Schmerzensgeld vom Friseur
Ein Friseurbesuch soll das Selbstbewusstsein
stärken und für ein gutes Gefühl sorgen. Doch
manchmal kommt es zu Fehlern, die nicht nur das
Aussehen, sondern auch die Gesundheit
beeinträchtigen können. Verätzungen der
Kopfhaut, verbrannte Haare, allergische
Reaktionen oder Verletzungen durch
unsachgemäße Behandlungen können
erhebliche Folgen haben.
Viele Betroffene stellen sich anschließend
dieselben Fragen:
•
⚖️ Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
•
Kann ich Schadensersatz verlangen?
•
Welche Beweise benötige ich?
•
⏳ Wie sollte ich nach dem Vorfall vorgehen?
⚖️ Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung
für körperliche oder seelische Beeinträchtigungen.
Es soll immaterielle Schäden ausgleichen, etwa
Schmerzen, gesundheitliche Beschwerden oder
dauerhafte Folgen nach einer fehlerhaften
Behandlung.
Nicht jede misslungene Frisur führt automatisch zu
einem Anspruch. Entscheidend ist regelmäßig, ob
durch die Behandlung ein gesundheitlicher
Schaden entstanden ist oder der Friseur seine
Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Wann kann ein Friseur haften?
Ein Friseursalon ist verpflichtet, Behandlungen
fachgerecht und sorgfältig durchzuführen. Kommt
es aufgrund eines Behandlungsfehlers zu
Verletzungen oder Schäden, können unter
bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf
Schmerzensgeld oder Schadensersatz bestehen.
Mögliche Ursachen sind unter anderem:
•
Verätzungen durch Blondierungen oder
Haarfarben
•
Fehlerhafte chemische Behandlungen
•
Verbrennungen durch Föhn, Glätteisen oder
Lockenstab
•
Allergische Reaktionen nach der Anwendung
von Produkten
•
✂️ Verletzungen durch Scheren oder Rasierer
•
Hygienemängel mit gesundheitlichen Folgen
Ob tatsächlich eine Haftung besteht, hängt immer
von den Umständen des Einzelfalls ab.
Häufige Friseurfehler
Verätzte Kopfhaut
Eine zu lange Einwirkzeit oder eine fehlerhafte
Anwendung chemischer Produkte kann zu
schmerzhaften Verätzungen führen. Typische
Beschwerden sind Brennen, Rötungen, Blasen
oder Krustenbildung.
Verbrannte Haare
Zu hohe Temperaturen beim Glätten oder Föhnen
können das Haar dauerhaft schädigen. Häufig
brechen die Haare anschließend ab oder verlieren
ihre natürliche Struktur.
Chemisch geschädigte Haare
Blondierungen, Dauerwellen oder Glättungen
können bei unsachgemäßer Anwendung das Haar
erheblich schädigen. In schweren Fällen kommt es
zu Haarbruch oder Haarausfall.
Allergische Reaktionen
Einige Menschen reagieren empfindlich auf
Inhaltsstoffe von Haarfarben oder Pflegeprodukten.
Typische Symptome sind Juckreiz, Schwellungen
oder Hautausschläge.
✂️ Schnittverletzungen
Auch kleinere Verletzungen durch Scheren oder
Rasierer können zu Schmerzen, Infektionen oder
Narben führen.
Was sollten Sie nach einem
Friseurfehler tun?
Wenn Sie nach einer Behandlung Beschwerden
bemerken, sollten Sie möglichst schnell handeln.
✅ Verletzungen fotografieren
✅ Einen Arzt aufsuchen
✅ Die Friseurrechnung aufbewahren
✅ Alle Folgekosten dokumentieren
✅ Den Friseursalon über den Vorfall informieren
Eine gute Dokumentation kann später hilfreich
sein, wenn Ansprüche geprüft werden.
Welche Beweise sind wichtig?
Je besser ein Schaden dokumentiert ist, desto
einfacher lässt sich der Ablauf nachvollziehen.
Hilfreich sind insbesondere:
•
Fotos der Verletzungen
•
Friseurrechnung
•
Ärztliche Atteste
•
Rechnungen für Medikamente
•
Zeugenaussagen
•
Schriftverkehr mit dem Friseursalon
Schmerzensgeld oder
Schadensersatz – wo liegt der
Unterschied?
Schmerzensgeld dient dem Ausgleich körperlicher
oder seelischer Beeinträchtigungen.
Schadensersatz betrifft dagegen finanzielle
Nachteile, die durch den Friseurfehler entstanden
sind, beispielsweise:
•
Arztkosten
•
Medikamentenkosten
•
Kosten für Haarersatz
•
Fahrtkosten
•
Verdienstausfall
•
Weitere notwendige Behandlungskosten
Je nach Einzelfall können beide Ansprüche
nebeneinander bestehen.
❓ Häufige Fragen
Bekomme ich Schmerzensgeld wegen
einer misslungenen Frisur?
Nicht automatisch. Eine rein optisch misslungene
Frisur reicht in vielen Fällen nicht aus. Kommt es
jedoch zu gesundheitlichen Schäden oder
erheblichen Beeinträchtigungen, können
Ansprüche in Betracht kommen.
Muss ich zum Arzt gehen?
Ein Arztbesuch ist sinnvoll, wenn Schmerzen,
Verletzungen oder gesundheitliche Beschwerden
auftreten. Ein ärztliches Attest kann außerdem
wichtige Beweise liefern.
Wer zahlt den Schaden?
Je nach Sachlage haftet der Friseursalon. In vielen
Fällen übernimmt dessen
Betriebshaftpflichtversicherung berechtigte
Ansprüche.
Wie lange habe ich Zeit?
Für mögliche Ansprüche gelten gesetzliche
Verjährungsfristen. Welche Frist im Einzelfall gilt,
hängt von den konkreten Umständen ab.
⚖️ Gesetzliche Grundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Folgende Vorschriften sind besonders relevant:
•
§ 253 Abs. 2 BGB – Schmerzensgeld wegen
Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit
oder sexueller Selbstbestimmung.
•
§ 280 BGB – Schadensersatz wegen
Pflichtverletzung aus einem Vertrag.
•
§ 241 Abs. 2 BGB – Schutz- und
Rücksichtnahmepflichten im Vertragsverhältnis.
•
§ 823 Abs. 1 BGB – Schadensersatz bei
unerlaubter Handlung, insbesondere bei
Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
•
§ 249 BGB – Art und Umfang des
Schadensersatzes.
•
§ 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist von
drei Jahren.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Schmerzensgeld nach fehlerhafter Blondierung
Das Amtsgericht München sprach einer Kundin
4.000 Euro Schmerzensgeld zu. Nach einer
Blondierung erlitt sie Verbrennungen am
Hinterkopf; an einer Stelle wuchsen dauerhaft
keine Haare mehr nach. Das Gericht sah eine
fehlerhafte Behandlung als erwiesen an.
AG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2022
Aktenzeichen: 34 C 20/20
Das Gericht entschied, dass eine Verletzung der
Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bei
einer Haarbehandlung einen Anspruch auf
Schmerzensgeld begründen kann. Im konkreten
Fall wurde der Klägerin ein Schmerzensgeld von
2.500 Euro zugesprochen.
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Aktenzeichen: 3 U 69/10
Nach einer fehlerhaften Friseurbehandlung erlitt
die Kundin Hautverätzungen und verlor ihr
Haupthaar. Das Gericht hielt ein Schmerzensgeld
von 4.000 Euro für angemessen.
mangelnde Hygiene
Auch in Pflegeheimen müssen Bewohner
vor vermeidbaren Infektionen geschützt
werden. Hier bestehen umfassende
Hygiene- und Organisationspflichten.
Missbrauch
Sexueller Missbrauch hinterlässt oft tiefe
seelische und körperliche Folgen. Neben
der strafrechtlichen Aufarbeitung besteht
häufig auch ein Anspruch auf
Schmerzensgeld.
Skiunfall
Kommt es auf der Skipiste zu einem
Zusammenstoß, stellt sich häufig die Frage,
wer für den entstandenen Schaden haftet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können
Verletzte Schadensersatz und
Schmerzensgeld verlangen.
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile
und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
Viele Leser interessieren sich
anschließend auch für:
Autor: Fachredaktion/ Reise- AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juli 2026 –
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
Rechtsportal erstellt.
Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte
werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und pra-
xisnah darzustellen.
Geprüfte Inhalte
- Verständlich und praxisnah erklärt
- Regelmäßig aktualisiert
Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.