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aktualisiert: Juni 2026
alle Vorlagen > „Miete und Wohnen“ > Aufnahme Lebenspartner in Mietvertrag
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Muster: Aufnahme des Lebenspartners in die Mietwohnung

Lebenspartner in die Mietwohnung aufnehmen – Muster,

Voraussetzungen und Hinweise

Viele Mieter möchten ihren Lebenspartner oder ihre Lebenspartnerin dauerhaft in die gemeinsame Wohnung aufnehmen. In vielen Fällen ist dies möglich, allerdings sollten Mieter den Vermieter rechtzeitig informieren oder – wenn erforderlich – dessen Zustimmung einholen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Zustimmung notwendig ist, welche Rechte Mieter haben und erhalten ein Muster für ein entsprechendes Anschreiben.

Wann muss der Vermieter informiert werden?

Zieht der Lebenspartner dauerhaft in die Mietwohnung ein, sollte der Vermieter grundsätzlich darüber informiert werden. In bestimmten Fällen ist zusätzlich seine Zustimmung erforderlich. Ob diese erteilt werden muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Regelungen ab. Eine rechtzeitige Mitteilung hilft, Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

✅ Voraussetzungen für die Aufnahme

Damit der Einzug reibungslos erfolgen kann, sollten folgende Punkte beachtet werden: ✔ Der Lebenspartner soll dauerhaft mit in der Wohnung leben. ✔ Die Wohnung bietet ausreichend Platz. ✔ Es liegen keine berechtigten Gründe gegen den Einzug vor. ✔ Der Vermieter wird vor dem Einzug informiert.

Welche Angaben sollte das Schreiben enthalten?

Damit der Vermieter den Antrag schnell bearbeiten kann, sollten folgende Informationen enthalten sein: Name des Mieters Anschrift der Wohnung Name des Lebenspartners geplantes Einzugsdatum Bitte um Zustimmung Datum und Unterschrift

⚖️ Wann darf der Vermieter die Zustimmung verweigern?

Nicht jede Ablehnung ist zulässig. Eine Zustimmung kann beispielsweise problematisch sein, wenn die Wohnung erheblich überbelegt wäre, wichtige Gründe gegen die Aufnahme sprechen, oder andere berechtigte Interessen des Vermieters betroffen sind. Ob eine Ablehnung rechtmäßig ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

Praktische Tipps

✔ Informieren Sie den Vermieter möglichst früh. ✔ Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf. ✔ Versenden Sie den Antrag möglichst nachweisbar. ✔ Reagieren Sie auf Rückfragen zeitnah. ✔ Ändern Sie den Mietvertrag nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

❌ Häufige Fehler

Der Lebenspartner zieht ohne Information des Vermieters ein. Das Schreiben enthält kein Einzugsdatum. Es fehlen Kontaktdaten. Der Antrag wird erst nach dem Einzug gestellt. Die Antwort des Vermieters wird nicht abgewartet.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss der Vermieter immer zustimmen?

Ob eine Zustimmung erforderlich ist und verweigert werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Wird mein Lebenspartner automatisch Mitmieter?

Nein. Durch den Einzug allein wird der Lebenspartner in der Regel nicht automatisch Vertragspartei des Mietvertrags.

Kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Allein der Einzug des Lebenspartners berechtigt den Vermieter grundsätzlich nicht automatisch zu einer Mieterhöhung. Ob eine Anpassung möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Muss ich den Mietvertrag ändern lassen?

Nicht zwingend. Eine Änderung des Mietvertrags ist nur erforderlich, wenn beide Vertragsparteien dies vereinbaren.

Checkliste vor dem Einzug

✅ Vermieter informiert ✅ Anschreiben erstellt ✅ Einzugsdatum angegeben ✅ Kopie des Schreibens aufbewahrt ✅ Antwort des Vermieters abgewartet

Rechtliche Grundlage

Die Aufnahme eines Lebenspartners kann unter den Voraussetzungen des § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zulässig sein. Die Vorschrift regelt, unter welchen Bedingungen ein Mieter die Erlaubnis verlangen kann, einen Dritten teilweise in die Wohnung aufzunehmen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt stets vom Einzelfall ab.

⏳ Wie lange darf der Vermieter prüfen?

Eine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Der Vermieter sollte jedoch innerhalb einer angemessenen Zeit auf den Antrag reagieren. Erfolgt über längere Zeit keine Rückmeldung, kann eine freundliche schriftliche Erinnerung sinnvoll sein.

⭐ Fazit

Der Einzug eines Lebenspartners ist in vielen Fällen unkompliziert möglich. Dennoch empfiehlt es sich, den Vermieter rechtzeitig zu informieren und – soweit erforderlich – dessen Zustimmung einzuholen. Ein klar formuliertes Anschreiben schafft Transparenz und trägt dazu bei, mögliche Missverständnisse oder spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Nutzen Sie unser Muster, um Ihren Vermieter über den geplanten Einzug Ihres Lebenspartners zu informieren. Das Dokument kann individuell ergänzt und sofort verwendet werden.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

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Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

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Muster: Aufnahme des

Lebenspartners in die

Mietwohnung

Lebenspartner in die Mietwohnung

aufnehmen – Muster,

Voraussetzungen und Hinweise

Viele Mieter möchten ihren Lebenspartner oder ihre Lebenspartnerin dauerhaft in die gemeinsame Wohnung aufnehmen. In vielen Fällen ist dies möglich, allerdings sollten Mieter den Vermieter rechtzeitig informieren oder – wenn erforderlich – dessen Zustimmung einholen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Zustimmung notwendig ist, welche Rechte Mieter haben und erhalten ein Muster für ein entsprechendes Anschreiben.

Wann muss der Vermieter informiert

werden?

Zieht der Lebenspartner dauerhaft in die Mietwohnung ein, sollte der Vermieter grundsätzlich darüber informiert werden. In bestimmten Fällen ist zusätzlich seine Zustimmung erforderlich. Ob diese erteilt werden muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Regelungen ab. Eine rechtzeitige Mitteilung hilft, Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

✅ Voraussetzungen für die Aufnahme

Damit der Einzug reibungslos erfolgen kann, sollten folgende Punkte beachtet werden: ✔ Der Lebenspartner soll dauerhaft mit in der Wohnung leben. ✔ Die Wohnung bietet ausreichend Platz. ✔ Es liegen keine berechtigten Gründe gegen den Einzug vor. ✔ Der Vermieter wird vor dem Einzug informiert.

Welche Angaben sollte das Schreiben

enthalten?

Damit der Vermieter den Antrag schnell bearbeiten kann, sollten folgende Informationen enthalten sein: Name des Mieters Anschrift der Wohnung Name des Lebenspartners geplantes Einzugsdatum Bitte um Zustimmung Datum und Unterschrift

⚖️ Wann darf der Vermieter die

Zustimmung verweigern?

Nicht jede Ablehnung ist zulässig. Eine Zustimmung kann beispielsweise problematisch sein, wenn die Wohnung erheblich überbelegt wäre, wichtige Gründe gegen die Aufnahme sprechen, oder andere berechtigte Interessen des Vermieters betroffen sind. Ob eine Ablehnung rechtmäßig ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

Praktische Tipps

✔ Informieren Sie den Vermieter möglichst früh. ✔ Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf. ✔ Versenden Sie den Antrag möglichst nachweisbar. ✔ Reagieren Sie auf Rückfragen zeitnah. ✔ Ändern Sie den Mietvertrag nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

❌ Häufige Fehler

Der Lebenspartner zieht ohne Information des Vermieters ein. Das Schreiben enthält kein Einzugsdatum. Es fehlen Kontaktdaten. Der Antrag wird erst nach dem Einzug gestellt. Die Antwort des Vermieters wird nicht abgewartet.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss der Vermieter immer zustimmen?

Ob eine Zustimmung erforderlich ist und verweigert werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Wird mein Lebenspartner automatisch

Mitmieter?

Nein. Durch den Einzug allein wird der Lebenspartner in der Regel nicht automatisch Vertragspartei des Mietvertrags.

Kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Allein der Einzug des Lebenspartners berechtigt den Vermieter grundsätzlich nicht automatisch zu einer Mieterhöhung. Ob eine Anpassung möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Muss ich den Mietvertrag ändern lassen?

Nicht zwingend. Eine Änderung des Mietvertrags ist nur erforderlich, wenn beide Vertragsparteien dies vereinbaren.

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✅ Vermieter informiert ✅ Anschreiben erstellt ✅ Einzugsdatum angegeben ✅ Kopie des Schreibens aufbewahrt ✅ Antwort des Vermieters abgewartet

Rechtliche Grundlage

Die Aufnahme eines Lebenspartners kann unter den Voraussetzungen des § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zulässig sein. Die Vorschrift regelt, unter welchen Bedingungen ein Mieter die Erlaubnis verlangen kann, einen Dritten teilweise in die Wohnung aufzunehmen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt stets vom Einzelfall ab.

⏳ Wie lange darf der Vermieter

prüfen?

Eine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Der Vermieter sollte jedoch innerhalb einer angemessenen Zeit auf den Antrag reagieren. Erfolgt über längere Zeit keine Rückmeldung, kann eine freundliche schriftliche Erinnerung sinnvoll sein.

⭐ Fazit

Der Einzug eines Lebenspartners ist in vielen Fällen unkompliziert möglich. Dennoch empfiehlt es sich, den Vermieter rechtzeitig zu informieren und – soweit erforderlich – dessen Zustimmung einzuholen. Ein klar formuliertes Anschreiben schafft Transparenz und trägt dazu bei, mögliche Missverständnisse oder spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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