•
Anders als etwa in den USA werden in
Deutschland nur verhältnismäßig geringe
Schmerzensgelder zugesprochen. Denn in
Deutschland hat das Schmerzensgeld keine
Bestrafungs- oder Abschreckungsfunktion. Es
hat hier eine Ausgleichsfunktion für körperliche
und seelische Schäden.
Durch das Schmerzensgeld sollen neben rein
körperlichen auch seelische Schäden
ausgeglichen werden, soweit sie eine direkte
Folge der Verletzung sind.
•
Wer beleidigt wird und deswegen leidet,
kann verlangen, dass diese seelischen
Schäden durch Schmerzensgeld
auszugleichen sind. Es spielt auch eine Rolle,
ob andere Personen das hören konnten. Eine
Entschädigung gibt es aber nur, wenn es keine
anderen Möglichkeiten zur Wiedergutmachung
gibt.
Beispiele Urteile:
•
Unzulässige Fotoveröffentlichung im Internet:
25.000 EUR
•
Seelisches Trauma infolge des Unfalltodes
eines Familienmitglieds: 20 000 Euro
•
Seelische Beeinträchtigungen wegen
Bedrohung mit einer Waffe: 8000 Euro
•
Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung
pornografischen Materials: 35000 Euro
•
Auch durch einen Unfall verursachte
seelische Störung kann Anspruch auf
Schmerzensgeld bestehen. Bei der Höhe des
Geldes wird auch auf das Prozessverhalten
der gegnerischen Versicherung geschaut.
•
Bleiben nach einem Verkehrsunfall Narben
beim Verletzten zurück, ist dies bei der
Höhe des Schmerzensgeldes zu
berücksichtigen. Maßgeblich hierbei ist, ob
diese Narben tatsächliche Einschränkung nach
sich ziehen, wie z.B. Schmerzen oder eine
Entstellung.
Schmerzensgeld aber für Erben
•
Stirbt ein Verwandter nach einem
Verkehrsunfall, dann können die Erben seinen
Anspruch auf Schmerzensgeld geltend
machen. Ein Erbe bekam vom Gericht 1250
Euro Schmerzensgeld für seine Mutter, die
unmittelbar nach dem Unfall starb, und 14.000
Euro für den Vater, der 10 Tage später im
künstlichen Koma starb. Bei der Höhe des
Schmerzensgeldes waren die schwere der
Verletzung, die Zeit zwischen Verletzung und
Tod sowie die Zeit im Koma maßgebend.
Schmerzensgeldanrechnung auf
Leistungen für Asylbewerber
•
Asylbewerber, die nach einem Unfall
Schmerzensgeld bekommen, können das für
sich behalten. Das gilt allerdings auch für alle
Deutschen, die Sozialleistungen erhalten.
Schmerzensgeld darf nicht auf die Leistungen
angerechnet werden.
•
Wenn ein naher Angehöriger durch eine
Straftat ums Leben kommt und jemand
dadurch seelisch leidet, hat er keinen Anspruch
auf Schmerzensgeld gegen den Täter.
Zwar kann die Nachricht vom Tode eines
Angehörigen einen Menschen psychisch treffen,
das Gesetz sieht aber grundsätzlich keine
Ersatzansprüche für "seelische Schmerzen" vor.
Ausnahmen gebe es in der Regel nur bei der
Tötung eines Ehepartners oder wenn ein Kind
einen Elternteil verliert.
Aber auch dann muss geprüft werden, ob
Schmerzensgeld eine gewisse
Wiedergutmachung leisten kann. Genauso, wie
es dabei éine Rolle spielt, wie es genau zum
Tode kam und natürlich ob andere
Geldleistungen gezahlt werden, wie zum Beispiel
eine Lebensversicherung. Und dann kommt es
auch darauf an, ob ein Schuldiger überhaupt
zahlungsfähig wäre.
Beispiele Schmerzensgeldzahlungen:
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255,65 € (Entstehung einer Depression über 1
Monat)
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511,29 € (Fehldiagnose: AIDS)
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2.500,00 € (Fehldiagnose Krebs)
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25.564,59 € (Beinamputationsangst)
Schmerzensgeld für Narbe im Gesicht
Wer einer 32jährigen Frau fahrlässig eine große
Risswunde im Gesicht beibringt, muss ihr 7500
Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn eine Narbe
bleibt. Dabei wurden die seelischen Belastungen
berücksichtigt.
3.000 Euro Verletzung: Biss in die Hand durch
möglicherweise HIV-Infizierten
Es geht um den Ausgleich für die mit der Gefahr
der Ansteckung verbundenen seelischen
Belastungen.
Die "normale Trauer" durch den Tod eines
Menschen ist kein Fall für
Schmerzensgeldzahlungen.
Kein Schmerzensgeld für
seelische Schmerzen
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