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Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile
und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
Kleinreparaturen: Wann Mieter
wirklich zahlen müssen – und
wann nicht
Der Wasserhahn tropft. Die Toilettenspülung
funktioniert nicht mehr. Oder der Lichtschalter im
Flur ist defekt. Viele Vermieter verweisen dann
sofort auf die sogenannte Kleinreparaturklausel im
Mietvertrag.
Doch genau hier entstehen häufig Streitigkeiten.
Denn nicht jede Reparatur darf auf den Mieter
abgewälzt werden. Viele Klauseln sind unwirksam
oder gehen weiter, als das Gesetz erlaubt.
Hier erfahren Sie verständlich:
✔ welche Kleinreparaturen Mieter übernehmen
müssen
✔ wo die finanziellen Grenzen liegen
✔ welche Klauseln unwirksam sind
✔ welche Rechte Mieter gegenüber dem Vermieter
haben
✔ welche Fehler Vermieter häufig machen
Was genau sind eigentlich
Kleinreparaturen?
Mit Kleinreparaturen sind kleinere Schäden an
Dingen gemeint, die Mieter täglich oder regelmäßig
selbst benutzen.
Typische Beispiele:
•
tropfender Wasserhahn
•
lockerer Türgriff
•
defekter Lichtschalter
•
kaputte Toilettenspülung
•
loser Fenstergriff
Wichtig ist dabei:
Es geht nur um Gegenstände innerhalb der
Wohnung, die ständig genutzt werden.
Große Reparaturen bleiben immer Aufgabe des
Vermieters.
Dazu gehören zum Beispiel:
❌ Heizungsdefekte
❌ kaputte Wasserleitungen
❌ Dachschäden
❌ Außenfenster
❌ Elektrik in der Wand
Viele Mieter glauben irrtümlich, sie müssten jede
kleine Reparatur automatisch bezahlen. Genau das
stimmt jedoch nicht.
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Viele Vermieter machen denselben
Fehler
Oft verlangen Vermieter einfach pauschal Geld
vom Mieter, ohne die rechtlichen Voraussetzungen
genau zu prüfen.
Doch entscheidend sind immer:
✔ der genaue Wortlaut im Mietvertrag
✔ die Höhe der Reparaturkosten
✔ die Art des Schadens
✔ die bisherige Jahresbelastung
Schon kleine Formulierungsfehler können dazu
führen, dass die gesamte Klausel unwirksam wird.
Müssen Mieter selbst einen
Handwerker beauftragen?
Grundsätzlich nein.
In der Regel organisiert der Vermieter die
Reparatur.
Mieter sollten deshalb nicht vorschnell selbst
Handwerker bestellen oder Rechnungen bezahlen,
ohne die Rechtslage zu prüfen.
⚠ Besonders wichtig bei alten
Mietverträgen
Gerade ältere Mietverträge enthalten häufig
unwirksame Klauseln.
Viele Formulierungen stammen noch aus Zeiten,
in denen Gerichte deutlich großzügiger gegenüber
Vermietern waren.
Heute prüfen Gerichte solche Klauseln wesentlich
strenger.
Für Mieter kann sich deshalb eine genaue
Überprüfung lohnen.
Praxisfall
Ein Mieter erhält vom Vermieter eine Rechnung
über 95 Euro für die Reparatur eines defekten
Wasserhahns. Der Vermieter beruft sich dabei auf
die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag.
Entscheidend ist jetzt:
✔ Gibt es überhaupt eine wirksame
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?
✔ Enthält die Klausel eine zulässige
Kostenobergrenze?
✔ Betrifft die Reparatur einen Gegenstand, den
der Mieter regelmäßig nutzt?
✔ Wurde die jährliche Höchstgrenze bereits
überschritten?
Ergebnis:
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss der Mieter
die Kosten in vielen Fällen übernehmen. Fehlt
jedoch eine wirksame Vertragsklausel oder ist die
Regelung fehlerhaft, bleibt der Vermieter auf den
Reparaturkosten sitzen.
Der wichtigste Grundsatz im Mietrecht
Nach dem Gesetz muss grundsätzlich der Vermieter
die Wohnung instand halten. BGB §535
Das bedeutet:
Reparaturen sind eigentlich Vermietersache.
Nur durch eine wirksame Regelung im Mietvertrag
kann ein Teil kleiner Reparaturkosten auf den Mieter
übertragen werden.
Und genau daran scheitern viele Verträge.
Wann eine Kleinreparaturklausel
unwirksam ist
Viele ältere Mietverträge enthalten Formulierungen,
die Gerichte heute nicht mehr akzeptieren.
Besonders problematisch sind Klauseln:
❌ ohne Kostenbegrenzung
❌ mit unklaren Formulierungen
❌ mit zu hohen Beträgen
❌ mit pauschaler Kostenübernahme
❌ ohne jährliche Höchstgrenze
Ist die Klausel unwirksam, muss der Vermieter die
Kosten meist vollständig selbst tragen.
Wie teuer dürfen Kleinreparaturen
sein?
Eine starre gesetzliche Grenze existiert zwar nicht.
Gerichte orientieren sich jedoch häufig an
bestimmten Beträgen.
In vielen Fällen gelten ungefähr:
✔ bis etwa 100–120 Euro pro Reparatur
✔ zusätzlich eine jährliche Obergrenze
Außerdem darf die Gesamtbelastung für den Mieter
nicht unangemessen hoch werden.
Zu hohe Forderungen sind oft unwirksam.
Typische Fälle aus dem Alltag
Fall 1: Der Wasserhahn tropft
Der Handwerker tauscht eine Dichtung aus.
Kosten:
ca. 70 Euro
➡ Kann als Kleinreparatur gelten.
Fall 2: Die Toilettenspülung ist defekt
Ein Bauteil im Spülkasten muss ersetzt werden.
Kosten:
ca. 110 Euro
➡ Häufig noch zulässig, wenn der Mietvertrag
wirksam formuliert ist.
Fall 3: Die Heizung fällt aus
Die Heizungsanlage muss repariert werden.
Kosten:
mehrere hundert Euro
➡ Keine Kleinreparatur. Der Vermieter muss zahlen.
❓ Häufige Fragen zu Kleinreparaturen
Muss ich jede kleine Reparatur bezahlen?
Nein. Nur wenn eine wirksame Klausel im
Mietvertrag existiert und alle Voraussetzungen
erfüllt sind.
Gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze?
Nein. Gerichte akzeptieren jedoch meist nur
angemessene Beträge.
Was passiert bei einer unwirksamen
Klausel?
Dann muss der Vermieter die Reparaturkosten
normalerweise vollständig übernehmen.
Können Vermieter einfach Geld
verlangen?
Nein. Die Forderung muss rechtlich zulässig sein.
Fazit
Kleinreparaturen sorgen regelmäßig für Streit
zwischen Mietern und Vermietern. Viele
Forderungen sind jedoch rechtlich angreifbar.
Entscheidend ist nicht nur die Höhe der Kosten,
sondern vor allem:
✔ die Formulierung im Mietvertrag
✔ die Art der Reparatur
✔ die Kostenobergrenze
✔ die aktuelle Rechtsprechung
Nicht jede kleine Reparatur müssen Mieter
tatsächlich bezahlen.
⚖ Aktuelles Gerichtsurteil
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020 (Az. 15 C
256/19)
Ein Vermieter verlangte von seinem Mieter die
Kosten für die Reparatur einer defekten
Steckdose. Der Mieter weigerte sich zu zahlen.
Das Gericht entschied:
✅ Die Reparaturkosten darf der Vermieter
verlangen, wenn eine wirksame
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart
wurde.
✅ Eine Steckdose zählt zu den Gegenständen, die
der Mieter regelmäßig benutzt und die daher
grundsätzlich unter Kleinreparaturen fallen
können.
✅ Voraussetzung ist jedoch, dass die vereinbarte
Kostenobergrenze nicht überschritten wird. ()
Bedeutung für Mieter und Vermieter:
Nicht jede Reparatur muss automatisch vom
Vermieter bezahlt werden. Entscheidend ist immer,
welcher Gegenstand betroffen ist, wie hoch die
Kosten sind und ob die Vertragsklausel rechtlich
wirksam formuliert wurde.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Mai 2026 –
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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
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aktualisiert: Mai 2026 –