Partner einfach einziehen?

Grundsätzlich gilt: Ihr Partner darf nicht ohne Erlaubnis des Vermieters dauerhaft einziehen. ABER: Sie haben oft ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, z. B. bei: fester Beziehung langfristigem Zusammenleben Ehe oder eingetragener Partnerschaft In diesen Fällen muss der Vermieter meist zustimmen.

Der entscheidende Unterschied: Einzug

vs. Mietvertrag

Das ist der wichtigste Punkt – und wird häufig falsch verstanden:

Einzug des Partners

Partner wohnt mit Ihnen zusammen Sie bleiben alleiniger Mieter häufig Anspruch auf Zustimmung

Aufnahme in den Mietvertrag

Partner wird Mitmieter gleiche Rechte und Pflichten wie Sie Hier gilt: kein Anspruch auf Zustimmung Vermieter kann frei entscheiden

Wann darf der Vermieter ablehnen?

Auch wenn grundsätzlich ein Anspruch besteht, darf der Vermieter in bestimmten Fällen ablehnen: Typische Gründe: Überbelegung der Wohnung Unzumutbare Person (z. B. bekannt störendes Verhalten) Wirtschaftliche Nachteile Wichtig: Der Vermieter darf nicht ohne Grund „Nein“ sagen.

Darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Viele Mieter sind unsicher – hier die klare Antwort: erlaubt: Anpassung der Nebenkosten ggf. moderater Zuschlag bei Untervermietung X nicht erlaubt: willkürliche Mieterhöhung nur wegen Einzug

Typische Praxisfälle (einfach erklärt)

Fall 1 aus der Praxis BGH Urteil VIII ZR 371/02 Eine Mieterin wollte, dass ihr Lebensgefährte dauerhaft bei ihr in die Wohnung einzieht. Der Vermieter verweigerte die Zustimmung, weil er nicht genügend Informationen über den Partner erhalten hatte. Der Bundesgerichtshof entschied: Der Lebenspartner gilt rechtlich als Dritter. Deshalb ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ohne Zustimmung darf der Partner nicht einfach dauerhaft einziehen.

Fall 2: Partner zieht aus dem Ausland ein

langfristiges Zusammenleben geplant ebenfalls meist erlaubt (sofern keine Überbelegung)

Fall 3: Vermieter lehnt ohne Begründung ab

nicht zulässig Sie können Zustimmung verlangen oder rechtlich prüfen lassen

Fall 4: Partner soll in Mietvertrag

Vermieter darf ablehnen kein Anspruch

Häufige Fehler (sehr wichtig!)

X „Mein Partner darf einfach einziehen“ falsch – Zustimmung nötig X „Der Vermieter kann frei entscheiden“ falsch – er braucht einen Grund X „Mein Partner wird automatisch Mitmieter“ falsch – nur durch Vertragsänderung

Schnell-Check: Darf dein Partner einziehen?

Beziehung vorhanden → meistens erlaubt Wohnung zu klein → mögliches Problem Vermieter nennt keinen Grund → unzulässig Partner soll Mitmieter werden → kein Anspruch

Gesetzliche Grundlagen

§ 553 BGB → Anspruch auf Erlaubnis bei berechtigtem Interesse § 540 BGB → Zustimmung des Vermieters erforderlich Diese Vorschriften bilden die Grundlage für alle Entscheidungen.

Fazit

Der Einzug eines Lebenspartners ist oft erlaubt, aber nicht automatisch Sie haben häufig einen Anspruch auf Zustimmung Die Aufnahme in den Mietvertrag ist deutlich schwieriger Der Vermieter darf nur aus bestimmten Gründen ablehnen Im Zweifel sollte der Einzelfall geprüft werden, da Details entscheidend sind.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
aktualisiert: April 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage.

FAQ

Darf mein Lebenspartner ohne Zustimmung des Vermieters

einziehen?

Nein. Dein Lebenspartner darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters dauerhaft einziehen. In vielen Fällen hast du aber einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. feste Beziehung).

Muss der Vermieter dem Einzug meines Partners

zustimmen?

Oft ja. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, muss der Vermieter zustimmen – außer es gibt wichtige Ablehnungsgründe.

Wann darf der Vermieter den Einzug ablehnen?

Nur bei berechtigten Gründen, z. B.: Überbelegung unzumutbare Person wirtschaftliche Nachteile

Wird mein Partner automatisch Mitmieter?

Nein. Dein Partner wird nicht automatisch Mitmieter. Dafür ist eine Änderung des Mietvertrags notwendig.

Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn mein Partner

einzieht?

Nicht automatisch. In der Regel dürfen nur Nebenkosten angepasst werden. Eine freie Mieterhöhung ist nicht erlaubt.

Gerichtsurteil

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az. VIII ZR 371/02): Ein Mieter darf seinen Lebenspartner nur mit Zustimmung des Vermieters dauerhaft in die Wohnung aufnehmen. Ohne diese Zustimmung ist die Nutzung durch den Lebenspartner rechtlich nicht zulässig. Der Vermieter muss die Erlaubnis in der Regel erteilen, es sei denn, es liegen ernsthafte Gründe vor (z. B. Überbelegung).
Paar sitzt an einem Tisch und unterschreibt einen Mietvertrag. Gerade rüber sitzt ein Rechtsanwalt Facebook, AMK Rechtsportal Instagram, AMK Rechtsportal Blaues Buch „Ratgeber Mietrecht“ mit Hausmodell, Schlüsseln und USB-Stick
Alles, was Sie zum Mietrecht brauchen: Wissen, Vorlagen & Berechnungstools kompakt in einem Paket.
AMK
Rechtsportal
Justiz Symbol Waage für Recht und Gesetz

Lebenspartner in den

Mietvertrag aufnehmen:

Rechte, Pflichten & Vermieter-

Zustimmung (2026)

Kurzantwort: Ja, Ihr Lebenspartner darf in der Regel bei Ihnen einziehen – aber nur mit Zustimmung des Vermieters. Einen Anspruch darauf haben Sie häufig (§ 553 BGB). In den Mietvertrag aufnehmen muss der Vermieter Ihren Partner jedoch nicht.
Paar sitzt an einem Tisch und unterschreibt einen Mietvertrag. Gerade rüber sitzt ein Rechtsanwalt

Darf mein Partner einfach einziehen?

Grundsätzlich gilt: Ihr Partner darf nicht ohne Erlaubnis des Vermieters dauerhaft einziehen. ABER: Sie haben oft ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, z. B. bei: fester Beziehung langfristigem Zusammenleben Ehe oder eingetragener Partnerschaft In diesen Fällen muss der Vermieter meist zustimmen.

Der entscheidende

Unterschied: Einzug vs.

Mietvertrag

Das ist der wichtigste Punkt – und wird häufig falsch verstanden:

Einzug des Partners

Partner wohnt mit Ihnen zusammen Sie bleiben alleiniger Mieter häufig Anspruch auf Zustimmung

Aufnahme in den Mietvertrag

Partner wird Mitmieter gleiche Rechte und Pflichten wie Sie Hier gilt: kein Anspruch auf Zustimmung Vermieter kann frei entscheiden

Schnell-Check: Darf dein Partner

einziehen?

Beziehung vorhanden → meistens erlaubt Wohnung zu klein → mögliches Problem Vermieter nennt keinen Grund → unzulässig Partner soll Mitmieter werden → kein Anspruch

Gesetzliche Grundlagen

§ 553 BGB → Anspruch auf Erlaubnis bei berechtigtem Interesse § 540 BGB → Zustimmung des Vermieters erforderlich Diese Vorschriften bilden die Grundlage für alle Entscheidungen.

Wann darf der Vermieter

ablehnen?

Auch wenn grundsätzlich ein Anspruch besteht, darf der Vermieter in bestimmten Fällen ablehnen: Typische Gründe: Überbelegung der Wohnung Unzumutbare Person (z. B. bekannt störendes Verhalten) Wirtschaftliche Nachteile Wichtig: Der Vermieter darf nicht ohne Grund „Nein“ sagen.

Darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Viele Mieter sind unsicher – hier die klare Antwort: erlaubt: Anpassung der Nebenkosten ggf. moderater Zuschlag bei Untervermietung X nicht erlaubt: willkürliche Mieterhöhung nur wegen Einzug

Häufige Fehler (sehr wichtig!)

X „Mein Partner darf einfach einziehen“ falsch – Zustimmung nötig X „Der Vermieter kann frei entscheiden“ falsch – er braucht einen Grund X „Mein Partner wird automatisch Mitmieter“ falsch – nur durch Vertragsänderung

Fazit

Der Einzug eines Lebenspartners ist oft erlaubt, aber nicht automatisch Sie haben häufig einen Anspruch auf Zustimmung Die Aufnahme in den Mietvertrag ist deutlich schwieriger Der Vermieter darf nur aus bestimmten Gründen ablehnen Im Zweifel sollte der Einzelfall geprüft werden, da Details entscheidend sind.

Gerichtsurteil

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az. VIII ZR 371/02): Ein Mieter darf seinen Lebenspartner nur mit Zustimmung des Vermieters dauerhaft in die Wohnung aufnehmen. Ohne diese Zustimmung ist die Nutzung durch den Lebenspartner rechtlich nicht zulässig. Der Vermieter muss die Erlaubnis in der Regel erteilen, es sei denn, es liegen ernsthafte Gründe vor (z. B. Überbelegung).

FAQ

Darf mein Lebenspartner ohne

Zustimmung des Vermieters einziehen?

Nein. Dein Lebenspartner darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters dauerhaft einziehen. In vielen Fällen hast du aber einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. feste Beziehung).

Muss der Vermieter dem Einzug meines

Partners zustimmen?

Oft ja. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, muss der Vermieter zustimmen – außer es gibt wichtige Ablehnungsgründe.

Wann darf der Vermieter den Einzug

ablehnen?

Nur bei berechtigten Gründen, z. B.: Überbelegung unzumutbare Person wirtschaftliche Nachteile

Wird mein Partner automatisch Mitmieter?

Nein. Dein Partner wird nicht automatisch Mitmieter. Dafür ist eine Änderung des Mietvertrags notwendig.

Darf der Vermieter die Miete erhöhen,

wenn mein Partner einzieht?

Nicht automatisch. In der Regel dürfen nur Nebenkosten angepasst werden. Eine freie Mieterhöhung ist nicht erlaubt.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
aktualisiert: April 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage.

Typische Praxisfälle (einfach erklärt)

Fall 1 aus der Praxis BGH Urteil Eine Mieterin wollte, dass ihr Lebensgefährte dauerhaft bei ihr in die Wohnung einzieht. Der Vermieter verweigerte die Zustimmung, weil er nicht genügend Informationen über den Partner erhalten hatte. Der Bundesgerichtshof entschied: Der Lebenspartner gilt rechtlich als Dritter. Deshalb ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ohne Zustimmung darf der Partner nicht einfach dauerhaft einziehen.

Fall 2: Partner zieht aus dem Ausland ein

langfristiges Zusammenleben geplant ebenfalls meist erlaubt (sofern keine Überbelegung)

Fall 3: Vermieter lehnt ohne Begründung

ab

nicht zulässig Sie können Zustimmung verlangen oder rechtlich prüfen lassen

Fall 4: Partner soll in Mietvertrag

Vermieter darf ablehnen kein Anspruch
Blaues Buch „Ratgeber Mietrecht“ mit Hausmodell, Schlüsseln und USB-Stick
Alles, was Sie zum Mietrecht brauchen: Wissen, Vorlagen & Berechnungstools kompakt in einem Paket.
Mietrecht von A bis Z