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Grundsteuer Nachzahlung:
Wann Mieter wirklich zahlen
müssen
Viele Mieter sind unsicher: Darf der Vermieter eine
Grundsteuer-Nachzahlung verlangen – sogar
rückwirkend?
Die kurze Antwort:
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In diesem Artikel erfährst du:
•
wann eine Nachzahlung erlaubt ist
•
welche Fristen gelten
•
wann Sie nicht zahlen müssen
•
was Sie konkret tun sollten
Darf der Vermieter Grundsteuer
nachfordern?
Grundsätzlich gilt:
•
Die Grundsteuer gehört zu den umlegbaren
Betriebskosten
•
Eine Nachforderung ist möglich – aber nicht
unbegrenzt
Entscheidend ist, warum die Nachzahlung entsteht.
3 typische Fälle
Fall 1: Neue Grundsteuer wird rückwirkend
festgesetzt
z. B. durch neuen Steuerbescheid
Nachzahlung ist meist erlaubt
Fall 2: Vermieter hat Grundsteuer
„vergessen“
nicht in der Abrechnung enthalten
Nachforderung meist NICHT erlaubt
Fall 3: Fehler in der
Nebenkostenabrechnung
Korrektur nur innerhalb bestimmter Fristen möglich
Praxisbeispiel: Grundsteuer-
Nachzahlung
Ein Mieter erhält im Jahr 2026 eine
Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024.
Darin fordert der Vermieter:
•
350 € Grundsteuer-Nachzahlung
Begründung:
•
Die Gemeinde hat die Grundsteuer rückwirkend
erhöht
•
Der neue Steuerbescheid kam erst 2025
Bewertung:
Die Nachforderung ist wahrscheinlich zulässig
•
Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen
Kosten
•
Die Erhöhung basiert auf einem neuen
Steuerbescheid
•
Der Vermieter konnte die Kosten vorher nicht
abrechnen
Gegenbeispiel
Der Vermieter stellt 2026 fest:
•
Er hat die Grundsteuer 2024 einfach vergessen
Jetzt verlangt er:
•
Nachzahlung für 2024
Bewertung
Die Nachforderung ist unzulässig
•
•
Die Abrechnungsfrist (12 Monate) ist abgelaufen
•
Fehler des Vermieters dürfen nicht nachträglich
auf Mieter abgewälzt werden
Entscheidend ist nicht die Höhe der
Nachzahlung, sondern die Ursache:
Wann Sie die Nachzahlung NICHT zahlen
müssen
Du musst nicht zahlen, wenn:
•
die Abrechnung zu spät kommt
•
die Grundsteuer vorher falsch berechnet wurde
•
der Vermieter Kosten vergessen hat
•
keine Umlage im Mietvertrag vereinbart ist
Was Sie jetzt konkret tun sollten
1. Abrechnung prüfen
•
stimmt der Zeitraum?
•
ist Grundsteuer im Mietvertrag vereinbart?
2. Fristen checken
kam die Forderung zu spät?
3. Widerspruch einlegen
schriftlich und nachweisbar
4. Beratung holen (wenn unsicher)
Mieterverein oder Anwalt
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich jede Grundsteuer-Nachzahlung
zahlen?
Nein. Nur wenn sie korrekt, fristgerecht und
vertraglich zulässig ist.
Wie lange darf der Vermieter rückwirkend
fordern?
In der Regel nur innerhalb der Abrechnungsfrist von
12 Monaten.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Bei berechtigter Forderung drohen Mahnung oder
Kündigung.
Kann ich die Zahlung verweigern?
Ja — wenn die Forderung unzulässig ist.
Aktuelles Urteil zur Grundsteuer
Der Bundesfinanzhof hat 2025 entschieden, dass
die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist (BFH
Az. II R 25/24 u.a.).
Für Mieter bedeutet das:
Die Grundsteuer bleibt eine umlagefähige
Betriebskostenart und kann weiterhin über die
Nebenkosten abgerechnet werden.
Wichtig:
Das Urteil ändert nichts an den üblichen Regeln für
Nachzahlungen. Vermieter müssen weiterhin
Fristen einhalten und dürfen keine eigenen Fehler
nachträglich auf Mieter abwälzen.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: April 2026 –
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