AMK
Rechtsportal
Strom abgestellt: Rechte als
Mieter (2026) – Was Sie jetzt tun
müssen
EINLEITUNG
Wenn in Ihrer Wohnung plötzlich der Strom
abgestellt wird, ist das mehr als nur ärgerlich – es
stellt sich sofort die Frage: Wer ist verantwortlich
und welche Rechte haben Sie als Mieter?
Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob der
Stromanbieter oder der Vermieter gehandelt
hat. In vielen Fällen besteht kein Anspruch auf
Mietminderung, aber es gibt wichtige Ausnahmen,
die Sie kennen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
•
Stromsperre durch Anbieter → meist eigene
Schuld → keine Mietminderung
•
Stromabschaltung durch Vermieter → illegal
•
Anspruch hängt immer vom Einzelfall ab
•
Schnelles Handeln ist entscheidend
Wer darf den Strom abstellen?
Stromanbieter (z. B. wegen
Zahlungsrückstand)
•
erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen
•
Ankündigung notwendig
•
Fristen müssen eingehalten werden
Folge:
In der Regel kein Mietmangel, da nicht Vermieter
verantwortlich
Vermieter
•
darf Strom nicht eigenmächtig abstellen
•
gilt als verbotene Eigenmacht
Folge:
•
Mietminderung möglich
•
ggf. Schadensersatz
•
sogar fristlose Kündigung denkbar
Wann ist Mietminderung möglich?
X Kein Anspruch
•
Stromsperre wegen eigener Schulden beim
Anbieter
Anspruch besteht
•
Vermieter verursacht Stromausfall
•
Gebäude hat technischen Defekt
Wichtig:
Die Ursache ist entscheidend – nicht der
Stromausfall selbst.
Wichtige Urteile einfach erklärt
Beispiel 1:
•
Strom abgestellt wegen unbezahlter Rechnung
Keine Mietminderung
Beispiel 2:
•
Vermieter kappt Versorgung
Rechtswidrig
Bedeutung:
Gerichte unterscheiden strikt nach
Verantwortlichkeit.
Ratgeber, Musterschreiben und klare
Anleitungen – alles, was Sie brauchen,
um Ihre Rechte durchzusetzen.
Was tun, wenn der Strom abgestellt
wurde?
Schritt-für-Schritt:
•
Ursache klären
Anbieter kontaktieren
Vermieter informieren
•
Sofort handeln
Schulden prüfen
ggf. Ratenzahlung vereinbaren
•
Rechte prüfen
Liegt Fehler beim Vermieter?
Dokumentation erstellen
•
Hilfe holen
Anwalt oder Mieterverein
Häufige Fehler vermeiden
•
Stromsperre ignorieren
•
Vermieter falsch beschuldigen
•
keine Beweise sichern
FAQ
Darf der Vermieter den Strom abstellen?
Nein, das ist in der Regel unzulässig.
Kann ich die Miete mindern?
Nur wenn der Vermieter verantwortlich ist.
Wie lange vorher muss Stromsperre ange-
kündigt werden?
In der Regel mehrere Wochen mit Mahnung.
Kann ich fristlos kündigen?
Ja, wenn der Vermieter schuld ist.
Praxisfall: Strom abgestellt wegen
unbezahlter Rechnung
Situation:
Herr Müller wohnt seit mehreren Jahren in einer
Mietwohnung. Aufgrund finanzieller Probleme zahlt
er mehrere Stromrechnungen nicht. Nach mehreren
Mahnungen kündigt der Stromanbieter die Sperre
an und stellt schließlich den Strom ab.
Die Wohnung ist plötzlich ohne Strom:
•
kein Licht
•
kein Kühlschrank
•
keine Nutzung elektrischer Geräte
Die Stromsperre erfolgte durch den Stromanbieter
Ursache ist ein Zahlungsrückstand des Mieters
Der Vermieter hat damit nichts zu tun
Keine Mietminderung möglich
•
Entscheidend ist nicht der Stromausfall selbst,
sondern wer ihn verursacht hat
•
Eigene Zahlungsprobleme führen nicht zu
Mieterrechten gegenüber dem Vermieter
Richtige Vorgehensweise
•
Kontakt zum Stromanbieter aufnehmen
•
offene Beträge klären oder Ratenzahlung
vereinbaren
•
schnell handeln, um Folgekosten zu vermeiden
Praxisfall: Vermieter stellt Strom
unrechtmäßig ab
Situation:
Frau Schneider hat Streit mit ihrem Vermieter
wegen angeblicher Mietrückstände. Ohne
gerichtliche Klärung lässt der Vermieter den Strom
in der Wohnung abschalten.
•
Wohnung ist faktisch nicht mehr nutzbar
•
erhebliche Einschränkung im Alltag
Hier liegt ein klarer Verstoß vor:
•
Der Vermieter darf den Strom nicht
eigenmächtig abstellen
•
Dies gilt als unzulässige Selbsthilfe
•
Mietminderung möglich
•
Schadensersatz möglich
•
ggf. fristlose Kündigung durch den Mieter
- Vermieter müssen den Rechtsweg einhalten
- Eigenmächtiges Handeln ist fast immer
rechtswidrig
Richtige Vorgehensweise
Frau Schneider sollte:
•
den Vermieter schriftlich zur Wiederherstellung
auffordern
•
den Zustand dokumentieren
•
rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen
„BGH-Urteil: Keine
Mietminderung bei
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
eine Stromsperre durch den Energieversorger
wegen Zahlungsrückständen des Mieters
keinen Mietmangel darstellt.
Ein Anspruch auf Mietminderung besteht daher
nicht. Entscheidend ist, dass der Vermieter den
Stromausfall nicht verursacht hat.
Zusammenfassung
•
Stromanbieter → meist eigenes Problem
•
Vermieter → oft rechtswidrig
•
Mietminderung nur bei Verantwortung des
Vermieters
Entscheidend ist immer die Ursache.
Redaktion AMK Rechtsportal
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
Dieses Portal bereitet komplexe
Mietrechtsentscheidungen verständlich für Mieter und
Vermieter auf.
Grundlage sind:
aktuelle Urteile (z. B. BGH)
Gesetzestexte
juristische Fachliteratur
Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen
abgeglichen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen
keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger
Recherche kann keine Gewähr für Aktualität,
Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für
eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung
durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.