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Schneeräumpflicht im
Mietrecht: Wer muss Schnee
räumen? (2026)
Kurzantwort:
Grundsätzlich ist der Vermieter für die
Schneeräumung verantwortlich.
Mieter müssen nur dann räumen, wenn die Pflicht
wirksam im Mietvertrag übertragen wurde.
Doch in der Praxis kommt es häufig zu Streit –
etwa bei Krankheit, Urlaub oder unklaren Klauseln.
In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen
Regeln, Urteile und Sonderfälle.
Wer ist gesetzlich zur Schneeräumung
verpflichtet?
Nach deutschem Mietrecht liegt die sogenannte
Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich beim
Vermieter.
Das bedeutet:
•
Gehwege und Zugänge müssen sicher
begehbar sein
•
Schnee und Eis müssen rechtzeitig entfernt
werden
•
bei Verstoß drohen Schadensersatzansprüche
Ohne vertragliche Regelung ist immer der
Vermieter verantwortlich.
Wann müssen Mieter Schnee
räumen?
Eine Übertragung auf den Mieter ist möglich – aber
nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Voraussetzung: wirksame Regelung im
Mietvertrag
Typische Formulierung:
„Der Mieter übernimmt die Räum- und Streupflicht.“
Das ist grundsätzlich zulässig.
Ratgeber, Musterschreiben und klare
Anleitungen – alles, was Sie brauchen,
um Ihre Rechte durchzusetzen.
Haftung bei Unfällen – wer zahlt?
Wenn jemand stürzt, wird es teuer.
Verantwortlich ist:
•
derjenige, der räumen musste
•
also Vermieter oder Mieter (je nach Vertrag)
Mögliche Folgen:
•
Schadensersatz
•
Schmerzensgeld
•
Gerichtskosten
Wichtig:
•
private Haftpflichtversicherung prüfen
•
Vermieter: Verkehrssicherungspflicht bleibt
überwachungsbedürftig
Muss man Salz streuen?
Nicht unbedingt.
•
Streusalz ist oft kommunal verboten oder
eingeschränkt
•
erlaubt meist nur bei:
o
extremer Glätte
o
besonderen Gefahrenstellen
Alternative:
•
Sand
•
Splitt
Wichtige Urteile zur
Schneeräumpflicht (BGH & aktuelle
Rechtsprechung)
Die folgenden Urteile zeigen, wie Gerichte die
Schneeräumpflicht im Mietrecht konkret
auslegen.
•
Übertragung der Schneeräumpflicht
auf Mieter ist zulässig
Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR
126/07
Vermieter dürfen die Schneeräumpflicht auf
Mieter übertragen.
Aber:
•
nur bei klarer und wirksamer Vereinbarung
•
Vermieter behält Kontrollpflicht
Bedeutung:
•
Standard-Mietverträge sind grundsätzlich
zulässig
•
Vermieter bleibt in der Verantwortung
•
Vermieter bleibt kontrollpflichtig
Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR
138/11
Auch bei Übertragung auf Mieter muss der
Vermieter überwachen, ob geräumt wird.
Bedeutung:
•
Vermieter kann trotz Übertragung haften
•
regelmäßige Kontrolle erforderlich
•
Räumzeiten müssen zumutbar sein
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt/
Aktenzeichen: 1 U 41/03
Räumzeiten dürfen nicht unzumutbar früh
angesetzt werden.
•
keine Pflicht mitten in der Nacht
•
übliche Zeiten: ab ca. 7 Uhr
•
Haftung bei Glätteunfall
Gericht: Landgericht Coburg/ Aktenzeichen: 12 O
742/07
Wer seine Räumpflicht verletzt, haftet für
Sturzunfälle.
Folgen:
•
Schmerzensgeld
•
Schadensersatz
•
Streupflicht bei Glatteis
Gericht: Oberlandesgericht Hamm/ Aktenzeichen:
6 U 92/12
Bei erkennbarer Glätte muss gestreut werden.
Wichtig:
Nicht nur Schnee, auch Eis ist relevant
Wann muss Schnee geräumt werden?
Die Rechtsprechung gibt klare Richtwerte:
Werktage: ca. 7:00 – 20:00 Uhr
Sonntage/Feiertage: ca. 8:00 – 20:00 Uhr
Wichtig:
•
Es muss nicht dauerhaft schneefrei sein
•
aber in zumutbaren Abständen geräumt
werden
Wichtige Urteile zur
Schneeräumpflicht
Diese Entscheidungen sind besonders relevant:
•
Pflichtübertragung auf Mieter zulässig
Gerichte bestätigen regelmäßig, dass Vermieter die
Pflicht übertragen dürfen
Voraussetzung: klare und faire Regelung
•
Haftung bei Pflichtverletzung
Wer nicht räumt, haftet bei Unfällen
auch bei Glätte durch Eisbildung
•
Einschränkungen bei Überforderung
ältere oder kranke Mieter können entlastet werden
Vermieter muss ggf. Ersatz organisieren
Fazit aus der Rechtsprechung:
Die Pflicht ist übertragbar – die Verantwortung
bleibt aber letztlich beim Vermieter kontrollpflichtig
bestehen.
Was gilt bei Krankheit, Urlaub oder
Beruf?
Hier passieren die meisten Fehler.
Krankheit
Mieter muss Ersatz organisieren
sonst haftet er weiterhin
Urlaub
Pflicht entfällt nicht automatisch
Vertretung notwendig
Berufstätigkeit
keine automatische Befreiung
aber flexible Zeitfenster zulässig
Merksatz:
Wer verpflichtet ist, muss sich kümmern – notfalls
durch Dritte.
Checkliste: Muss ich Schnee
räumen?
1.
Steht etwas im Mietvertrag?
2.
Ist die Klausel wirksam?
3.
Bin ich aktuell in der Lage zu räumen?
4.
Habe ich ggf. Ersatz organisiert?
Wenn alle Punkte erfüllt sind: Ja, Sie müssen
räumen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich nachts Schnee räumen?
Nein, nur innerhalb der üblichen Zeiten (ca. 7–20
Uhr)
Was passiert, wenn ich nicht räume?
Sie haften für Schäden und können abgemahnt
werden
Muss ich mehrmals täglich räumen?
Bei anhaltendem Schneefall: ja, in angemessenen
Abständen
Kann der Vermieter einen Winterdienst
beauftragen?
Ja, Kosten können oft umgelegt werden
Praxisbeispiele: Wer haftet bei
Schnee und Eis?“
Die folgenden Praxisbeispiele zeigen, wie Gerichte
die Schneeräumpflicht tatsächlich bewerten – und
wer im Ernstfall haftet.
Praxisfall 1: Mieter räumt nicht – Passant
stürzt
Ein Mieter hat laut Mietvertrag die
Schneeräumpflicht übernommen. Er räumt
morgens nicht. Gegen 8 Uhr rutscht ein Passant
auf dem vereisten Gehweg aus und verletzt sich.
Der Mieter hat seine Pflicht verletzt
er haftet für den Schaden (Schmerzensgeld,
Behandlungskosten)
Wichtig:
Der Vermieter kann trotzdem mit in die Haftung
geraten, wenn er seine Kontrollpflicht
vernachlässigt hat.
Ergebnis:
•
Mieter zahlt (ggf. über Haftpflicht)
•
Vermieter kann teilweise mitverantwortlich sein
Praxisfall 2: - Keine Regelung im
Mietvertrag -
Im Mietvertrag steht nichts zur Schneeräumung.
Ein Bewohner geht davon aus, dass jeder selbst
räumen muss – niemand fühlt sich zuständig.
Rechtliche Bewertung:
•
Ohne Regelung bleibt die Pflicht beim Vermieter
•
Mieter sind nicht automatisch verpflichtet
Ergebnis:
•
Vermieter haftet bei Unfall
•
Organisation (z. B. Winterdienst) ist seine
Aufgabe
Praxisfall 3: Mieter ist krank
Ein Mieter ist laut Vertrag zum Räumen verpflichtet,
liegt aber mit Grippe im Bett und räumt nicht.
Krankheit entbindet nicht automatisch von der
Pflicht
Mieter muss Ersatz organisieren
Ergebnis:
•
Ohne Vertretung: Haftungsrisiko
•
Mit organisierter Hilfe: Pflicht erfüllt
Fazit
Die Schneeräumpflicht im Mietrecht folgt einem
klaren Prinzip:
Vermieter ist verantwortlich – Mieter nur bei
wirksamer Übertragung
Entscheidend sind:
•
der Mietvertrag
•
die Zumutbarkeit
•
die konkrete Situation
Wer seine Pflichten kennt, vermeidet:
•
Streit
•
Haftung
•
unnötige Kosten
Redaktion AMK Rechtsportal
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
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