Schmerzensgeld nach einer
fehlerhaften Zahnbehandlung –
Wann haben Patienten
Anspruch?
Eine Zahnbehandlung soll Schmerzen lindern –
nicht neue verursachen. Kommt es durch einen
Behandlungsfehler zu gesundheitlichen Schäden,
kann unter bestimmten Voraussetzungen ein
Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Entscheidend ist jedoch nicht jeder unerwünschte
Behandlungserfolg, sondern ob tatsächlich ein
zahnärztlicher Behandlungsfehler vorliegt.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann
Schmerzensgeld in Betracht kommt, welche
Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie
Ihre Ansprüche durchsetzen können.
⚖️ Wann besteht ein Anspruch auf
Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann entstehen,
wenn der Zahnarzt gegen die anerkannten Regeln
der Zahnmedizin verstößt und Ihnen dadurch ein
gesundheitlicher Schaden entsteht.
Typische Voraussetzungen sind:
✅ Es liegt ein Behandlungsfehler vor.
✅ Der Fehler hat einen körperlichen oder
gesundheitlichen Schaden verursacht.
✅ Zwischen dem Fehler und dem Schaden besteht
ein ursächlicher Zusammenhang.
Ohne einen nachweisbaren Schaden besteht in der
Regel kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Was gilt als Behandlungsfehler beim
Zahnarzt?
Nicht jede misslungene Behandlung ist automatisch
ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob der
Zahnarzt nach den anerkannten medizinischen
Standards gehandelt hat.
Zu den häufigsten Behandlungsfehlern gehören:
•
falsche Diagnose
•
unnötiges Ziehen eines Zahns
•
Verletzung eines Nervs
•
fehlerhafte Wurzelkanalbehandlung
•
schlecht angepasster Zahnersatz
•
mangelhafte Implantation
•
unzureichende Hygiene mit nachfolgender
Infektion
•
fehlende oder unzureichende Aufklärung vor
dem Eingriff
Jeder Fall muss individuell geprüft werden.
Beispiele für mögliche Behandlungsfehler
•
Nerv verletzt
Während einer Weisheitszahnentfernung wird ein
Nerv dauerhaft geschädigt. Der Patient leidet unter
Taubheitsgefühlen oder chronischen Schmerzen.
➡️ Ein Schmerzensgeldanspruch
kann bestehen.
Implantat falsch eingesetzt
Ein Implantat wird schief eingesetzt und lockert sich
bereits nach kurzer Zeit. Es sind weitere
Operationen erforderlich.
➡️ Neben Schmerzensgeld können auch
Behandlungskosten ersetzt werden.
Unzureichende Aufklärung
Der Patient wurde nicht über erhebliche Risiken
informiert und hätte sich bei ordnungsgemäßer
Aufklärung gegen die Behandlung entschieden.
➡️ Auch eine fehlerhafte Aufklärung kann
Ansprüche begründen.
Welche Schäden werden
berücksichtigt?
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes
spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.
Dazu gehören unter anderem:
•
Dauer der Schmerzen
•
Intensität der Beschwerden
•
Anzahl weiterer Behandlungen
•
dauerhafte Beeinträchtigungen
•
sichtbare Entstellungen
•
psychische Belastungen
•
Einschränkungen im Alltag
•
bleibende Nervenschäden
Je schwerwiegender die Folgen sind, desto höher
kann das Schmerzensgeld ausfallen.
Wie hoch kann das Schmerzensgeld
sein?
Eine feste Tabelle gibt es nicht.
Die Höhe richtet sich immer nach den Umständen
des Einzelfalls.
Einfluss haben insbesondere:
✔ Schwere der Verletzung
✔ Dauer der Heilung
✔ Folgeschäden
✔ Grad des Verschuldens
✔ bisherige Gerichtsentscheidungen in
vergleichbaren Fällen
Aus diesem Grund können die Beträge erheblich
voneinander abweichen.
Welche Beweise sind wichtig?
Damit Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden
können, sollten möglichst viele Unterlagen
gesichert werden.
Hilfreich sind insbesondere:
•
Behandlungsunterlagen
•
Röntgenbilder
•
Fotos der Verletzungen
•
Rechnungen
•
Gutachten
•
Zeugenaussagen
Je besser die Dokumentation ist, desto leichter
lässt sich der Sachverhalt nachweisen.
So gehen Betroffene richtig vor
1️⃣ Unterlagen sichern
Fordern Sie Kopien Ihrer Patientenakte und
vorhandener Röntgenaufnahmen an.
2️⃣ Schäden dokumentieren
Notieren Sie Schmerzen, Beschwerden und
notwendige Nachbehandlungen möglichst zeitnah.
3️⃣ Medizinische Einschätzung einholen
Eine unabhängige fachliche Bewertung kann
klären, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler
vorliegt.
4️⃣ Ansprüche prüfen lassen
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung
empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der
Erfolgsaussichten.
⚠️ Häufige Irrtümer
❌ Jede misslungene Behandlung führt
automatisch zu Schmerzensgeld.
➡️ Nein. Entscheidend ist ein nachweisbarer
Behandlungsfehler.
❌ Schmerzen nach einer Operation sind immer
ein Beweis.
➡️ Nein. Normale Operationsfolgen begründen
regelmäßig keinen Anspruch.
❌ Ohne Gutachten bestehen keine Chancen.
➡️ Nicht zwingend. In vielen Verfahren werden
Gutachten erst später eingeholt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss der Zahnarzt den Fehler absichtlich
begangen haben?
Nein. Auch fahrlässige Behandlungsfehler können
einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Wer muss den Fehler beweisen?
Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast. Bei
groben Behandlungsfehlern können jedoch
Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten
gelten.
Kann ich auch Ersatz weiterer Kosten
verlangen?
Ja. Neben Schmerzensgeld kommen je nach Fall
auch Schadensersatzansprüche, etwa für
Nachbehandlungen oder Verdienstausfall, in
Betracht.
Gibt es eine Frist?
Ansprüche unterliegen gesetzlichen
Verjährungsfristen. Wann diese beginnen, hängt
vom Einzelfall und insbesondere von der Kenntnis
des Schadens und des Behandlungsfehlers ab.
Praxistipp
Warten Sie nach einer vermuteten Fehlbehandlung
nicht zu lange. Lassen Sie Beschwerden
medizinisch dokumentieren und sichern Sie alle
Unterlagen. Eine vollständige Dokumentation
erleichtert später die Prüfung möglicher Ansprüche
erheblich.
Fazit
✅ Ein Schmerzensgeld nach einer fehlerhaften
Zahnbehandlung setzt regelmäßig einen
nachweisbaren Behandlungsfehler sowie einen
dadurch verursachten Gesundheitsschaden
voraus.
Nicht jede Komplikation begründet automatisch
einen Anspruch. Wer jedoch Unterlagen frühzeitig
sichert, Beschwerden dokumentiert und den
Sachverhalt fachlich prüfen lässt, schafft eine gute
Grundlage, um mögliche Ansprüche beurteilen und
gegebenenfalls durchsetzen zu können.
⚖️ Welche Ansprüche bestehen
neben dem Schmerzensgeld?
Ein Behandlungsfehler kann nicht nur einen
Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Je nach
den Folgen kommen weitere
Schadensersatzansprüche in Betracht.
Mögliche Ansprüche sind unter anderem:
Kosten für Nachbehandlungen
Musste ein anderer Zahnarzt die fehlerhafte
Behandlung korrigieren, können diese Kosten unter
bestimmten Voraussetzungen ersatzfähig sein.
Fahrtkosten
Auch notwendige Fahrten zu Ärzten, Kliniken oder
Physiotherapien können erstattungsfähig sein.
Verdienstausfall
Führt die Fehlbehandlung zu einer längeren
Arbeitsunfähigkeit, kann ein Anspruch auf Ersatz
des Verdienstausfalls bestehen.
Haushaltsführungsschaden
Kann der Haushalt wegen der Verletzung nicht
mehr wie gewohnt geführt werden, kann auch
hierfür ein Ersatzanspruch entstehen.
Kosten für Zahnersatz
Ist aufgrund der Fehlbehandlung neuer Zahnersatz
erforderlich, können diese Kosten ebenfalls ersetzt
werden.
⏳ Verjährung – Bis wann können
Ansprüche geltend gemacht werden?
Ansprüche wegen eines zahnärztlichen
Behandlungsfehlers können nicht unbegrenzt
geltend gemacht werden.
In vielen Fällen gilt die regelmäßige gesetzliche
Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Der Beginn der Frist hängt insbesondere davon
ab,
•
wann der Schaden eingetreten ist,
•
wann der Patient Kenntnis vom
Behandlungsfehler erlangt hat oder
•
wann er diesen hätte erkennen müssen.
Da die Berechnung der Verjährung im Einzelfall
unterschiedlich ausfallen kann, sollte die Frist
möglichst früh geprüft werden.
Patientenrechte nach §§ 630a ff. BGB sowie §
253 BGB zum Schmerzensgeld),
Aktuelles Urteil: Schmerzensgeld nach
fehlerhafter Zahnbehandlung
Landgericht Aachen/Aktenzeichen: 15 O 1/23
Ein Patient erhielt mehrere Zahnkronen, die nach
den Feststellungen des Gerichts nicht den
zahnmedizinischen Standards entsprachen. Die
Kronen waren mangelhaft angepasst, was zu
Schmerzen, Entzündungen und erheblichen
Beeinträchtigungen beim Kauen führte. Da der
Zahnarzt den Behandlungsfehler bestritt, musste
sich der Patient nicht auf eine Nachbesserung
durch denselben Behandler einlassen. Das Gericht
sprach dem Patienten 6.000 Euro Schmerzensgeld
zu.
Das Urteil verdeutlicht:
•
✅ Ein nachgewiesener zahnärztlicher
Behandlungsfehler kann einen Anspruch auf
Schmerzensgeld begründen.
•
✅ Patienten müssen sich nicht auf eine
Nachbesserung durch denselben Zahnarzt
einlassen, wenn das Vertrauensverhältnis
aufgrund des Behandlungsfehlers nachhaltig
zerstört ist.
•
✅ Neben dem Schmerzensgeld können auch
Schadensersatzansprüche, etwa für notwendige
Nachbehandlungen, bestehen.
Hinweis: Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt
stets vom Einzelfall ab. Gerichte berücksichtigen
insbesondere die Schwere der Verletzung, die
Dauer der Beschwerden, notwendige
Folgebehandlungen und mögliche Dauerfolgen.
Das Urteil begründet daher keinen festen Anspruch
auf einen bestimmten Betrag.
Häufige Ursachen für
Behandlungsfehler
Nicht jeder Fehler entsteht aus demselben Grund.
Zu den häufigsten Ursachen zählen:
•
unzureichende Diagnostik
•
fehlerhafte Behandlungsplanung
•
mangelhafte Hygiene
•
technische Fehler bei Implantaten
•
Verletzungen von Nerven
•
fehlerhafte Anästhesie
•
fehlende Nachsorge
•
mangelhafte Dokumentation
Schmerzensgeld
wegen Beleidigung
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld
entsteht nur, wenn die Beleidigung eine
erhebliche Verletzung des
Persönlichkeitsrechts darstellt.
Motorradunfall
Wurde der Unfall ganz oder teilweise von
einem anderen Verkehrsteilnehmer
verursacht, besteht häufig ein Anspruch auf
Schmerzensgeld sowie auf weitere
Schadensersatzleistungen.
Schmerzensgeld wegen
Bandscheibe
Nicht jeder Bandscheibenschaden führt
automatisch zu einem Anspruch.
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile
und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
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Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juni 2026 –
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