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und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
aktualisiert: Mai 2026
Laminat in der Mietwohnung –
Zustimmung des Vermieters
nötig?
Kurzantwort (Featured Snippet Optimiert)
Ja, das Verlegen von Laminat oder Parkett in
einer Mietwohnung ist in der Regel nur mit
Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Der Austausch des Bodenbelags gilt meist als
bauliche Veränderung der Mietsache, auch wenn
der ursprüngliche Zustand später wiederhergestellt
werden soll.
⚖️ Wann ist Laminat in der
Mietwohnung erlaubt?
Ob Mieter den Bodenbelag ändern dürfen, hängt
von mehreren Faktoren ab:
1. Mietvertrag
•
Gibt es Klauseln zu Umbauten oder
Bodenbelägen?
•
Wurde ein bestimmter Zustand vereinbart?
2. Zustand bei Einzug
•
Teppichboden war vorhanden → Austausch
meist zustimmungspflichtig
•
„Ohne Bodenbelag“ → mehr Spielraum
möglich
3. Art der Veränderung
•
Laminat / Parkett = meist wesentliche
Veränderung
•
Kann Substanz und Wohncharakter
beeinflussen
Ergebnis: In den meisten Fällen ist eine vorherige
Zustimmung erforderlich
Trittschall & Nachbarn: ein häufiges
Problem
Ein wichtiger Punkt ist der Schallschutz:
•
Teppich dämpft Geräusche stark
•
Laminat verstärkt Trittschall
•
Nachbarn können sich schneller gestört fühlen
Mögliche Anforderungen:
•
Trittschalldämmung
Einhaltung DIN-Schallschutzwerte
•
ggf. zusätzliche bauliche Maßnahmen
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⚖️ Praxisfall: Laminat ohne
Zustimmung verlegt
Ein Mieter entfernt den vorhandenen
Teppichboden aus seiner Mietwohnung und verlegt
ohne Rücksprache Laminat. Einige Monate später
beschweren sich Nachbarn über laute
Trittgeräusche. Der Vermieter fordert den Mieter
daraufhin auf, den ursprünglichen Zustand
wiederherzustellen.
Da keine Zustimmung für den Austausch des
Bodenbelags vorlag, muss der Mieter das Laminat
entfernen und einen vergleichbaren Teppichboden
auf eigene Kosten neu verlegen.
Praxis-Tipp: Vor dem Verlegen von Laminat
immer die schriftliche Zustimmung des Vermieters
einholen und den alten Boden möglichst
aufbewahren.
Muss beim Auszug wieder alles
zurückgebaut werden?
Das hängt von der Vereinbarung ab:
❌ Ohne Zustimmung:
•
Vermieter kann Rückbau verlangen
•
ursprünglicher Zustand muss wiederhergestellt
werden
•
oder gleichwertiger Teppich muss neu verlegt
werden
✅ Mit Zustimmung:
•
Rückbaupflicht kann ausgeschlossen werden
•
oft klare Regelung im schriftlichen
Einverständnis
Was passiert mit dem alten Teppich?
Wenn der Teppich entfernt wurde:
•
Vermieter kann Ersatz verlangen
•
Maßstab ist der ursprüngliche Zustand
•
Qualität und Optik müssen vergleichbar sein
Risiken ohne Vermieter-Zustimmung
Wer ohne Erlaubnis Laminat verlegt, riskiert:
❌ Rückbaukosten
❌ Schadensersatzforderungen
❌ Streit bei Wohnungsübergabe
❌ Probleme mit Nachbarn (Lärm)
Praxis-Tipps für Mieter
✔ Zustimmung immer schriftlich einholen
✔ alten Boden möglichst aufbewahren
✔ Trittschalldämmung professionell einbauen
lassen
✔ Zustand vor Umbau dokumentieren (Fotos)
✔ klare Vereinbarung über Rückbau treffen
FAQ
❓ Darf ich in einer Mietwohnung einfach
Laminat verlegen?
Nein. In den meisten Fällen ist die Zustimmung
des Vermieters erforderlich.
❓ Ist Laminat eine bauliche Veränderung?
Ja, da der ursprüngliche Bodenbelag ersetzt und
die Wohnung dauerhaft verändert wird.
❓ Muss ich beim Auszug den alten
Zustand wiederherstellen?
Oft ja, wenn keine andere Vereinbarung mit dem
Vermieter besteht.
❓ Was passiert, wenn ich den Teppich
entsorgt habe?
Dann kann der Vermieter verlangen, dass ein
gleichwertiger Ersatz eingebaut wird.
⚖️ Gerichtsurteil: Teppich statt
Laminat geschuldet
Das Landgericht Stuttgart entschied, dass ein
Vermieter einen abgenutzten Teppichboden nicht
einfach durch Laminat ersetzen darf, wenn im
Mietvertrag Teppichboden vereinbart war und der
Mieter den ursprünglichen Zustand verlangen
kann.
Im konkreten Fall musste der Vermieter wieder
einen vergleichbaren Teppichboden verlegen
lassen.
Urteil: Landgericht Stuttgart, Az. 13 S 154/14, Urteil
vom 01.07.2015.
Tipp: Ob Mieter oder Vermieter – ein Austausch
des Bodenbelags sollte immer vorab abgestimmt
werden, da der ursprünglich vereinbarte Zustand
rechtlich entscheidend sein kann.
Fazit
Das Verlegen von Laminat oder Parkett in einer
Mietwohnung ist in der Regel nur mit Zustimmung
des Vermieters erlaubt, da es sich um eine
bauliche Veränderung der Mietsache handelt.
Ohne Zustimmung drohen Rückbaupflichten und
Kosten.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Mai 2026 –
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
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