Mit diesem Schreiben kann ein Vermieter seinem Mieter den Mietvertrag kündigen, wenn dieser die Wohnung unerlaubt untervermietet hat. Denn das, geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)

Fristlose Kündigung an Mieter wegen unerlaubter Untervermietung

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Rechtssicher handeln als Vermieter – mit Muster &

Praxiserläuterung

Die unerlaubte Untervermietung gehört zu den häufigsten Konflikten im Mietrecht. Viele Vermieter erfahren erst spät, dass ihre Wohnung an fremde Personen weitergegeben wurde – teilweise sogar gewerblich. In solchen Fällen stellt sich schnell die Frage: Reicht eine Abmahnung oder ist eine Kündigung zulässig?
Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, wann eine Kündigung wegen Untervermietung rechtlich Bestand hat, welche Fehler häufig gemacht werden und wie ein wirksames Kündigungsschreiben aufgebaut ist. Untervermietung ohne Zustimmung – warum das rechtlich problematisch ist
Ein Mietvertrag berechtigt den Mieter ausschließlich zur eigenen Nutzung der Wohnung. Jede Überlassung an Dritte greift in das Eigentumsrecht des Vermieters ein. Deshalb gilt: Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist Untervermietung grundsätzlich unzulässig. Das betrifft nicht nur die vollständige Weitergabe der Wohnung, sondern auch: die dauerhafte Aufnahme fremder Personen, die Vermietung einzelner Zimmer, die kurzfristige Weitergabe gegen Entgelt (z. B. Ferienvermietung). Selbst dann, wenn der Mieter „gute Gründe“ hat, ersetzt dies nicht die erforderliche Erlaubnis.

Ordentliche Kündigung

wird häufig nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen beendet das Mietverhältnis unter Einhaltung der Frist geringeres Risiko bei gerichtlicher Überprüfung

Fristlose Kündigung

wirkt sofort setzt einen gravierenden Pflichtverstoß voraus erfordert eine besonders sorgfältige Begründung In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine ordentliche Kündigung als rechtssichere Lösung.

Typische Fehler, die Vermieter vermeiden

sollten

Kündigung ohne vorherige Beweissicherung Fehlende oder unklare Abmahnung Unpräzise Begründung im Kündigungsschreiben Verwechslung von Mitbewohnern und Untermietern Eine sauber vorbereitete Kündigung ist deutlich durchsetzungsstärker.

Häufige Fragen aus der Vermieterpraxis

1. Darf ein Vermieter wegen unerlaubter Untervermietung

kündigen?

Ja. Untervermietet der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters, liegt ein Vertragsverstoß vor, der – je nach Schwere – eine ordentliche oder fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

2. Ist vor der Kündigung immer eine Abmahnung

erforderlich?

In den meisten Fällen ja. Eine Abmahnung gibt dem Mieter die Möglichkeit, die Untervermietung zu beenden. Nur bei besonders schweren oder fortgesetzten Verstößen kann direkt fristlos gekündigt werden.

3. Gilt auch die Vermietung über Airbnb als unerlaubte

Untervermietung?

Ja. Die kurzfristige oder gewerbliche Vermietung über Plattformen wie Airbnb ohne Erlaubnis des Vermieters stellt regelmäßig eine erhebliche Pflichtverletzung dar.

4. Reicht ein bloßer Verdacht auf Untervermietung für eine

Kündigung aus?

Nein. Der Vermieter muss die unerlaubte Untervermietung nachweisen, zum Beispiel durch Zeugenaussagen, Inserate oder andere belastbare Belege.

5. Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und

fristloser Kündigung?

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort, setzt aber einen besonders schweren Verstoß voraus.

Fazit für Vermieter

Die unerlaubte Untervermietung stellt keinen Bagatellverstoß dar. Wer

strukturiert vorgeht, den Sachverhalt dokumentiert und ein rechtlich

korrektes Kündigungsschreiben nutzt, verbessert die Durchsetzbarkeit

erheblich. Maßgeblich ist nicht Schnelligkeit, sondern Rechtssicherheit.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Februar 2026
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Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, wann eine Kündigung wegen Untervermietung rechtlich Bestand hat, welche Fehler häufig gemacht werden und wie ein wirksames Kündigungsschreiben aufgebaut ist. Untervermietung ohne Zustimmung – warum das rechtlich problematisch ist
Ein Mietvertrag berechtigt den Mieter ausschließlich zur eigenen Nutzung der Wohnung. Jede Überlassung an Dritte greift in das Eigentumsrecht des Vermieters ein. Deshalb gilt: Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist Untervermietung grundsätzlich unzulässig. Das betrifft nicht nur die vollständige Weitergabe der Wohnung, sondern auch: die dauerhafte Aufnahme fremder Personen, die Vermietung einzelner Zimmer, die kurzfristige Weitergabe gegen Entgelt (z. B. Ferienvermietung). Selbst dann, wenn der Mieter „gute Gründe“ hat, ersetzt dies nicht die erforderliche Erlaubnis.

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Typische Fehler, die Vermieter

vermeiden sollten

Kündigung ohne vorherige Beweissicherung Fehlende oder unklare Abmahnung Unpräzise Begründung im Kündigungsschreiben Verwechslung von Mitbewohnern und Untermietern Eine sauber vorbereitete Kündigung ist deutlich durchsetzungsstärker.

Häufige Fragen aus der

Vermieterpraxis

1. Darf ein Vermieter wegen unerlaubter

Untervermietung kündigen?

Ja. Untervermietet der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters, liegt ein Vertragsverstoß vor, der – je nach Schwere – eine ordentliche oder fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

2. Ist vor der Kündigung immer eine

Abmahnung erforderlich?

In den meisten Fällen ja. Eine Abmahnung gibt dem Mieter die Möglichkeit, die Untervermietung zu beenden. Nur bei besonders schweren oder fortgesetzten Verstößen kann direkt fristlos gekündigt werden.

3. Gilt auch die Vermietung über Airbnb als

unerlaubte Untervermietung?

Ja. Die kurzfristige oder gewerbliche Vermietung über Plattformen wie Airbnb ohne Erlaubnis des Vermieters stellt regelmäßig eine erhebliche Pflichtverletzung dar.

4. Reicht ein bloßer Verdacht auf

Untervermietung für eine Kündigung aus?

Nein. Der Vermieter muss die unerlaubte Untervermietung nachweisen, zum Beispiel durch Zeugenaussagen, Inserate oder andere belastbare Belege.

5. Was ist der Unterschied zwischen

ordentlicher und fristloser Kündigung?

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort, setzt aber einen besonders schweren Verstoß voraus.

Fazit für Vermieter

Die unerlaubte Untervermietung stellt keinen

Bagatellverstoß dar. Wer strukturiert vorgeht, den

Sachverhalt dokumentiert und ein rechtlich

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die Durchsetzbarkeit erheblich. Maßgeblich ist nicht

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Hinweis:

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