Schmerzensgeld nach Piercing
•
Kunden müssen aufgeklärt werden. Der
Inhaber eines Piercing- Studios hatte nicht
aufgeklärt und es kam zu Komplikationen. Ein
Gericht verurteilte den Mann zu einer Zahlung
von 10.000 Euro Schmerzensgeld und der
Rückerstattung der Kosten für das Piercing.
Nur der Hinweis auf mögliche gesundheitliche
Schäden reicht nicht aus. Es muss genau
erklärt werden, welche gesundheitliche
Schäden auftreten können.
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Kommt es nach dem Piercen der Zunge zu
Komplikationen, über die der Kunde von
dem Piercingstudio nicht hinreichend
aufgeklärt wurde, rechtfertigt das einen
Anspruch auf Schmerzensgeld.
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Eine Kundin hatte sich bei einer
"Biotätowiererin" ein "Biotattoo" stechen
lassen, welches aber nicht verschwand. 300
Euro Schmerzensgeld.
•
Für ein missglücktes Piercing am Ohr
bekommt eine Schülerin 2 000 Euro
Schmerzensgeld. Dazu verurteilte ein
Oberlandesgericht die Inhaberin des
Piercingstudios und ihren Mitarbeiter, der die
Schülerin nicht über die Risiken aufgeklärt
hatte.
Piercing-Studio muss über Risiken
aufklären
•
Ein Piercer muss seine Kunden vor dem
Eingriff ausführlich über die Risiken des
Piercings aufklären. Sonst ist eine schriftlich
erteilte Einwilligung des Kunden unwirksam,
und der Piercer haftet für gesundheitliche
Folgeschäden. (Der Piercingstudio- betreiber
muss also sagen, es kann folgende
gesundheitliche Folgen habe und diese muss
er dann auch namentlich benennen. Es reicht
nicht aus, wenn er nur sagt, dass es
gesundheitliche Folgen haben kann ohne diese
aufzuzählen.)
Juristisch gesehen ist Piercing eine
Körperverletzung. Deshalb muss der Kunde vor
dem Eingriff schriftlich sein Einverständnis
erklären, bei Minderjährigen erfolgt diese
Erklärung durch die Eltern.
Die meisten seriösen Piercingstudios
handeln so:
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keine Piercings an unter 14-Jährigen
•
Jeder Kunde muss sich durch
Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
im Original ausweisen.
•
Im Alter zwischen 14 und 16 Jahren muss ein
gesetzlicher Vormund (Elternteil, Jugendamt)
nicht nur beim Beratungsgespräch anwesend
sein, sondern sich auch offiziell ausweisen.
•
Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren reichen
eine Einverständniserklärung des gesetzlichen
Vormunds und die Vorlage seines Ausweises
im Original aus.
Schmerzensgeld wegen Piercing im
Piercingstudio
Ein Piercing- Studio muss über Gefahren
aufklären
•
Ein Kunde eines Piercing- Studios, hat
einen Anspruch auf Schadenersatz und
Schmerzensgeld, wenn nach dem Zungen-
Piercing Erkrankungen auftreten und der
Kunde nicht über Gesundheitsgefahren
informiert wurde. In einem Fall hatte sich eine
Kundin die Zunge mit einem Stecker
durchbohren lassen.
Nach kurzer Zeit hatte die Wunde begonnen,
rund um das Piercing zu eitern. Die
Lymphknoten im Hals hatten sich entzündet,
und die Zunge war stark angeschwollen. Nur
mit Glück musste nicht teilamputiert werden.
•
Da es im Piercingstudios keine Hinweise auf
eventuelle Folgen wie Thrombose,
Lymphknotenentzündungen und neuralgische
Ausfallerscheinungen gab, musste der Besitzer
des Studios 300 Euro Schmerzensgeld an die
Kundin zahlen.
Er musste nicht zahlen, weil es sich entzündet
hat, sondern, weil er nicht darauf hingewiesen
hat, dass mit Entzündungen und anderen
Komplikationen gerechnet werden muss.
Weist der Piercer nicht auf mögliche negative
Folgen des Piercings, insbesondere
Entzündungen oder Nervenschädigungen hin,
kann dieser auf Schadensersatz und
Schmerzengeld verklagt werden.
Das Piercen befindet sich aus gesetzlicher Sicht in
einer Grauzone. Wer Piercings vornehmen darf
und wer nicht, ist nicht klar definiert.
Für das Piercen sollte zu mindestens eine
Ausbildung zum Heilpraktiker vorliegen. Jedenfalls
dann, wenn eine örtliche Betäubung mit einer
Injektion durchgeführt wird.
Wird die Tätowierung unprofessionell und
technisch mangelhaft durchgeführt, so können
Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden, da der Körper fahrlässig und
widerrechtlich verletzt wird.
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Ein Mann wollte sich einen schmalen Ring
um den linken Oberarm stechen lassen.
Dafür nahm ihm das Tätowierungsstudio rund
300 Euro ab. Als der Kunde merkte, dass der
Ring ungleichmäßig gestochen war, brach er
die Behandlung ab. Später waren Narben zu
sehen. Das Studio, musste dem Kunden rund
1500 Euro zu zahlen.
•
Ein Mann hatte sich ein Tribal auf die Brust
tätowieren lassen. Später stellte er fest, dass
es asymmetrisch und unter Missachtung der
Kunst in die Brusthöfe hinein tätowiert worden
war. Ein Gutachter stellte fest, dass die
Tätowierung tatsächlich mangelhaft war und
sprach dem Mann 3500 Euro Schmerzensgeld
zu. Das gilt auch, wenn der Tätowierer die
Haftung ausschließt.
•
Nach der Tätowierung einer Kundin schwoll
der Oberarm an und entzündete sich. Die
Tätowierung musste mit Laser wieder entfernt
werden. Es blieb eine Narbe und Farbreste unter
der Haut. Die Geschädigte trug eine Mitschuld,
da sie nicht früher zum Arzt ging.
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