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Lebenspartner in den
Mietvertrag aufnehmen –
Rechte, Ablauf & Vorlage (2026)
Kurz erklärt
•
Ihr Lebenspartner darf in vielen Fällen
einziehen
•
Sie haben oft einen Anspruch auf Zustimmung
des Vermieters
•
In den Mietvertrag kommt Ihr Partner nur mit
Zustimmung
•
Danach haften beide gemeinsam für die Miete
Einleitung
Sie möchten mit Ihrem Lebenspartner
zusammenziehen oder ihn sogar offiziell in den
Mietvertrag aufnehmen? Dann sollten Sie die
rechtlichen Regeln genau kennen. Denn während
der Einzug häufig erlaubt ist, gelten für die
Aufnahme in den Mietvertrag strengere
Voraussetzungen.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen verständlich und
praxisnah:
•
wann Ihr Partner einziehen darf
•
wann der Vermieter zustimmen muss
•
wie Sie Ihren Partner in den Mietvertrag
aufnehmen
•
welche Risiken Sie unbedingt beachten sollten
Darf mein Lebenspartner einfach
einziehen?
Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Lebenspartner nicht
dauerhaft ohne Zustimmung des Vermieters
einziehen lassen.
Der Grund:
Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte
„Gebrauchsüberlassung an Dritte“.
Aber:
Sie haben in vielen Fällen einen gesetzlichen
Anspruch auf Erlaubnis.
Typische Situationen
Neue Beziehung
→ Zustimmung erforderlich
Langfristige Partnerschaft
→ Zustimmung meist Pflicht für den Vermieter
Ehepartner
→ Einzug in der Regel problemlos erlaubt
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Praxisnahes Mietrecht: Alle wichtigen Regeln, Fristen und
Urteile verständlich erklärt.
Lebenspartner in den Mietvertrag
aufnehmen – Schritt für Schritt
1. Vermieter informieren
Teilen Sie den geplanten Einzug frühzeitig mit
2. Zustimmung einholen
Schriftlich anfragen (wichtig!)
3. Vertragsänderung vereinbaren
Nur der Vermieter kann den Vertrag anpassen
Vorteile der Aufnahme in den
Mietvertrag
•
beide Partner sind rechtlich abgesichert
•
gleiche Rechte an der Wohnung
•
mehr Sicherheit bei langfristiger Planung
Risiken, die viele nicht kennen
Gesamtschuldnerische Haftung
→ jeder haftet für die komplette Miete
Trennung wird kompliziert
→ Vertrag muss angepasst werden
Kündigung nur gemeinsam möglich
Diese Punkte sind entscheidend für die
Entscheidung.
Ihre Rechte als Mieter (nach § 553
Wenn Sie Ihren Lebenspartner aufnehmen
möchten, greift das deutsche Mietrecht.
Entscheidend ist das sogenannte „berechtigte
Interesse“.
Ein solches Interesse liegt vor, wenn:
•
Sie eine auf Dauer angelegte Beziehung führen
•
Sie gemeinsam wohnen möchten
•
keine Überbelegung entsteht
Wichtig:
Der Vermieter darf die Zustimmung nicht grundlos
verweigern.
Wann darf der Vermieter ablehnen?
Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen möglich,
zum Beispiel:
•
die Wohnung wäre überbelegt
•
der Partner ist bereits negativ aufgefallen (z. B.
Störungen)
•
sachliche Gründe sprechen dagegen
Reine Sympathie oder persönliche Meinung zählen
nicht.
Einzug vs. Aufnahme in den Mietvertrag
Viele verwechseln diese beiden Punkte – dabei ist
der Unterschied entscheidend:
1. Einzug (ohne Mietvertrag)
•
Partner wohnt mit
•
Sie bleiben alleiniger Mieter
•
Sie haften allein für die Miete
2. Aufnahme in den Mietvertrag
•
beide sind gleichberechtigte Mieter
•
beide haften vollständig für die Miete
•
Kündigung nur gemeinsam möglich
Wichtig:
Die Aufnahme in den Mietvertrag ist nur mit
Zustimmung des Vermieters möglich.
3 typische Praxisfälle
Fall 1: Partner zieht ein – Vermieter sagt nein
Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, können Sie die
Zustimmung verlangen.
Fall 2: Partner soll in den Mietvertrag
Der Vermieter kann frei entscheiden. Ein Anspruch
besteht hier nicht automatisch.
Fall 3: Trennung nach Einzug
Ist der Partner im Mietvertrag:
•
beide bleiben verpflichtet
•
ein Auszug ist nur mit Vertragsänderung
möglich
Das wird oft unterschätzt.
FAQ – Häufige Fragen
Darf mein Partner ohne Zustimmung einziehen?
Nein, bei dauerhaftem Einzug benötigen Sie die
Erlaubnis des Vermieters.
Kann der Vermieter die Miete erhöhen?
Nicht automatisch – aber im Rahmen einer
Vertragsänderung möglich.
Habe ich ein Recht auf Zustimmung?
Ja, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und
keine Gründe dagegen sprechen.
Kann ich die Zustimmung einklagen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das
möglich.
Was passiert bei Trennung?
Wenn beide im Mietvertrag stehen, bleiben beide
verpflichtet.
Der Einzug eines Lebenspartners ist in vielen
Fällen erlaubt und kann sogar durchgesetzt
werden. Schwieriger wird es bei der Aufnahme in
den Mietvertrag – hier entscheidet der Vermieter.
Wer rechtlich sicher handeln möchte, sollte die
Zustimmung immer schriftlich einholen und die
Konsequenzen genau kennen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal