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> Startseite > Schmerzensgeld > Sonnenstudio

Schmerzensgeld nach einem Unfall im

Sonnenstudio

☀️ Das Wichtigste auf einen Blick

Schmerzensgeld kann möglich sein, wenn das Sonnenstudio seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Voraussetzung ist, dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Häufige Ursachen sind fehlerhafte Geräte, fehlende Einweisung oder zu lange Bestrahlungszeiten. Zusätzlich können Behandlungskosten und Verdienstausfall als Schadensersatz verlangt werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den Folgen der Verletzung.

Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Besuch im Sonnenstudio soll der Entspannung oder der kosmetischen Bräunung dienen. Kommt es jedoch durch Fehler des Betreibers zu gesundheitlichen Schäden, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Grundlage ist § 823 BGB. Danach haftet der Betreiber, wenn er schuldhaft die Gesundheit eines Kunden verletzt. Ein Anspruch kommt insbesondere in Betracht, wenn: die Bestrahlungsdauer falsch eingestellt wurde, defekte oder ungeeignete Geräte verwendet wurden, vorgeschriebene Schutzmaßnahmen fehlten, keine ausreichende Beratung oder Einweisung erfolgte, Warnhinweise unterlassen wurden.

⚠️ Typische Schäden im Sonnenstudio

Nach einem fehlerhaften Solariumbesuch können unter anderem auftreten: schwere Sonnenbrände, Hautverbrennungen, Blasenbildung, dauerhafte Pigmentstörungen, Narben, Augenschäden durch fehlende Schutzbrillen, allergische Hautreaktionen. Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen sind, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen.

Voraussetzungen für einen Anspruch

Damit Schmerzensgeld verlangt werden kann, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ✅ Gesundheitsschaden Es muss eine nachweisbare Verletzung oder Erkrankung vorliegen. ✅ Pflichtverletzung Der Betreiber muss gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten verstoßen haben. ✅ Verschulden Der Schaden muss vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sein. ✅ Ursächlichkeit Der Schaden muss auf den Besuch im Sonnenstudio zurückzuführen sein.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld sein?

Eine gesetzliche Tabelle gibt es nicht. Die Gerichte berücksichtigen insbesondere: Schwere der Verbrennungen, Dauer der Heilung, Schmerzen, ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, bleibende Narben, dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen. Leichte Verbrennungen führen regelmäßig zu deutlich geringeren Beträgen als dauerhafte Hautschäden oder entstellende Narben.

Welche Beweise sind wichtig?

Je besser der Schaden dokumentiert wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Hilfreich sind insbesondere: ärztliche Atteste, Fotos der Verletzungen, Rechnungen über Behandlungskosten, Zeugen, Vertrag oder Kundenkarte des Sonnenstudios, Dokumentation der Bestrahlungsdauer.

Weitere Ansprüche

Neben dem Schmerzensgeld können weitere Schadensersatzansprüche bestehen, beispielsweise: Arztkosten, Medikamentenkosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Kosten einer Haushaltshilfe, zukünftige Behandlungskosten.

Schmerzensgeld verlangen

Nach einem fehlerhaften Solariumbesuch sollte der Betreiber möglichst zeitnah schriftlich über den Schaden informiert und zur Zahlung aufgefordert werden. Eine sachliche Schilderung des Vorfalls sowie die Beifügung ärztlicher Unterlagen können die Durchsetzung des Anspruchs erleichtern.

⚖️ Gerichtliche Entscheidung

Das Oberlandesgericht Hamm hat klargestellt, dass Betreiber eines Sonnenstudios ihre Kunden umfassend über Risiken aufklären und die gesetzlichen Schutzvorschriften beachten müssen. Werden diese Pflichten verletzt und entsteht hierdurch ein Gesundheitsschaden, kann eine Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen (OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2015, Az. 9 U 34/14).

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es automatisch Schmerzensgeld nach einem

Sonnenbrand im Sonnenstudio?

Nein. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Betreiber für den Schaden verantwortlich ist.

Muss ich den Schaden beweisen?

Ja. Ärztliche Unterlagen, Fotos und Zeugen erleichtern den Nachweis erheblich.

Kann ich auch Behandlungskosten verlangen?

Ja. Neben Schmerzensgeld können weitere entstandene Schäden ersetzt werden.

Was ist, wenn ich eine Einverständniserklärung

unterschrieben habe?

Eine solche Erklärung schließt eine Haftung des Betreibers nicht automatisch aus. Bei Pflichtverletzungen kann dennoch ein Anspruch bestehen.

Wie lange habe ich Zeit?

Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat.
Schwimmbad Ein Anspruch kann bestehen, wenn der Unfall auf einer Pflichtverletzung des Schwimmbadbetreibers oder einer anderen verantwortlichen Person beruht.
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für:
Friseur Verätzungen der Kopfhaut, verbrannte Haare, allergische Reaktionen oder Verletzungen durch unsachgemäße Behandlungen können erhebliche Folgen haben.
Skiunfall Kommt es auf der Skipiste zu einem Zusammenstoß, stellt sich häufig die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verletzte Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Autor: Fachredaktion/ Reise- AMK-Rechtsportal

aktualisiert: August 2026 –

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktueller

Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

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Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

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Schmerzensgeld nach einem

Unfall im Sonnenstudio

☀️ Das Wichtigste auf einen Blick

Schmerzensgeld kann möglich sein, wenn das Sonnenstudio seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Voraussetzung ist, dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Häufige Ursachen sind fehlerhafte Geräte, fehlende Einweisung oder zu lange Bestrahlungszeiten. Zusätzlich können Behandlungskosten und Verdienstausfall als Schadensersatz verlangt werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den Folgen der Verletzung.

Wann besteht Anspruch auf

Schmerzensgeld?

Ein Besuch im Sonnenstudio soll der Entspannung oder der kosmetischen Bräunung dienen. Kommt es jedoch durch Fehler des Betreibers zu gesundheitlichen Schäden, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Grundlage ist § 823 BGB. Danach haftet der Betreiber, wenn er schuldhaft die Gesundheit eines Kunden verletzt. Ein Anspruch kommt insbesondere in Betracht, wenn: die Bestrahlungsdauer falsch eingestellt wurde, defekte oder ungeeignete Geräte verwendet wurden, vorgeschriebene Schutzmaßnahmen fehlten, keine ausreichende Beratung oder Einweisung erfolgte, Warnhinweise unterlassen wurden.

⚠️ Typische Schäden im

Sonnenstudio

Nach einem fehlerhaften Solariumbesuch können unter anderem auftreten: schwere Sonnenbrände, Hautverbrennungen, Blasenbildung, dauerhafte Pigmentstörungen, Narben, Augenschäden durch fehlende Schutzbrillen, allergische Hautreaktionen. Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen sind, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen.

Voraussetzungen für einen Anspruch

Damit Schmerzensgeld verlangt werden kann, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ✅ Gesundheitsschaden Es muss eine nachweisbare Verletzung oder Erkrankung vorliegen. ✅ Pflichtverletzung Der Betreiber muss gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten verstoßen haben. ✅ Verschulden Der Schaden muss vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sein. ✅ Ursächlichkeit Der Schaden muss auf den Besuch im Sonnenstudio zurückzuführen sein.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld

sein?

Eine gesetzliche Tabelle gibt es nicht. Die Gerichte berücksichtigen insbesondere: Schwere der Verbrennungen, Dauer der Heilung, Schmerzen, ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, bleibende Narben, dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen. Leichte Verbrennungen führen regelmäßig zu deutlich geringeren Beträgen als dauerhafte Hautschäden oder entstellende Narben.

Welche Beweise sind wichtig?

Je besser der Schaden dokumentiert wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Hilfreich sind insbesondere: ärztliche Atteste, Fotos der Verletzungen, Rechnungen über Behandlungskosten, Zeugen, Vertrag oder Kundenkarte des Sonnenstudios, Dokumentation der Bestrahlungsdauer.

Weitere Ansprüche

Neben dem Schmerzensgeld können weitere Schadensersatzansprüche bestehen, beispielsweise: Arztkosten, Medikamentenkosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Kosten einer Haushaltshilfe, zukünftige Behandlungskosten.

Schmerzensgeld verlangen

Nach einem fehlerhaften Solariumbesuch sollte der Betreiber möglichst zeitnah schriftlich über den Schaden informiert und zur Zahlung aufgefordert werden. Eine sachliche Schilderung des Vorfalls sowie die Beifügung ärztlicher Unterlagen können die Durchsetzung des Anspruchs erleichtern.

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Das Oberlandesgericht Hamm hat klargestellt, dass Betreiber eines Sonnenstudios ihre Kunden umfassend über Risiken aufklären und die gesetzlichen Schutzvorschriften beachten müssen. Werden diese Pflichten verletzt und entsteht hierdurch ein Gesundheitsschaden, kann eine Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen (OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2015, Az. 9 U 34/14).

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es automatisch Schmerzensgeld

nach einem Sonnenbrand im

Sonnenstudio?

Nein. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Betreiber für den Schaden verantwortlich ist.

Muss ich den Schaden beweisen?

Ja. Ärztliche Unterlagen, Fotos und Zeugen erleichtern den Nachweis erheblich.

Kann ich auch Behandlungskosten

verlangen?

Ja. Neben Schmerzensgeld können weitere entstandene Schäden ersetzt werden.

Was ist, wenn ich eine

Einverständniserklärung unterschrieben

habe?

Eine solche Erklärung schließt eine Haftung des Betreibers nicht automatisch aus. Bei Pflichtverletzungen kann dennoch ein Anspruch bestehen.

Wie lange habe ich Zeit?

Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat.
Schwimmbad Ein Anspruch kann bestehen, wenn der Unfall auf einer Pflichtverletzung des Schwimmbadbetreibers oder einer anderen verantwortlichen Person beruht.
Friseur Verätzungen der Kopfhaut, verbrannte Haare, allergische Reaktionen oder Verletzungen durch unsachgemäße Behandlungen können erhebliche Folgen haben.
Skiunfall Kommt es auf der Skipiste zu einem Zusammenstoß, stellt sich häufig die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verletzte Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.
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