Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich auch
nach dem ärztlichen Attest.
•
Wer mit Kindern Ball spielt, muss immer damit
rechnen, dass er schmerzhaft von Bällen
getroffen wird. Auch wenn es schon größere
Kinder sind. Es ist auch schwer nachzuweisen,
dass man einem Mitspieler absichtlich
verletzen will.
•
Ein Kind fuhr auf dem Gehweg gegen die
Fahrtrichtung. Beim Überqueren der Straße
stieß es mit einer Frau zusammen, die von
links kam. Diese wurde dabei schwer am Knie
verletzt. Sie musste mehrmals operiert werden
und leidet heute noch unter den Folgen. Das
Landgericht sprach ihr Schmerzensgeld zu.
Sowie auch eine monatliche Rente.
nach Sturz aus dem Karussell Anspruch auf
Schmerzensgeld
•
Ein Kind erhielt nach dem Sturz aus einem
Karussell Schmerzensgeld. Es war geistig
behindert. Die Eltern traf ein Mitverschulden
unterstellt. Denn der Vater hatte den
Sicherheitsbügel selber geschlossen. Und das
so, dass das Kind rausrutschen konnte. Also
viel zu locker. Da das Personal aber den
Sicherheitsbügel hätte kontrollieren müssen,
erhielt das Kind Schmerzensgeld für
Verletzungen am Bein.
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