Schmerzensgeld wegen Hirnblutung:
Ein Krankenhaus wurde wegen ärztlicher
Behandlungsfehler zu Schmerzensgeld und
Schadensersatz in Höhe von rund 230 000 Mark
verurteilt. Es wurde einer Frau wegen
Kopfschmerzen und eines Schwindelgefühls in der
Klinik untersucht.
Die Ärzte hatten offenbar nicht erkannt, dass die
Frau eine Hirnblutung hatte. Nach ihrer Entlassung
aus dem Krankenhaus erlitt die Mutter von fünf
Kindern eine zweite Gehirnblutung.
Seitdem ist die zu 100 Prozent schwerbehinderte
Frau ein Pflegefall. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass die Dienst habenden Ärzte
Behandlungsfehler begangen hätten. Trotz der
Krankheitssymptome der Frau seien weder ein
Neurologe hinzugezogen noch eine
Computertomographie veranlasst worden.
Landgericht Braunschweig
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
nach harter Landung auf dem
Flugplatz.
Kommt es bei der Landung eines Flugzeugs durch
eine notwendige starke Bremsung zu extremem
Schütteln des Flugzeuges bei dem sich ein
Fluggast verletzt, hat dieser keinen Anspruch auf
Schadensersatz durch die Fluggesellschaft.
Grundsätzlich muss ein Fluggast mit starkem
Abbremsen des Flugzeugs nach dem
Aufsetzen auf der Landebahn rechnen.
Mediziner haften nicht bei jedem Verstoß gegen
Hygienevorschriften
Ein Arzt haftet nicht immer für einfache
Hygieneverstöße. Ein Chirurg hatte während
einer “einfachen” ambulanten Operation zur
Entfernung eines Geschwülstes aus dem
Brustbereich nachweislich keinen sterilen Kittel
getragen.
Und seine Arzthelferinnen, die den Eingriff nicht
assistierte, weder Mund- noch Haarschutz benutzt.
Nachdem der Patient wenige Zeit später eine
Streptokokken-Infektion erlitt, verklagte er den Arzt
auf Schmerzensgeld.
Obwohl auch bei ambulanten Operationen die
Bekleidung der Mediziner und ihrer Helfer
grundsätzlich immer den hygienischen
Standards entsprechen müssen, war die Klage
des Mannes nicht erfolgreich.
Das Verhalten des Arztes war bei diesem geringen
Eingriff gerade noch akzeptabel gewesen, ein
gravierender Hygieneverstoß läge nicht vor. Eine
absolute Keimfreiheit sei in einer Arztpraxis auch
bei strengsten Sicherheitsvorkehrungen nicht
ausgeschlossen.
Außerdem sei eine Übertragung auf sonstigem
Wege ebenso wahrscheinlich. Eine
Schmerzensgeldforderung wurde abgelehnt.
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Vor einer Injektion muss die Einstichstelle
desinfiziert werden. Eine Notärztin, die sich
bei einem Hausbesuch nicht daran gehalten
hat, musste 10 000 Euro Schmerzensgeld
zahlen.
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Bei einem Schmerzensgeldanspruch gegen
den Reiseveranstalter ist es Sache des
Urlaubers, nachzuweisen, dass eine
Erkrankung durch mangelnde Hygiene bzw.
mangelhaftes Essen im Hotel verursacht wurde.
Dafür ist es nicht ausreichend, wenn in einem
Hotel mit mehreren hundert Zimmern zeitgleich
bei ca. 10 weiteren Gästen ähnliche
Erkrankungen auftreten.
Schmerzensgeld wegen
mangelnder Hygiene im
Krankenhaus
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