❄️ Schmerzensgeld nach Sturz
auf Schnee oder Eis – wer
haftet?
Ein Winterspaziergang kann schnell gefährlich
werden: Glatte Gehwege, nicht geräumter Schnee
oder versteckte Eisplatten führen jedes Jahr zu
zahlreichen Stürzen. Doch wann besteht Anspruch
auf Schmerzensgeld?
⚖️ Grundsatz:
Verkehrssicherungspflicht im Winter
Grundlage ist die sogenannte
Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB).
Eigentümer, Vermieter oder Kommunen müssen
Gehwege so sichern, dass keine vermeidbaren
Gefahren entstehen.
Im Winter bedeutet das:
•
Streuen bei Glätte (z. B. mit Salz oder Split)
•
⏰ Kontrolle morgens und ggf. erneut bei
anhaltendem Schneefall
⚠️ Wichtig: Eine absolute Sicherheit wird vom
Gesetz nicht verlangt – nur das, was zumutbar und
üblich ist.
Wann besteht Anspruch auf
Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 BGB)
kann entstehen, wenn:
•
der Gehweg pflichtwidrig nicht geräumt wurde
•
eine Gefahrenstelle erkennbar vermeidbar
gewesen wäre
•
der Sturz direkt darauf zurückzuführen ist
•
eine Verletzung (z. B. Bruch, Prellung) vorliegt
Ohne Verletzung = kein Schmerzensgeld, aber
ggf. Schadensersatz (z. B. Kleidung, Arztkosten).
Wer ist verantwortlich?
Situation
Verantwortlicher
Gehweg vor Einfamilienhaus
Eigentümer
Mietshaus
meist Vermieter
(oder
Mieter per Vertrag)
öffentlicher Gehweg
Gemeinde/Stadt
Achtung: Räum- und Streupflichten können per
Satzung oder Mietvertrag übertragen werden.
Beispiel aus der Praxis
Fallbeispiel: Sturz auf vereistem Gehweg
Eine Passantin stürzt morgens um 7:30 Uhr vor
einem Mehrfamilienhaus. Der Gehweg war durch
nächtlichen Schneefall komplett vereist und nicht
gestreut.
Verletzung:
•
Handgelenksbruch
•
6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
⚖️ Das Gericht entschied, dass der
Hauseigentümer seine Streupflicht verletzt hat, da:
•
der Schnee bereits in der Nacht gefallen war
•
keine Räumung bis zum Morgen erfolgte
•
die Glätte vorhersehbar war
➡️ Ergebnis:
•
Anspruch auf Schmerzensgeld bejaht
•
zusätzlich Ersatz für Verdienstausfall und
Behandlungskosten
Hinweis: Dieses Beispiel ist eine typisierte
Darstellung aus der Rechtsprechungspraxis und
dient der Veranschaulichung. In echten Fällen sind
die Details entscheidend (Zeitpunkt, Zumutbarkeit,
lokale Satzung).
Typische Gerichtslinie in Deutschland
Gerichte prüfen bei Schneeunfällen sehr genau:
•
✔ War der Unfallzeitpunkt innerhalb der
Räumfrist?
•
✔ War die Glätte vorhersehbar?
•
✔ Wurde überhaupt kontrolliert oder gestreut?
•
✔ Hat der Geschädigte selbst unvorsichtig
gehandelt?
⚠️ Häufige Einschränkungen:
sehr frühe Morgenstunden → oft eingeschränkte
Pflicht
anhaltender Schneefall → nur eingeschränkte
Haftung
„normale Winterglätte“ → kein automatischer
Anspruch
Höhe des Schmerzensgeldes
Die Höhe hängt ab von:
•
Art der Verletzung
•
Dauer der Behandlung
•
Arbeitsausfall
•
Schmerzen und Einschränkungen
Beispiele (grobe Orientierung):
•
Prellung: 100 – 500 €
•
Handgelenksbruch: 1.000 – 5.000 €
•
komplizierte Frakturen: deutlich höher
Fazit
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem
Sturz auf Schnee oder Eis besteht nur, wenn eine
verletzte Räum- und Streupflicht nachweisbar ist.
Entscheidend ist immer der Einzelfall:
•
Zeitpunkt des Schneefalls
•
Zumutbarkeit der Räumung
•
tatsächliche Gefahrenlage
Az.: VIII ZR 250/23
Eine Mieterin stürzte auf einem vereisten
Gemeinschaftsweg vor ihrem Mehrfamilienhaus
und verlangte Schmerzensgeld. Die Vermieterin
berief sich darauf, dass die
Wohnungseigentümergemeinschaft den
Winterdienst an einen Hausmeisterdienst
übertragen hatte.
Der Bundesgerichtshof entschied jedoch:
•
✅ Vermieter bleiben gegenüber ihren Mietern
grundsätzlich für die Verkehrssicherheit
verantwortlich.
•
✅ Beauftragt der Vermieter einen Winterdienst,
handelt dieser als Erfüllungsgehilfe.
•
✅ Versäumt der Winterdienst das notwendige
Räumen oder Streuen, kann der Vermieter für
Schäden und Schmerzensgeld haften.
Bedeutung für die Praxis:
Die Übertragung des Winterdienstes entbindet
Vermieter nicht automatisch von ihrer Haftung. Wer
einen Räumdienst beauftragt, muss sich dessen
Pflichtverletzungen gegenüber dem Mieter
grundsätzlich zurechnen lassen.
Schmerzensgeld
Urlaub
Ein Urlaub soll Erholung bringen. Kommt
es jedoch zu einem Unfall, einer
Verletzung oder einer Erkrankung durch
mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen,
kann unter bestimmten Voraussetzungen
ein Anspruch auf Schmerzensgeld
bestehen.
Augenverletzung
Unter bestimmten Voraussetzungen können
Betroffene Schmerzensgeld und
Schadensersatz verlangen.
Schmerzensgeld
Versicherung
In vielen Fällen erfolgt die Zahlung
innerhalb weniger Wochen oder Monate. Es
gibt jedoch auch Situationen, in denen
Versicherungen die Bearbeitung erheblich
verzögern.
Autor: Fachredaktion/ Reise- AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juli 2026 –
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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte
werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und pra-
xisnah darzustellen.
Geprüfte Inhalte
- Verständlich und praxisnah erklärt
- Regelmäßig aktualisiert
Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.
FAQs
1. Wann habe ich Anspruch auf
Schmerzensgeld nach einem Sturz auf
einem vereisten Gehweg?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn der
Verantwortliche seine Räum- und Streupflicht
verletzt hat, der Sturz hierdurch verursacht wurde
und eine nachweisbare Verletzung eingetreten ist.
Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt immer
von den Umständen des Einzelfalls ab.
2. Wer haftet bei einem Sturz auf Schnee
oder Eis?
Je nach Situation können Grundstückseigentümer,
Vermieter, eine Hausverwaltung oder die
zuständige Gemeinde verantwortlich sein.
Maßgeblich ist, wer im konkreten Fall zur Räumung
und Streuung verpflichtet war.
3. Welche Beweise sollte ich nach einem
Glatteisunfall sichern?
Hilfreich sind Fotos der Unfallstelle, Kontaktdaten
von Zeugen, ärztliche Befunde sowie
Informationen über Uhrzeit und Wetter. Diese
Beweismittel können bei der Durchsetzung von
Ansprüchen von großer Bedeutung sein.
4. Wie hoch kann das Schmerzensgeld
nach einem Sturz ausfallen?
Die Höhe richtet sich unter anderem nach Art und
Schwere der Verletzung, der Dauer der
Behandlung, möglichen Folgeschäden sowie
vergleichbaren Gerichtsentscheidungen. Eine
pauschale Höhe gibt es daher nicht.
5. Hat das aktuelle BGH-Urteil
Auswirkungen auf die Haftung?
Ja. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15.10.2025,
Az. VIII ZR 250/23) hat klargestellt, dass Vermieter
gegenüber ihren Mietern grundsätzlich für die
Verkehrssicherheit verantwortlich bleiben.
Beauftragen sie einen Winterdienst, müssen sie
sich dessen Pflichtverletzungen unter bestimmten
Voraussetzungen zurechnen lassen.
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
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und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
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