Anders als etwa in den USA werden in Deutschland nur verhältnismäßig geringe Schmerzensgelder zugesprochen. Denn in Deutschland hat das Schmerzensgeld keine Bestrafungs- oder Abschreckungsfunktion. Es hat hier eine Ausgleichsfunktion für körperliche und seelische Schäden. Durch das Schmerzensgeld sollen neben rein körperlichen auch seelische Schäden ausgeglichen werden, soweit sie eine direkte Folge der Verletzung sind. Wer beleidigt wird und deswegen leidet, kann verlangen, dass diese seelischen Schäden durch Schmerzensgeld auszugleichen sind. Es spielt auch eine Rolle, ob andere Personen das hören konnten. Eine Entschädigung gibt es aber nur, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Wiedergutmachung gibt.

Beispiele Urteile:

Unzulässige Fotoveröffentlichung im Internet: 25.000 EUR Seelisches Trauma infolge des Unfalltodes eines Familienmitglieds: 20 000 Euro Seelische Beeinträchtigungen wegen Bedrohung mit einer Waffe: 8000 Euro Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung pornografischen Materials: 35000 Euro Auch durch einen Unfall verursachte seelische Störung kann Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Bei der Höhe des Geldes wird auch auf das Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung geschaut. Bleiben nach einem Verkehrsunfall Narben beim Verletzten zurück, ist dies bei der Höhe des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Maßgeblich hierbei ist, ob diese Narben tatsächliche Einschränkung nach sich ziehen, wie z.B. Schmerzen oder eine Entstellung.

Schmerzensgeld aber für Erben

Stirbt ein Verwandter nach einem Verkehrsunfall, dann können die Erben seinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. Ein Erbe bekam vom Gericht 1250 Euro Schmerzensgeld für seine Mutter, die unmittelbar nach dem Unfall starb, und 14.000 Euro für den Vater, der 10 Tage später im künstlichen Koma starb. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes waren die schwere der Verletzung, die Zeit zwischen Verletzung und Tod sowie die Zeit im Koma maßgebend.

Schmerzensgeldanrechnung auf Leistungen für Asylbewerber

Asylbewerber, die nach einem Unfall Schmerzensgeld bekommen, können das für sich behalten. Das gilt allerdings auch für alle Deutschen, die Sozialleistungen erhalten. Schmerzensgeld darf nicht auf die Leistungen angerechnet werden.
Wenn ein naher Angehöriger durch eine Straftat ums Leben kommt und jemand dadurch seelisch leidet, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Täter. Zwar kann die Nachricht vom Tode eines Angehörigen einen Menschen psychisch treffen, das Gesetz sieht aber grundsätzlich keine Ersatzansprüche für "seelische Schmerzen" vor. Ausnahmen gebe es in der Regel nur bei der Tötung eines Ehepartners oder wenn ein Kind einen Elternteil verliert. Aber auch dann muss geprüft werden, ob Schmerzensgeld eine gewisse Wiedergutmachung leisten kann. Genauso, wie es dabei éine Rolle spielt, wie es genau zum Tode kam und natürlich ob andere Geldleistungen gezahlt werden, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung. Und dann kommt es auch darauf an, ob ein Schuldiger überhaupt zahlungsfähig wäre.

Beispiele Schmerzensgeldzahlungen:

255,65 € (Entstehung einer Depression über 1 Monat) 511,29 € (Fehldiagnose: AIDS) 2.500,00 € (Fehldiagnose Krebs) 25.564,59 € (Beinamputationsangst)

Schmerzensgeld für Narbe im Gesicht

Wer einer 32jährigen Frau fahrlässig eine große Risswunde im Gesicht beibringt, muss ihr 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn eine Narbe bleibt. Dabei wurden die seelischen Belastungen berücksichtigt. 3.000 Euro Verletzung: Biss in die Hand durch möglicherweise HIV-Infizierten Es geht um den Ausgleich für die mit der Gefahr der Ansteckung verbundenen seelischen Belastungen. Die "normale Trauer" durch den Tod eines Menschen ist kein Fall für Schmerzensgeldzahlungen.

Kein Schmerzensgeld für seelische Schmerzen

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Anders als etwa in den USA werden in Deutschland nur verhältnismäßig geringe Schmerzensgelder zugesprochen. Denn in Deutschland hat das Schmerzensgeld keine Bestrafungs- oder Abschreckungsfunktion. Es hat hier eine Ausgleichsfunktion für körperliche und seelische Schäden. Durch das Schmerzensgeld sollen neben rein körperlichen auch seelische Schäden ausgeglichen werden, soweit sie eine direkte Folge der Verletzung sind. Wer beleidigt wird und deswegen leidet, kann verlangen, dass diese seelischen Schäden durch Schmerzensgeld auszugleichen sind. Es spielt auch eine Rolle, ob andere Personen das hören konnten. Eine Entschädigung gibt es aber nur, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Wiedergutmachung gibt.

Beispiele Urteile:

Unzulässige Fotoveröffentlichung im Internet: 25.000 EUR Seelisches Trauma infolge des Unfalltodes eines Familienmitglieds: 20 000 Euro Seelische Beeinträchtigungen wegen Bedrohung mit einer Waffe: 8000 Euro Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung pornografischen Materials: 35000 Euro Auch durch einen Unfall verursachte seelische Störung kann Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Bei der Höhe des Geldes wird auch auf das Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung geschaut. Bleiben nach einem Verkehrsunfall Narben beim Verletzten zurück, ist dies bei der Höhe des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Maßgeblich hierbei ist, ob diese Narben tatsächliche Einschränkung nach sich ziehen, wie z.B. Schmerzen oder eine Entstellung.

Schmerzensgeld aber für Erben

Stirbt ein Verwandter nach einem Verkehrsunfall, dann können die Erben seinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. Ein Erbe bekam vom Gericht 1250 Euro Schmerzensgeld für seine Mutter, die unmittelbar nach dem Unfall starb, und 14.000 Euro für den Vater, der 10 Tage später im künstlichen Koma starb. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes waren die schwere der Verletzung, die Zeit zwischen Verletzung und Tod sowie die Zeit im Koma maßgebend.

Schmerzensgeldanrechnung auf

Leistungen für Asylbewerber

Asylbewerber, die nach einem Unfall Schmerzensgeld bekommen, können das für sich behalten. Das gilt allerdings auch für alle Deutschen, die Sozialleistungen erhalten. Schmerzensgeld darf nicht auf die Leistungen angerechnet werden.
Wenn ein naher Angehöriger durch eine Straftat ums Leben kommt und jemand dadurch seelisch leidet, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Täter. Zwar kann die Nachricht vom Tode eines Angehörigen einen Menschen psychisch treffen, das Gesetz sieht aber grundsätzlich keine Ersatzansprüche für "seelische Schmerzen" vor. Ausnahmen gebe es in der Regel nur bei der Tötung eines Ehepartners oder wenn ein Kind einen Elternteil verliert. Aber auch dann muss geprüft werden, ob Schmerzensgeld eine gewisse Wiedergutmachung leisten kann. Genauso, wie es dabei éine Rolle spielt, wie es genau zum Tode kam und natürlich ob andere Geldleistungen gezahlt werden, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung. Und dann kommt es auch darauf an, ob ein Schuldiger überhaupt zahlungsfähig wäre.

Beispiele Schmerzensgeldzahlungen:

255,65 € (Entstehung einer Depression über 1 Monat) 511,29 € (Fehldiagnose: AIDS) 2.500,00 € (Fehldiagnose Krebs) 25.564,59 € (Beinamputationsangst)

Schmerzensgeld für Narbe im Gesicht

Wer einer 32jährigen Frau fahrlässig eine große Risswunde im Gesicht beibringt, muss ihr 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen, wenn eine Narbe bleibt. Dabei wurden die seelischen Belastungen berücksichtigt. 3.000 Euro Verletzung: Biss in die Hand durch möglicherweise HIV-Infizierten Es geht um den Ausgleich für die mit der Gefahr der Ansteckung verbundenen seelischen Belastungen. Die "normale Trauer" durch den Tod eines Menschen ist kein Fall für Schmerzensgeldzahlungen.

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