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Grundsteuer Nachzahlung: Wann Mieter

wirklich zahlen müssen

Viele Mieter sind unsicher: Darf der Vermieter eine Grundsteuer- Nachzahlung verlangen – sogar rückwirkend? Die kurze Antwort: Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Artikel erfährst du: wann eine Nachzahlung erlaubt ist welche Fristen gelten wann Sie nicht zahlen müssen was Sie konkret tun sollten

Darf der Vermieter Grundsteuer nachfordern?

Grundsätzlich gilt: Die Grundsteuer gehört zu den umlegbaren Betriebskosten Eine Nachforderung ist möglich – aber nicht unbegrenzt Entscheidend ist, warum die Nachzahlung entsteht.

3 typische Fälle

Fall 1: Neue Grundsteuer wird rückwirkend festgesetzt z. B. durch neuen Steuerbescheid Nachzahlung ist meist erlaubt Fall 2: Vermieter hat Grundsteuer „vergessen“ nicht in der Abrechnung enthalten Nachforderung meist NICHT erlaubt Fall 3: Fehler in der Nebenkostenabrechnung Korrektur nur innerhalb bestimmter Fristen möglich

Welche Fristen gelten?

Wichtigste Regel: Nebenkostenabrechnung: 12 Monate Frist Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten abrechnen danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen

Wann Sie die Nachzahlung NICHT zahlen müssen

Du musst nicht zahlen, wenn: die Abrechnung zu spät kommt die Grundsteuer vorher falsch berechnet wurde der Vermieter Kosten vergessen hat keine Umlage im Mietvertrag vereinbart ist

Was Sie jetzt konkret tun sollten

1. Abrechnung prüfen stimmt der Zeitraum? ist Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart? 2. Fristen checken kam die Forderung zu spät? 3. Widerspruch einlegen schriftlich und nachweisbar 4. Beratung holen (wenn unsicher) Mieterverein oder Anwalt

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich jede Grundsteuer-Nachzahlung zahlen?

Nein. Nur wenn sie korrekt, fristgerecht und vertraglich zulässig ist.

Wie lange darf der Vermieter rückwirkend

fordern?

In der Regel nur innerhalb der Abrechnungsfrist von 12 Monaten.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Bei berechtigter Forderung drohen Mahnung oder Kündigung.

Kann ich die Zahlung verweigern?

Ja — wenn die Forderung unzulässig ist.

Praxisbeispiel: Grundsteuer-Nachzahlung

Ein Mieter erhält im Jahr 2026 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024. Darin fordert der Vermieter: 350 € Grundsteuer-Nachzahlung Begründung: Die Gemeinde hat die Grundsteuer rückwirkend erhöht Der neue Steuerbescheid kam erst 2025 Bewertung: Die Nachforderung ist wahrscheinlich zulässig Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Kosten Die Erhöhung basiert auf einem neuen Steuerbescheid Der Vermieter konnte die Kosten vorher nicht abrechnen Gegenbeispiel Der Vermieter stellt 2026 fest: Er hat die Grundsteuer 2024 einfach vergessen Jetzt verlangt er: Nachzahlung für 2024 Bewertung Die Nachforderung ist unzulässig Die Abrechnungsfrist (12 Monate) ist abgelaufen Fehler des Vermieters dürfen nicht nachträglich auf Mieter abgewälzt werden Entscheidend ist nicht die Höhe der Nachzahlung, sondern die Ursache:

Aktuelles Urteil zur Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof hat 2025 entschieden, dass die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist (BFH Az. II R 25/24 u.a.). Für Mieter bedeutet das: Die Grundsteuer bleibt eine umlagefähige Betriebskostenart und kann weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden. Wichtig: Das Urteil ändert nichts an den üblichen Regeln für Nachzahlungen. Vermieter müssen weiterhin Fristen einhalten und dürfen keine eigenen Fehler nachträglich auf Mieter abwälzen.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

aktualisiert: April 2026 –

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

Geprüfte Inhalte - Verständlich und praxisnah erklärt - Regelmäßig aktualisiert

Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

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Alles, was Sie zum Mietrecht brauchen: Wissen, Vorlagen & Berechnungstools kompakt in einem Paket.
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Grundsteuer Nachzahlung:

Wann Mieter wirklich zahlen

müssen

Viele Mieter sind unsicher: Darf der Vermieter eine Grundsteuer-Nachzahlung verlangen – sogar rückwirkend? Die kurze Antwort: Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Artikel erfährst du: wann eine Nachzahlung erlaubt ist welche Fristen gelten wann Sie nicht zahlen müssen was Sie konkret tun sollten
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Darf der Vermieter Grundsteuer

nachfordern?

Grundsätzlich gilt: Die Grundsteuer gehört zu den umlegbaren Betriebskosten Eine Nachforderung ist möglich – aber nicht unbegrenzt Entscheidend ist, warum die Nachzahlung entsteht.

3 typische Fälle

Fall 1: Neue Grundsteuer wird rückwirkend festgesetzt z. B. durch neuen Steuerbescheid Nachzahlung ist meist erlaubt Fall 2: Vermieter hat Grundsteuer „vergessen“ nicht in der Abrechnung enthalten Nachforderung meist NICHT erlaubt Fall 3: Fehler in der Nebenkostenabrechnung Korrektur nur innerhalb bestimmter Fristen möglich

Praxisbeispiel: Grundsteuer-

Nachzahlung

Ein Mieter erhält im Jahr 2026 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024. Darin fordert der Vermieter: 350 € Grundsteuer-Nachzahlung Begründung: Die Gemeinde hat die Grundsteuer rückwirkend erhöht Der neue Steuerbescheid kam erst 2025 Bewertung: Die Nachforderung ist wahrscheinlich zulässig Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Kosten Die Erhöhung basiert auf einem neuen Steuerbescheid Der Vermieter konnte die Kosten vorher nicht abrechnen Gegenbeispiel Der Vermieter stellt 2026 fest: Er hat die Grundsteuer 2024 einfach vergessen Jetzt verlangt er: Nachzahlung für 2024 Bewertung Die Nachforderung ist unzulässig Die Abrechnungsfrist (12 Monate) ist abgelaufen Fehler des Vermieters dürfen nicht nachträglich auf Mieter abgewälzt werden Entscheidend ist nicht die Höhe der Nachzahlung, sondern die Ursache:

Welche Fristen gelten?

Wichtigste Regel: Nebenkostenabrechnung: 12 Monate Frist Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten abrechnen danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen

Wann Sie die Nachzahlung NICHT zahlen

müssen

Du musst nicht zahlen, wenn: die Abrechnung zu spät kommt die Grundsteuer vorher falsch berechnet wurde der Vermieter Kosten vergessen hat keine Umlage im Mietvertrag vereinbart ist

Was Sie jetzt konkret tun sollten

1. Abrechnung prüfen stimmt der Zeitraum? ist Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart? 2. Fristen checken kam die Forderung zu spät? 3. Widerspruch einlegen schriftlich und nachweisbar 4. Beratung holen (wenn unsicher) Mieterverein oder Anwalt

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich jede Grundsteuer-Nachzahlung

zahlen?

Nein. Nur wenn sie korrekt, fristgerecht und vertraglich zulässig ist.

Wie lange darf der Vermieter rückwirkend

fordern?

In der Regel nur innerhalb der Abrechnungsfrist von 12 Monaten.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Bei berechtigter Forderung drohen Mahnung oder Kündigung.

Kann ich die Zahlung verweigern?

Ja — wenn die Forderung unzulässig ist.

Aktuelles Urteil zur Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof hat 2025 entschieden, dass die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist (BFH Az. II R 25/24 u.a.). Für Mieter bedeutet das: Die Grundsteuer bleibt eine umlagefähige Betriebskostenart und kann weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden. Wichtig: Das Urteil ändert nichts an den üblichen Regeln für Nachzahlungen. Vermieter müssen weiterhin Fristen einhalten und dürfen keine eigenen Fehler nachträglich auf Mieter abwälzen.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

aktualisiert: April 2026 –

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