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Schmerzensgeld nach sexuellem Missbrauch

Ihr Recht auf Anerkennung, Gerechtigkeit und Entschädigung Vertraulich | ⚖️ Juristische Unterstützung | ❤️ Einfühlsame Begleitung Sexueller Missbrauch hinterlässt oft tiefe seelische und körperliche Folgen. Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung besteht häufig auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

❤️ Warum Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld dient nicht dazu, das Erlebte ungeschehen zu machen. Es soll vielmehr: den erlittenen Schmerz anerkennen ⚖️ einen finanziellen Ausgleich schaffen die Verantwortung des Täters oder anderer haftender Stellen verdeutlichen den Weg in die Zukunft unterstützen

⚖️ Wer kann Schmerzensgeld erhalten?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie Opfer wurden von: sexuellem Missbrauch in der Kindheit Missbrauch in Schulen, Internaten oder Vereinen ⛪ Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen Übergriffen in Pflege- oder Betreuungseinrichtungen sexueller Gewalt am Arbeitsplatz sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie Jeder Fall ist individuell und sollte sorgfältig rechtlich geprüft werden.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld sein?

Die Höhe richtet sich unter anderem nach: Art und Schwere des Missbrauchs psychischen Folgen körperlichen Verletzungen ⏳ Dauer der Tat Alter des Opfers vergleichbaren Gerichtsentscheidungen Je nach Einzelfall können Ansprüche von einigen tausend Euro bis zu deutlich höheren Beträgen bestehen.

Erinnerungen und Unterlagen sichern

Für die rechtliche Prüfung können vorhandene Informationen hilfreich sein. Dazu gehören beispielsweise: ärztliche oder psychologische Unterlagen Therapieberichte Krankenhausberichte frühere Strafanzeigen oder Ermittlungsakten Briefe, Tagebücher oder sonstige Aufzeichnungen Namen möglicher Zeugen Dokumente von Schulen, Vereinen, Kirchen oder anderen Einrichtungen Nicht jeder Betroffene verfügt über solche Unterlagen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine Ansprüche bestehen.

Rechtliche Ansprüche prüfen lassen

Je nach Einzelfall können unterschiedliche Ansprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere: Schmerzensgeld Schadensersatz Ansprüche gegen den Täter Ansprüche gegen Institutionen oder Einrichtungen, wenn diese ihre Schutzpflichten verletzt haben Entschädigungsleistungen nach besonderen gesetzlichen Regelungen oder Entschädigungsprogrammen Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von den individuellen Umständen des Falles ab und sollte sorgfältig geprüft werden.

Verjährung prüfen

Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Ansprüche bereits verjährt sind. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Gerade bei sexuellem Missbrauch gelten teilweise besondere Verjährungsregelungen. Deshalb lohnt sich eine rechtliche Prüfung auch dann, wenn die Taten viele Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen.

⚖️ Aktuelle Grundregel bei zivilrechtlichen Ansprüchen

Bei vielen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich 3 Jahre. Bei sexuellen Missbrauchsfällen können jedoch besondere Vorschriften gelten, insbesondere wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war.

Außergerichtliche Einigung oder Klage

Nicht jeder Fall endet vor Gericht. Häufig werden zunächst außergerichtliche Verhandlungen geführt. Dabei wird versucht, eine angemessene Entschädigung ohne Gerichtsverfahren zu erreichen. Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, kann geprüft werden, ob eine Klage sinnvoll ist. Ob dieser Schritt empfehlenswert ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

Häufige Sorgen von Betroffenen

„Der Missbrauch liegt viele Jahre zurück.“ Auch ältere Fälle können rechtlich relevant sein. Eine individuelle Prüfung schafft Klarheit. „Ich habe keine Beweise.“ Viele Verfahren stützen sich auf unterschiedliche Beweismittel. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Fall ab. „Ich möchte nicht öffentlich über alles sprechen.“ In vielen Fällen lässt sich bereits außergerichtlich eine Lösung anstreben. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, bestehen Möglichkeiten zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. „Ich weiß nicht, ob ich den Täter noch belangen kann.“ Neben Ansprüchen gegen den Täter können unter Umständen auch Ansprüche gegen Einrichtungen oder Institutionen bestehen, wenn diese ihre Schutz- oder Aufsichtspflichten verletzt haben.

Prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen

Ein Schmerzensgeldanspruch richtet sich häufig gegen den Täter. Je nach Sachverhalt können jedoch auch Ansprüche gegen andere Personen oder Einrichtungen in Betracht kommen, wenn diese Schutz- oder Aufsichtspflichten verletzt haben.

Anspruch schriftlich geltend machen

Wer zunächst ohne anwaltliche Unterstützung vorgehen möchte, kann den Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen schriftlich geltend machen. In dem Schreiben sollten insbesondere enthalten sein: eine kurze Schilderung des Sachverhalts, die Benennung der geltend gemachten Ansprüche, gegebenenfalls eine angemessene Frist zur Stellungnahme, vorhandene Nachweise oder Hinweise auf Beweismittel. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, den Zugang des Schreibens nachweisbar zu dokumentieren, beispielsweise durch Einwurfeinschreiben.

Verhandlungen oder gerichtliche Durchsetzung

Reagiert die Gegenseite nicht oder lehnt sie den Anspruch ab, kann eine außergerichtliche Einigung versucht werden. Lässt sich keine Einigung erzielen, besteht die Möglichkeit, den Anspruch vor einem Zivilgericht geltend zu machen. Dabei müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen grundsätzlich dargelegt und – soweit erforderlich – bewiesen werden. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Einzelfall.

Brauche ich einen Anwalt?

Ein Rechtsanwalt ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Sie können Ihre Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. In der Praxis stellen sich jedoch häufig komplexe Fragen, etwa zur Verjährung, zur Beweisführung, zur Haftung weiterer Beteiligter oder zur Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, diese Fragen zu klären und Fehler bei der Geltendmachung zu vermeiden.

Schmerzensgeldtabelle bei sexuellem Missbrauch

Orientierung zu möglichen Schmerzensgeldbeträgen Gerichte berücksichtigen insbesondere die Schwere und Dauer der Taten, das Alter des Opfers, die körperlichen und psychischen Folgen sowie die Auswirkungen auf das weitere Leben. Die folgende Übersicht zeigt typische Größenordnungen, die sich aus gerichtlichen Entscheidungen ergeben können. Sie dient ausschließlich der Orientierung. Fallkonstellation Mögliche Größenordnung* Einmaliger sexueller Übergriff ohne erhebliche körperliche Verletzungen - ca. 2.000 € bis 10.000 € Mehrfache sexuelle Übergriffe - ca. 10.000 € bis 30.000 € Langjähriger sexueller Missbrauch eines Kindes - ca. 20.000 € bis über 100.000 € Sexueller Missbrauch mit schweren psychischen Dauerfolgen - häufig 30.000 € bis über 150.000 € Besonders schwere Einzelfälle mit lebenslangen Beeinträchtigungen - teilweise deutlich über 150.000 € *Die Beträge beruhen auf der veröffentlichten Rechtsprechung und sind keine verbindlichen Pauschalen. Jeder Fall wird individuell beurteilt.

Aktuelle Urteile zum Schmerzensgeld bei sexuellem

Missbrauch

Landgericht Essen, Urteil vom 25.04.2025 – Az. 16 O 204/24 Ein Kläger machte Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen sexuellen Missbrauchs durch einen ehemaligen Priester geltend. Das Gericht bejahte einen Anspruch auf Ersatz materieller Schäden, wies den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch im konkreten Fall jedoch ab. Die Entscheidung zeigt, dass Schmerzensgeldansprüche stets von den Umständen des Einzelfalls sowie der Beweislage abhängen. Landgericht Essen, Urteil vom 24.04.2024 – Az. 25 KLs-12 Js 3021/22-23/23 Der Angeklagte wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Im Adhäsionsverfahren sprach das Gericht der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zu. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.08.2025/ Vorinstanz: Landgericht Münster, Urteil vom 19.09.2024 Der Bundesgerichtshof bestätigte im Wesentlichen die Verurteilung wegen mehrfacher Sexualdelikte und entschied zugleich über die Schmerzensgeldansprüche im Adhäsionsverfahren. Einer Geschädigten wurden 16.000 Euro, einem weiteren Geschädigten 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
falsche Dignose Eine Fehldiagnose bedeutet nicht automatisch einen Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der Arzt gegen fachliche Standards verstoßen hat.
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für:
Schmerzensgeldtabelle Eine Schmerzensgeldtabelle hilft dabei, eine erste Einschätzung möglicher Ansprüche zu erhalten. Die endgültige Höhe hängt jedoch immer vom persönlichen Einzelfall ab.
Schmerzensgeld Versicherung In vielen Fällen erfolgt die Zahlung innerhalb weniger Wochen oder Monate. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Versicherungen die Bearbeitung erheblich verzögern.

Autor: Fachredaktion/ Reise- AMK-Rechtsportal

aktualisiert: Juli 2026 –

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktueller

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Häufige Fragen zum Schmerzensgeld bei sexuellem

Missbrauch

❓ Wie hoch kann das Schmerzensgeld bei sexuellem Missbrauch

ausfallen?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Die Gerichte berücksichtigen unter anderem die Schwere der Taten, deren Dauer, das Alter des Opfers sowie die körperlichen und psychischen Folgen. Die zugesprochenen Beträge unterscheiden sich daher erheblich und werden stets im Einzelfall festgelegt.

❓ Kann ich auch nach vielen Jahren noch Schmerzensgeld

verlangen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Bei Ansprüchen wegen sexuellen Missbrauchs gelten teilweise besondere Verjährungsvorschriften. Ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte rechtlich geprüft werden.

❓ Ist eine Strafanzeige Voraussetzung für Schmerzensgeld?

Nein. Ein Schmerzensgeldanspruch kann grundsätzlich auch unabhängig von einem Strafverfahren bestehen. Allerdings können Erkenntnisse aus einem Strafverfahren für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche von Bedeutung sein.

❓ Muss ich einen Anwalt beauftragen?

Nein. Schmerzensgeldansprüche können grundsätzlich auch ohne anwaltliche Vertretung geltend gemacht werden. Da Fragen zur Beweisführung, Verjährung und Anspruchshöhe häufig komplex sind, kann eine anwaltliche Beratung jedoch sinnvoll sein.

❓ Gegen wen richtet sich ein Schmerzensgeldanspruch?

In erster Linie richtet sich der Anspruch gegen den Täter. Je nach Sachverhalt können unter Umständen auch Ansprüche gegen Einrichtungen oder Institutionen bestehen, wenn diese ihre Schutz- oder Aufsichtspflichten verletzt haben. Welche Ansprüche bestehen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Schmerzensgeld nach

sexuellem Missbrauch

Ihr Recht auf Anerkennung, Gerechtigkeit und Entschädigung Vertraulich | ⚖️ Juristische Unterstützung | ❤️ Einfühlsame Begleitung Sexueller Missbrauch hinterlässt oft tiefe seelische und körperliche Folgen. Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung besteht häufig auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

❤️ Warum Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld dient nicht dazu, das Erlebte ungeschehen zu machen. Es soll vielmehr: den erlittenen Schmerz anerkennen ⚖️ einen finanziellen Ausgleich schaffen die Verantwortung des Täters oder anderer haftender Stellen verdeutlichen den Weg in die Zukunft unterstützen

⚖️ Wer kann Schmerzensgeld

erhalten?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie Opfer wurden von: sexuellem Missbrauch in der Kindheit Missbrauch in Schulen, Internaten oder Vereinen ⛪ Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen Übergriffen in Pflege- oder Betreuungseinrichtungen sexueller Gewalt am Arbeitsplatz sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie Jeder Fall ist individuell und sollte sorgfältig rechtlich geprüft werden.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld

sein?

Die Höhe richtet sich unter anderem nach: Art und Schwere des Missbrauchs psychischen Folgen körperlichen Verletzungen ⏳ Dauer der Tat Alter des Opfers vergleichbaren Gerichtsentscheidungen Je nach Einzelfall können Ansprüche von einigen tausend Euro bis zu deutlich höheren Beträgen bestehen.

Erinnerungen und Unterlagen sichern

Für die rechtliche Prüfung können vorhandene Informationen hilfreich sein. Dazu gehören beispielsweise: ärztliche oder psychologische Unterlagen Therapieberichte Krankenhausberichte frühere Strafanzeigen oder Ermittlungsakten Briefe, Tagebücher oder sonstige Aufzeichnungen Namen möglicher Zeugen Dokumente von Schulen, Vereinen, Kirchen oder anderen Einrichtungen Nicht jeder Betroffene verfügt über solche Unterlagen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine Ansprüche bestehen.

Rechtliche Ansprüche prüfen lassen

Je nach Einzelfall können unterschiedliche Ansprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere: Schmerzensgeld Schadensersatz Ansprüche gegen den Täter Ansprüche gegen Institutionen oder Einrichtungen, wenn diese ihre Schutzpflichten verletzt haben Entschädigungsleistungen nach besonderen gesetzlichen Regelungen oder Entschädigungsprogrammen Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von den individuellen Umständen des Falles ab und sollte sorgfältig geprüft werden.

Verjährung prüfen

Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre Ansprüche bereits verjährt sind. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Gerade bei sexuellem Missbrauch gelten teilweise besondere Verjährungsregelungen. Deshalb lohnt sich eine rechtliche Prüfung auch dann, wenn die Taten viele Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen.

⚖️ Aktuelle Grundregel bei

zivilrechtlichen Ansprüchen

Bei vielen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich 3 Jahre. Bei sexuellen Missbrauchsfällen können jedoch besondere Vorschriften gelten, insbesondere wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war.

Außergerichtliche Einigung oder

Klage

Nicht jeder Fall endet vor Gericht. Häufig werden zunächst außergerichtliche Verhandlungen geführt. Dabei wird versucht, eine angemessene Entschädigung ohne Gerichtsverfahren zu erreichen. Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, kann geprüft werden, ob eine Klage sinnvoll ist. Ob dieser Schritt empfehlenswert ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

Häufige Sorgen von Betroffenen

„Der Missbrauch liegt viele Jahre zurück.“ Auch ältere Fälle können rechtlich relevant sein. Eine individuelle Prüfung schafft Klarheit. „Ich habe keine Beweise.“ Viele Verfahren stützen sich auf unterschiedliche Beweismittel. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Fall ab. „Ich möchte nicht öffentlich über alles sprechen.“ In vielen Fällen lässt sich bereits außergerichtlich eine Lösung anstreben. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, bestehen Möglichkeiten zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. „Ich weiß nicht, ob ich den Täter noch belangen kann.“ Neben Ansprüchen gegen den Täter können unter Umständen auch Ansprüche gegen Einrichtungen oder Institutionen bestehen, wenn diese ihre Schutz- oder Aufsichtspflichten verletzt haben.

Prüfen, gegen wen Ansprüche

bestehen

Ein Schmerzensgeldanspruch richtet sich häufig gegen den Täter. Je nach Sachverhalt können jedoch auch Ansprüche gegen andere Personen oder Einrichtungen in Betracht kommen, wenn diese Schutz- oder Aufsichtspflichten verletzt haben.

Anspruch schriftlich geltend machen

Wer zunächst ohne anwaltliche Unterstützung vorgehen möchte, kann den Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen schriftlich geltend machen. In dem Schreiben sollten insbesondere enthalten sein: eine kurze Schilderung des Sachverhalts, die Benennung der geltend gemachten Ansprüche, gegebenenfalls eine angemessene Frist zur Stellungnahme, vorhandene Nachweise oder Hinweise auf Beweismittel. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, den Zugang des Schreibens nachweisbar zu dokumentieren, beispielsweise durch Einwurfeinschreiben.

Verhandlungen oder gerichtliche

Durchsetzung

Reagiert die Gegenseite nicht oder lehnt sie den Anspruch ab, kann eine außergerichtliche Einigung versucht werden. Lässt sich keine Einigung erzielen, besteht die Möglichkeit, den Anspruch vor einem Zivilgericht geltend zu machen. Dabei müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen grundsätzlich dargelegt und – soweit erforderlich – bewiesen werden. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Einzelfall.

Brauche ich einen Anwalt?

Ein Rechtsanwalt ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Sie können Ihre Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. In der Praxis stellen sich jedoch häufig komplexe Fragen, etwa zur Verjährung, zur Beweisführung, zur Haftung weiterer Beteiligter oder zur Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, diese Fragen zu klären und Fehler bei der Geltendmachung zu vermeiden.

Schmerzensgeldtabelle bei sexuellem

Missbrauch

Orientierung zu möglichen Schmerzensgeldbeträgen Gerichte berücksichtigen insbesondere die Schwere und Dauer der Taten, das Alter des Opfers, die körperlichen und psychischen Folgen sowie die Auswirkungen auf das weitere Leben. Die folgende Übersicht zeigt typische Größenordnungen, die sich aus gerichtlichen Entscheidungen ergeben können. Sie dient ausschließlich der Orientierung. Fallkonstellation Mögliche Größenordnung* Einmaliger sexueller Übergriff ohne erhebliche körperliche Verletzungen - ca. 2.000 € bis 10.000 € Mehrfache sexuelle Übergriffe - ca. 10.000 € bis 30.000 € Langjähriger sexueller Missbrauch eines Kindes - ca. 20.000 € bis über 100.000 € Sexueller Missbrauch mit schweren psychischen Dauerfolgen - häufig 30.000 € bis über 150.000 € Besonders schwere Einzelfälle mit lebenslangen Beeinträchtigungen - teilweise deutlich über 150.000 € *Die Beträge beruhen auf der veröffentlichten Rechtsprechung und sind keine verbindlichen Pauschalen. Jeder Fall wird individuell beurteilt.

Aktuelle Urteile zum Schmerzensgeld

bei sexuellem Missbrauch

Landgericht Essen, Urteil vom 25.04.2025 – Az. 16 O 204/24 Ein Kläger machte Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen sexuellen Missbrauchs durch einen ehemaligen Priester geltend. Das Gericht bejahte einen Anspruch auf Ersatz materieller Schäden, wies den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch im konkreten Fall jedoch ab. Die Entscheidung zeigt, dass Schmerzensgeldansprüche stets von den Umständen des Einzelfalls sowie der Beweislage abhängen. Landgericht Essen, Urteil vom 24.04.2024 – Az. 25 KLs-12 Js 3021/22-23/23 Der Angeklagte wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Im Adhäsionsverfahren sprach das Gericht der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zu. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.08.2025/ Vorinstanz: Landgericht Münster, Urteil vom 19.09.2024 Der Bundesgerichtshof bestätigte im Wesentlichen die Verurteilung wegen mehrfacher Sexualdelikte und entschied zugleich über die Schmerzensgeldansprüche im Adhäsionsverfahren. Einer Geschädigten wurden 16.000 Euro, einem weiteren Geschädigten 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
falsche Dignose Eine Fehldiagnose bedeutet nicht automatisch einen Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der Arzt gegen fachliche Standards verstoßen hat.
Schmerzensgeldtabelle Eine Schmerzensgeldtabelle hilft dabei, eine erste Einschätzung möglicher Ansprüche zu erhalten. Die endgültige Höhe hängt jedoch immer vom persönlichen Einzelfall ab.
Schmerzensgeld Versicherung In vielen Fällen erfolgt die Zahlung innerhalb weniger Wochen oder Monate. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Versicherungen die Bearbeitung erheblich verzögern.

Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

bei sexuellem Missbrauch

❓ Wie hoch kann das Schmerzensgeld bei

sexuellem Missbrauch ausfallen?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Die Gerichte berücksichtigen unter anderem die Schwere der Taten, deren Dauer, das Alter des Opfers sowie die körperlichen und psychischen Folgen. Die zugesprochenen Beträge unterscheiden sich daher erheblich und werden stets im Einzelfall festgelegt.

❓ Kann ich auch nach vielen Jahren noch

Schmerzensgeld verlangen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Bei Ansprüchen wegen sexuellen Missbrauchs gelten teilweise besondere Verjährungsvorschriften. Ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte rechtlich geprüft werden.

❓ Ist eine Strafanzeige Voraussetzung für

Schmerzensgeld?

Nein. Ein Schmerzensgeldanspruch kann grundsätzlich auch unabhängig von einem Strafverfahren bestehen. Allerdings können Erkenntnisse aus einem Strafverfahren für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche von Bedeutung sein.

❓ Muss ich einen Anwalt beauftragen?

Nein. Schmerzensgeldansprüche können grundsätzlich auch ohne anwaltliche Vertretung geltend gemacht werden. Da Fragen zur Beweisführung, Verjährung und Anspruchshöhe häufig komplex sind, kann eine anwaltliche Beratung jedoch sinnvoll sein.

❓ Gegen wen richtet sich ein

Schmerzensgeldanspruch?

In erster Linie richtet sich der Anspruch gegen den Täter. Je nach Sachverhalt können unter Umständen auch Ansprüche gegen Einrichtungen oder Institutionen bestehen, wenn diese ihre Schutz- oder Aufsichtspflichten verletzt haben. Welche Ansprüche bestehen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.
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aktualisiert: Juli 2026 –

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