Schmerzensgeld nach einem
Unfall im Sonnenstudio
☀️ Das Wichtigste auf einen Blick
Schmerzensgeld kann möglich sein, wenn das
Sonnenstudio seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Voraussetzung ist, dass ein gesundheitlicher
Schaden entstanden ist.
Häufige Ursachen sind fehlerhafte Geräte, fehlende
Einweisung oder zu lange Bestrahlungszeiten.
Zusätzlich können Behandlungskosten und
Verdienstausfall als Schadensersatz verlangt
werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet
sich nach den Folgen der Verletzung.
Wann besteht Anspruch auf
Schmerzensgeld?
Ein Besuch im Sonnenstudio soll der Entspannung
oder der kosmetischen Bräunung dienen. Kommt
es jedoch durch Fehler des Betreibers zu
gesundheitlichen Schäden, kann ein Anspruch auf
Schmerzensgeld bestehen.
Grundlage ist § 823 BGB. Danach haftet der
Betreiber, wenn er schuldhaft die Gesundheit eines
Kunden verletzt.
Ein Anspruch kommt insbesondere in Betracht,
wenn:
•
die Bestrahlungsdauer falsch eingestellt wurde,
•
defekte oder ungeeignete Geräte verwendet
wurden,
•
vorgeschriebene Schutzmaßnahmen fehlten,
•
keine ausreichende Beratung oder Einweisung
erfolgte,
•
Warnhinweise unterlassen wurden.
⚠️ Typische Schäden im
Sonnenstudio
Nach einem fehlerhaften Solariumbesuch können
unter anderem auftreten:
•
schwere Sonnenbrände,
•
Hautverbrennungen,
•
Blasenbildung,
•
dauerhafte Pigmentstörungen,
•
Narben,
•
Augenschäden durch fehlende Schutzbrillen,
•
allergische Hautreaktionen.
Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen
sind, desto höher kann das Schmerzensgeld
ausfallen.
Voraussetzungen für einen Anspruch
Damit Schmerzensgeld verlangt werden kann,
müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
✅ Gesundheitsschaden
Es muss eine nachweisbare Verletzung oder
Erkrankung vorliegen.
✅ Pflichtverletzung
Der Betreiber muss gegen gesetzliche oder
vertragliche Pflichten verstoßen haben.
✅ Verschulden
Der Schaden muss vorsätzlich oder fahrlässig
verursacht worden sein.
✅ Ursächlichkeit
Der Schaden muss auf den Besuch im
Sonnenstudio zurückzuführen sein.
Wie hoch kann das Schmerzensgeld
sein?
Eine gesetzliche Tabelle gibt es nicht.
Die Gerichte berücksichtigen insbesondere:
•
Schwere der Verbrennungen,
•
Dauer der Heilung,
•
Schmerzen,
•
ärztliche Behandlungen,
•
Krankenhausaufenthalte,
•
bleibende Narben,
•
dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen.
Leichte Verbrennungen führen regelmäßig zu
deutlich geringeren Beträgen als dauerhafte
Hautschäden oder entstellende Narben.
Welche Beweise sind wichtig?
Je besser der Schaden dokumentiert wird, desto
größer sind die Erfolgsaussichten.
Hilfreich sind insbesondere:
•
ärztliche Atteste,
•
Fotos der Verletzungen,
•
Rechnungen über Behandlungskosten,
•
Zeugen,
•
Vertrag oder Kundenkarte des Sonnenstudios,
•
Dokumentation der Bestrahlungsdauer.
Weitere Ansprüche
Neben dem Schmerzensgeld können weitere
Schadensersatzansprüche bestehen,
beispielsweise:
•
Arztkosten,
•
Medikamentenkosten,
•
Fahrtkosten,
•
Verdienstausfall,
•
Kosten einer Haushaltshilfe,
•
zukünftige Behandlungskosten.
Schmerzensgeld verlangen
Nach einem fehlerhaften Solariumbesuch sollte der
Betreiber möglichst zeitnah schriftlich über den
Schaden informiert und zur Zahlung aufgefordert
werden. Eine sachliche Schilderung des Vorfalls
sowie die Beifügung ärztlicher Unterlagen können
die Durchsetzung des Anspruchs erleichtern.
⚖️ Gerichtliche Entscheidung
Das Oberlandesgericht Hamm hat klargestellt, dass
Betreiber eines Sonnenstudios ihre Kunden
umfassend über Risiken aufklären und die
gesetzlichen Schutzvorschriften beachten müssen.
Werden diese Pflichten verletzt und entsteht
hierdurch ein Gesundheitsschaden, kann eine
Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
bestehen (OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2015, Az.
9 U 34/14).
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es automatisch Schmerzensgeld
nach einem Sonnenbrand im
Sonnenstudio?
Nein. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Betreiber
für den Schaden verantwortlich ist.
Muss ich den Schaden beweisen?
Ja. Ärztliche Unterlagen, Fotos und Zeugen
erleichtern den Nachweis erheblich.
Kann ich auch Behandlungskosten
verlangen?
Ja. Neben Schmerzensgeld können weitere
entstandene Schäden ersetzt werden.
Was ist, wenn ich eine
Einverständniserklärung unterschrieben
habe?
Eine solche Erklärung schließt eine Haftung des
Betreibers nicht automatisch aus. Bei
Pflichtverletzungen kann dennoch ein Anspruch
bestehen.
Wie lange habe ich Zeit?
Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich
nach drei Jahren. Die Frist beginnt regelmäßig mit
dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von
Schaden und Schädiger erlangt hat.
Schwimmbad
Ein Anspruch kann bestehen, wenn der
Unfall auf einer Pflichtverletzung des
Schwimmbadbetreibers oder einer
anderen verantwortlichen Person beruht.
Friseur
Verätzungen der Kopfhaut, verbrannte
Haare, allergische Reaktionen oder
Verletzungen durch unsachgemäße
Behandlungen können erhebliche Folgen
haben.
Skiunfall
Kommt es auf der Skipiste zu einem
Zusammenstoß, stellt sich häufig die Frage,
wer für den entstandenen Schaden haftet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können
Verletzte Schadensersatz und
Schmerzensgeld verlangen.
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Autor: Fachredaktion/ Reise- AMK-Rechtsportal
aktualisiert: August 2026 –
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