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BÜRGERGELD
aktualisiert: Juni 2026 –
Wohnfläche im Mietvertrag: Welche Rechte haben
Mieter bei Abweichungen?
Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche spielt eine wichtige Rolle. Sie
beeinflusst unter anderem die Miethöhe, Betriebskosten und die Frage, ob ein
Mietmangel vorliegt. Weicht die tatsächliche Größe der Wohnung erheblich von
der vereinbarten Fläche ab, können sich daraus Rechte für Mieter ergeben.
Das Wichtigste auf einen Blick
✅ Die Wohnfläche im Mietvertrag gilt grundsätzlich als vereinbarte
Beschaffenheit der Wohnung.
✅ Eine Abweichung von mehr als 10 % kann einen Mietmangel darstellen.
✅ Mieter können unter Umständen die Miete mindern und zu viel gezahlte
Beträge zurückfordern.
✅ Maßgeblich ist die tatsächliche Wohnfläche und nicht allein die Angabe im
Exposé oder in der Anzeige.
✅ Grundlage zahlreicher Entscheidungen ist die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs (BGH).
Was bedeutet die Wohnfläche im Mietvertrag?
Die Wohnfläche beschreibt die Größe der Räume, die dem Wohnen dienen. Sie
bildet häufig die Grundlage für:
•
die Berechnung der Miete
•
die Umlage von Betriebskosten
•
Mieterhöhungen
•
die Beurteilung möglicher Mietmängel
Wird im Mietvertrag beispielsweise eine Wohnfläche von 80 m² vereinbart, darf
der Mieter grundsätzlich erwarten, dass die Wohnung diese Größe auch
tatsächlich aufweist.
⚖️ Wann liegt eine zu geringe Wohnfläche vor?
Nicht jede Abweichung führt automatisch zu Ansprüchen.
Beispiel
Vereinbarte Fläche
Tatsächliche Fläche
Abweichung
100 m²
95 m²
5 %
100 m²
89 m²
11 %
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt:
Mehr als 10 % Abweichung
Eine Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche um mehr als zehn
Prozent kann einen Mietmangel darstellen.
Bis 10 % Abweichung
Kleinere Differenzen müssen Mieter grundsätzlich hinnehmen.
Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Die Berechnung erfolgt häufig nach der Wohnflächenverordnung
(WoFlV).
✅ Voll angerechnet werden:
•
Wohn- und Schlafzimmer
•
Küche
•
Badezimmer
•
Flur
☑ Teilweise angerechnet werden:
•
Balkone
•
Terrassen
•
❄ Wintergärten
Je nach Ausstattung erfolgt häufig eine Anrechnung von 25 % bis 50 %.
❌ Nicht zur Wohnfläche zählen:
•
Garagen
•
Kellerräume
•
Abstellräume außerhalb der Wohnung
•
Gartenflächen
Welche Rechte haben Mieter bei einer
Wohnflächenabweichung?
Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent unter der vereinbarten
Größe, kommen verschiedene Ansprüche in Betracht.
Mietminderung
Die Miete kann unter Umständen entsprechend der Flächenabweichung
gemindert werden.
Beispiel
Vereinbarte Wohnfläche:
90 m²
Tatsächliche Wohnfläche:
80 m²
Abweichung:
11,1 %
In diesem Fall kann grundsätzlich eine entsprechende Mietminderung möglich
sein.
Rückforderung überzahlter Miete
Wurde über längere Zeit eine zu hohe Miete gezahlt, können unter bestimmten
Voraussetzungen Rückzahlungsansprüche bestehen.
Hierbei spielen insbesondere folgende Punkte eine Rolle:
✔ Verjährungsfristen
✔ Zeitpunkt der Kenntnis
✔ Höhe der Überzahlung
Auswirkungen auf Betriebskosten
Sind Nebenkosten nach Quadratmetern verteilt, kann auch die
Betriebskostenabrechnung betroffen sein.
Eine geringere Wohnfläche kann dazu führen, dass:
•
Betriebskosten neu berechnet werden müssen
•
Nachforderungen reduziert werden
•
Guthaben entstehen
Gilt die Wohnfläche auch bei Mieterhöhungen?
Ja.
Wurde eine zu große Fläche zugrunde gelegt, kann dies Auswirkungen
auf spätere Mieterhöhungen haben.
Gerichte stellen hierbei regelmäßig auf die tatsächliche Wohnfläche ab.
Wie kann die Wohnfläche überprüft werden?
Mieter haben mehrere Möglichkeiten:
Eigene Vermessung
Eine erste Orientierung kann durch eigenes Ausmessen erfolgen.
Sachverständiger
Ein Gutachter kann die Wohnfläche fachgerecht berechnen.
⚖ Rechtliche Prüfung
Bei größeren Abweichungen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Häufige Fragen zur Wohnfläche im Mietvertrag
Ist die Wohnfläche im Exposé verbindlich?
Nicht zwingend. Maßgeblich sind die Vereinbarungen im Mietvertrag und
die Umstände des Einzelfalls.
Muss jede kleine Abweichung akzeptiert werden?
Ja. Nach der Rechtsprechung führen geringfügige Unterschiede
regelmäßig nicht zu Ansprüchen.
Zählt der Balkon vollständig zur Wohnfläche?
Nein. Balkone werden meist nur anteilig berücksichtigt.
Kann eine zu hohe Miete zurückgefordert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Dabei sind insbesondere
Verjährungsfristen zu beachten.
Wer muss die falsche Wohnfläche beweisen?
Grundsätzlich muss die Partei, die sich auf die Abweichung beruft, die
tatsächliche Wohnfläche nachweisen.
Rechtliche Grundlagen
•
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
•
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
•
Zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH)
Fazit
Die Wohnfläche ist ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags. Weicht die
tatsächliche Größe der Wohnung um mehr als zehn Prozent von der
vereinbarten Fläche ab, können sich daraus erhebliche Rechte für Mieter
ergeben. Neben einer möglichen Mietminderung kommen auch
Rückforderungsansprüche und Auswirkungen auf Betriebskosten oder
Mieterhöhungen in Betracht.
Praxisfall: Wohnung kleiner als im Mietvertrag
angegeben
Ein Mieter unterschreibt einen Mietvertrag für eine Wohnung mit einer
angegebenen Wohnfläche von 85 m². Einige Jahre später lässt er die
Räume nachmessen. Dabei stellt sich heraus, dass die Wohnung
tatsächlich nur 76 m² groß ist.
Die Abweichung beträgt rund 10,6 % und überschreitet damit die von
der Rechtsprechung entwickelte Zehn-Prozent-Grenze.
⚖️ Der Mieter kann deshalb grundsätzlich:
•
die Miete entsprechend mindern,
•
unter Umständen zu viel gezahlte Miete zurückfordern und
•
eine Anpassung künftiger Betriebskostenabrechnungen verlangen.
Entscheidend ist dabei stets die tatsächliche Wohnfläche und die
Umstände des Einzelfalls.
⚖️ Aktuelles Gerichtsurteil zur Wohnfläche (BGH,
Beschluss vom 17.10.2023 – Az. VIII ZR 61/23)
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass sich die Berechnung der
Wohnfläche grundsätzlich nach den Vorschriften richtet, die zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Mietvertrags galten. Für Mietverträge ab dem Jahr
2004 ist regelmäßig die Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich.
Kurz gesagt:
Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche stellt grundsätzlich eine
verbindliche Vereinbarung dar. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als
10 % zum Nachteil des Mieters ab, kann ein Mietmangel vorliegen, der
unter anderem eine Mietminderung rechtfertigen kann.
BGH, Beschluss vom 17.10.2023 – Az. VIII ZR 61/23.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juni 2026
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