Lebenspartner in den Mietvertrag
aufnehmen: Rechte, Pflichten & Vermieter-
Zustimmung (2026)
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026
Kurzantwort:
Sie haben in vielen Fällen einen Anspruch darauf, dass Ihr Lebenspartner
in die Wohnung einziehen darf (§ 553 BGB).
Einen Anspruch darauf, dass der Partner in den Mietvertrag
aufgenommen wird, haben Sie jedoch nicht.Die Aufnahme in den
Mietvertrag ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich und erfolgt
freiwillig.
Darf mein Partner einfach einziehen?
Grundsätzlich gilt:
Ihr Partner darf nicht ohne Erlaubnis des Vermieters dauerhaft
einziehen.
ABER:
Sie haben oft ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, z. B. bei:
•
fester Beziehung
•
langfristigem Zusammenleben
•
Ehe oder eingetragener Partnerschaft
In diesen Fällen muss der Vermieter meist zustimmen.
Der entscheidende Unterschied: Einzug vs.
Mietvertrag
Das ist der wichtigste Punkt – und wird häufig falsch verstanden:
Einzug des Partners
•
Partner wohnt mit Ihnen zusammen
•
Sie bleiben alleiniger Mieter
häufig Anspruch auf Zustimmung
Aufnahme in den Mietvertrag
•
Partner wird Mitmieter
•
gleiche Rechte und Pflichten wie Sie
Hier gilt:
kein Anspruch auf Zustimmung
Vermieter kann frei entscheiden
Wann darf der Vermieter ablehnen?
Auch wenn grundsätzlich ein Anspruch besteht, darf der
Vermieter in bestimmten Fällen ablehnen:
Typische Gründe:
•
Überbelegung der Wohnung
•
Unzumutbare Person (z. B. bekannt störendes Verhalten)
•
Wirtschaftliche Nachteile
Wichtig:
Der Vermieter darf nicht ohne Grund „Nein“ sagen.
Darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Viele Mieter sind unsicher – hier die klare Antwort:
erlaubt:
•
Anpassung der Nebenkosten
•
ggf. moderater Zuschlag bei Untervermietung
X nicht erlaubt:
willkürliche Mieterhöhung nur wegen Einzug
Typische Praxisfälle (einfach erklärt)
•
Fall 1 aus der Praxis
BGH Urteil VIII ZR 371/02
Eine Mieterin wollte, dass ihr Lebensgefährte dauerhaft bei
ihr in die Wohnung einzieht. Der Vermieter verweigerte die
Zustimmung, weil er nicht genügend Informationen über
den Partner erhalten hatte.
Der Bundesgerichtshof entschied:
Der Lebenspartner gilt rechtlich als Dritter. Deshalb ist die
Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ohne Zustimmung
darf der Partner nicht einfach dauerhaft einziehen.
Fall 2: Partner zieht aus dem Ausland ein
•
langfristiges Zusammenleben geplant
ebenfalls meist erlaubt
(sofern keine Überbelegung)
Fall 3: Vermieter lehnt ohne Begründung ab
nicht zulässig
Sie können Zustimmung verlangen oder rechtlich
prüfen lassen
Fall 4: Partner soll in Mietvertrag
•
Vermieter darf ablehnen
•
kein Anspruch
Häufige Fehler (sehr wichtig!)
X „Mein Partner darf einfach einziehen“
falsch – Zustimmung nötig
X „Der Vermieter kann frei entscheiden“
falsch – er braucht einen Grund
X „Mein Partner wird automatisch Mitmieter“
falsch – nur durch Vertragsänderung
Schnell-Check: Darf dein Partner einziehen?
Beziehung vorhanden
→ meistens erlaubt
Wohnung zu klein
→ mögliches Problem
Vermieter nennt keinen Grund
→ unzulässig
Partner soll Mitmieter werden
→ kein Anspruch
Gesetzliche Grundlagen
§ 553 BGB → Anspruch auf Erlaubnis bei berechtigtem Interesse
§ 540 BGB → Zustimmung des Vermieters erforderlich
Diese Vorschriften bilden die Grundlage für alle Entscheidungen.
Fazit
Der Einzug eines Lebenspartners ist oft erlaubt, aber
nicht automatisch
•
Sie haben häufig einen Anspruch auf Zustimmung
•
Die Aufnahme in den Mietvertrag ist deutlich
schwieriger
•
Der Vermieter darf nur aus bestimmten Gründen
ablehnen
Im Zweifel sollte der Einzelfall geprüft werden, da Details
entscheidend sind.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann
keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen
wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen
Rechtsanwalt.
Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an geltender
Rechtsprechung und Gesetzeslage.
FAQ
Darf mein Lebenspartner ohne Zustimmung des Vermieters
einziehen?
Nein. Dein Lebenspartner darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters
dauerhaft einziehen. In vielen Fällen hast du aber einen Anspruch auf
Erlaubnis, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. feste
Beziehung).
Muss der Vermieter dem Einzug meines Partners
zustimmen?
Oft ja. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, muss der Vermieter
zustimmen – außer es gibt wichtige Ablehnungsgründe.
Wann darf der Vermieter den Einzug ablehnen?
Nur bei berechtigten Gründen, z. B.:
•
Überbelegung
•
unzumutbare Person
•
wirtschaftliche Nachteile
Wird mein Partner automatisch Mitmieter?
Nein. Dein Partner wird nicht automatisch Mitmieter. Dafür ist eine
Änderung des Mietvertrags notwendig.
Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn mein Partner
einzieht?
Nicht automatisch. In der Regel dürfen nur Nebenkosten angepasst
werden. Eine freie Mieterhöhung ist nicht erlaubt.
Gerichtsurteil
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az. VIII ZR
371/02):
Ein Mieter darf seinen Lebenspartner nur mit
Zustimmung des Vermieters dauerhaft in die Wohnung
aufnehmen.
Ohne diese Zustimmung ist die Nutzung durch den
Lebenspartner rechtlich nicht zulässig.
Der Vermieter muss die Erlaubnis in der Regel erteilen,
es sei denn, es liegen ernsthafte Gründe vor (z. B.
Überbelegung).
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