RECHT - GESETZE - SOZIALES
BÜRGERGELD
AMK Rechtsportal Recht
AMK
Rechtsportal

Schneeräumpflicht im Mietrecht: Wer muss

Schnee räumen? (2026)

Kurzantwort: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Schneeräumung verantwortlich. Mieter müssen nur dann räumen, wenn die Pflicht wirksam im Mietvertrag übertragen wurde. Doch in der Praxis kommt es häufig zu Streit – etwa bei Krankheit, Urlaub oder unklaren Klauseln. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Regeln, Urteile und Sonderfälle.

Wer ist gesetzlich zur Schneeräumung verpflichtet?

Nach deutschem Mietrecht liegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich beim Vermieter. Das bedeutet: Gehwege und Zugänge müssen sicher begehbar sein Schnee und Eis müssen rechtzeitig entfernt werden bei Verstoß drohen Schadensersatzansprüche Ohne vertragliche Regelung ist immer der Vermieter verantwortlich.

Wann müssen Mieter Schnee räumen?

Eine Übertragung auf den Mieter ist möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Voraussetzung: wirksame Regelung im Mietvertrag Typische Formulierung: „Der Mieter übernimmt die Räum- und Streupflicht.“ Das ist grundsätzlich zulässig.
Blaues Buch „Ratgeber Mietrecht“ mit Hausmodell, Schlüsseln und USB-Stick
Ratgeber, Musterschreiben und klare Anleitungen – alles, was Sie brauchen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Wann muss Schnee geräumt werden?

Die Rechtsprechung gibt klare Richtwerte: Werktage: ca. 7:00 – 20:00 Uhr Sonntage/Feiertage: ca. 8:00 – 20:00 Uhr Wichtig: Es muss nicht dauerhaft schneefrei sein aber in zumutbaren Abständen geräumt werden

Wichtige Urteile zur Schneeräumpflicht

Diese Entscheidungen sind besonders relevant: Pflichtübertragung auf Mieter zulässig Gerichte bestätigen regelmäßig, dass Vermieter die Pflicht übertragen dürfen Voraussetzung: klare und faire Regelung Haftung bei Pflichtverletzung Wer nicht räumt, haftet bei Unfällen auch bei Glätte durch Eisbildung Einschränkungen bei Überforderung ältere oder kranke Mieter können entlastet werden Vermieter muss ggf. Ersatz organisieren

Fazit aus der Rechtsprechung:

Die Pflicht ist übertragbar – die Verantwortung bleibt aber letztlich beim Vermieter kontrollpflichtig bestehen.

Was gilt bei Krankheit, Urlaub oder

Beruf?

Hier passieren die meisten Fehler.

Krankheit

Mieter muss Ersatz organisieren sonst haftet er weiterhin

Urlaub

Pflicht entfällt nicht automatisch Vertretung notwendig

Berufstätigkeit

keine automatische Befreiung aber flexible Zeitfenster zulässig Merksatz: Wer verpflichtet ist, muss sich kümmern – notfalls durch Dritte.

Haftung bei Unfällen – wer zahlt?

Wenn jemand stürzt, wird es teuer. Verantwortlich ist: derjenige, der räumen musste also Vermieter oder Mieter (je nach Vertrag) Mögliche Folgen: Schadensersatz Schmerzensgeld Gerichtskosten Wichtig: private Haftpflichtversicherung prüfen Vermieter: Verkehrssicherungspflicht bleibt überwachungsbedürftig

Muss man Salz streuen?

Nicht unbedingt. Streusalz ist oft kommunal verboten oder eingeschränkt erlaubt meist nur bei: o extremer Glätte o besonderen Gefahrenstellen Alternative: Sand Splitt

Checkliste: Muss ich Schnee

räumen?

1. Steht etwas im Mietvertrag? 2. Ist die Klausel wirksam? 3. Bin ich aktuell in der Lage zu räumen? 4. Habe ich ggf. Ersatz organisiert? Wenn alle Punkte erfüllt sind: Ja, Sie müssen räumen.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich nachts Schnee räumen?

Nein, nur innerhalb der üblichen Zeiten (ca. 7–20 Uhr)

Was passiert, wenn ich nicht räume?

Sie haften für Schäden und können abgemahnt werden

Muss ich mehrmals täglich räumen?

Bei anhaltendem Schneefall: ja, in angemessenen Abständen

Kann der Vermieter einen Winterdienst

beauftragen?

Ja, Kosten können oft umgelegt werden

Fazit

Die Schneeräumpflicht im Mietrecht folgt einem klaren Prinzip: Vermieter ist verantwortlich – Mieter nur bei wirksamer Übertragung Entscheidend sind: der Mietvertrag die Zumutbarkeit die konkrete Situation Wer seine Pflichten kennt, vermeidet: Streit Haftung unnötige Kosten

Praxisbeispiele: Wer haftet bei Schnee

und Eis?“

Die folgenden Praxisbeispiele zeigen, wie Gerichte die Schneeräumpflicht tatsächlich bewerten – und wer im Ernstfall haftet. Praxisfall 1: Mieter räumt nicht – Passant stürzt Ein Mieter hat laut Mietvertrag die Schneeräumpflicht übernommen. Er räumt morgens nicht. Gegen 8 Uhr rutscht ein Passant auf dem vereisten Gehweg aus und verletzt sich. Der Mieter hat seine Pflicht verletzt er haftet für den Schaden (Schmerzensgeld, Behandlungskosten) Wichtig: Der Vermieter kann trotzdem mit in die Haftung geraten, wenn er seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat. Ergebnis: Mieter zahlt (ggf. über Haftpflicht) Vermieter kann teilweise mitverantwortlich sein Praxisfall 2: - Keine Regelung im Mietvertrag - Im Mietvertrag steht nichts zur Schneeräumung. Ein Bewohner geht davon aus, dass jeder selbst räumen muss – niemand fühlt sich zuständig. Rechtliche Bewertung: Ohne Regelung bleibt die Pflicht beim Vermieter Mieter sind nicht automatisch verpflichtet Ergebnis: Vermieter haftet bei Unfall Organisation (z. B. Winterdienst) ist seine Aufgabe Praxisfall 3: Mieter ist krank Ein Mieter ist laut Vertrag zum Räumen verpflichtet, liegt aber mit Grippe im Bett und räumt nicht. Krankheit entbindet nicht automatisch von der Pflicht Mieter muss Ersatz organisieren Ergebnis: Ohne Vertretung: Haftungsrisiko Mit organisierter Hilfe: Pflicht erfüllt

Wichtige Urteile zur Schneeräumpflicht

(BGH & aktuelle Rechtsprechung)

Die folgenden Urteile zeigen, wie Gerichte die Schneeräumpflicht im Mietrecht konkret auslegen.

Übertragung der Schneeräumpflicht auf Mieter

ist zulässig

Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR 126/07 Vermieter dürfen die Schneeräumpflicht auf Mieter übertragen. Aber: nur bei klarer und wirksamer Vereinbarung Vermieter behält Kontrollpflicht Bedeutung: Standard-Mietverträge sind grundsätzlich zulässig Vermieter bleibt in der Verantwortung

Vermieter bleibt kontrollpflichtig

Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR 138/11 Auch bei Übertragung auf Mieter muss der Vermieter überwachen, ob geräumt wird. Bedeutung: Vermieter kann trotz Übertragung haften regelmäßige Kontrolle erforderlich

Räumzeiten müssen zumutbar sein

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt/ Aktenzeichen: 1 U 41/03 Räumzeiten dürfen nicht unzumutbar früh angesetzt werden. keine Pflicht mitten in der Nacht übliche Zeiten: ab ca. 7 Uhr

Haftung bei Glätteunfall

Gericht: Landgericht Coburg/ Aktenzeichen: 12 O 742/07 Wer seine Räumpflicht verletzt, haftet für Sturzunfälle. Folgen: Schmerzensgeld Schadensersatz

Streupflicht bei Glatteis

Gericht: Oberlandesgericht Hamm/ Aktenzeichen: 6 U 92/12 Bei erkennbarer Glätte muss gestreut werden. Wichtig: Nicht nur Schnee, auch Eis ist relevant

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Redaktion AMK Rechtsportal

aktualisiert: April 2026 – Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart Dieses Portal bereitet komplexe Mietrechtsentscheidungen verständlich für Mieter und Vermieter auf. Grundlage sind: aktuelle Urteile (z. B. BGH) Gesetzestexte juristische Fachliteratur Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
Facebook, AMK Rechtsportal Instagram, AMK Rechtsportal Ein Besen der Schnee von einem Gehweg wegfegt
AMK
Rechtsportal
Justiz Symbol Waage für Recht und Gesetz

Schneeräumpflicht im

Mietrecht: Wer muss Schnee

räumen? (2026)

Kurzantwort: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Schneeräumung verantwortlich. Mieter müssen nur dann räumen, wenn die Pflicht wirksam im Mietvertrag übertragen wurde. Doch in der Praxis kommt es häufig zu Streit – etwa bei Krankheit, Urlaub oder unklaren Klauseln. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Regeln, Urteile und Sonderfälle.
Ein Besen der Schnee von einem Gehweg wegfegt

Wer ist gesetzlich zur Schneeräumung

verpflichtet?

Nach deutschem Mietrecht liegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich beim Vermieter. Das bedeutet: Gehwege und Zugänge müssen sicher begehbar sein Schnee und Eis müssen rechtzeitig entfernt werden bei Verstoß drohen Schadensersatzansprüche

Ohne vertragliche Regelung ist immer der

Vermieter verantwortlich.

Wann müssen Mieter Schnee

räumen?

Eine Übertragung auf den Mieter ist möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Voraussetzung: wirksame Regelung im Mietvertrag Typische Formulierung: „Der Mieter übernimmt die Räum- und Streupflicht.“ Das ist grundsätzlich zulässig.
Blaues Buch „Ratgeber Mietrecht“ mit Hausmodell, Schlüsseln und USB-Stick
Ratgeber, Musterschreiben und klare Anleitungen – alles, was Sie brauchen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Haftung bei Unfällen – wer zahlt?

Wenn jemand stürzt, wird es teuer. Verantwortlich ist: derjenige, der räumen musste also Vermieter oder Mieter (je nach Vertrag) Mögliche Folgen: Schadensersatz Schmerzensgeld Gerichtskosten Wichtig: private Haftpflichtversicherung prüfen Vermieter: Verkehrssicherungspflicht bleibt überwachungsbedürftig

Muss man Salz streuen?

Nicht unbedingt. Streusalz ist oft kommunal verboten oder eingeschränkt erlaubt meist nur bei: o extremer Glätte o besonderen Gefahrenstellen Alternative: Sand Splitt

Wichtige Urteile zur

Schneeräumpflicht (BGH & aktuelle

Rechtsprechung)

Die folgenden Urteile zeigen, wie Gerichte die Schneeräumpflicht im Mietrecht konkret auslegen.

Übertragung der Schneeräumpflicht

auf Mieter ist zulässig

Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR 126/07 Vermieter dürfen die Schneeräumpflicht auf Mieter übertragen. Aber: nur bei klarer und wirksamer Vereinbarung Vermieter behält Kontrollpflicht Bedeutung: Standard-Mietverträge sind grundsätzlich zulässig Vermieter bleibt in der Verantwortung

Vermieter bleibt kontrollpflichtig

Gericht: Bundesgerichtshof/ Aktenzeichen: VI ZR 138/11 Auch bei Übertragung auf Mieter muss der Vermieter überwachen, ob geräumt wird. Bedeutung: Vermieter kann trotz Übertragung haften regelmäßige Kontrolle erforderlich

Räumzeiten müssen zumutbar sein

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt/ Aktenzeichen: 1 U 41/03 Räumzeiten dürfen nicht unzumutbar früh angesetzt werden. keine Pflicht mitten in der Nacht übliche Zeiten: ab ca. 7 Uhr

Haftung bei Glätteunfall

Gericht: Landgericht Coburg/ Aktenzeichen: 12 O 742/07 Wer seine Räumpflicht verletzt, haftet für Sturzunfälle. Folgen: Schmerzensgeld Schadensersatz

Streupflicht bei Glatteis

Gericht: Oberlandesgericht Hamm/ Aktenzeichen: 6 U 92/12 Bei erkennbarer Glätte muss gestreut werden. Wichtig: Nicht nur Schnee, auch Eis ist relevant

Wann muss Schnee geräumt werden?

Die Rechtsprechung gibt klare Richtwerte: Werktage: ca. 7:00 – 20:00 Uhr Sonntage/Feiertage: ca. 8:00 – 20:00 Uhr Wichtig: Es muss nicht dauerhaft schneefrei sein aber in zumutbaren Abständen geräumt werden

Wichtige Urteile zur

Schneeräumpflicht

Diese Entscheidungen sind besonders relevant: Pflichtübertragung auf Mieter zulässig Gerichte bestätigen regelmäßig, dass Vermieter die Pflicht übertragen dürfen Voraussetzung: klare und faire Regelung Haftung bei Pflichtverletzung Wer nicht räumt, haftet bei Unfällen auch bei Glätte durch Eisbildung Einschränkungen bei Überforderung ältere oder kranke Mieter können entlastet werden Vermieter muss ggf. Ersatz organisieren

Fazit aus der Rechtsprechung:

Die Pflicht ist übertragbar – die Verantwortung bleibt aber letztlich beim Vermieter kontrollpflichtig bestehen.

Was gilt bei Krankheit, Urlaub oder

Beruf?

Hier passieren die meisten Fehler.

Krankheit

Mieter muss Ersatz organisieren sonst haftet er weiterhin

Urlaub

Pflicht entfällt nicht automatisch Vertretung notwendig

Berufstätigkeit

keine automatische Befreiung aber flexible Zeitfenster zulässig Merksatz: Wer verpflichtet ist, muss sich kümmern – notfalls durch Dritte.

Checkliste: Muss ich Schnee

räumen?

1. Steht etwas im Mietvertrag? 2. Ist die Klausel wirksam? 3. Bin ich aktuell in der Lage zu räumen? 4. Habe ich ggf. Ersatz organisiert? Wenn alle Punkte erfüllt sind: Ja, Sie müssen räumen.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich nachts Schnee räumen?

Nein, nur innerhalb der üblichen Zeiten (ca. 7–20 Uhr)

Was passiert, wenn ich nicht räume?

Sie haften für Schäden und können abgemahnt werden

Muss ich mehrmals täglich räumen?

Bei anhaltendem Schneefall: ja, in angemessenen Abständen

Kann der Vermieter einen Winterdienst

beauftragen?

Ja, Kosten können oft umgelegt werden

Praxisbeispiele: Wer haftet bei

Schnee und Eis?“

Die folgenden Praxisbeispiele zeigen, wie Gerichte die Schneeräumpflicht tatsächlich bewerten – und wer im Ernstfall haftet. Praxisfall 1: Mieter räumt nicht – Passant stürzt Ein Mieter hat laut Mietvertrag die Schneeräumpflicht übernommen. Er räumt morgens nicht. Gegen 8 Uhr rutscht ein Passant auf dem vereisten Gehweg aus und verletzt sich. Der Mieter hat seine Pflicht verletzt er haftet für den Schaden (Schmerzensgeld, Behandlungskosten) Wichtig: Der Vermieter kann trotzdem mit in die Haftung geraten, wenn er seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat. Ergebnis: Mieter zahlt (ggf. über Haftpflicht) Vermieter kann teilweise mitverantwortlich sein Praxisfall 2: - Keine Regelung im Mietvertrag - Im Mietvertrag steht nichts zur Schneeräumung. Ein Bewohner geht davon aus, dass jeder selbst räumen muss – niemand fühlt sich zuständig. Rechtliche Bewertung: Ohne Regelung bleibt die Pflicht beim Vermieter Mieter sind nicht automatisch verpflichtet Ergebnis: Vermieter haftet bei Unfall Organisation (z. B. Winterdienst) ist seine Aufgabe Praxisfall 3: Mieter ist krank Ein Mieter ist laut Vertrag zum Räumen verpflichtet, liegt aber mit Grippe im Bett und räumt nicht. Krankheit entbindet nicht automatisch von der Pflicht Mieter muss Ersatz organisieren Ergebnis: Ohne Vertretung: Haftungsrisiko Mit organisierter Hilfe: Pflicht erfüllt

Fazit

Die Schneeräumpflicht im Mietrecht folgt einem klaren Prinzip: Vermieter ist verantwortlich – Mieter nur bei wirksamer Übertragung Entscheidend sind: der Mietvertrag die Zumutbarkeit die konkrete Situation Wer seine Pflichten kennt, vermeidet: Streit Haftung unnötige Kosten

Redaktion AMK Rechtsportal

aktualisiert: April 2026 – Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart Dieses Portal bereitet komplexe Mietrechtsentscheidungen verständlich für Mieter und Vermieter auf. Grundlage sind: aktuelle Urteile (z. B. BGH) Gesetzestexte juristische Fachliteratur Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Mietrecht von A bis Z