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und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
aktualisiert: Mai 2026
Mietvertrag unterschrieben – Ist
ein Rücktritt noch möglich?
Viele Mieter unterschreiben einen Mietvertrag und
merken kurze Zeit später, dass sie die Wohnung
doch nicht nehmen möchten. Dann stellt sich
schnell die wichtige Frage:
Kann man nach der Unterschrift noch vom
Mietvertrag zurücktreten?
Die Antwort hängt davon ab, ob der Mietvertrag
bereits rechtsgültig zustande gekommen ist und ob
beide Parteien unterschrieben haben.
Wann wird ein Mietvertrag
rechtswirksam?
Ein Mietvertrag gilt grundsätzlich als wirksam,
sobald sich Mieter und Vermieter über die
wichtigsten Punkte geeinigt haben:
✅ Höhe der Miete
✅ Beginn des Mietverhältnisses
✅ Mietwohnung
✅ Vertragsparteien
Oft unterschreibt zuerst der Mieter und schickt den
Vertrag anschließend an den Vermieter zurück.
Erst mit der Annahme durch den Vermieter kommt
der Vertrag endgültig zustande.
✍️ Rücktritt bevor der Vermieter
unterschreibt
Hat bislang nur der Mieter unterschrieben, kann in
manchen Fällen noch eine Rücknahme möglich
sein.
Wichtig ist dabei:
•
Hat der Vermieter den Vertrag bereits
angenommen?
•
Wurde die Annahmefrist überschritten?
•
Wurde der Vermieter sofort informiert?
Beispiel aus der Praxis
Ein Mieter unterschreibt den Vertrag am Montag
und sendet ihn zurück. Bereits am Dienstag
entscheidet er sich anders und informiert den
Vermieter sofort schriftlich.
Wenn der Vermieter den Vertrag noch nicht
angenommen hat, kann möglicherweise noch kein
verbindlicher Mietvertrag entstanden sein.
⚖️ Rücktritt nach Unterschrift beider
Parteien
Sobald beide Seiten unterschrieben haben, wird ein
Rücktritt deutlich schwieriger.
❌ Ein allgemeines 14-Tage-Widerrufsrecht wie bei
Onlinekäufen gibt es bei normalen Mietverträgen
normalerweise nicht.
Der Vertrag ist dann grundsätzlich bindend.
Welche Kosten können entstehen?
Wenn ein wirksamer Mietvertrag besteht und der
Mieter doch abspringt, kann der Vermieter unter
Umständen Schadensersatz verlangen.
Mögliche Forderungen:
•
entgangene Miete
•
Kosten für neue Anzeigen
•
Maklerkosten
•
Verwaltungsaufwand
Ob tatsächlich gezahlt werden muss, hängt immer
vom Einzelfall ab.
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Wann kann ein Mietvertrag
angefochten werden?
In bestimmten Situationen kann ein Mietvertrag
trotzdem unwirksam sein oder angefochten
werden.
Zum Beispiel bei:
⚠️ arglistiger Täuschung
⚠️ verschwiegenen Wohnungsmängeln
⚠️ falschen Angaben zur Wohnung
⚠️ erheblichen Irrtümern
Auch eine einvernehmliche Aufhebung mit dem
Vermieter ist jederzeit möglich.
Praktischer Tipp für Mieter
Wer Zweifel hat, sollte schnell handeln.
Informieren Sie den Vermieter möglichst sofort
schriftlich.
⏳ Je früher reagiert wird, desto besser sind häufig
die Chancen auf eine unkomplizierte Lösung.
❓ Häufige Fragen
Kann man einen Mietvertrag innerhalb
von 14 Tagen widerrufen?
In den meisten Fällen nein. Für normale
Mietverträge besteht üblicherweise kein
gesetzliches Widerrufsrecht.
Muss man Miete zahlen, obwohl man nicht
einzieht?
Ja, wenn der Mietvertrag wirksam geschlossen
wurde, kann weiterhin eine Mietzahlungspflicht
bestehen.
Kann der Vermieter auf Vertragserfüllung
bestehen?
Grundsätzlich ja. Der Vermieter kann verlangen,
dass der Mietvertrag eingehalten wird.
✅ Fazit
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nur unter
bestimmten Voraussetzungen möglich.
Entscheidend ist vor allem, ob bereits beide
Parteien unterschrieben haben und ob der Vertrag
rechtswirksam zustande gekommen ist.
Wer frühzeitig reagiert und den Vermieter sofort
informiert, kann häufig spätere Probleme und
unnötige Kosten vermeiden.
⚖️ Aktuelles Urteil zum Mietrecht
LG Berlin II – Kein Widerrufsrecht bei
Mietaufhebungsvertrag
Aktenzeichen: 67 S 213/24/ Beschluss vom
19.02.2025
Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass ein
unterschriebener Mietaufhebungsvertrag
grundsätzlich nicht widerrufen werden kann.
Im konkreten Fall wollten Mieter eine bereits
unterschriebene Aufhebungsvereinbarung später
widerrufen. Das Gericht stellte klar:
❌ Für solche Vereinbarungen besteht
normalerweise kein gesetzliches Widerrufsrecht
wie bei Onlinekäufen.
Sobald beide Parteien die Vereinbarung
unterschrieben haben, sind sie grundsätzlich daran
gebunden.
Das Urteil zeigt, dass unterschriebene
Vereinbarungen im Mietrecht rechtlich sehr
verbindlich sein können.
Quelle: LG Berlin II, Beschluss vom 19.02.2025,
Az. 67 S 213/24
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
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