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BÜRGERGELD

Mietzahlung: Bis wann muss die Miete gezahlt

werden?

Wer eine Wohnung mietet, muss die monatliche Miete fristgerecht bezahlen. Doch viele Mieter und Vermieter fragen sich: Bis wann muss die Miete überwiesen sein? Muss das Geld bis zum 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters eingehen oder reicht die Überweisung? Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Regeln für die Mietzahlung gelten und welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sein können.

Wann ist die Miete fällig?

Nach § 556b Absatz 1 BGB muss die Miete zu Beginn des Monats, spätestens bis zum dritten Werktag, gezahlt werden. Entscheidend ist dabei: Der Mieter muss den Überweisungsauftrag spätestens am dritten Werktag bei seiner Bank veranlassen. ❌ Das Geld muss nicht bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Beispiel: Fällt der Monatsbeginn auf einen Montag, endet die Zahlungsfrist normalerweise am Mittwoch.

⏰ Muss die Miete bis zum 3. Werktag beim Vermieter

angekommen sein?

Nein. ⚖️ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass für die rechtzeitige Mietzahlung nicht der Zahlungseingang zählt, sondern der rechtzeitige Überweisungsauftrag durch den Mieter. Das bedeutet: ✅ Überweisung spätestens am 3. Werktag beauftragen ✅ Konto muss ausreichend gedeckt sein ✅ Zahlungsnachweis aufbewahren
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Zählt der Samstag als Werktag bei der Mietzahlung?

Nein, bei der Berechnung der Mietzahlungsfrist zählt der Samstag nicht mit. ⚖️ Der BGH hat klargestellt, dass Samstag bei der Dreitagesfrist für Mietzahlungen nicht als Werktag gilt. Beispiel: Ist der 1. eines Monats ein Samstag, zählen: ➡️ Montag = 1. Werktag ➡️ Dienstag = 2. Werktag ➡️ Mittwoch = 3. Werktag �� Die Miete muss dann spätestens am Mittwoch überwiesen werden.

Darf der Vermieter Lastschrift verlangen?

Nein. Ein Vermieter kann den Mieter grundsätzlich nicht verpflichten, die Miete ausschließlich per Lastschrift abbuchen zu lassen. Der Mieter muss immer die Möglichkeit haben, die Miete selbst per Überweisung zu bezahlen. ❌ Eine Vertragsklausel, die ausschließlich Lastschrift vorschreibt, kann unwirksam sein.

Mietzahlung im Voraus – ist das erlaubt?

Ja. Mietverträge dürfen vorsehen, dass die Miete monatlich im Voraus gezahlt werden muss. Diese Regelung ist gesetzlich zulässig und entspricht der üblichen Praxis.

Was passiert bei verspäteter Mietzahlung?

Wird die Miete nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Mieter in Verzug.

Verzugszinsen

Bei Wohnraummietverhältnissen kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

Abmahnung oder Kündigung

Bei wiederholten verspäteten Zahlungen kann der Vermieter unter Umständen: ⚠️ eine Abmahnung aussprechen ⚠️ eine ordentliche Kündigung prüfen ⚠️ im Extremfall fristlos kündigen

Was gilt, wenn der Vermieter verstorben

ist?

Auch wenn der Vermieter verstorben ist, sollte die Miete zunächst weiterhin auf das bisher bekannte Konto überwiesen werden. ✅ Alle Überweisungsbelege aufheben ✅ Zahlungen nicht eigenmächtig einstellen ✅ Auf schriftliche Mitteilungen der Erben oder Hausverwaltung warten Der Mieter ist nicht verpflichtet, selbst nach Erben zu suchen.

❌ Unwirksame Klauseln im Mietvertrag

Folgende Vertragsklauseln können unwirksam sein: „Die Miete gilt nur als rechtzeitig, wenn sie auf dem Vermieterkonto eingegangen ist.“ Diese Regel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist in Formularmietverträgen meist unwirksam. Aufrechnungsverbot bei Mietmängeln Klauseln, die dem Mieter verbieten, wegen berechtigter Forderungen (z. B. Mietminderung wegen Wohnungsmängeln) aufzurechnen, können ebenfalls unzulässig sein.

❓ Häufige Fragen zur Mietzahlung (FAQ)

Bis wann muss die Miete gezahlt werden?

Spätestens bis zum dritten Werktag des Monats.

Reicht es, die Miete am 3. Werktag zu überweisen?

✅ Ja. Entscheidend ist der Überweisungsauftrag, nicht der Zahlungseingang.

Zählt Samstag als Werktag?

❌ Nein, bei der Mietzahlung nicht.

Darf der Vermieter Lastschrift verlangen?

❌ Nein, der Mieter darf grundsätzlich selbst überweisen.

Muss die Miete im Voraus gezahlt werden?

✅ Ja, das ist gesetzlich zulässig und üblich.

Fazit

Für eine rechtzeitige Mietzahlung genügt es, wenn der Mieter die Überweisung spätestens am dritten Werktag des Monats veranlasst. Der Betrag muss nicht bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. ⚖️ Vertragsklauseln, die etwas anderes verlangen, sind häufig unwirksam. Zahlungsbelege sollten immer sorgfältig aufbewahrt werden.

Praxisfall: Mietzahlung

Ein Mieter überweist seine Miete am 3. Werktag des Monats per Online- Banking. Das Geld geht jedoch erst einen Tag später auf dem Konto des Vermieters ein. Frage: Ist die Mietzahlung verspätet? Antwort: ✅ Nein. Entscheidend ist, dass der Mieter den Überweisungsauftrag spätestens am 3. Werktag erteilt hat und sein Konto ausreichend gedeckt war. Der tatsächliche Geldeingang beim Vermieter ist für die Rechtzeitigkeit nicht maßgeblich. ⚖️ Rechtliche Folge: Der Vermieter darf keine Mahnung oder Kündigung allein wegen der verzögerten Banklaufzeit aussprechen. Tipp für Mieter: Überweisungsbeleg oder Screenshot der Zahlung immer speichern, um den rechtzeitigen Zahlungsauftrag nachweisen zu können.

⚖️ Aktuelles Gerichtsurteil zur Mietzahlung

BGH, Urteil vom 09.04.2025 – Az. VIII ZR 145/24 Ein Mieter hatte mehrere Monatsmieten nicht gezahlt. Der Vermieter kündigte deshalb fristlos und zusätzlich ordentlich wegen Zahlungsverzugs. Der Mieter beglich die offenen Mietschulden zwar noch innerhalb der gesetzlichen Schonfrist. Entscheidung des Bundesgerichtshofs ✅ Die Schonfristzahlung kann die fristlose Kündigung unwirksam machen. ❌ Die gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt aber trotzdem möglich. Bedeutung für Mieter Wer mit der Miete in Rückstand gerät, sollte nicht darauf vertrauen, dass eine spätere Nachzahlung automatisch das Mietverhältnis rettet. Bedeutung für Vermieter Vermieter können trotz nachträglicher Zahlung unter Umständen an der ordentlichen Kündigung festhalten. Kurz gesagt: Mietrückstände schnell ausgleichen hilft – schützt aber nicht immer vor Kündigung.
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Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

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Eine Person bestätigt am Laptop eine Online-Überweisung der Miete. Auf dem Schreibtisch liegen ein Mietvertrag und ein kleines Hausmodell.
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Mietzahlung: Bis wann muss

die Miete gezahlt werden?

Wer eine Wohnung mietet, muss die monatliche Miete fristgerecht bezahlen. Doch viele Mieter und Vermieter fragen sich: Bis wann muss die Miete überwiesen sein? Muss das Geld bis zum 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters eingehen oder reicht die Überweisung? Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Regeln für die Mietzahlung gelten und welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sein können.

Wann ist die Miete fällig?

Nach § 556b Absatz 1 BGB muss die Miete zu Beginn des Monats, spätestens bis zum dritten Werktag, gezahlt werden. Entscheidend ist dabei: Der Mieter muss den Überweisungsauftrag spätestens am dritten Werktag bei seiner Bank veranlassen. ❌ Das Geld muss nicht bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Beispiel: Fällt der Monatsbeginn auf einen Montag, endet die Zahlungsfrist normalerweise am Mittwoch.

⏰ Muss die Miete bis zum 3. Werktag

beim Vermieter angekommen sein?

Nein. ⚖️ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass für die rechtzeitige Mietzahlung nicht der Zahlungseingang zählt, sondern der rechtzeitige Überweisungsauftrag durch den Mieter. Das bedeutet: ✅ Überweisung spätestens am 3. Werktag beauftragen ✅ Konto muss ausreichend gedeckt sein ✅ Zahlungsnachweis aufbewahren
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Zählt der Samstag als Werktag bei der

Mietzahlung?

Nein, bei der Berechnung der Mietzahlungsfrist zählt der Samstag nicht mit. ⚖️ Der BGH hat klargestellt, dass Samstag bei der Dreitagesfrist für Mietzahlungen nicht als Werktag gilt. Beispiel: Ist der 1. eines Monats ein Samstag, zählen: ➡️ Montag = 1. Werktag ➡️ Dienstag = 2. Werktag ➡️ Mittwoch = 3. Werktag �� Die Miete muss dann spätestens am Mittwoch überwiesen werden.

Darf der Vermieter Lastschrift

verlangen?

Nein. Ein Vermieter kann den Mieter grundsätzlich nicht verpflichten, die Miete ausschließlich per Lastschrift abbuchen zu lassen. Der Mieter muss immer die Möglichkeit haben, die Miete selbst per Überweisung zu bezahlen. ❌ Eine Vertragsklausel, die ausschließlich Lastschrift vorschreibt, kann unwirksam sein.

Mietzahlung im Voraus – ist das

erlaubt?

Ja. Mietverträge dürfen vorsehen, dass die Miete monatlich im Voraus gezahlt werden muss. Diese Regelung ist gesetzlich zulässig und entspricht der üblichen Praxis.

Praxisfall: Mietzahlung

Ein Mieter überweist seine Miete am 3. Werktag des Monats per Online-Banking. Das Geld geht jedoch erst einen Tag später auf dem Konto des Vermieters ein. Frage: Ist die Mietzahlung verspätet? Antwort: ✅ Nein. Entscheidend ist, dass der Mieter den Überweisungsauftrag spätestens am 3. Werktag erteilt hat und sein Konto ausreichend gedeckt war. Der tatsächliche Geldeingang beim Vermieter ist für die Rechtzeitigkeit nicht maßgeblich. ⚖️ Rechtliche Folge: Der Vermieter darf keine Mahnung oder Kündigung allein wegen der verzögerten Banklaufzeit aussprechen. Tipp für Mieter: Überweisungsbeleg oder Screenshot der Zahlung immer speichern, um den rechtzeitigen Zahlungsauftrag nachweisen zu können.

Was passiert bei verspäteter

Mietzahlung?

Wird die Miete nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Mieter in Verzug.

Verzugszinsen

Bei Wohnraummietverhältnissen kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

Abmahnung oder Kündigung

Bei wiederholten verspäteten Zahlungen kann der Vermieter unter Umständen: ⚠️ eine Abmahnung aussprechen ⚠️ eine ordentliche Kündigung prüfen ⚠️ im Extremfall fristlos kündigen

Was gilt, wenn der Vermieter

verstorben ist?

Auch wenn der Vermieter verstorben ist, sollte die Miete zunächst weiterhin auf das bisher bekannte Konto überwiesen werden. ✅ Alle Überweisungsbelege aufheben ✅ Zahlungen nicht eigenmächtig einstellen ✅ Auf schriftliche Mitteilungen der Erben oder Hausverwaltung warten Der Mieter ist nicht verpflichtet, selbst nach Erben zu suchen.
Eine Person bestätigt am Laptop eine Online-Überweisung der Miete. Auf dem Schreibtisch liegen ein Mietvertrag und ein kleines Hausmodell.

❌ Unwirksame Klauseln im

Mietvertrag

Folgende Vertragsklauseln können unwirksam sein: „Die Miete gilt nur als rechtzeitig, wenn sie auf dem Vermieterkonto eingegangen ist.“ Diese Regel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist in Formularmietverträgen meist unwirksam. Aufrechnungsverbot bei Mietmängeln Klauseln, die dem Mieter verbieten, wegen berechtigter Forderungen (z. B. Mietminderung wegen Wohnungsmängeln) aufzurechnen, können ebenfalls unzulässig sein.

❓ Häufige Fragen zur Mietzahlung

(FAQ)

Bis wann muss die Miete gezahlt werden?

Spätestens bis zum dritten Werktag des Monats.

Reicht es, die Miete am 3. Werktag zu

überweisen?

✅ Ja. Entscheidend ist der Überweisungsauftrag, nicht der Zahlungseingang.

Zählt Samstag als Werktag?

❌ Nein, bei der Mietzahlung nicht.

Darf der Vermieter Lastschrift verlangen?

❌ Nein, der Mieter darf grundsätzlich selbst überweisen.

Muss die Miete im Voraus gezahlt

werden?

✅ Ja, das ist gesetzlich zulässig und üblich.

Fazit

Für eine rechtzeitige Mietzahlung genügt es, wenn der Mieter die Überweisung spätestens am dritten Werktag des Monats veranlasst. Der Betrag muss nicht bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. ⚖️ Vertragsklauseln, die etwas anderes verlangen, sind häufig unwirksam. Zahlungsbelege sollten immer sorgfältig aufbewahrt werden.

⚖️ Aktuelles Gerichtsurteil zur

Mietzahlung

BGH, Urteil vom 09.04.2025 – Az. VIII ZR 145/24 Ein Mieter hatte mehrere Monatsmieten nicht gezahlt. Der Vermieter kündigte deshalb fristlos und zusätzlich ordentlich wegen Zahlungsverzugs. Der Mieter beglich die offenen Mietschulden zwar noch innerhalb der gesetzlichen Schonfrist. Entscheidung des Bundesgerichtshofs ✅ Die Schonfristzahlung kann die fristlose Kündigung unwirksam machen. ❌ Die gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt aber trotzdem möglich. Bedeutung für Mieter Wer mit der Miete in Rückstand gerät, sollte nicht darauf vertrauen, dass eine spätere Nachzahlung automatisch das Mietverhältnis rettet. Bedeutung für Vermieter Vermieter können trotz nachträglicher Zahlung unter Umständen an der ordentlichen Kündigung festhalten. Kurz gesagt: Mietrückstände schnell ausgleichen hilft – schützt aber nicht immer vor Kündigung.

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