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Wohnfläche im Mietvertrag:
Welche Rechte haben Mieter bei
Abweichungen?
Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche spielt
eine wichtige Rolle. Sie beeinflusst unter anderem
die Miethöhe, Betriebskosten und die Frage, ob ein
Mietmangel vorliegt. Weicht die tatsächliche Größe
der Wohnung erheblich von der vereinbarten Fläche
ab, können sich daraus Rechte für Mieter ergeben.
Das Wichtigste auf einen Blick
✅ Die Wohnfläche im Mietvertrag gilt grundsätzlich
als vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung.
✅ Eine Abweichung von mehr als 10 % kann einen
Mietmangel darstellen.
✅ Mieter können unter Umständen die Miete
mindern und zu viel gezahlte Beträge
zurückfordern.
✅ Maßgeblich ist die tatsächliche Wohnfläche und
nicht allein die Angabe im Exposé oder in der
Anzeige.
✅ Grundlage zahlreicher Entscheidungen ist die
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Was bedeutet die Wohnfläche im
Mietvertrag?
Die Wohnfläche beschreibt die Größe der Räume,
die dem Wohnen dienen. Sie bildet häufig die
Grundlage für:
•
die Berechnung der Miete
•
die Umlage von Betriebskosten
•
Mieterhöhungen
•
die Beurteilung möglicher Mietmängel
Wird im Mietvertrag beispielsweise eine
Wohnfläche von 80 m² vereinbart, darf der Mieter
grundsätzlich erwarten, dass die Wohnung diese
Größe auch tatsächlich aufweist.
Welche Rechte haben Mieter bei einer
Wohnflächenabweichung?
Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn
Prozent unter der vereinbarten Größe, kommen
verschiedene Ansprüche in Betracht.
Mietminderung
Die Miete kann unter Umständen entsprechend der
Flächenabweichung gemindert werden.
Beispiel
Vereinbarte Wohnfläche:
90 m²
Tatsächliche Wohnfläche:
80 m²
Abweichung:
11,1 %
In diesem Fall kann grundsätzlich eine
entsprechende Mietminderung möglich sein.
Rückforderung überzahlter Miete
Wurde über längere Zeit eine zu hohe Miete
gezahlt, können unter bestimmten
Voraussetzungen Rückzahlungsansprüche
bestehen.
Hierbei spielen insbesondere folgende Punkte eine
Rolle:
✔ Verjährungsfristen
✔ Zeitpunkt der Kenntnis
✔ Höhe der Überzahlung
⚖️ Wann liegt eine zu geringe
Wohnfläche vor?
Nicht jede Abweichung führt automatisch zu
Ansprüchen.
Beispiel
Vereinbarte Fläche
Tatsächliche Fläche
Abweichung
100 m²
95 m²
5
%
100 m²
89 m²
11
%
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
gilt:
Mehr als 10 % Abweichung
Eine Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche
um mehr als zehn Prozent kann einen Mietmangel
darstellen.
Bis 10 % Abweichung
Kleinere Differenzen müssen Mieter grundsätzlich
hinnehmen.
Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Die Berechnung erfolgt häufig nach der
Wohnflächenverordnung (WoFlV).
✅ Voll angerechnet werden:
•
Wohn- und Schlafzimmer
•
Küche
•
Badezimmer
•
Flur
☑ Teilweise angerechnet werden:
•
Balkone
•
Terrassen
•
❄ Wintergärten
Je nach Ausstattung erfolgt häufig eine
Anrechnung von 25 % bis 50 %.
❌ Nicht zur Wohnfläche zählen:
•
Garagen
•
Kellerräume
•
Abstellräume außerhalb der Wohnung
•
Gartenflächen
Auswirkungen auf Betriebskosten
Sind Nebenkosten nach Quadratmetern verteilt,
kann auch die Betriebskostenabrechnung betroffen
sein.
Eine geringere Wohnfläche kann dazu führen,
dass:
•
Betriebskosten neu berechnet werden müssen
•
Nachforderungen reduziert werden
•
Guthaben entstehen
Gilt die Wohnfläche auch bei
Mieterhöhungen?
Ja.
Wurde eine zu große Fläche zugrunde gelegt,
kann dies Auswirkungen auf spätere
Mieterhöhungen haben.
Gerichte stellen hierbei regelmäßig auf die
tatsächliche Wohnfläche ab.
Wie kann die Wohnfläche überprüft
werden?
Mieter haben mehrere Möglichkeiten:
Eigene Vermessung
Eine erste Orientierung kann durch eigenes
Ausmessen erfolgen.
Sachverständiger
Ein Gutachter kann die Wohnfläche fachgerecht
berechnen.
⚖ Rechtliche Prüfung
Bei größeren Abweichungen kann eine rechtliche
Beratung sinnvoll sein.
Häufige Fragen zur Wohnfläche im
Mietvertrag
Ist die Wohnfläche im Exposé
verbindlich?
Nicht zwingend. Maßgeblich sind die
Vereinbarungen im Mietvertrag und die Umstände
des Einzelfalls.
Muss jede kleine Abweichung akzeptiert
werden?
Ja. Nach der Rechtsprechung führen geringfügige
Unterschiede regelmäßig nicht zu Ansprüchen.
Zählt der Balkon vollständig zur
Wohnfläche?
Nein. Balkone werden meist nur anteilig
berücksichtigt.
Kann eine zu hohe Miete zurückgefordert
werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Dabei sind
insbesondere Verjährungsfristen zu beachten.
Wer muss die falsche Wohnfläche
beweisen?
Grundsätzlich muss die Partei, die sich auf die
Abweichung beruft, die tatsächliche Wohnfläche
nachweisen.
Praxisfall: Wohnung kleiner als im
Mietvertrag angegeben
Ein Mieter unterschreibt einen Mietvertrag für eine
Wohnung mit einer angegebenen Wohnfläche von
85 m². Einige Jahre später lässt er die Räume
nachmessen. Dabei stellt sich heraus, dass die
Wohnung tatsächlich nur 76 m² groß ist.
Die Abweichung beträgt rund 10,6 % und
überschreitet damit die von der Rechtsprechung
entwickelte Zehn-Prozent-Grenze.
⚖️ Der Mieter kann deshalb grundsätzlich:
•
die Miete entsprechend mindern,
•
unter Umständen zu viel gezahlte Miete
zurückfordern und
•
eine Anpassung künftiger
Betriebskostenabrechnungen verlangen.
Entscheidend ist dabei stets die tatsächliche
Wohnfläche und die Umstände des Einzelfalls.
⚖️ Aktuelles Gerichtsurteil zur
Wohnfläche (BGH, Beschluss vom
17.10.2023 – Az. VIII ZR 61/23)
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass sich die
Berechnung der Wohnfläche grundsätzlich nach den
Vorschriften richtet, die zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Mietvertrags galten. Für
Mietverträge ab dem Jahr 2004 ist regelmäßig die
Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich.
Kurz gesagt:
Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche stellt
grundsätzlich eine verbindliche Vereinbarung dar.
Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 %
zum Nachteil des Mieters ab, kann ein Mietmangel
vorliegen, der unter anderem eine Mietminderung
rechtfertigen kann.
BGH, Beschluss vom 17.10.2023 – Az. VIII ZR
61/23.
Rechtliche Grundlagen
•
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
•
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
•
Zahlreiche Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs (BGH)
Fazit
Die Wohnfläche ist ein wesentlicher Bestandteil
des Mietvertrags. Weicht die tatsächliche Größe
der Wohnung um mehr als zehn Prozent von der
vereinbarten Fläche ab, können sich daraus
erhebliche Rechte für Mieter ergeben. Neben einer
möglichen Mietminderung kommen auch
Rückforderungsansprüche und Auswirkungen auf
Betriebskosten oder Mieterhöhungen in Betracht.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juni 2026
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte
werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
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