Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026Wer eine Wohnung mietet, muss die monatliche Miete fristgerecht bezahlen. Doch viele Mieter und Vermieter fragen sich: Bis wann muss die Miete überwiesen sein? Muss das Geld bis zum 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters eingehen oder reicht die Überweisung?Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Regeln für die Mietzahlung gelten und welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sein können.
Wann ist die Miete fällig?
Nach § 556b Absatz 1 BGB muss die Miete zu Beginn des Monats, spätestens bis zum dritten Werktag, gezahlt werden.Entscheidend ist dabei:✅ Der Mieter muss den Überweisungsauftrag spätestens am dritten Werktag bei seiner Bank veranlassen.❌ Das Geld muss nicht bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.Beispiel:Fällt der Monatsbeginn auf einen Montag, endet die Zahlungsfrist normalerweise am Mittwoch.
⏰ Muss die Miete bis zum 3. Werktag beim Vermieter
angekommen sein?
Nein.⚖️ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass für die rechtzeitige Mietzahlung nicht der Zahlungseingang zählt, sondern der rechtzeitige Überweisungsauftrag durch den Mieter.Das bedeutet:•✅ Überweisung spätestens am 3. Werktag beauftragen•✅ Konto muss ausreichend gedeckt sein•✅ Zahlungsnachweis aufbewahren
Zählt der Samstag als Werktag bei der Mietzahlung?
Nein, bei der Berechnung der Mietzahlungsfrist zählt der Samstag nicht mit.⚖️ Der BGH hat klargestellt, dass Samstag bei der Dreitagesfrist für Mietzahlungen nicht als Werktag gilt.Beispiel:Ist der 1. eines Monats ein Samstag, zählen:➡️ Montag = 1. Werktag➡️ Dienstag = 2. Werktag➡️ Mittwoch = 3. Werktag�� Die Miete muss dann spätestens am Mittwoch überwiesen werden.
Darf der Vermieter Lastschrift verlangen?
Nein.Ein Vermieter kann den Mieter grundsätzlich nicht verpflichten, die Miete ausschließlich per Lastschrift abbuchen zu lassen.Der Mieter muss immer die Möglichkeit haben, die Miete selbst per Überweisung zu bezahlen.❌ Eine Vertragsklausel, die ausschließlich Lastschrift vorschreibt, kann unwirksam sein.
Mietzahlung im Voraus – ist das erlaubt?
Ja.Mietverträge dürfen vorsehen, dass die Miete monatlich im Voraus gezahlt werden muss.Diese Regelung ist gesetzlich zulässig und entspricht der üblichen Praxis.
Was passiert bei verspäteter Mietzahlung?
Wird die Miete nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Mieter in Verzug.
Verzugszinsen
Bei Wohnraummietverhältnissen kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen:5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Abmahnung oder Kündigung
Bei wiederholten verspäteten Zahlungen kann der Vermieter unter Umständen:•⚠️ eine Abmahnung aussprechen•⚠️ eine ordentliche Kündigung prüfen•⚠️ im Extremfall fristlos kündigen
Was gilt, wenn der Vermieter verstorben
ist?
Auch wenn der Vermieter verstorben ist, sollte die Miete zunächst weiterhin auf das bisher bekannte Konto überwiesen werden.•✅ Alle Überweisungsbelege aufheben•✅ Zahlungen nicht eigenmächtig einstellen•✅ Auf schriftliche Mitteilungen der Erben oder Hausverwaltung wartenDer Mieter ist nicht verpflichtet, selbst nach Erben zu suchen.
❌ Unwirksame Klauseln im Mietvertrag
Folgende Vertragsklauseln können unwirksam sein:„Die Miete gilt nur als rechtzeitig, wenn sie auf dem Vermieterkonto eingegangen ist.“Diese Regel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist in Formularmietverträgen meist unwirksam.Aufrechnungsverbot bei MietmängelnKlauseln, die dem Mieter verbieten, wegen berechtigter Forderungen (z. B. Mietminderung wegen Wohnungsmängeln) aufzurechnen, können ebenfalls unzulässig sein.
❓ Häufige Fragen zur Mietzahlung (FAQ)
Bis wann muss die Miete gezahlt werden?
Spätestens bis zum dritten Werktag des Monats.
Reicht es, die Miete am 3. Werktag zu überweisen?
✅ Ja. Entscheidend ist der Überweisungsauftrag, nicht der Zahlungseingang.
Zählt Samstag als Werktag?
❌ Nein, bei der Mietzahlung nicht.
Darf der Vermieter Lastschrift verlangen?
❌ Nein, der Mieter darf grundsätzlich selbst überweisen.
Muss die Miete im Voraus gezahlt werden?
✅ Ja, das ist gesetzlich zulässig und üblich.
Fazit
Für eine rechtzeitige Mietzahlung genügt es, wenn der Mieter die Überweisung spätestens am dritten Werktag des Monatsveranlasst.•Der Betrag muss nicht bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.•⚖️ Vertragsklauseln, die etwas anderes verlangen, sind häufig unwirksam.•Zahlungsbelege sollten immer sorgfältig aufbewahrt werden.
Praxisfall: Mietzahlung
Ein Mieter überweist seine Miete am 3. Werktag des Monats per Online-Banking. Das Geld geht jedoch erst einen Tag später auf dem Konto des Vermieters ein.Frage:Ist die Mietzahlung verspätet?Antwort: ✅ Nein.Entscheidend ist, dass der Mieter den Überweisungsauftrag spätestens am 3. Werktag erteilt hat und sein Konto ausreichend gedeckt war.Der tatsächliche Geldeingang beim Vermieter ist für die Rechtzeitigkeit nicht maßgeblich.⚖️ Rechtliche Folge:Der Vermieter darf keine Mahnung oder Kündigung allein wegen der verzögerten Banklaufzeit aussprechen.Tipp für Mieter:Überweisungsbeleg oder Screenshot der Zahlung immer speichern, um den rechtzeitigen Zahlungsauftrag nachweisen zu können.
⚖️ Aktuelles Gerichtsurteil zur Mietzahlung
BGH, Urteil vom 09.04.2025 – Az. VIII ZR 145/24Ein Mieter hatte mehrere Monatsmieten nicht gezahlt. Der Vermieter kündigte deshalb fristlos und zusätzlich ordentlich wegen Zahlungsverzugs.Der Mieter beglich die offenen Mietschulden zwar noch innerhalb der gesetzlichen Schonfrist.Entscheidung des Bundesgerichtshofs✅ Die Schonfristzahlung kann die fristlose Kündigung unwirksam machen.❌ Die gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt aber trotzdem möglich.Bedeutung für MieterWer mit der Miete in Rückstand gerät, sollte nicht darauf vertrauen, dass eine spätere Nachzahlung automatisch das Mietverhältnis rettet.Bedeutung für VermieterVermieter können trotz nachträglicher Zahlung unter Umständen an der ordentlichen Kündigung festhalten.Kurz gesagt:Mietrückstände schnell ausgleichen hilft – schützt aber nicht immer vor Kündigung.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026Wer eine Wohnung mietet, muss die monatliche Miete fristgerecht bezahlen. Doch viele Mieter und Vermieter fragen sich: Bis wann muss die Miete überwiesen sein? Muss das Geld bis zum 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters eingehen oder reicht die Überweisung?Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Regeln für die Mietzahlung gelten und welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sein können.
Wann ist die Miete fällig?
Nach § 556b Absatz 1 BGB muss die Miete zu Beginn des Monats, spätestens bis zum dritten Werktag, gezahlt werden.Entscheidend ist dabei:✅ Der Mieter muss den Überweisungsauftrag spätestens am dritten Werktag bei seiner Bank veranlassen.❌ Das Geld muss nicht bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.Beispiel:Fällt der Monatsbeginn auf einen Montag, endet die Zahlungsfrist normalerweise am Mittwoch.
⏰ Muss die Miete bis zum 3. Werktag
beim Vermieter angekommen sein?
Nein.⚖️ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass für die rechtzeitige Mietzahlung nicht der Zahlungseingang zählt, sondern der rechtzeitige Überweisungsauftrag durch den Mieter.Das bedeutet:•✅ Überweisung spätestens am 3. Werktag beauftragen•✅ Konto muss ausreichend gedeckt sein•✅ Zahlungsnachweis aufbewahren
Zählt der Samstag als Werktag bei der
Mietzahlung?
Nein, bei der Berechnung der Mietzahlungsfrist zählt der Samstag nicht mit.⚖️ Der BGH hat klargestellt, dass Samstag bei der Dreitagesfrist für Mietzahlungen nicht als Werktag gilt.Beispiel:Ist der 1. eines Monats ein Samstag, zählen:➡️ Montag = 1. Werktag➡️ Dienstag = 2. Werktag➡️ Mittwoch = 3. Werktag�� Die Miete muss dann spätestens am Mittwoch überwiesen werden.
Darf der Vermieter Lastschrift
verlangen?
Nein.Ein Vermieter kann den Mieter grundsätzlich nicht verpflichten, die Miete ausschließlich per Lastschrift abbuchen zu lassen.Der Mieter muss immer die Möglichkeit haben, die Miete selbst per Überweisung zu bezahlen.❌ Eine Vertragsklausel, die ausschließlich Lastschrift vorschreibt, kann unwirksam sein.
Mietzahlung im Voraus – ist das
erlaubt?
Ja.Mietverträge dürfen vorsehen, dass die Miete monatlich im Voraus gezahlt werden muss.Diese Regelung ist gesetzlich zulässig und entspricht der üblichen Praxis.
Praxisfall: Mietzahlung
Ein Mieter überweist seine Miete am 3. Werktag des Monats per Online-Banking. Das Geld geht jedoch erst einen Tag später auf dem Konto des Vermieters ein.Frage:Ist die Mietzahlung verspätet?Antwort: ✅ Nein.Entscheidend ist, dass der Mieter den Überweisungsauftrag spätestens am 3. Werktag erteilt hat und sein Konto ausreichend gedeckt war.Der tatsächliche Geldeingang beim Vermieter ist für die Rechtzeitigkeit nicht maßgeblich.⚖️ Rechtliche Folge:Der Vermieter darf keine Mahnung oder Kündigung allein wegen der verzögerten Banklaufzeit aussprechen.Tipp für Mieter:Überweisungsbeleg oder Screenshot der Zahlung immer speichern, um den rechtzeitigen Zahlungsauftrag nachweisen zu können.
Was passiert bei verspäteter
Mietzahlung?
Wird die Miete nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Mieter in Verzug.
Verzugszinsen
Bei Wohnraummietverhältnissen kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen:5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Abmahnung oder Kündigung
Bei wiederholten verspäteten Zahlungen kann der Vermieter unter Umständen:•⚠️ eine Abmahnung aussprechen•⚠️ eine ordentliche Kündigung prüfen•⚠️ im Extremfall fristlos kündigen
Was gilt, wenn der Vermieter
verstorben ist?
Auch wenn der Vermieter verstorben ist, sollte die Miete zunächst weiterhin auf das bisher bekannte Konto überwiesen werden.•✅ Alle Überweisungsbelege aufheben•✅ Zahlungen nicht eigenmächtig einstellen•✅ Auf schriftliche Mitteilungen der Erben oder Hausverwaltung wartenDer Mieter ist nicht verpflichtet, selbst nach Erben zu suchen.
❌ Unwirksame Klauseln im
Mietvertrag
Folgende Vertragsklauseln können unwirksam sein:„Die Miete gilt nur als rechtzeitig, wenn sie auf dem Vermieterkonto eingegangen ist.“Diese Regel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist in Formularmietverträgen meist unwirksam.Aufrechnungsverbot bei MietmängelnKlauseln, die dem Mieter verbieten, wegen berechtigter Forderungen (z. B. Mietminderung wegen Wohnungsmängeln) aufzurechnen, können ebenfalls unzulässig sein.
❓ Häufige Fragen zur Mietzahlung
(FAQ)
Bis wann muss die Miete gezahlt werden?
Spätestens bis zum dritten Werktag des Monats.
Reicht es, die Miete am 3. Werktag zu
überweisen?
✅ Ja. Entscheidend ist der Überweisungsauftrag, nicht der Zahlungseingang.
Zählt Samstag als Werktag?
❌ Nein, bei der Mietzahlung nicht.
Darf der Vermieter Lastschrift verlangen?
❌ Nein, der Mieter darf grundsätzlich selbst überweisen.
Muss die Miete im Voraus gezahlt
werden?
✅ Ja, das ist gesetzlich zulässig und üblich.
Fazit
Für eine rechtzeitige Mietzahlung genügt es, wenn der Mieter die Überweisung spätestens am dritten Werktag des Monats veranlasst.•Der Betrag muss nicht bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.•⚖️ Vertragsklauseln, die etwas anderes verlangen, sind häufig unwirksam.•Zahlungsbelege sollten immer sorgfältig aufbewahrt werden.
⚖️ Aktuelles Gerichtsurteil zur
Mietzahlung
BGH, Urteil vom 09.04.2025 – Az. VIII ZR 145/24Ein Mieter hatte mehrere Monatsmieten nicht gezahlt. Der Vermieter kündigte deshalb fristlos und zusätzlich ordentlich wegen Zahlungsverzugs.Der Mieter beglich die offenen Mietschulden zwar noch innerhalb der gesetzlichen Schonfrist.Entscheidung des Bundesgerichtshofs✅ Die Schonfristzahlung kann die fristlose Kündigung unwirksam machen.❌ Die gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt aber trotzdem möglich.Bedeutung für MieterWer mit der Miete in Rückstand gerät, sollte nicht darauf vertrauen, dass eine spätere Nachzahlung automatisch das Mietverhältnis rettet.Bedeutung für VermieterVermieter können trotz nachträglicher Zahlung unter Umständen an der ordentlichen Kündigung festhalten.Kurz gesagt:Mietrückstände schnell ausgleichen hilft – schützt aber nicht immer vor Kündigung.