Kurzantwort:Grundsätzlich ist der Vermieter für die Schneeräumung verantwortlich.Mieter müssen nur dann räumen, wenn die Pflicht wirksam im Mietvertrag übertragen wurde.Doch in der Praxis kommt es häufig zu Streit – etwa bei Krankheit, Urlaub oder unklaren Klauseln. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Regeln, Urteile und Sonderfälle.
Wer ist gesetzlich zur Schneeräumung verpflichtet?
Nach deutschem Mietrecht liegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich beim Vermieter.Das bedeutet:•Gehwege und Zugänge müssen sicher begehbar sein•Schnee und Eis müssen rechtzeitig entfernt werden•bei Verstoß drohen SchadensersatzansprücheOhne vertragliche Regelung ist immer der Vermieter verantwortlich.
Wann müssen Mieter Schnee räumen?
Eine Übertragung auf den Mieter ist möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.Voraussetzung: wirksame Regelung im MietvertragTypische Formulierung:„Der Mieter übernimmt die Räum- und Streupflicht.“Das ist grundsätzlich zulässig.
Wann muss Schnee geräumt werden?
Die Rechtsprechung gibt klare Richtwerte:Werktage: ca. 7:00 – 20:00 UhrSonntage/Feiertage: ca. 8:00 – 20:00 UhrWichtig:•Es muss nicht dauerhaft schneefrei sein•aber in zumutbaren Abständen geräumt werden
Wichtige Urteile zur Schneeräumpflicht
Diese Entscheidungen sind besonders relevant:•Pflichtübertragung auf Mieter zulässigGerichte bestätigen regelmäßig, dass Vermieter die Pflicht übertragen dürfenVoraussetzung: klare und faire Regelung•Haftung bei PflichtverletzungWer nicht räumt, haftet bei Unfällenauch bei Glätte durch Eisbildung•Einschränkungen bei Überforderungältere oder kranke Mieter können entlastet werdenVermieter muss ggf. Ersatz organisieren
Fazit aus der Rechtsprechung:
Die Pflicht ist übertragbar – die Verantwortung bleibt aber letztlich beim Vermieter kontrollpflichtig bestehen.
Was gilt bei Krankheit, Urlaub oder
Beruf?
Hier passieren die meisten Fehler.
Krankheit
Mieter muss Ersatz organisierensonst haftet er weiterhin
Urlaub
Pflicht entfällt nicht automatischVertretung notwendig
Berufstätigkeit
keine automatische Befreiungaber flexible Zeitfenster zulässigMerksatz:Wer verpflichtet ist, muss sich kümmern – notfalls durch Dritte.
Haftung bei Unfällen – wer zahlt?
Wenn jemand stürzt, wird es teuer.Verantwortlich ist:•derjenige, der räumen musste•also Vermieter oder Mieter (je nach Vertrag)Mögliche Folgen:•Schadensersatz•Schmerzensgeld•GerichtskostenWichtig:•private Haftpflichtversicherung prüfen•Vermieter: Verkehrssicherungspflicht bleibt überwachungsbedürftig
Muss man Salz streuen?
Nicht unbedingt.•Streusalz ist oft kommunal verboten oder eingeschränkt•erlaubt meist nur bei:oextremer Glätteobesonderen GefahrenstellenAlternative:•Sand•Splitt
Checkliste: Muss ich Schnee
räumen?
1.Steht etwas im Mietvertrag?2.Ist die Klausel wirksam?3.Bin ich aktuell in der Lage zu räumen?4.Habe ich ggf. Ersatz organisiert?Wenn alle Punkte erfüllt sind: Ja, Sie müssen räumen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich nachts Schnee räumen?
Nein, nur innerhalb der üblichen Zeiten (ca. 7–20 Uhr)
Was passiert, wenn ich nicht räume?
Sie haften für Schäden und können abgemahnt werden
Muss ich mehrmals täglich räumen?
Bei anhaltendem Schneefall: ja, in angemessenen Abständen
Kann der Vermieter einen Winterdienst
beauftragen?
Ja, Kosten können oft umgelegt werden
Fazit
Die Schneeräumpflicht im Mietrecht folgt einem klaren Prinzip:Vermieter ist verantwortlich – Mieter nur bei wirksamer ÜbertragungEntscheidend sind:•der Mietvertrag•die Zumutbarkeit•die konkrete SituationWer seine Pflichten kennt, vermeidet:•Streit•Haftung•unnötige Kosten
Praxisbeispiele: Wer haftet bei Schnee
und Eis?“
Die folgenden Praxisbeispiele zeigen, wie Gerichte die Schneeräumpflicht tatsächlich bewerten – und wer im Ernstfall haftet.Praxisfall 1: Mieter räumt nicht – Passant stürztEin Mieter hat laut Mietvertrag die Schneeräumpflicht übernommen. Er räumt morgens nicht. Gegen 8 Uhr rutscht ein Passant auf dem vereisten Gehweg aus und verletzt sich.Der Mieter hat seine Pflicht verletzter haftet für den Schaden (Schmerzensgeld, Behandlungskosten)Wichtig:Der Vermieter kann trotzdem mit in die Haftung geraten, wenn er seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat.Ergebnis:•Mieter zahlt (ggf. über Haftpflicht)•Vermieter kann teilweise mitverantwortlich seinPraxisfall 2: - Keine Regelung im Mietvertrag - Im Mietvertrag steht nichts zur Schneeräumung.Ein Bewohner geht davon aus, dass jeder selbst räumen muss – niemand fühlt sich zuständig.Rechtliche Bewertung:•Ohne Regelung bleibt die Pflicht beim Vermieter•Mieter sind nicht automatisch verpflichtetErgebnis:•Vermieter haftet bei Unfall•Organisation (z. B. Winterdienst) ist seine AufgabePraxisfall 3: Mieter ist krankEin Mieter ist laut Vertrag zum Räumen verpflichtet, liegt aber mit Grippe im Bett und räumt nicht.Krankheit entbindet nicht automatisch von der PflichtMieter muss Ersatz organisierenErgebnis:•Ohne Vertretung: Haftungsrisiko• Mit organisierter Hilfe: Pflicht erfüllt
Wichtige Urteile zur Schneeräumpflicht (BGH
& aktuelle Rechtsprechung)
Die folgenden Urteile zeigen, wie Gerichte die Schneeräumpflicht im Mietrecht konkret auslegen.
•
Übertragung der Schneeräumpflicht auf Mieter
ist zulässig
Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR 126/07Vermieter dürfen die Schneeräumpflicht auf Mieter übertragen.Aber:•nur bei klarer und wirksamer Vereinbarung•Vermieter behält KontrollpflichtBedeutung:•Standard-Mietverträge sind grundsätzlich zulässig•Vermieter bleibt in der Verantwortung
•
Vermieter bleibt kontrollpflichtig
Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR 138/11Auch bei Übertragung auf Mieter muss der Vermieter überwachen, ob geräumt wird.Bedeutung:•Vermieter kann trotz Übertragung haften•regelmäßige Kontrolle erforderlich
•
Räumzeiten müssen zumutbar sein
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt/ Aktenzeichen: 1 U 41/03Räumzeiten dürfen nicht unzumutbar früh angesetzt werden.•keine Pflicht mitten in der Nacht•übliche Zeiten: ab ca. 7 Uhr
•
Haftung bei Glätteunfall
Gericht: Landgericht Coburg/ Aktenzeichen: 12 O 742/07Wer seine Räumpflicht verletzt, haftet für Sturzunfälle.Folgen:•Schmerzensgeld•Schadensersatz
•
Streupflicht bei Glatteis
Gericht: Oberlandesgericht Hamm/ Aktenzeichen: 6 U 92/12Bei erkennbarer Glätte muss gestreut werden.Wichtig:Nicht nur Schnee, auch Eis ist relevant
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Grundsätzlich ist der Vermieter für die Schneeräumung verantwortlich.Mieter müssen nur dann räumen, wenn die Pflicht wirksam im Mietvertrag übertragen wurde.Doch in der Praxis kommt es häufig zu Streit – etwa bei Krankheit, Urlaub oder unklaren Klauseln. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Regeln, Urteile und Sonderfälle.
Wer ist gesetzlich zur Schneeräumung
verpflichtet?
Nach deutschem Mietrecht liegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich beim Vermieter.Das bedeutet:•Gehwege und Zugänge müssen sicher begehbar sein•Schnee und Eis müssen rechtzeitig entfernt werden•bei Verstoß drohen Schadensersatzansprüche
Ohne vertragliche Regelung ist immer der
Vermieter verantwortlich.
Wann müssen Mieter Schnee
räumen?
Eine Übertragung auf den Mieter ist möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.Voraussetzung: wirksame Regelung im MietvertragTypische Formulierung:„Der Mieter übernimmt die Räum- und Streupflicht.“Das ist grundsätzlich zulässig.
Haftung bei Unfällen – wer zahlt?
Wenn jemand stürzt, wird es teuer.Verantwortlich ist:•derjenige, der räumen musste•also Vermieter oder Mieter (je nach Vertrag)Mögliche Folgen:•Schadensersatz•Schmerzensgeld•GerichtskostenWichtig:•private Haftpflichtversicherung prüfen•Vermieter: Verkehrssicherungspflicht bleibt überwachungsbedürftig
Muss man Salz streuen?
Nicht unbedingt.•Streusalz ist oft kommunal verboten oder eingeschränkt•erlaubt meist nur bei:oextremer Glätteobesonderen GefahrenstellenAlternative:•Sand•Splitt
Wichtige Urteile zur
Schneeräumpflicht (BGH & aktuelle
Rechtsprechung)
Die folgenden Urteile zeigen, wie Gerichte die Schneeräumpflicht im Mietrecht konkret auslegen.
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Übertragung der Schneeräumpflicht
auf Mieter ist zulässig
Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR 126/07Vermieter dürfen die Schneeräumpflicht auf Mieter übertragen.Aber:•nur bei klarer und wirksamer Vereinbarung•Vermieter behält KontrollpflichtBedeutung:•Standard-Mietverträge sind grundsätzlich zulässig•Vermieter bleibt in der Verantwortung
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Vermieter bleibt kontrollpflichtig
Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR 138/11Auch bei Übertragung auf Mieter muss der Vermieter überwachen, ob geräumt wird.Bedeutung:•Vermieter kann trotz Übertragung haften•regelmäßige Kontrolle erforderlich
•
Räumzeiten müssen zumutbar sein
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt/ Aktenzeichen: 1 U 41/03Räumzeiten dürfen nicht unzumutbar früh angesetzt werden.•keine Pflicht mitten in der Nacht•übliche Zeiten: ab ca. 7 Uhr
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Haftung bei Glätteunfall
Gericht: Landgericht Coburg/ Aktenzeichen: 12 O 742/07Wer seine Räumpflicht verletzt, haftet für Sturzunfälle.Folgen:•Schmerzensgeld•Schadensersatz
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Streupflicht bei Glatteis
Gericht: Oberlandesgericht Hamm/ Aktenzeichen: 6 U 92/12Bei erkennbarer Glätte muss gestreut werden.Wichtig:Nicht nur Schnee, auch Eis ist relevant
Wann muss Schnee geräumt werden?
Die Rechtsprechung gibt klare Richtwerte:Werktage: ca. 7:00 – 20:00 UhrSonntage/Feiertage: ca. 8:00 – 20:00 UhrWichtig:•Es muss nicht dauerhaft schneefrei sein•aber in zumutbaren Abständen geräumt werden
Wichtige Urteile zur
Schneeräumpflicht
Diese Entscheidungen sind besonders relevant:•Pflichtübertragung auf Mieter zulässigGerichte bestätigen regelmäßig, dass Vermieter die Pflicht übertragen dürfenVoraussetzung: klare und faire Regelung•Haftung bei PflichtverletzungWer nicht räumt, haftet bei Unfällenauch bei Glätte durch Eisbildung•Einschränkungen bei Überforderungältere oder kranke Mieter können entlastet werdenVermieter muss ggf. Ersatz organisieren
Fazit aus der Rechtsprechung:
Die Pflicht ist übertragbar – die Verantwortung bleibt aber letztlich beim Vermieter kontrollpflichtig bestehen.
Was gilt bei Krankheit, Urlaub oder
Beruf?
Hier passieren die meisten Fehler.
Krankheit
Mieter muss Ersatz organisierensonst haftet er weiterhin
Urlaub
Pflicht entfällt nicht automatischVertretung notwendig
Berufstätigkeit
keine automatische Befreiungaber flexible Zeitfenster zulässigMerksatz:Wer verpflichtet ist, muss sich kümmern – notfalls durch Dritte.
Checkliste: Muss ich Schnee
räumen?
1.Steht etwas im Mietvertrag?2.Ist die Klausel wirksam?3.Bin ich aktuell in der Lage zu räumen?4.Habe ich ggf. Ersatz organisiert?Wenn alle Punkte erfüllt sind: Ja, Sie müssen räumen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich nachts Schnee räumen?
Nein, nur innerhalb der üblichen Zeiten (ca. 7–20 Uhr)
Was passiert, wenn ich nicht räume?
Sie haften für Schäden und können abgemahnt werden
Muss ich mehrmals täglich räumen?
Bei anhaltendem Schneefall: ja, in angemessenen Abständen
Kann der Vermieter einen Winterdienst
beauftragen?
Ja, Kosten können oft umgelegt werden
Praxisbeispiele: Wer haftet bei
Schnee und Eis?“
Die folgenden Praxisbeispiele zeigen, wie Gerichte die Schneeräumpflicht tatsächlich bewerten – und wer im Ernstfall haftet.Praxisfall 1: Mieter räumt nicht – Passant stürztEin Mieter hat laut Mietvertrag die Schneeräumpflicht übernommen. Er räumt morgens nicht. Gegen 8 Uhr rutscht ein Passant auf dem vereisten Gehweg aus und verletzt sich.Der Mieter hat seine Pflicht verletzter haftet für den Schaden (Schmerzensgeld, Behandlungskosten)Wichtig:Der Vermieter kann trotzdem mit in die Haftung geraten, wenn er seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat.Ergebnis:•Mieter zahlt (ggf. über Haftpflicht)•Vermieter kann teilweise mitverantwortlich seinPraxisfall 2: - Keine Regelung im Mietvertrag - Im Mietvertrag steht nichts zur Schneeräumung.Ein Bewohner geht davon aus, dass jeder selbst räumen muss – niemand fühlt sich zuständig.Rechtliche Bewertung:•Ohne Regelung bleibt die Pflicht beim Vermieter•Mieter sind nicht automatisch verpflichtetErgebnis:•Vermieter haftet bei Unfall•Organisation (z. B. Winterdienst) ist seine AufgabePraxisfall 3: Mieter ist krankEin Mieter ist laut Vertrag zum Räumen verpflichtet, liegt aber mit Grippe im Bett und räumt nicht.Krankheit entbindet nicht automatisch von der PflichtMieter muss Ersatz organisierenErgebnis:•Ohne Vertretung: Haftungsrisiko• Mit organisierter Hilfe: Pflicht erfüllt
Fazit
Die Schneeräumpflicht im Mietrecht folgt einem klaren Prinzip:Vermieter ist verantwortlich – Mieter nur bei wirksamer ÜbertragungEntscheidend sind:•der Mietvertrag•die Zumutbarkeit•die konkrete SituationWer seine Pflichten kennt, vermeidet:•Streit•Haftung•unnötige Kosten
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- StuttgartDieses Portal bereitet komplexe Mietrechtsentscheidungen verständlich für Mieter und Vermieter auf.Grundlage sind:aktuelle Urteile (z. B. BGH)Gesetzestextejuristische FachliteraturInhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
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