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> Aufnahme Lebenspartner in Mietvertrag
Muster: Aufnahme des
Lebenspartners in die
Mietwohnung
Lebenspartner in die Mietwohnung
aufnehmen – Muster,
Voraussetzungen und Hinweise
Viele Mieter möchten ihren Lebenspartner oder
ihre Lebenspartnerin dauerhaft in die gemeinsame
Wohnung aufnehmen. In vielen Fällen ist dies
möglich, allerdings sollten Mieter den Vermieter
rechtzeitig informieren oder – wenn erforderlich –
dessen Zustimmung einholen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine
Zustimmung notwendig ist, welche Rechte Mieter
haben und erhalten ein Muster für ein
entsprechendes Anschreiben.
Wann muss der Vermieter informiert
werden?
Zieht der Lebenspartner dauerhaft in die
Mietwohnung ein, sollte der Vermieter grundsätzlich
darüber informiert werden.
In bestimmten Fällen ist zusätzlich seine
Zustimmung erforderlich. Ob diese erteilt werden
muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls
und den gesetzlichen Regelungen ab.
Eine rechtzeitige Mitteilung hilft, Missverständnisse
und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
✅ Voraussetzungen für die Aufnahme
Damit der Einzug reibungslos erfolgen kann, sollten
folgende Punkte beachtet werden:
✔ Der Lebenspartner soll dauerhaft mit in der
Wohnung leben.
✔ Die Wohnung bietet ausreichend Platz.
✔ Es liegen keine berechtigten Gründe gegen den
Einzug vor.
✔ Der Vermieter wird vor dem Einzug informiert.
Welche Angaben sollte das Schreiben
enthalten?
Damit der Vermieter den Antrag schnell bearbeiten
kann, sollten folgende Informationen enthalten sein:
•
Name des Mieters
•
Anschrift der Wohnung
•
Name des Lebenspartners
•
geplantes Einzugsdatum
•
Bitte um Zustimmung
•
Datum und Unterschrift
⚖️ Wann darf der Vermieter die
Zustimmung verweigern?
Nicht jede Ablehnung ist zulässig.
Eine Zustimmung kann beispielsweise
problematisch sein, wenn
•
die Wohnung erheblich überbelegt wäre,
•
wichtige Gründe gegen die Aufnahme sprechen,
•
oder andere berechtigte Interessen des
Vermieters betroffen sind.
Ob eine Ablehnung rechtmäßig ist, hängt immer
vom Einzelfall ab.
Praktische Tipps
✔ Informieren Sie den Vermieter möglichst früh.
✔ Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf.
✔ Versenden Sie den Antrag möglichst
nachweisbar.
✔ Reagieren Sie auf Rückfragen zeitnah.
✔ Ändern Sie den Mietvertrag nur, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wird.
❌ Häufige Fehler
•
Der Lebenspartner zieht ohne Information des
Vermieters ein.
•
Das Schreiben enthält kein Einzugsdatum.
•
Es fehlen Kontaktdaten.
•
Der Antrag wird erst nach dem Einzug gestellt.
•
Die Antwort des Vermieters wird nicht
abgewartet.
❓ Häufig gestellte Fragen
Muss der Vermieter immer zustimmen?
Ob eine Zustimmung erforderlich ist und verweigert
werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
Wird mein Lebenspartner automatisch
Mitmieter?
Nein. Durch den Einzug allein wird der
Lebenspartner in der Regel nicht automatisch
Vertragspartei des Mietvertrags.
Kann der Vermieter die Miete erhöhen?
Allein der Einzug des Lebenspartners berechtigt
den Vermieter grundsätzlich nicht automatisch zu
einer Mieterhöhung. Ob eine Anpassung möglich
ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Muss ich den Mietvertrag ändern lassen?
Nicht zwingend. Eine Änderung des Mietvertrags ist
nur erforderlich, wenn beide Vertragsparteien dies
vereinbaren.
Checkliste vor dem Einzug
✅ Vermieter informiert
✅ Anschreiben erstellt
✅ Einzugsdatum angegeben
✅ Kopie des Schreibens aufbewahrt
✅ Antwort des Vermieters abgewartet
Rechtliche Grundlage
Die Aufnahme eines Lebenspartners kann unter
den Voraussetzungen des § 553 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) zulässig sein. Die Vorschrift
regelt, unter welchen Bedingungen ein Mieter die
Erlaubnis verlangen kann, einen Dritten teilweise in
die Wohnung aufzunehmen. Ob die
Voraussetzungen erfüllt sind, hängt stets vom
Einzelfall ab.
⏳ Wie lange darf der Vermieter
prüfen?
Eine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist gibt es
nicht. Der Vermieter sollte jedoch innerhalb einer
angemessenen Zeit auf den Antrag reagieren.
Erfolgt über längere Zeit keine Rückmeldung, kann
eine freundliche schriftliche Erinnerung sinnvoll
sein.
⭐ Fazit
Der Einzug eines Lebenspartners ist in vielen
Fällen unkompliziert möglich. Dennoch empfiehlt es
sich, den Vermieter rechtzeitig zu informieren und –
soweit erforderlich – dessen Zustimmung
einzuholen. Ein klar formuliertes Anschreiben
schafft Transparenz und trägt dazu bei, mögliche
Missverständnisse oder spätere
Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Nutzen Sie unser Muster, um Ihren
Vermieter über den geplanten
Einzug Ihres Lebenspartners zu
informieren. Das Dokument kann
individuell ergänzt und sofort
verwendet werden.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
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aktualisiert: Juni 2026