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Wohngemeinschaft und Mietrecht: Wer

haftet für Miete und Schäden in einer WG?

Eine Wohngemeinschaft (WG) liegt vor, wenn mindestens zwei Personen gemeinsam eine Wohnung nutzen. Dabei müssen die Bewohner weder verwandt sein noch in einer Partnerschaft leben. Entscheidend ist, wie das Mietverhältnis vertraglich geregelt wurde. In vielen Fällen unterschreiben alle Bewohner gemeinsam den Mietvertrag. Möglich ist aber auch, dass nur eine Person Hauptmieter ist und weitere Bewohner als Untermieter in der Wohnung leben. Davon hängt ab, wer für Mietzahlungen und mögliche Schäden haftet.

Wer haftet in einer Wohngemeinschaft für die Miete?

Sind mehrere Personen gemeinsam als Mieter im Mietvertrag eingetragen, haften sie meist als Gesamtschuldner. ⚖️ Das bedeutet: Der Vermieter darf die gesamte Miete von jedem einzelnen Mitmieter verlangen, unabhängig davon, wer seinen Anteil bereits bezahlt hat.
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Was bedeutet gesamtschuldnerische

Haftung?

Bei einer gesamtschuldnerischen Haftung kann der Vermieter frei entscheiden, welchen WG-Bewohner er wegen offener Mietzahlungen in Anspruch nimmt. ✅ Zahlt ein Bewohner mehr als seinen eigenen Anteil, kann er anschließend von den anderen Mitbewohnern eine anteilige Erstattung verlangen.

Beispiel

Drei Personen wohnen gemeinsam in einer WG. Zwei Bewohner zahlen ihre Miete nicht. ➡️ Der Vermieter kann trotzdem den dritten Bewohner auffordern, die gesamte Monatsmiete zu zahlen. Dieser kann später von den anderen Bewohnern deren Anteil zurückfordern.

Haftung bei einem Hauptmieter-Modell

Ist nur eine Person offizieller Vertragspartner des Vermieters, haftet grundsätzlich allein der Hauptmieter. Der Hauptmieter kann von seinen Untermietern zwar deren vereinbarte Mietanteile verlangen, bleibt jedoch gegenüber dem Vermieter vollständig verantwortlich. ⚠️ Fallen Zahlungen aus, muss der Hauptmieter trotzdem die gesamte Miete bezahlen.

Wer haftet für Schäden in der WG?

Nicht nur bei Mietrückständen, sondern auch bei Beschädigungen der Wohnung kann eine Haftung entstehen. Beispiele für Schäden: beschädigte Türen oder Fenster kaputte Küchengeräte Wasserschäden Schäden an Boden oder Wänden Sind mehrere Bewohner gemeinsam Mieter, kann der Vermieter oft jeden einzelnen Bewohner auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Interner Ausgleich unter WG-Bewohnern

Die Bewohner müssen anschließend untereinander klären: ✔️ Wer hat den Schaden verursacht? ✔️ Wer übernimmt welchen Anteil? ✔️ Muss ein Bewohner den anderen etwas zurückzahlen?

Können Mitbewohner Geld zurückfordern?

Ja. Hat ein Bewohner mehr gezahlt als seinen eigentlichen Anteil, kann er einen Ausgleichsanspruch gegen die anderen WG-Mitglieder haben. Das betrifft häufig: übernommene Mietzahlungen Nebenkostennachforderungen Schadensersatzforderungen des Vermieters Falls keine freiwillige Zahlung erfolgt, kann dieser Anspruch notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

✅ Wichtige Punkte vor Abschluss eines WG-

Mietvertrags

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten WG-Bewohner vorab klären: Wer steht im Mietvertrag? Gibt es einen Hauptmieter oder mehrere gleichberechtigte Mieter? Wie werden Miete und Nebenkosten aufgeteilt? Wer haftet bei Schäden? Gibt es schriftliche interne Vereinbarungen? Eine klare Regelung schützt sowohl die Bewohner als auch den Vermieter.

❓ Häufige Fragen zur Haftung in einer

Wohngemeinschaft (FAQ)

Kann der Vermieter die gesamte Miete von nur einem WG-

Bewohner verlangen?

✅ Ja, wenn alle Bewohner gemeinsam im Mietvertrag stehen und gesamtschuldnerisch haften.

Muss ein Hauptmieter für nicht zahlende Mitbewohner

einstehen?

✅ Ja. Gegenüber dem Vermieter haftet grundsätzlich der Hauptmieter allein.

Wer zahlt bei Schäden in der Wohnung?

Das hängt vom Mietvertrag und vom Verursacher ab. Häufig kann der Vermieter jeden Mitmieter in Anspruch nehmen.

Können Mitbewohner untereinander Geld zurückfordern?

✅ Ja. Wer mehr zahlt als seinen Anteil, kann von den anderen eine Erstattung verlangen.

⚖️ Praxisfall: Mietausfall in einer

Wohngemeinschaft

Drei Studenten wohnen gemeinsam in einer Wohngemeinschaft und haben den Mietvertrag zusammen unterschrieben. Einer der Bewohner verliert seinen Job und zahlt mehrere Monate keinen Mietanteil mehr. Der Vermieter fordert daraufhin von einem anderen WG- Bewohner die gesamte offene Miete. Dieser zahlt, um eine Kündigung der Wohnung zu vermeiden. ✅ Rechtliche Folge: Da alle Bewohner als Gesamtschuldner haften, durfte der Vermieter die vollständige Mietzahlung von nur einem Mitmieter verlangen. Wichtig: Der zahlende Bewohner kann anschließend von dem säumigen Mitbewohner dessen fehlenden Mietanteil zurückfordern – notfalls auch gerichtlich. Fazit: Wer gemeinsam einen Mietvertrag unterschreibt, haftet nicht nur für seinen eigenen Anteil, sondern unter Umständen für die gesamte Miete der WG.

⚖️ Aktuelles Urteil: Vermieter muss WG-

Mieterwechsel nicht automatisch zustimmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass WG-Bewohner keinen automatischen Anspruch auf Austausch einzelner Mitmieter haben, wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Urteil: BGH, Urteil vom 27.04.2022/ Aktenzeichen: VIII ZR 304/21 Kurz zusammengefasst: In einer Wohngemeinschaft wollten mehrere Studenten einen ausziehenden Mitbewohner durch einen neuen Mieter ersetzen. Der Vermieter verweigerte jedoch seine Zustimmung. Der BGH stellte klar: ✅ Ein Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde oder sich eindeutig aus dem Vertragszweck ergibt. ❌ Allein die Tatsache, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, verpflichtet den Vermieter nicht automatisch, neue Mitbewohner zu akzeptieren. Praxisbedeutung für WG-Bewohner: Vor Abschluss eines WG-Mietvertrags sollte geprüft werden, ob eine Nachmieter- oder Wechselklausel enthalten ist. Ohne eine solche Regelung kann ein Bewohnerwechsel rechtlich schwierig werden. Fazit: WG-Mieter sollten ihren Mietvertrag genau prüfen – besonders, wenn ein späterer Austausch einzelner Bewohner geplant ist.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

aktualisiert: Mai 2026 –

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

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Wohngemeinschaft und

Mietrecht: Wer haftet für Miete

und Schäden in einer WG?

Eine Wohngemeinschaft (WG) liegt vor, wenn mindestens zwei Personen gemeinsam eine Wohnung nutzen. Dabei müssen die Bewohner weder verwandt sein noch in einer Partnerschaft leben. Entscheidend ist, wie das Mietverhältnis vertraglich geregelt wurde. In vielen Fällen unterschreiben alle Bewohner gemeinsam den Mietvertrag. Möglich ist aber auch, dass nur eine Person Hauptmieter ist und weitere Bewohner als Untermieter in der Wohnung leben. Davon hängt ab, wer für Mietzahlungen und mögliche Schäden haftet.

Wer haftet in einer Wohngemeinschaft

für die Miete?

Sind mehrere Personen gemeinsam als Mieter im Mietvertrag eingetragen, haften sie meist als Gesamtschuldner. ⚖️ Das bedeutet: Der Vermieter darf die gesamte Miete von jedem einzelnen Mitmieter verlangen, unabhängig davon, wer seinen Anteil bereits bezahlt hat.
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✅ Wichtige Punkte vor Abschluss

eines WG-Mietvertrags

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten WG-Bewohner vorab klären: Wer steht im Mietvertrag? Gibt es einen Hauptmieter oder mehrere gleichberechtigte Mieter? Wie werden Miete und Nebenkosten aufgeteilt? Wer haftet bei Schäden? Gibt es schriftliche interne Vereinbarungen? Eine klare Regelung schützt sowohl die Bewohner als auch den Vermieter.

❓ Häufige Fragen zur Haftung in einer

Wohngemeinschaft (FAQ)

Kann der Vermieter die gesamte Miete von

nur einem WG-Bewohner verlangen?

✅ Ja, wenn alle Bewohner gemeinsam im Mietvertrag stehen und gesamtschuldnerisch haften.

Muss ein Hauptmieter für nicht zahlende

Mitbewohner einstehen?

✅ Ja. Gegenüber dem Vermieter haftet grundsätzlich der Hauptmieter allein.

Wer zahlt bei Schäden in der Wohnung?

Das hängt vom Mietvertrag und vom Verursacher ab. Häufig kann der Vermieter jeden Mitmieter in Anspruch nehmen.

Können Mitbewohner untereinander Geld

zurückfordern?

✅ Ja. Wer mehr zahlt als seinen Anteil, kann von den anderen eine Erstattung verlangen.
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Was bedeutet gesamtschuldnerische

Haftung?

Bei einer gesamtschuldnerischen Haftung kann der Vermieter frei entscheiden, welchen WG-Bewohner er wegen offener Mietzahlungen in Anspruch nimmt. ✅ Zahlt ein Bewohner mehr als seinen eigenen Anteil, kann er anschließend von den anderen Mitbewohnern eine anteilige Erstattung verlangen.

Beispiel

Drei Personen wohnen gemeinsam in einer WG. Zwei Bewohner zahlen ihre Miete nicht. ➡️ Der Vermieter kann trotzdem den dritten Bewohner auffordern, die gesamte Monatsmiete zu zahlen. Dieser kann später von den anderen Bewohnern deren Anteil zurückfordern.

Haftung bei einem Hauptmieter-

Modell

Ist nur eine Person offizieller Vertragspartner des Vermieters, haftet grundsätzlich allein der Hauptmieter. Der Hauptmieter kann von seinen Untermietern zwar deren vereinbarte Mietanteile verlangen, bleibt jedoch gegenüber dem Vermieter vollständig verantwortlich. ⚠️ Fallen Zahlungen aus, muss der Hauptmieter trotzdem die gesamte Miete bezahlen.

Wer haftet für Schäden in der WG?

Nicht nur bei Mietrückständen, sondern auch bei Beschädigungen der Wohnung kann eine Haftung entstehen. Beispiele für Schäden: beschädigte Türen oder Fenster kaputte Küchengeräte Wasserschäden Schäden an Boden oder Wänden Sind mehrere Bewohner gemeinsam Mieter, kann der Vermieter oft jeden einzelnen Bewohner auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Interner Ausgleich unter WG-

Bewohnern

Die Bewohner müssen anschließend untereinander klären: ✔️ Wer hat den Schaden verursacht? ✔️ Wer übernimmt welchen Anteil? ✔️ Muss ein Bewohner den anderen etwas zurückzahlen?

Können Mitbewohner Geld

zurückfordern?

Ja. Hat ein Bewohner mehr gezahlt als seinen eigentlichen Anteil, kann er einen Ausgleichsanspruch gegen die anderen WG- Mitglieder haben. Das betrifft häufig: übernommene Mietzahlungen Nebenkostennachforderungen Schadensersatzforderungen des Vermieters Falls keine freiwillige Zahlung erfolgt, kann dieser Anspruch notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

⚖️ Praxisfall: Mietausfall in einer

Wohngemeinschaft

Drei Studenten wohnen gemeinsam in einer Wohngemeinschaft und haben den Mietvertrag zusammen unterschrieben. Einer der Bewohner verliert seinen Job und zahlt mehrere Monate keinen Mietanteil mehr. Der Vermieter fordert daraufhin von einem anderen WG-Bewohner die gesamte offene Miete. Dieser zahlt, um eine Kündigung der Wohnung zu vermeiden. ✅ Rechtliche Folge: Da alle Bewohner als Gesamtschuldner haften, durfte der Vermieter die vollständige Mietzahlung von nur einem Mitmieter verlangen. Wichtig: Der zahlende Bewohner kann anschließend von dem säumigen Mitbewohner dessen fehlenden Mietanteil zurückfordern – notfalls auch gerichtlich. Fazit: Wer gemeinsam einen Mietvertrag unterschreibt, haftet nicht nur für seinen eigenen Anteil, sondern unter Umständen für die gesamte Miete der WG.

⚖️ Aktuelles Urteil: Vermieter muss

WG-Mieterwechsel nicht automatisch

zustimmen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass WG-Bewohner keinen automatischen Anspruch auf Austausch einzelner Mitmieter haben, wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Urteil: BGH, Urteil vom 27.04.2022/ Aktenzeichen: VIII ZR 304/21 Kurz zusammengefasst: In einer Wohngemeinschaft wollten mehrere Studenten einen ausziehenden Mitbewohner durch einen neuen Mieter ersetzen. Der Vermieter verweigerte jedoch seine Zustimmung. Der BGH stellte klar: ✅ Ein Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde oder sich eindeutig aus dem Vertragszweck ergibt. ❌ Allein die Tatsache, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, verpflichtet den Vermieter nicht automatisch, neue Mitbewohner zu akzeptieren. Praxisbedeutung für WG-Bewohner: Vor Abschluss eines WG-Mietvertrags sollte geprüft werden, ob eine Nachmieter- oder Wechselklausel enthalten ist. Ohne eine solche Regelung kann ein Bewohnerwechsel rechtlich schwierig werden. Fazit: WG-Mieter sollten ihren Mietvertrag genau prüfen – besonders, wenn ein späterer Austausch einzelner Bewohner geplant ist.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

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