Urteile
Fehlerhafte Dauerwellenbehandlung (nässende
Wunde, vollständiges Nachwachsen der Haare
dauerte 2 Jahre): 500 Euro (LG München)
•
Eine Frau, die sich ihre Haare vom Friseur
glätten ließ, sind nach dem Friseurbesuch die
Haare ausgefallen. Das Gericht sprach der
Klägerin die Erstattung der Kosten des Friseur-
und auch des Arztbesuchs samt Medikamenten
von insgesamt 1000 Euro Schmerzensgeld zu.
•
Wegen einer fehlerhaften Dauerwelle waren
einer Kundin Haare am Hinterkopf
abgebrochen und ausgefallen. Dafür verklagte
sie den Friseur auf Schmerzensgeld. Sie
bekam ein Schmerzensgeld in Höhe von
1.000.- Euro zu und der Friseur musste 60,-
zurückzahlen.
•
Nach einer langwierigen Prozedur mit Färben,
Dauerwelle, erneutem Färben und Legen
brachen einer Frau die Haare an der Wurzel
ab. Sie musste eine Perücke tragen. Ihr stehen
1500 Euro Schmerzensgeld vom Friseur zu.
•
Eine andere Kundin verlor ihre Haare musste
zum Nachwachsen eine Perücke tragen. Der
Grund war die unsachgemäße Behandlung
durch ihren Friseur, der zuerst eine Dauerwelle
machte, die Haare färbte und danach der
Kundin eine Extensionsfrisur verabreichte.
1500 Euro Schmerzensgeld
•
Eine misslungene Dauerwellenbehandlung,
nach der Haare abbrechen und die Haare
geschädigt wurden, für die muss der Friseur
Schadensersatz zahlen, wenn er schuldhaft
gehandelt hat. Die Schuld des Friseurs muss
der Kunde aber nachweisen können.
•
Ein Friseur zerstörte einer Kundin die Haare
beim Legen einer Dauerwelle. Sie musste
sich die Haare anschließend kurz schneiden.
Dadurch litt sie unter Depressionen. Der
Friseur musste 500 Euro Schmerzensgeld an
die Frau zahlen. Amtsgericht Hannover
•
Wegen einer fehlerhaften Farbbehandlung
verlangte eine Frau von ihrem Friseur 15 000
Euro Schadensersatz für eine
Haarverlängerung und 1500 Euro
Schmerzensgeld, da die Haare kaputt waren.
Da ihre langen blonden Haare ihr besonders
wichtig waren, sei die Haarverlängerung nötig
gewesen. Sie erhielt 9.000 Euro
Schmerzensgeld.
•
Wird das Haupthaar durch eine Dauerwelle und
Färben geschädigt, so dass die Haare kurz über
der Wurzel abbrechen und eine Perücke
getragen werden muss, hat das Gericht ca.
1.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen
•
Eine Friseurin wurde zur Zahlung eines
Schmerzensgeldes und zum Ersatz Kosten
verurteilt, da die Haarbehandlungen nicht
ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Sie
musste 1500 Euro Schmerzensgeld und
Kostenersatz von 2700 Euro.
Ein Friseur hat bei einer Schülerin eine
falsche Färbemethode angewandt,
wodurch der Haarwuchs geschädigt
wurde. 3000 Euro für die falsche Färbung.
Schmerzensgeld für Glatze nach
Friseurbesuch
•
Wem nach einem Friseurbesuch die Haare
ausfallen, der hat einen Anspruch auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld.
•
Kundin hat Schmerzensgeldanspruch von 300,-
Euro nach misslungener Haarfärbung beim
Friseur.
•
Kommt es bei einer Friseur- Kundin durch eine
Blondierung der Haare zu blutiger und sich
ablösender Kopfhaut und zum Abbrechen der
Haare, steht der Kundin Schmerzensgeld zu.
Ein Mitverschulden der Kundin ist
auszuschließen, wenn sie auf Schmerzen bei
der Behandlung hingewiesen hat.
•
Eine Kundin, die durch eine fehlerhafte
Blondierung am Hinterkopf eine Verätzung und
dadurch eine kahle Stelle hat, hat Anspruch auf
Schmerzensgeld - jedoch nur in einem dem
Schaden angemessenen Rahmen.
•
Wenn ein Friseur die Dauerwelle verpfuscht,
muss er unter Umständen Schmerzensgeld
zahlen. Amtsgericht Köln” “500 Euro.
•
1000 Euro, wenn büschelweise Haare
ausfallen, weil die Friseurin die Blondierung
nicht richtig durchgeführt hat
Was gilt beim Friseurbesuch?
•
Der Friseur muss kein Geld zurückerstatten,
wenn jemand mit seiner Frisur nicht zufrieden
ist. Sind aber die Haare verschnitten oder
Farbe misslungen, kann der Kunde fordern,
dass der Friseur kostenlos nachbessert. Die
Nachbesserung kann auch ein anderer
Friseur aus dem Friseurladen übernehmen.
•
Ein Schmerzensgeld kann in der Regel nur
dann gefordert werden, wenn der Friseur
gravierende Fehler (falsche Farbe, Haare
oder Kopfhaut durch Blondierung zerstört)
gemacht hat, die auch längere Folgen haben.
•
Ein Friseur muss über die Risiken der
Haarbehandlung, z. B. das Blondieren,
aufklären.
•
Grundsätzlich kann der Kunde verlangen,
dass ihm alle Schäden ersetzt werden, die
durch eine fehlerhafte Arbeit entstehen. Dazu
gehören beispielsweise Gutachterkosten,
Rückzahlung der Friseurkosten oder Kosten
für eine Perücke. Und auch die
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Eine 18 jährige Frau verlor nach einem
Friseurbesuch viele Haare. Das war für sie eine
große seelische Belastung. Sie ließ sich nämlich
ihre dunklen Haare blond färben. Schon während
des Färbens klagte sie über Brennen und Jucken
auf der Kopfhaut. Trotzdem setzte der Friseur die
Behandlung fort.
In den Folgetagen starb Gewebe an der Kopfhaut
ab und das Gesicht schwoll an, so dass sogar ein
Aufenthalt im Krankenhaus notwendig wurde.
Dadurch musste sogar ein geplantes Praktikum
abgesagt werden. Weil die kahlen Stellen bleiben
werden únd das eine große seelische Belastung
für die Frau ist wurde ein Schmerzensgeld in
Höhe von 18 000 Euro zugesprochen. OLG
Koblenz
Schmerzensgeld, weil der
Friseur die Haare verpfuscht
hat
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