✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026Mobbing kann einen Menschen regelrecht zermürben. Ständige Abwertungen, Ausgrenzung oder Schikanen hinterlassen oft tiefe Spuren. Besonders schwierig wird es, wenn daraus gesundheitliche Probleme entstehen. Dann stellt sich schnell die Frage: Können Sie Schmerzensgeld verlangen?Die Antwort lautet: Ja, das kann möglich sein. Aber Mobbing allein reicht rechtlich nicht aus.Schmerzensgeld wegen Mobbing kommt in Deutschland vor allem bei einer nachweisbaren Verletzung von Gesundheit oder Persönlichkeitsrechten infrage. Entscheidend sind konkrete Handlungen, deren Dauer, Intensität und die daraus entstandenen Folgen. Eine pauschale Behauptung von „Mobbing“ genügt vor Gericht nicht.
Was gilt rechtlich als Mobbing?
„Mobbing“ ist kein eigener Rechtsbegriff.Das bedeutet: Sie können nicht einfach auf ein Gesetz mit der Überschrift „Mobbing“ verweisen. Stattdessen müssen Sie eine konkrete Rechtsverletzung nachweisen.Im Arbeitsrecht spielen mehrere Vorschriften eine Rolle. Dazu gehören insbesondere die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB und Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB.Bei einer Gesundheitsverletzung kann zusätzlich § 823 Abs. 1 BGB greifen. § 253 Abs. 2 BGB ermöglicht dann eine Geldentschädigung für immaterielle Schäden.
⚠️ Nicht jeder Streit ist automatisch Mobbing
Ein Streit mit einem Kollegen reicht normalerweise nicht.Auch eine unfaire Kritik muss noch kein Mobbing darstellen. Gleiches gilt für eine einzelne unfreundliche Bemerkung.Anders kann die Situation aussehen, wenn sich zahlreiche Handlungen zu einem belastenden Gesamtbild verbinden.Gerichte betrachten deshalb häufig die gesamten Umstände.
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch kann entstehen, wenn eine rechtswidrige Handlung Ihre geschützten Rechte verletzt.Besonders wichtig sind gesundheitliche Folgen. Dazu können beispielsweise psychische Erkrankungen gehören.Auch eine erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann rechtlich relevant sein.Im Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten schützen. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet ihn zur Rücksichtnahme.Er muss auch psychische Gesundheitsgefahren ernst nehmen.
Psychische Erkrankungen können eine Rolle spielen
Mobbing kann beispielsweise zu Schlafstörungen, Angstzuständen oder Depressionen führen. Eine Diagnose allein beweist allerdings noch nicht die Ursache.Sie müssen möglichst nachvollziehbar zeigen, welche Ereignisse zu den gesundheitlichen Folgen geführt haben. Hier können ärztliche Unterlagen eine wichtige Rolle spielen.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld wegen Mobbing?
Eine feste Mobbing-Summe gibt es nicht. Das Gericht entscheidet immer anhand des konkreten Einzelfalls.Dabei können mehrere Faktoren eine Rolle spielen:•Dauer der Schikanen•Häufigkeit der Vorfälle•Intensität der Angriffe•Art der Persönlichkeitsverletzung•gesundheitliche Folgen•Verschulden des Schädigers•Auswirkungen auf das private Leben•Auswirkungen auf das BerufslebenDeshalb sind pauschale Aussagen wie „Mobbing bringt 10.000 Euro“ unseriös.Auch hohe Forderungen garantieren keinen hohen Zahlbetrag.Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem Anspruch und Kenntnis vorliegen.Achtung: Arbeits- oder Tarifverträge können zusätzlich kürzere Ausschlussfristen enthalten. Diese Fristen dürfen Sie nicht mit der gesetzlichen Verjährung verwechseln.
⚖️ Aktuelles Urteil: Kein Schmerzensgeld trotz
Mobbingtagebuch
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied am 24.06.2025 über einen Mobbingvorwurf. Aktenzeichen: 5 SLa 20/25Eine Stationsassistentin verlangte 30.000 Euro Schmerzensgeld. Sie hatte zahlreiche Vorfälle dokumentiert und gesundheitliche Folgen geltend gemacht.Das Gericht sah jedoch keine ausreichende systematische Schikane. Die Berufung wurde zurückgewiesen.Für Betroffene ist das Urteil besonders lehrreich: Ein detailliertes Mobbingtagebuch hilft. Es ersetzt aber nicht den Nachweis einer konkreten Rechtsverletzung.Das Gericht stellte außerdem klar, dass einzelne Vorfälle in ihrer Gesamtheit betrachtet werden können. Entscheidend bleibt die objektive Bewertung des Verhaltens.
Was müssen Sie vor Gericht beweisen?
Hier liegt eine der größten Hürden. Sie müssen die entscheidenden Tatsachen grundsätzlich selbst darlegen und beweisen.Eine Aussage wie „Mein Chef mobbt mich seit Jahren“ reicht nicht.Besser ist eine konkrete Darstellung.Schreiben Sie beispielsweise:•12. März, 9.15 Uhr: Der Vorgesetzte bezeichnete mich vor fünf Kollegen als unfähig.•18. März, 14 Uhr: Ich wurde aus einem wichtigen Teamgespräch ausgeschlossen.•25. März: Eine Kollegin verbreitete nachweislich falsche Behauptungen über meine Arbeit.Solche Angaben machen den Sachverhalt überprüfbar. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern betonte genau diese konkrete Darlegung einzelner Handlungen.
Welche Beweise helfen bei Mobbing?
Sammeln Sie Beweise möglichst früh.Besonders hilfreich können sein:•E-Mails•Chatnachrichten•Gesprächsnotizen•Dienstpläne•Abmahnungen•Arbeitsanweisungen•Zeugenaussagen•ärztliche Unterlagen•schriftliche Beschwerden•Protokolle von PersonalgesprächenAuch ein Mobbingtagebuch kann wertvoll sein.Notieren Sie darin nicht nur Ihre Gefühle. Schreiben Sie vor allem konkrete Tatsachen auf.
⚠️ Vorsicht bei heimlichen Tonaufnahmen
Nehmen Sie Gespräche nicht heimlich auf.Das kann strafrechtlich problematisch sein. Außerdem kann eine solche Aufnahme im Verfahren erhebliche Probleme verursachen. Sichern Sie Beweise deshalb auf rechtlich zulässige Weise.
Praxisbeispiel: Wann kann Schmerzensgeld realistischer
werden?
Beispiel: Eine Mitarbeiterin wird über Monate regelmäßig öffentlich beleidigt. Kollegen schließen sie gezielt aus. Ihr Vorgesetzter ignoriert Beschwerden.Sie erkrankt anschließend psychisch und lässt sich behandeln. In diesem Fall kommt ein Anspruch grundsätzlich eher in Betracht.Entscheidend bleibt jedoch der konkrete Nachweis der einzelnen Handlungen und ihrer Folgen.
Typische Fehler können Ihren Fall schwächen
1. Sie dokumentieren erst nach MonatenDas Gedächtnis wird schnell ungenau. Dokumentieren Sie deshalb jeden relevanten Vorfall zeitnah.2. Sie schreiben nur „Mobbing“ aufDas Wort allein hilft wenig. Beschreiben Sie stattdessen genau, was passiert ist.3. Sie löschen NachrichtenLöschen Sie belastende Nachrichten nicht. Auch unangenehme Nachrichten können später wichtige Beweise liefern.4. Sie unterschreiben vorschnell einen AufhebungsvertragEin Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben. Prüfen Sie deshalb vorher, ob darin Ansprüche erledigt werden.Formulierungen wie „sämtliche Ansprüche sind abgegolten“ sollten Sie besonders beachten.5. Sie kündigen sofort selbstEine eigene Kündigung kann arbeitsrechtliche und finanzielle Folgen haben. Handeln Sie deshalb nicht aus einer akuten Überforderung heraus. Lassen Sie die Konsequenzen vorher prüfen.6. Sie stellen unrealistische SchmerzensgeldforderungenEine extrem hohe Forderung wirkt nicht automatisch überzeugender. Entscheidend sind die konkreten Umstände Ihres Falles.
Erste Hilfe: So gehen Sie bei Mobbing richtig vor
Schritt 1: Vorfälle dokumentierenFühren Sie ein sachliches Mobbingtagebuch. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte und konkrete Aussagen.Schritt 2: Beweise sichernSpeichern Sie E-Mails und Nachrichten dauerhaft. Bewahren Sie wichtige Unterlagen außerhalb Ihres Arbeitsplatzes auf.Schritt 3: Zeugen notierenSchreiben Sie auf, wer den jeweiligen Vorfall beobachten konnte. Auch ehemalige Kollegen können später wichtige Zeugen sein.Schritt 4: Beschwerden dokumentierenMelden Sie schwerwiegende Vorfälle an die zuständige Stelle. Das kann beispielsweise die Personalabteilung oder der Betriebsrat sein. Bewahren Sie Ihre Beschwerde und die Antwort auf.Schritt 5: Gesundheit ernst nehmenSuchen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden ärztliche Hilfe. Schildern Sie dort die tatsächlichen Beschwerden und deren Verlauf. Eine medizinische Dokumentation kann später wichtig werden.Schritt 6: Arbeitsrechtliche Fristen prüfenSchauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Dort können kurze Ausschlussfristen stehen. Warten Sie deshalb nicht unnötig lange.Schritt 7: Forderungen rechtlich prüfen lassenVor einer Klage sollte die Anspruchsgrundlage feststehen. Auch die Beweislage entscheidet über die Erfolgsaussichten.
❓ FAQ: Schmerzensgeld wegen Mobbing
1. Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei Mobbing?
Eine feste Summe gibt es nicht. Das Gericht bewertet Dauer, Intensität, Rechtsverletzung und gesundheitliche Folgen des Einzelfalls.
2. Muss ich Mobbing vor Gericht beweisen?
Ja. Sie müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen grundsätzlich konkret darlegen und beweisen. Ein pauschaler Hinweis auf „Mobbing“ genügt nicht.
3. Kann man wegen Mobbing am Arbeitsplatz klagen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld infrage. Entscheidend sind eine konkrete Rechtsverletzung und eine ausreichende Beweislage.
KörperverletzungWer durch eine Körperverletzung verletzt wird, leidet oft doppelt. Schmerzen, Angst und finanzielle Folgen belasten den Alltag.
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Was gilt rechtlich als Mobbing?
„Mobbing“ ist kein eigener Rechtsbegriff.Das bedeutet: Sie können nicht einfach auf ein Gesetz mit der Überschrift „Mobbing“ verweisen. Stattdessen müssen Sie eine konkrete Rechtsverletzung nachweisen.Im Arbeitsrecht spielen mehrere Vorschriften eine Rolle. Dazu gehören insbesondere die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB und Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB.Bei einer Gesundheitsverletzung kann zusätzlich § 823 Abs. 1 BGB greifen. § 253 Abs. 2 BGBermöglicht dann eine Geldentschädigung für immaterielle Schäden.
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Wann besteht ein Anspruch auf
Schmerzensgeld?
Ein Anspruch kann entstehen, wenn eine rechtswidrige Handlung Ihre geschützten Rechte verletzt.Besonders wichtig sind gesundheitliche Folgen. Dazu können beispielsweise psychische Erkrankungen gehören.Auch eine erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann rechtlich relevant sein.Im Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten schützen. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet ihn zur Rücksichtnahme.Er muss auch psychische Gesundheitsgefahren ernst nehmen.
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⚠️ Vorsicht bei heimlichen
Tonaufnahmen
Nehmen Sie Gespräche nicht heimlich auf.Das kann strafrechtlich problematisch sein. Außerdem kann eine solche Aufnahme im Verfahren erhebliche Probleme verursachen. Sichern Sie Beweise deshalb auf rechtlich zulässige Weise.
Praxisbeispiel: Wann kann
Schmerzensgeld realistischer
werden?
Beispiel: Eine Mitarbeiterin wird über Monate regelmäßig öffentlich beleidigt. Kollegen schließen sie gezielt aus. Ihr Vorgesetzter ignoriert Beschwerden.Sie erkrankt anschließend psychisch und lässt sich behandeln. In diesem Fall kommt ein Anspruch grundsätzlich eher in Betracht.Entscheidend bleibt jedoch der konkrete Nachweis der einzelnen Handlungen und ihrer Folgen.
Typische Fehler können Ihren Fall
schwächen
1. Sie dokumentieren erst nach MonatenDas Gedächtnis wird schnell ungenau. Dokumentieren Sie deshalb jeden relevanten Vorfall zeitnah.2. Sie schreiben nur „Mobbing“ aufDas Wort allein hilft wenig. Beschreiben Sie stattdessen genau, was passiert ist.3. Sie löschen NachrichtenLöschen Sie belastende Nachrichten nicht. Auch unangenehme Nachrichten können später wichtige Beweise liefern.4. Sie unterschreiben vorschnell einen AufhebungsvertragEin Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben. Prüfen Sie deshalb vorher, ob darin Ansprüche erledigt werden.Formulierungen wie „sämtliche Ansprüche sind abgegolten“ sollten Sie besonders beachten.5. Sie kündigen sofort selbstEine eigene Kündigung kann arbeitsrechtliche und finanzielle Folgen haben. Handeln Sie deshalb nicht aus einer akuten Überforderung heraus. Lassen Sie die Konsequenzen vorher prüfen.6. Sie stellen unrealistische SchmerzensgeldforderungenEine extrem hohe Forderung wirkt nicht automatisch überzeugender. Entscheidend sind die konkreten Umstände Ihres Falles.
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Schritt 1: Vorfälle dokumentierenFühren Sie ein sachliches Mobbingtagebuch. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte und konkrete Aussagen.Schritt 2: Beweise sichernSpeichern Sie E-Mails und Nachrichten dauerhaft. Bewahren Sie wichtige Unterlagen außerhalb Ihres Arbeitsplatzes auf.Schritt 3: Zeugen notierenSchreiben Sie auf, wer den jeweiligen Vorfall beobachten konnte. Auch ehemalige Kollegen können später wichtige Zeugen sein.Schritt 4: Beschwerden dokumentierenMelden Sie schwerwiegende Vorfälle an die zuständige Stelle. Das kann beispielsweise die Personalabteilung oder der Betriebsrat sein. Bewahren Sie Ihre Beschwerde und die Antwort auf.Schritt 5: Gesundheit ernst nehmenSuchen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden ärztliche Hilfe. Schildern Sie dort die tatsächlichen Beschwerden und deren Verlauf. Eine medizinische Dokumentation kann später wichtig werden.Schritt 6: Arbeitsrechtliche Fristen prüfenSchauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Dort können kurze Ausschlussfristen stehen. Warten Sie deshalb nicht unnötig lange.Schritt 7: Forderungen rechtlich prüfen lassenVor einer Klage sollte die Anspruchsgrundlage feststehen. Auch die Beweislage entscheidet über die Erfolgsaussichten.
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2. Muss ich Mobbing vor Gericht
beweisen?
Ja. Sie müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen grundsätzlich konkret darlegen und beweisen. Ein pauschaler Hinweis auf „Mobbing“ genügt nicht.
3. Kann man wegen Mobbing am
Arbeitsplatz klagen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld infrage. Entscheidend sind eine konkrete Rechtsverletzung und eine ausreichende Beweislage.
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Schmerzensgeldrechner Mobbing
Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung
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Ein Gericht entscheidet immer anhand des konkreten Einzelfalls.
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