•
Steuert ein betrunkener Radfahrer auf einem
Fahrradweg einhändig auf eine
"ausgelassene" Fußgängergruppe zu, schafft
es aber nicht, an ihr vorbeizufahren, sondern
stößt mit einer Fußgängerin zusammen(der
kein Mitverschulden nachzuweisen war), dann
hat er für den Schaden aufzukommen und
Schmerzensgeld (hier: 500 Euro) zu zahlen.
•
Ein Radwegbenutzer hat immer Vorrang vor
einem von der Fahrbahn auf ein Grundstück
einbiegenden Kraftfahrer. Dem Radfahrer steht
der Ersatz des gesamten Schadens zu, falls es
zu einem Unfall kommt.
•
Wer aus einem Grundstück auf die Straße
fahren möchte, muss auf andere
Verkehrsteilnehmer achten. Autofahrer müssen
damit rechnen, dass auch Radfahrer auf dem
Gehweg fahren könnten, obwohl es verboten
ist.
•
Ein Fahrradfahrer, der eine Fahrbahn von
einer Fahrbahnseite zu anderen überquert,
um auf den Radweg zu fahren, verstößt gegen
das Gebot zur Benutzung der rechten
Fahrbahnseite in Längsrichtung, auch wenn er
aus einer Grundstückseinfahrt kommt. Das
Linksabbiegen aus Ausfahrten ist Radlern
allerdings nicht generell verboten, wenn sie auf
die Fahrbahn abbiegen.
•
Ein im öffentlichen Verkehrsbereich
liegender Gully muss so gestaltet sein, dass
er in bezug auf Rillenrichtung und -abstand
keine Gefährdung für Radfahrer darstellt
•
Fußgänger, die auf der Fahrbahn wegen eines
Schlagloches stürzen, können keinen
Schadenersatz fordern. Die Gemeinde muss
nur sicher stellen, dass Straßen den
Anforderungen des Fahrzeugverkehrs
genügen.
Unfall zwischen Radfahrer und Auto
•
Wenn es zu einem Unfall mit einem Auto
kommt, sind Radler nicht für ihre eigenen
Verletzungen mitverantwortlich, nur weil sie
keinen Helm getragen haben. Denn sie sind
gesetzlich nicht verpflichtet, einen zu tragen.
Deshalb könne ihnen der Verzicht auf einen
Helm nicht zur Last gelegt werden.
•
Rutscht ein Radfahrer auf einem mit
Herbstlaub bedeckten Radweg aus, muss die
Gemeinde Schadensersatz leisten. Sie darf
sich nicht auf turnusgemäße Reinigungen des
Weges verlassen, sondern muss die Radwege
bei starken Laubaufkommen häufiger säubern.
•
Befährt ein Radfahrer den Gehweg und noch
dazu in falscher Richtung, trifft einen aus
einer schwer einsehbaren Nebenstraße
kommenden Autofahrer kein Verschulden,
wenn es zu einem Zusammenstoß mit dem
Radler kommt.
Radfahrer- Fahrradsturz durch
Schachtdeckel
Straßenverkehrsbehörden müssen nur Gefahren
beseitigen oder warnen, wenn diese schwer
erkennbar sind.
•
Ein Radfahrer blieb mit seinen Reifen in
einem Schachtdeckel hängen und
verunglückte. Er verlangte Schmerzensgeld von
der Gemeinde. Grundsätzlich müssen sich
Verkehrsteilnehmer den gegebenen
Straßenverhältnissen anpassen.
Rennradfahrer müssen besonders aufmerksam
im Straßenverkehr sein, da sie meistens sehr
dünne Reifen haben. In diesem Fall war der
Schacht farblich auch deutlich von der
Fahrbahn abgegrenzt und daher schon von
weitem erkennbar gewesen. Kein
Schmerzensgeld
•
Schiebt ein Fußgänger sein Fahrrad an einer
nicht dafür vorgesehenen Stelle über die
Straße und kommt deshalb ein Motorrollerfahrer
zu Fall, so muss der Fußgänger den Schaden
ersetzen. Denn er kann nicht mit Sicherheit
davon ausgehen, dass er schnell genug die
andere Straßenseite erreicht, bevor das das
nächste Fahrzeug kommt.
•
Eine Frau fuhr mit ihrem Fahrrad in ein
Schlagloch, das ca. 4 Meter war und stürzte
mit dem Rad. Sie erlitt durch diesen
Fahrradsturz eine Gehirnerschütterung und ein
Schleudertraum, Schürfwunden und
Prellungen. Sie verlangte Schmerzensgeld in
Höhe von mindestens 2.000,- EUR. Es war
zwar ein Warnschild aufgestellt worden, was
das LG aber nicht für ausreichend hielt. Da das
Schlagloch auch ohne großen Aufwand
zugeschüttet hätte werden können. Das Land
musste zahlen.
•
Ein Radfahrer stürzte, weil er sich vor einem
Hund erschreckte und fordert deswegen
Schmerzensgeld vom Hundehalter. Er hatte
allerdings Ohrenstöpsel in den Ohren und hörte
Musik. Der Hundehalter sah den
ankommenden Radfahrer aber und hielt seinen
Hund am Halsband fest. Der Radfahrer stürzte
und erlitt Verletzungen im Gesicht. Der
Hundehalter behauptete aber, dass der
Radfahrer sehr schnell an den Hund vorbeifuhr
und deswegen stürzte. Das Gericht hat die
Klage abgewiesen. Es hielt das Verhalten des
Radfahrers für überzogen.
Unfall zweier Radfahrer aufgrund
unzureichender Fahrradbeleuchtung bei
Nacht
Neben dem Schmerzensgeld können geschädigte
Radfahrer natürlich auch Ersatz sämtlicher
Sachschäden am Fahrrad sowie der Kleidung
verlangen.
Am Zebrastreifen haben nur Fußgänger
Vorfahrt bzw. Radfahrer, die absteigen und ihr
Fahrrad schieben.
AMK Rechtsportal
RECHT - GESETZE - SOZIALES
Schmerzensgeld für Radfahrer
nach Sturz
19,90 €
19,90 nur 11,30 €
93% positive Bewertungen
zum Vorzugspreis bis:
Rundum-sorglos-Paket (jetzt neu)
zum Download oder
auf USB/ Stick
Geld-zurück-Garantie
•
neue Urteile und neue Gesetze
•
die große Schmerzensgeldtabelle
•
ein Anwalts- und Gerichtskostenrechner
•
ein Beratungs- und Verfahrenskostenhilferechner und
vieles mehr
Musterschreiben und Formulare
•
Schadensmeldung an Versicherung
•
Meldung an die Krankenversicherung
•
Anfrage wegen Übernahme Rechtsschutz an
Versicherung
•
Formblatt/Vorlage für einen Kostenvoranschlag
Anforderung Krankenunterlagen
•
Forderung Schmerzensgeld an Privatperson
•
Schmerzensgeldforderung an das Gericht
•
und viele weitere Formulare………