•
Wenn ein Hundehalter zum Schutz seines
von einem größeren Hund angegriffenen
Hundes in eine Beißerei eingreift und dabei
Bissverletzungen erleidet, so haftet der Halter
des angreifenden Hundes auch dann, wenn sich
nicht ermitteln lässt, welcher Hund den
Verletzten gebissen hat.
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Hundebiss- verletzung im Gesicht (6jähriges
Mädchen)
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Der Tierhalter haftet fast immer, wenn sein Tier
etwas anstellt. Die große Ausnahme, wenn der
Hund dem Beruf oder Erwerbstätigkeit des
Halters dient.
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Hundebiss: - ca. 425 € bei zwei Hundebissen
(linker Unterschenkel, rechter Oberschenkel)
aber ohne bleibende Beeinträchtigung.
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ca. 2000 € bei einem Hundebiss in Knie /
Oberschenkel mit beleibender Narbe
(Arbeitsunfähigkeit 12 Tage)
Schmerzensgeld nach Hundebiss
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Beißt ein Hund zu, haftet in der Regel der
Hundehalter. Ist auch noch bekannt, dass der
Hund schnell mal zuschnappt, kann das auch
dann gelten, wenn der Hund bei seiner
Bissattacke angekettet war. Eine Klägerin traf
zwar ein Mitverschulden, weil sie sich trotz der
Warnung dem Hund genähert hatte. Das
überwiegende Mitverschulden traf jedoch die
Beklagte, weil sie den Hund nicht weggesperrt
hatte.
Auch psychische Folgen, wie andauernde Angst
vor Hunden nach einem Hundebiss, sind beim
Schmerzensgeld zu berücksichtigen.
•
Einem Jungen wurden 2556 Euro
Schmerzensgeld für einen Hundebiss
zugesprochen. Der Dreijährige war von einem
Golden Retriever der Nachbarn gebissen
worden und musste in Krankenhaus.
Landgericht Zwickau
Keine Mithaftung für angeleinten Hund
•
Läuft ein nicht angeleinter Hund, der sich in
größerer Entfernung von der Person
befindet, die ihn ausführt, auf einen
angeleinten Pudel zu und verletzt den Halter
des Pudels, trifft diesen ein Mitverschulden.
Der verletzte Hundehalter hätte seinen Hund
von der Leine nehmen müssen, um eine
Selbstgefährdung auszuschließen. Wer in
einer solchen Situation eingreift, geht ein so
hohes Risiko ein, dass die
Gefährdungshaftung des anderen
Hundehalters zurücktritt.
Es ist immer wichtig, dass Hundehalter sich
auch mit Hunden auskennen und sich auch
informieren, über Hundeverhalten in
bestimmten Situationen.
Schmerzensgeld- Urteile zur
Orientierung:
Das Schmerzensgeld bei einem Biss ins Bein
schwankt je nach Einzelfall. Hier ein paar Beispiele
aus der Praxis. Bei der Höhe des
Schmerzensgeldes handelt es sich um ungefähre
Richtwerte im Hinblick auf die tägliche
Regulierungspraxis. Dies ersetzt nicht eine
Einzelfallbeurteilung.
Mit folgendem Schmerzensgeld kann bei
Hundebissen gerechnet werden:
•
Ein Hund hat versucht zu beißen, dadurch nur
ein paar Kratzer an Arm oder Bein. (ca: 0 bis
200 Euro)
•
Beißt ein Hund das Opfer in Arm oder Bein
und es gibt dadurch Wunden, welche
ärztlich behandelt werden müssen, es bleiben
aber keine Narben zurück, kann man mit 500
Euro bis 900 Euro Schmerzensgeld rechnen.
•
Einem 6-jährigen Jungen wurde für einen
Hundebiss in die Wade ein Schmerzensgeld
in Höhe von 1.400 EUR zugestanden. Der
Junge hatte zwei Nächte lang hohes Fieber
und trägt ein Narbe davon. Landgericht
Ellwangen/
•
Soweit eine
Hundehalterhaftpflichtversicherung beim
Hundehalter vorliegt, können die Ansprüche
ggf. auch über die
Hundehalterhaftpflichtversicherung reguliert
werden.
•
Wird ein Hund durch einen anderen Hund
schwer verletzt, so dass er eingeschläfert
werden muss, besteht kein Anspruch auf
Schmerzensgeld. Jedoch können die
Heilbehandlungskosten ersetzt verlangt
werden.
•
Beißt der Hund eines Hundebesitzers eine
Katze und ist der Hundebesitzer
grundsätzlich schadenersatzpflichtig, dann
kann er im Ausnahmefall auch verpflichtet sein,
Heilbehandlungskosten zu ersetzen, die ein
Vielfaches des Wertes der Katze betragen.
•
Wer einen Hundebiss hat, sollte sofort den
Tierhalter nach seiner Anschrift, dem
Namen und seiner Telefonnummer fragen und
auch ob er eine Interessant ist es auch,
Haustierhaftpflichtversicherung hat.
Danach sollte der Hausarzt aufgesucht werden.
Vom Arzt sollte man sich dann attestieren,
dass ein Biss die Ursache für die Verletzung
ist. Danach sollte man sich mit dem Attest an
den Schädiger wenden. Mit diesem ein
Schmerzensgeld aushandeln oder auch
Anzeige erstatten, wenn dieser sich weigert,
Geld zahlen.
•
Wer sich nicht mit dem Hundehalter nicht
auseinandersetzen möchte kann auch
gleich Anzeige erstatten oder Zivilklage auf
Schmerzensgeld einreichen.
Anzeige gegen Hundebesitzer
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Bei einer Anzeige gegen den Hundebesitzer
bei der Polizei, von dessen Hund man
gebissen wurde, wird ein Strafverfahren wegen
gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. In
diesem Fall wird der Hundebesitzer
strafrechtlich verurteilt. (Geldstrafe, Bewährung
oder sonstige Strafen). Diese Geldstrafe muss
er aber an den Staat zahlen und nicht an das
Opfer.
Es gibt allerdings auch Strafverfahren in denen ein
Hundebesitzer auch zu einem Schmerzensgeld
verurteilt wird, dass er an den Geschädigten
zahlen muss. Wenn das nicht der Fall ist, muss der
Geschädigte zusätzlich vor einem Zivilgericht
Klage auf Schmerzensgeld einreichen.
Eine Anzeige ist aber nicht Voraussetzung, um
Schmerzensgeld zu erhalten. Man kann auch
direkt mit dem Schädiger und dessen Versicherung
ein Schmerzensgeld aushandeln.
Nur, wenn diese dazu nicht bereit sind oder viel zu
wenig anbieten, kann geklagt werden, wenn der
Sachverhalt eindeutig ist.
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