Schmerzensgeldkatalog
Schwimmbad
•
Die Treppe im Schwimmbad, auf der ein alter
Mann gestürzt war, war nicht verkehrssicher.
Es gab keine ausreichende Beleuchtung, noch
ein Warnhinweis. Verstoß gegen die
Verkehrssicherungspflicht / 3750 Euro
Schmerzensgeld und Schadenersatz
Skiunfall
•
Bei einem Skiunfall haftet der von oben
kommende Skifahrer. Er muss so fahren, dass
der vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet
wird. 13.000,- EUR Schadensersatz und
Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,- EUR.
sexueller Missbrauch
•
Für Vergewaltigungen mit äußeren
Verletzungen und schweren psychischen
Folgen sind den Opfern von den Gerichten
Schmerzensgeldzahlungen in der
Größenordnung von 4000 Euro bis 5000 Euro
zugesprochen worden.
•
Sexueller Missbrauch eines 11- bis 13-jährigen
Mädchens in mehreren Fällen 6.136 EUR.
falsche Diagnose
•
Bauchdeckenabzess zwei Tage zu spät
diagnostiziert 400 Euro,- Schmerzensgeld
•
Statt der linken Brust wurde die rechte
bestrahlt, 20 000 Euro,- Schmerzensgeld
•
Der Arzt behandelte eine Hirnhautentzündung
eines 1-jährigen Jungen nicht rechtzeitig. 100
000,- Schmerzensgeld
•
Bei der Geburt eines Kindes verhielt sich der
behandelnde Arzt fehlerhaft. Dadurch bekam
das Kind einen schweren Hirnschaden, Euro
115.000,-
Querschnittslähmung
•
komplette sensomotorische
Querschnittslähmung mit völligen Blasen- und
Mastdarmlähmung 200 000 Euro
Schmerzensgeld
•
Querschnittslähmung unterhalb mit diversen
•
Dauerschäden 100 000 Euro
Schmerzensgeld
•
Hohe Querschnittslähmung bei einem 3 1/2
Jahre alten Kind
Dauerschäden: Querschnittslähmung mit
schwersten Folgen
614 000 Euro Schmerzensgeld
•
Querschnittslähmung bei 34 Jahre alten Mann
€ 100.000,00 Schmerzensgeld)
•
Ein Geschädigter war durch einen Unfall
schwer verletzt worden. Das ihm zustehende
Schmerzensgeld von 47 000 Euro zahlte die
Versicherung jedoch nicht. Die jahrelangen
Prozesse, sah das Oberlandesgericht
Nürnberg als "weitere seelische
Beeinträchtigung" an und setzte deshalb das
Schmerzensgeld auf 75 000 Euro hoch.
•
Bei einer schleppenden Schadensregulierung
von Seiten der Versicherung kann das
Schmerzensgeld deutlich höher festgesetzt
werden.
•
Es wurde einem Versicherungsnehmer ein
Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00
zugesprochen, weil sich die Versicherung
geweigert hatte, ihre Verpflichtung aus einem
Krankenrücktransportversicherungsvertrag zu
erfüllen.
Augenverletzung:
vorübergehende Sehminderung: 300,00 -
1.800,00 Euro
Narbe am Oberlid: 4.000,00 Euro,
Doppelbilder, räumliches Sehen eingeschränkt:
5.500,00 - 12.000,00 Euro
dauerhafte Sehschwäche auf einem Auge:
30.000,00 - 45.000,00 Euro
Erblindung auf einem Auge: 35.000,00 -
110.000,00 Euro
Totalerblindung auf beide Augen 40.000,00
Radfahrer
Betrunkener Radfahrer fährt in Fußgängergruppe
500 Euro Schmerzensgeld
Sonnenstudio
Schadensersatzpflicht eines
Sonnenstudiobetreibers wegen
Gesundheitsbeschädigung durch Falschberatung
,750,00 EUR Schmerzensgeld
seelische Schäden
Unzulässige Fotoveröffentlichung : 25.000 EUR
posttraumatische Belastungsstörung infolge des
Unfalltodes
eines Familienmitglieds: 20 000 Euro
Psychische Beeinträchtigungen wegen Bedrohung
mit einer Waffe: 8000 Euro
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
durch Verbreitung pornografischen Materials:
35000 Euro
Falschaussage wegen Vergewaltigung
•
Die Beklagte beschuldigte einen Mann, sie
vergewaltigt zu haben. Er musste dafür 5 Jahre
ins Gefängnis. Die Tochter des Beklagten
behauptete, dass die Aussage erfunden war
und ihr Vater unschuldig ist. Die Beklagte
musste 80 000 Euro Schmerzensgeld wegen
Falschaussage zahlen.
Scherben auf dem Boden
•
Liegen in einer Disco Scherben auf dem Boden
und jemand verletzt sich daran, hat er keinen
Anspruch auf Schmerzensgeld. Jedenfalls
dann nicht, wenn es für das Personal
unmöglich ist, Scherben aufzusammeln, wenn
die Tanzfläche voll ist. Jeder Gast muss mit
Scherben auf dem Boden rechnen.
schlechtes Bier
•
Ein Gast verlangte 2000 Euro
Schmerzensgeld, weil ihm ein Wirt
schimmeliges Bier verkauft hatte. Der Gast
bekam Magen und Darmprobleme und litt unter
Übelkeit und Erbrechen. Das Gericht entschied
jedoch, dass es sich nur um eine geringfügige
Erkrankung handelt, die keine Folgen hat.
Deswegen besteht kein Anspruch auf
Schmerzensgeld.
Sturz in Straßenbahn
•
Ein Fahrgast muss sich in einer Straßenbahn
immer selbst so festhalten, dass er auch bei
einer Bremsung nicht den Halt verliert.
Ansonsten kann er bei einem Sturz kein
Schmerzensgeld verlangen.
Nur, wenn der Fahrer bereits eine
Vollbremsung macht, bevor man einen
Halteplatz gefunden hat, haftet der
Straßenbahnfahrer. Ein Mitverschulden des
Fahrgastes scheidet auch aus, wenn er gerade
sein Fahrschein sucht oder diesen entwertet
oder sich gerade hinsetzen wollte.
Tattoo
•
Eine Klägerin hatte sich in einem
Tätowierstudio ein Tattoo machen lassen.
Dieses entsprach aber nicht dem gewünschten
Entwurf. Der Studiobesitzer bot zwar an,
nachzubessern. Das ist der Kundin aber nicht
zumutbar. So das Gericht. 750 Euro
Schmerzensgeld stehen ihr zu. Sie könne sich
das Tattoo durch Leserbehandlung entfernen
lassen. Auch das muss der Beklagte zahlen.
Fall von einer Sitzbank im Bierzelt
•
Eine Frau stieg beim Oktoberfest in fröhlicher
Stimmung auf die Sitzbank. Sie verlor dabei
das Gleichgewicht und fiel in den Rückend es
Klägers. Da dieser gerade aus seinem Bierglas
trinken wollte, stoß er mit dem Glas gegen den
Mund und verletzte sich einen Zahn. Er forderte
1000 Euro Schmerzensgeld.
•
Die Beklagte gab aber an, dass sie nur gefallen
sei, weil sie selbst angerempelt wurde. Das
Gericht sprach dem Kläger 500 Euro
Schmerzensgeld zu. Der Richter begründete
das in seinem Urteil damit, dass auch die
Klägerin umsichtig sein müsse. Sie hätte damit
rechnen müssen, das so etwas eintreten kann.
Auch wenn es durch Dritte passiert.
Ohrlöcher
•
Ein Kind musste Schmerzen erleiden, weil das
Stechen von Ohrlöchern in einem Tattoo-
Studio nicht sachgemäß durchgeführt wurde.
Es forderte Schmerzensgeld. Es wurden im
Rahmen eines Vergleich 70 Euro gezahlt.
•
Ahnungslos biss ein Gast eines Lokals in
seine Pizza. Leider wurde versehentlich ein
Stück Muschelschale eingebacken. Ein
Backenzahn brach ab. 180 Euro
Schmerzensgeld erhielt er dafür.
Schönheits OP
•
8500 € Schmerzensgeld gab es für eine
misslungene Schönheits-Operation im Bauch-
Bereich durch Fettabsaugen bei mangelhafter
Aufklärung über die Risiken.
Heißer Kaffee
•
Einer Flugbegleiterin fiel versehentlich eine
Kanne Kaffee vom Servierwagen. Diese
bekam eine Passagierin ab und erlitt dadurch
Brandverletzungen. Das Gericht war der
Auffassung, dass die Flugbegleiterin nicht
sorgfältig genug aufgepasst hat und sprach
der Klägerin 920 Euro Schmerzensgeld zu.
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