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Warmmiete und Kaltmiete:
Unterschiede einfach erklärt –
inklusive Rechner, Beispiele
und Tipps
Wer eine Wohnung mieten möchte, stößt
zwangsläufig auf die Begriffe Kaltmiete,
Warmmiete, Nebenkosten oder Betriebskosten.
Viele Mieter fragen sich dabei:
•
Was ist der Unterschied zwischen Warmmiete
und Kaltmiete?
•
Welche Kosten sind bereits enthalten?
•
Muss Strom zusätzlich bezahlt werden?
•
Welche Nebenkosten darf der Vermieter
überhaupt umlegen?
In diesem Ratgeber finden Sie verständliche
Erklärungen, Beispiele aus der Praxis und
Antworten auf die wichtigsten Fragen.
⭐ Das Wichtigste in Kürze
•
✅ Die Kaltmiete ist die reine Miete für die
Wohnung.
•
✅ Die Warmmiete setzt sich aus Kaltmiete und
Nebenkosten zusammen.
•
✅ Strom und Internet sind meistens nicht
Bestandteil der Warmmiete.
•
✅ Für den Vergleich von Wohnungen ist die
Warmmiete entscheidend.
•
✅ Nicht alle Kosten dürfen auf Mieter umgelegt
werden.
Was ist die Kaltmiete?
Die Kaltmiete (Nettokaltmiete) ist der Betrag, den
Mieter ausschließlich für die Nutzung der Wohnung
bezahlen.
Zur Kaltmiete gehören:
✔ Nutzung der Wohnung
✔ Mitvermieteter Keller
✔ Dachboden oder Abstellraum
✔ Eventuell ein Stellplatz (wenn im Mietvertrag
vereinbart)
Nicht enthalten sind:
❌ Heizkosten
❌ Wasserkosten
❌ Müllgebühren
❌ Hausmeisterkosten
❌ Gebäudeversicherung
❌ Treppenhausreinigung
Was ist die Warmmiete?
Die Warmmiete ist die Summe aus Kaltmiete und
den monatlichen Nebenkosten.
Formel
Warmmiete = Kaltmiete + Betriebskosten +
Heizkosten
Die Warmmiete zeigt die tatsächliche monatliche
Belastung und ist deshalb für Wohnungssuchende
wesentlich aussagekräftiger als die Kaltmiete.
Rechenbeispiel
Eine Wohnung hat folgende Kosten:
Kaltmiete: 900 €
Betriebskosten: 140 €
Heizkosten: 110 €
Berechnung
900 € + 140 € + 110 € = 1.150 €
✅ Die monatliche Warmmiete beträgt 1.150 Euro.
⚖️ Unterschied zwischen Warmmiete
und Kaltmiete
Kaltmiete
Warmmiete
Reine Nutzung der Wohnung
Gesamte
monatliche Belastung
Ohne Nebenkosten
Inklusive
Nebenkosten
Ohne Heizkosten
Heizkosten
enthalten
Grundlage des Mietvertrags
Tatsächlich
zu zahlender Betrag
Welche Kosten gehören zu den
Nebenkosten?
Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören
beispielsweise:
•
Wasserversorgung
•
Abwasser
•
Heizkosten
•
♻️ Müllabfuhr
•
Gartenpflege
•
Gebäudereinigung
•
Hausmeister
•
Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen
•
Gebäudeversicherung
•
Gemeinschaftsantenne
❌ Welche Kosten darf der Vermieter
nicht umlegen?
Bestimmte Kosten müssen Vermieter selbst
tragen.
Dazu zählen:
❌ Verwaltungskosten
❌ Reparaturen
❌ Instandhaltungskosten
❌ Modernisierungskosten
❌ Finanzierungskosten
❌ Bankgebühren
❌ Maklerkosten
⚡ Ist Strom in der Warmmiete
enthalten?
In den meisten Mietverträgen ist der
Haushaltsstrom nicht Bestandteil der Warmmiete.
Zusätzlich zu zahlen sind häufig:
•
⚡ Strom
•
Internet
•
Telefon
•
Kabelanschluss
•
Hausratversicherung
•
Stellplatzmiete
Warum steigen die Nebenkosten?
Steigende Nebenkosten können verschiedene
Ursachen haben.
•
Höhere Energiepreise
•
Gestiegene Wassergebühren
•
♻️ Teurere Müllentsorgung
•
Höhere Lohnkosten
•
Mehr Kosten für Gartenpflege
•
Erhöhte Versicherungsprämien
Praxisbeispiel: Zwei Wohnungen im Vergleich
Wohnung A
Kaltmiete: 850 €
Warmmiete: 1.050 €
Wohnung B
Kaltmiete: 790 €
Warmmiete: 1.090 €
Obwohl Wohnung B auf den ersten Blick günstiger
erscheint, verursacht sie insgesamt höhere
monatliche Kosten.
Deshalb sollte immer die Warmmiete verglichen
werden.
Spartipps für Mieter
Weniger Heizkosten
Schon ein Grad niedrigere Raumtemperatur kann
den Energieverbrauch senken.
Wasser sparen
Moderne Duschköpfe reduzieren den Verbrauch.
Nebenkostenabrechnung prüfen
Abrechnungsfehler kommen häufiger vor als viele
Mieter vermuten.
Nicht nur auf die Kaltmiete achten
Die Warmmiete zeigt die tatsächliche Belastung.
❓ Häufige Fragen
Was bedeutet Nettokaltmiete?
Die Nettokaltmiete ist die reine Miete ohne
Betriebs- und Heizkosten.
Ist Warmmiete gleich Bruttomiete?
Nein. Beide Begriffe werden häufig verwechselt.
Die Warmmiete enthält zusätzlich die Heizkosten.
Kann die Warmmiete steigen?
Ja. Höhere Energiepreise oder steigende
Betriebskosten können zu höheren
Vorauszahlungen führen.
Muss der Vermieter eine
Nebenkostenabrechnung erstellen?
Wurden Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart,
muss grundsätzlich einmal jährlich abgerechnet
werden.
Kann ich die Nebenkostenabrechnung
überprüfen?
Ja. Mieter haben ein Recht auf Einsicht in die
zugrunde liegenden Belege.
Gehört Strom zur Warmmiete?
In den meisten Fällen nein.
Gesetzliche Grundlagen
⚖️ § 535 BGB – Rechte und Pflichten aus dem
Mietvertrag
⚖️ § 556 BGB – Vereinbarungen über
Betriebskosten
⚖️ Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Weitere Themen
Nebenkostenabrechnung
Mietvertrag
Betriebskosten
Fazit
Die Kaltmiete beschreibt lediglich die Kosten für
die Nutzung der Wohnung. Erst die Warmmiete
zeigt, welche monatlichen Ausgaben tatsächlich
anfallen. Wer Wohnungen vergleichen oder seine
Mietkosten realistisch einschätzen möchte, sollte
daher immer die gesamte Warmmiete betrachten
und nicht allein auf die Höhe der Kaltmiete achten.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juni 2026
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
Rechtsportal erstellt.
Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte
werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
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Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.
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