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aktualisiert: Mai 2026
Mietkaution: Höhe,
Rückzahlung und Rechte von
Mietern & Vermietern
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten
betragen. Mieter dürfen die Zahlung in drei
Monatsraten leisten. Der Vermieter muss die
Kaution getrennt und verzinst anlegen und nach
dem Mietende zurückzahlen, sofern keine
berechtigten Forderungen bestehen.
Die Mietkaution dient Vermietern als finanzielle
Absicherung, falls nach Ende des Mietverhältnisses
offene Forderungen oder Schäden an der Wohnung
bestehen. Doch wie hoch darf die Kaution sein?
Wann muss sie gezahlt werden? Und wann
erhalten Mieter ihr Geld zurück?
Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die
Kaution im Mietrecht – einfach erklärt und rechtlich
aktuell.
Was ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die
Mieter beim Einzug hinterlegen. Sie schützt den
Vermieter vor finanziellen Risiken, zum Beispiel bei:
✔️ ausstehenden Mietzahlungen
✔️ Schäden an der Wohnung
✔️ unbezahlten Nebenkosten
✔️ nicht erfüllten Vertragsverpflichtungen
Die Kaution bleibt Eigentum des Mieters, wird
jedoch bis zum Ende des Mietverhältnisses vom
Vermieter verwaltet.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die gesetzlich zulässige Höhe der Mietkaution
beträgt maximal:
➡️ Drei Nettokaltmieten
Dabei zählt ausschließlich die Grundmiete ohne
Betriebskosten oder Nebenkosten.
Beispiel
Monatliche Kaltmiete: 850 €
Maximale Mietkaution: 850 € × 3 = 2.550 €
Ein Vermieter darf grundsätzlich keine höhere
Kaution verlangen.
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Wann muss die Mietkaution gezahlt
werden?
Mieter müssen die Kaution nicht zwingend auf
einmal bezahlen.
Das Gesetz erlaubt eine Zahlung in drei gleichen
Monatsraten:
1.
erste Rate bei Mietbeginn
2.
zweite Rate im Folgemonat
3.
dritte Rate einen Monat später
Diese Ratenzahlung darf vom Vermieter nicht
verweigert werden.
Wie muss der Vermieter die Kaution
aufbewahren?
Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach auf
sein Privatkonto legen.
Er ist verpflichtet, das Geld:
✅ getrennt vom eigenen Vermögen
aufzubewahren
✅ sicher anzulegen
✅ verzinst zu verwalten
Typisch ist ein sogenanntes Mietkautionskonto bei
einer Bank.
Wichtig: Die erzielten Zinsen gehören ebenfalls
dem Mieter.
Welche Alternativen zur Barkaution
gibt es?
Nicht immer muss die Kaution in bar gezahlt
werden. Mögliche Alternativen sind:
Mietkautionsbürgschaft
Eine Versicherung oder Bank übernimmt die
Sicherheit gegenüber dem Vermieter.
Vorteile für Mieter:
✔️ keine hohe Einmalzahlung
✔️ finanzielle Flexibilität
✔️ schneller Vertragsabschluss
Sparbuch als Kaution
Ein verpfändetes Sparbuch kann ebenfalls als
Sicherheit dienen.
Bürge
In manchen Fällen akzeptieren Vermieter eine
private Bürgschaft, z. B. von Eltern.
Wann bekommt man die Mietkaution
zurück?
Nach dem Auszug muss der Vermieter prüfen, ob
noch Ansprüche bestehen.
Typische Prüfpunkte:
✔️ offene Mietzahlungen
✔️ Schäden an der Wohnung
✔️ ausstehende Nebenkostenabrechnung
✔️ Renovierungspflichten
⏳ Wie lange darf der Vermieter die
Kaution einbehalten?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist, aber in der
Praxis gilt:
Übliche Prüfungsfrist: 3 bis 6 Monate
In dieser Zeit darf der Vermieter die Kaution
zurückhalten, um mögliche Forderungen zu prüfen.
Nebenkosten-Restbetrag
Ein angemessener Teil darf oft länger einbehalten
werden, bis die letzte Nebenkostenabrechnung
erstellt wurde.
❌ Wann darf der Vermieter die
Kaution einbehalten?
Ein Einbehalt ist nur erlaubt, wenn berechtigte
Forderungen bestehen.
Zum Beispiel:
•
beschädigte Türen oder Böden
•
offene Mietzahlungen
•
unbezahlte Betriebskosten
•
nicht erfüllte Reparaturpflichten
Normale Gebrauchsspuren zählen meist nicht als
Schaden.
Beispiele normaler Abnutzung:
✔️ kleine Bohrlöcher
✔️ leichte Kratzer
✔️ verblasste Wandfarbe
⚖️ Was tun, wenn die Kaution nicht
zurückgezahlt wird?
Zahlt der Vermieter die Kaution trotz Ablauf einer
angemessenen Frist nicht zurück, sollten Mieter
Schritt für Schritt vorgehen.
1. Schriftliche Aufforderung senden ✉️
Setzen Sie eine klare Frist von z. B. 14 Tagen.
2. Begründung verlangen
Der Vermieter muss erklären, warum er die
Kaution einbehält.
3. Rechtliche Hilfe nutzen ⚖️
Wenn keine Zahlung erfolgt:
✔️ Mieterverein einschalten
✔️ Rechtsanwalt für Mietrecht kontaktieren
✔️ gerichtliche Rückforderung prüfen
❓ Häufige Fragen zur Mietkaution
(FAQ)
Kann der Vermieter die komplette Kaution
einbehalten?
Nur wenn berechtigte Forderungen in
entsprechender Höhe bestehen.
Darf die Kaution für die letzte Miete
verwendet werden?
In der Regel nein. Die Mietkaution ersetzt nicht die
laufende Mietzahlung.
Muss die Kaution verzinst werden?
Ja. Die Zinsen gehören grundsätzlich dem Mieter.
Kann ein neuer Vermieter mehr als drei
Monatsmieten verlangen?
Nein. Mehr als drei Nettokaltmieten sind gesetzlich
nicht zulässig.
Praxisfall: Vermieter behält
Mietkaution wegen angeblicher
Schäden ein
Ein Mieter zieht nach vier Jahren aus seiner
Wohnung aus und erwartet die Rückzahlung
seiner Mietkaution in Höhe von 2.100 Euro. Der
Vermieter behält jedoch die gesamte Summe ein
und begründet dies mit Kratzern im Parkett und
kleinen Bohrlöchern in den Wänden.
Nach rechtlicher Prüfung stellt sich heraus:
Normale Gebrauchsspuren und übliche Bohrlöcher
gelten meist nicht als ersatzpflichtige Schäden.
Der Vermieter durfte die Kaution daher nicht
vollständig einbehalten.
Ergebnis:
Nach einer schriftlichen Aufforderung erhielt der
Mieter den Großteil seiner Kaution zurück. Nur ein
kleiner Betrag wurde für tatsächlich nachweisbare
Reparaturkosten abgezogen.
✅ Wichtig: Vermieter dürfen die Mietkaution nur
bei berechtigten Forderungen einbehalten. Nicht
jede Abnutzung rechtfertigt einen Abzug.
✅ Fazit: Mietkaution genau prüfen
Die Mietkaution schützt Vermieter, darf aber Mieter
nicht benachteiligen. Wer seine Rechte kennt, kann
Streit vermeiden und seine Rückzahlung besser
durchsetzen.
Wichtig zu merken:
✔️ maximal drei Nettokaltmieten
✔️ Zahlung in drei Raten möglich
✔️ sichere Anlage durch den Vermieter Pflicht
✔️ Rückzahlung meist nach 3 bis 6 Monaten
✔️ unberechtigten Einbehalt nicht akzeptieren
⚖️ Gerichtsurteil zur Mietkaution
(BGH )
Ein häufig zitiertes Urteil ist der BGH, Urteil vom
18.01.2006 (VIII ZR 71/05). Danach darf der
Vermieter die Mietkaution für eine angemessene
Prüfungsfrist einbehalten, um mögliche
Ansprüche zu prüfen.
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, in der
Praxis gelten jedoch meist 3 bis 6 Monate.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
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werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
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