Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf dem
Fußweg der im erkennbaren schlechtem
Zustand ist.
Kommt es aufgrund starker Regenfälle im
gesamten Gebiet einer Gemeinde zu
Straßenschäden, ist es nicht zu beanstanden,
wenn sich die Gemeinde zunächst auf die
Ausbesserung der Hauptverkehrsstraßen
beschränkt. Stürzt ein Passant in einer
Nebenstraße aufgrund des schlechten
Straßenzustandes, haftet die Gemeinde nicht.
Ein Fußgänger, der auf einem vereisten
Kanaldeckel ausrutscht und sich verletzt, hat
keinen Anspruch auf Schadenersatz und
Schmerzensgeld gegen die Gemeinde, wenn diese
den Kanaldeckel im Rahmen des üblichen
Winterdienstes geräumt und abgestreut hat. Ein
zusätzlicher personeller Aufwand an Kontroll- und
Streumaßnahmen sei den Gemeinden nicht
zuzumuten.
Wenn Jemand auf einem unebenen Fußweg
stürzt, haftet die Gemeinde nicht. Nur wenn der
Weg unerwartete Gefahren aufweist, kommteine
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in
Betracht.
Hindernisse auf dem Gehweg.
3.000 Euro Schmerzensgeld erhielt ein Rentner,
der auf einer nicht ausreichend gestreuten
Fußgängerbrücke ausgerutscht und gestürzt war.
Ein Sehnenriss am Knie, schmerzhafte Prellungen
und zwei Wochen Krankenhaus waren die Folgen.
Zahlen muss die Gemeinde, die auf der viel
begangenen Fußgängerbrücke hätte Schnee fegen
und streuen müssen.
Schmerzensgeld bei Unfall mit einem Hund
Ein Jogger, der über einen unangeleinten Hund fällt
und sich dabei verletzt, ist auch schuld an dem
Unfall, weil er den Hund bereits aus weiter
Entfernung sehen kann und es ihm daher zumutbar
gewesen ist, einen Bogen um das Tier zu laufen
oder langsamer zu werden.
Fußgänger müssen Straßen vorsichtig
überqueren
Stürze mit Verletzungen auf ungleichmäßig
gepflasterten Wegen begründen nicht automatisch
einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Unebenheiten von ein bis zwei Zentimetern sind
von Fußgängern hinzunehmen. Das gilt erst recht
für Parkplätze, die nicht ausschließlich für die
Benutzung durch Fußgänger bestimmt sind.
Hindernisse auf dem Gehweg
Geht eine Frau auf dem Gehweg, ohne zu
erkennen zu geben, dass sie den nahen
Zebrastreifen ansteuern würde, betritt sie dann
aber so plötzlich den Fußgängerüberweg, dass ein
Pkw-Fahrer mit Anhänger nicht mehr rechtzeitig
zum Stehen kommt, obwohl er nur 30 km/h statt der
erlaubten 50 km/h gefahren ist, so hat die Frau
keinen Schadenersatzanspruch gegen die Kfz-
Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Sie hätte
den Zebrastreifen nicht einfach so betreten dürfen.
Schmerzensgeld bei Sturz auf dem Gehweg,
wenn eine
Baustelle vorhanden ist
•
Ein Fußgänger, der auf einem Gehweg
stürzt, der durch eine Baustelle führt, hat
grundsätzlich keinen Anspruch auf
Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Von einem "verständigen, durchschnittlich
aufmerksamen Verkehrsteilnehmer" kann
erwartet werden, dass er einen Gehweg, der
noch nicht fertig gebaut ist, nur mit größter
Vorsicht und Umsicht betritt.
Eine besondere Warnung seitens der
Gemeinde, ist deshalb nicht notwendig. Daher
besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder
Schmerzensgeld gegen die Gemeinde.
Es kann immer erwartet werden, dass jeder
Mensch auch selbständig über mögliche
Gefahren nachdenkt und versucht, diese
abzuwenden.
•
Wer gedankenlos die Straße überquert, ohne
auf einen herannahenden, vorschriftsmäßig
fahrenden Pkw zu achten, hat kein Anspruch
auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
•
Eine Kundin wurde bei einem Sturz im
Einkaufsladen verletzt. Der Ellenbogen war
gebrochen. Sie wurde von einer anderen
Kundin, die ins Stolpern geriet, zu Fall gebracht.
Das passierte, weil die andere Kundin rückwärts
zurückschritt um einer Verkäuferin
auszuweichen.
Die verletze Kundin klagte auf Schmerzengeld
und bekam teilweise recht. Beide Kundinnen
tragen eine Teilschuld am Zusammenstoß.
Unter Berücksichtigung des Mitverschuldens
und der im Prozess bewiesenen
Verletzungsfolgen stand der Klägerin ein
Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro sowie
ein Haushaltsführungsschaden von 500 Euro
zu.
•
Als eine Frau mit ihren Stöckelschuhen ein
Theater besuchen wollte, blieb sie mit den
Absätzen im Fußabtreter hängen. Dabei
verletzte sie sich und verklagte die Stadt. Sie
brach sich beim Sturz den Fuß und verlangte
2.000 Euro Schmerzensgeld. Mit der Klage
hatte sie keinen Erfolg. Wer Stöckelschuhe
trägt, muss aufmerksamer laufen, so das
Gericht.
Sturz auf einem Parkplatz
•
Eine Frau ist nach einem Einkauf auf dem
Parkplatz eines Einkaufsgeschäfts gestürzt.
Es handelt sich um einen pflasterten Platz.
Nach ihren Angaben ragte ein Pflasterstein
heraus. Sie brach sich beim Sturz das
Schlüsselbein. Sie forderte 2500 Euro
Schmerzensgeld. Die Klage wurde
abgewiesen.
Die Frau gab selbst an, dass sie beim Gehen in
ihrer Tasche nach dem Autoschlüssel gesucht.
Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht
betonte, dass auf Parkplätzen immer mit
Unebenheiten gerechnet werden muss.
Gerade, wenn das Parkplatzgelände an
verschiedenen Supermärkten grenzt. Bei
üblicher Aufmerksamkeit hätte Sie die
Unebenheiten erkennen müssen, da diese
auch nicht unüblich sind, wenn sie nur 1 bis 2
cm betragen, so wie in diesem Fall.
•
Eine Frau verlangte von einem
Strandbarbetreiber in Deutschland ein
Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro.
Sie rutschte auf einer Treppe aus, die vom Ufer
zu dieser Strandbar führt. Der Betreiber hatte
Warnschilder aufgestellt, welche auf die
Gefahren eines Sturzes hindeuten. Die Frau
stürzte und brach sich das Handgelenk. Das
Gericht lehnte die Zahlung eines
Schmerzensgeldes jedoch ab.
•
Wenn ein Fußgänger auf einem Gehweg im
Dunkeln stürzt, kann er Schadensersatz bzw.
Schmerzensgeld von der Stadt bekommen.
Das Landgericht München hat für einen
Fußgänger entschieden, der bei Dunkelheit auf
einem Gehweg über einen Absperrklotz gestürzt
ist, der allerdings auch über 30 cm hoch.
•
Wer im Dunkeln ein fremdes Haus begibt,
trägt ein Mitverschulden, wenn er die
Kellertreppe hinunterstürzt.
Unbeleuchtete Treppe
•
Der Besucher einer Gaststätte stürzte eine
unbeleuchtete Kellertreppe hinab. Er bekam
5000 Euro Schmerzensgeld zu.
zum Schmerzensgeldanspruch beim Sturz in
einer Straßenbahn
•
Ein Fahrgast muss sich in einer
Straßenbahn richtig festzuhalten. Tut er das
nicht, kann er keinen Schadenersatz verlangen,
wenn er bei einer Abbremsung der
Straßenbahn zu Fall kommt. Kommt es
allerdings aufgrund einer Vollbremsung zum
Sturz bevor man einen Halteplatz gefunden
hat, haftet der Straßenbahnfahrer.
•
Das Land Berlin muss einer Rentnerin
Schmerzensgeld bezahlen, weil sie auf
einem Gehweg, der seit Jahren in schlechtem
Zustand ist, hinfiel. Die Frau war gestürzt, weil
sie in einem der Löcher hängen geblieben war.
Sie erlitt schwere Verletzungen im Gesicht und
Prellungen.
Schmerzensgeld nach Sturz auf
Gehweg
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