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✍️ Testament formulieren: So schreiben Sie es

richtig

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: September 2026 Ein Testament soll Ihren letzten Willen eindeutig festhalten. Schon kleine Formfehler können jedoch Probleme verursachen. Das gilt besonders beim handschriftlichen Testament. Sie müssen dabei keine komplizierten juristischen Formulierungen verwenden. Entscheidend sind klare Aussagen und die richtige Form. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Testament formulieren. Außerdem zeigen wir typische Fehler und geben praktische Beispiele. Ein handschriftliches Testament müssen Sie vollständig eigenhändig schreiben und unterschreiben. Grundlage ist § 2247 BGB. Ort und Datum sollten ebenfalls enthalten sein.

✍️ Wie formulieren Sie ein Testament richtig?

Ein Testament sollte möglichst eindeutig sein. Schreiben Sie deshalb klar, wer was erben soll. Eine einfache Formulierung kann beispielsweise so aussehen: „Ich, Max Mustermann, setze meine Tochter Anna Mustermann zu meiner alleinigen Erbin ein. Stuttgart, den 24. September 2026 Max Mustermann“ Bei einem handschriftlichen Testament müssen Sie den gesamten Text selbst schreiben. Ein ausgedruckter Text reicht dafür nicht aus. Auch eine bloße Unterschrift unter einem Ausdruck genügt nicht. § 2247 BGB verlangt eine eigenhändig geschriebene Erklärung.

Welche Unterschrift braucht das Testament?

Ihre Unterschrift muss unter dem Testament stehen. Sie sollte grundsätzlich Vor- und Familiennamen enthalten. Eine ungewöhnliche Unterschrift kann ausnahmsweise genügen. Sie muss trotzdem Ihre Identität erkennen lassen. Eine bloße Wellenlinie oder ein einfaches Zeichen reicht nicht. Das zeigt auch ein aktueller Beschluss des OLG München.

Ort und Datum beim Testament

Schreiben Sie immer Ort und vollständiges Datum dazu. Beispiel: Stuttgart, den 24. September 2026 Das Datum kann später entscheidend werden. Es hilft bei mehreren Testamenten. Es kann außerdem bei Zweifeln über die Gültigkeit wichtig sein. Fehlt das Datum, ist das Testament nicht automatisch unwirksam. Bei Zweifeln müssen sich Zeitpunkt und Gültigkeit jedoch anderweitig feststellen lassen.

Wen können Sie als Erben einsetzen?

Sie können eine oder mehrere Personen als Erben bestimmen. Beispiel: „Meine Tochter Anna Mustermann und mein Sohn Peter Mustermann sollen meine Erben zu gleichen Teilen sein.“ Damit erhalten beide grundsätzlich jeweils die Hälfte. Sie können auch eine Person zum Alleinerben bestimmen. „Ich setze meine Ehefrau Maria Mustermann zu meiner alleinigen Erbin ein.“ Wichtig ist die klare Wortwahl. „Mein Haus soll Anna bekommen“ regelt nicht automatisch den gesamten Nachlass. Hier muss zwischen einer Erbeinsetzung und einem Vermächtnis unterschieden werden.

Was bedeutet Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis können Sie einer Person einen bestimmten Gegenstand zuwenden. Beispiel: „Meine Enkelin Lisa soll meine goldene Uhr erhalten.“ Damit ist Lisa nicht automatisch Erbin. Sie soll lediglich den genannten Gegenstand bekommen. Bei größeren Vermögen sollten Sie solche Regelungen besonders sorgfältig formulieren.

Können Sie einzelne Gegenstände verteilen?

Ja. Sie können bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte berücksichtigen. Problematisch wird es bei unklaren Formulierungen. Beispiel: „Mein Sohn bekommt das Haus.“ Hier bleiben wichtige Fragen offen. Welches Haus ist gemeint? Soll der Sohn Alleinerbe werden? Oder soll er nur das Haus erhalten? Solche Fragen können später Streit auslösen.

⚠️ Diese Fehler sollten Sie vermeiden

1. Testament am Computer schreiben Ein Ausdruck genügt beim eigenhändigen Testament nicht. Der vollständige Text muss grundsätzlich handschriftlich geschrieben werden. § 2247 BGB schreibt diese Form ausdrücklich vor. 2. Nur unterschreiben Eine Unterschrift unter einem vorbereiteten Ausdruck reicht nicht. Das Testament muss grundsätzlich eigenhändig geschrieben sein. 3. Unklare Erbfolge Vermeiden Sie Aussagen wie: „Meine Kinder sollen alles bekommen.“ Besser ist eine eindeutige Bestimmung. „Meine Kinder Anna und Peter setze ich zu gleichen Teilen als Erben ein.“ 4. Nachträge ohne klare Zuordnung Schreiben Sie Änderungen nicht einfach auf lose Zettel. Solche Anlagen können später erhebliche Auslegungsfragen verursachen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu bereits wichtige Grenzen der Testamentsform entwickelt. 5. Unterschrift vergessen Dieser Fehler kann besonders schwerwiegend sein. Ohne erforderliche Unterschrift kann das Testament formunwirksam sein.

⚖️ Aktuelles Urteil: Eine bloße Zeichenfolge genügt nicht

Das OLG München entschied am 19. Mai 2026 zum Aktenzeichen 33 Wx 202/25 e. Das Gericht stellte klar: Eine wirksame Unterschrift muss zumindest Buchstaben erkennen lassen. Ein bloßes Zeichen reicht auch dann nicht, wenn dessen Urheber feststeht. Folge für Sie: Unterschreiben Sie ein Testament mit einem eindeutigen Namenszug. Verlassen Sie sich nicht auf ein Kürzel oder ein persönliches Zeichen.

Praxisbeispiel: Ein kurzer Satz kann viel verändern

Frau Müller möchte ihren Sohn als Alleinerben einsetzen. Sie schreibt handschriftlich: „Mein Sohn Thomas soll alles bekommen.“ Darunter setzt sie Ort, Datum und ihre Unterschrift. Die Form kann damit grundsätzlich erfüllt sein. Bei komplizierten Familienverhältnissen können trotzdem weitere Fragen entstehen. Besonders bei mehreren Kindern sollten Sie die Erbfolge eindeutig formulieren.

❤️ Ehepartner: Vorsicht beim Testament

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Bekannt ist vor allem das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich Ehegatten häufig gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des zweiten Ehegatten sollen die Kinder erben. Ein gemeinschaftliches Testament hat jedoch besondere rechtliche Folgen. Änderungen können später schwieriger werden. Für Ehepaare gelten außerdem besondere Formvorschriften. Nach § 2267 BGB reicht es grundsätzlich, wenn ein Ehegatte den Text eigenhändig schreibt. Der andere Ehegatte muss die gemeinschaftliche Erklärung anschließend eigenhändig mitunterzeichnen.

Handschriftliches oder notarielles Testament?

Ein Testament kann auch notariell errichtet werden. § 2231 BGB nennt beide ordentlichen Formen. Beim notariellen Testament erhalten Sie fachkundige Beratung. Außerdem kann das notarielle Testament später als Nachweis der Erbfolge Vorteile bieten. Das eigenhändige Testament ist dagegen einfacher und grundsätzlich ohne Notarkosten möglich. Bei komplizierten Vermögensverhältnissen kann notarielle Beratung sinnvoll sein.

Wo sollten Sie das Testament aufbewahren?

Ein Testament sollte nach dem Schreiben sicher aufbewahrt werden. Besonders wichtig ist, dass es nach Ihrem Tod gefunden wird. Ein eigenhändiges Testament kann auf Ihren Wunsch in besondere amtliche Verwahrung genommen werden. Das regelt § 2248 BGB.

✅ Testament richtig formulieren: Schritt für Schritt

1. Schreiben Sie den vollständigen Text selbst. Verwenden Sie ein Blatt Papier und schreiben Sie leserlich. 2. Benennen Sie die Erben eindeutig. Verwenden Sie vollständige Namen. 3. Verteilen Sie Erbteile klar. Beispielsweise „zu gleichen Teilen“. 4. Regeln Sie besondere Wünsche zusätzlich. Bezeichnen Sie Gegenstände oder Vermögenswerte möglichst genau. 5. Schreiben Sie Ort und Datum dazu. Verwenden Sie Tag, Monat und Jahr. 6. Unterschreiben Sie am Ende. Verwenden Sie einen eindeutigen Namenszug. 7. Bewahren Sie das Testament sicher auf. Eine amtliche Verwahrung kann zusätzliche Sicherheit schaffen.

Wann reicht ein einfaches Testament nicht?

Ein einfaches Testament kann bei überschaubaren Verhältnissen genügen. Komplizierter wird es beispielsweise bei: • mehreren Immobilien • mehreren Kindern • Patchwork-Familien • größeren Vermögen • Unternehmen • früheren Testamenten • Erbverträgen • besonderen Pflichtteilsfragen • Auslandsvermögen Hier können einzelne Formulierungen erhebliche Auswirkungen haben. Prüfen Sie deshalb genau, ob Ihr Testament wirklich zu Ihrer familiären Situation passt.

❓ Häufige Fragen zur Formulierung eines Testaments

Muss ein Testament handschriftlich geschrieben werden?

Beim eigenhändigen Testament muss der gesamte Text grundsätzlich handschriftlich geschrieben werden. Grundlage ist § 2247 BGB.

Muss ein handschriftliches Testament unterschrieben werden?

Ja. Die Unterschrift gehört zu den gesetzlichen Formanforderungen. Sie sollte einen individuellen Namenszug darstellen.

Muss ein Testament Ort und Datum enthalten?

Ort und Datum sollten angegeben werden. Fehlen sie, kann das Testament trotzdem wirksam sein. Bei Zweifeln müssen die Angaben anderweitig festgestellt werden können.

Rechtliche Grundlage

• § 2231 BGB: Ordentliche Testamente • § 2247 BGB: Eigenhändiges Testament • § 2248 BGB: Verwahrung des eigenhändigen Testaments • § 2267 BGB: Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament Die gesetzlichen Formvorschriften finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Ausschlagung Erbschaft Sie können die Ausschlagung beim Nachlassgericht erklären. Alternativ können Sie eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgeben.
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für: weitere wichtige Themen rund das Erbrecht
Erbengemeinschaft Jeder Miterbe hat bestimmte Rechte. Gleichzeitig bestehen Pflichten gegenüber den anderen Erben. Die Verwaltung des Nachlasses erfolgt grundsätzlich gemeinschaftlich. Das regelt § 2038 BGB.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

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Testament-Check

Prüfen Sie hier die wichtigsten Punkte Ihres handschriftlichen Testaments.

1. Haben Sie den gesamten Testamentstext selbst handschriftlich geschrieben?
2. Haben Sie die Erben eindeutig benannt?
3. Haben Sie die Erbteile klar geregelt?
4. Haben Sie das Testament am Ende unterschrieben?
5. Haben Sie Ort und Datum angegeben?
6. Gibt es frühere Testamente oder Erbverträge, die berücksichtigt werden müssen?
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Hinweis: Der Check prüft nur typische Punkte eines eigenhändigen Testaments. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.
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✍️ Testament formulieren: So

schreiben Sie es richtig

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: September 2026 Ein Testament soll Ihren letzten Willen eindeutig festhalten. Schon kleine Formfehler können jedoch Probleme verursachen. Das gilt besonders beim handschriftlichen Testament. Sie müssen dabei keine komplizierten juristischen Formulierungen verwenden. Entscheidend sind klare Aussagen und die richtige Form. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Testament formulieren. Außerdem zeigen wir typische Fehler und geben praktische Beispiele. Ein handschriftliches Testament müssen Sie vollständig eigenhändig schreiben und unterschreiben. Grundlage ist § 2247 BGB. Ort und Datum sollten ebenfalls enthalten sein.

✍️ Wie formulieren Sie ein Testament

richtig?

Ein Testament sollte möglichst eindeutig sein. Schreiben Sie deshalb klar, wer was erben soll. Eine einfache Formulierung kann beispielsweise so aussehen: „Ich, Max Mustermann, setze meine Tochter Anna Mustermann zu meiner alleinigen Erbin ein. Stuttgart, den 24. September 2026 Max Mustermann“ Bei einem handschriftlichen Testament müssen Sie den gesamten Text selbst schreiben. Ein ausgedruckter Text reicht dafür nicht aus. Auch eine bloße Unterschrift unter einem Ausdruck genügt nicht. § 2247 BGB verlangt eine eigenhändig geschriebene Erklärung.

Welche Unterschrift braucht das

Testament?

Ihre Unterschrift muss unter dem Testament stehen. Sie sollte grundsätzlich Vor- und Familiennamen enthalten. Eine ungewöhnliche Unterschrift kann ausnahmsweise genügen. Sie muss trotzdem Ihre Identität erkennen lassen. Eine bloße Wellenlinie oder ein einfaches Zeichen reicht nicht. Das zeigt auch ein aktueller Beschluss des OLG München.

Ort und Datum beim Testament

Schreiben Sie immer Ort und vollständiges Datum dazu. Beispiel: Stuttgart, den 24. September 2026 Das Datum kann später entscheidend werden. Es hilft bei mehreren Testamenten. Es kann außerdem bei Zweifeln über die Gültigkeit wichtig sein. Fehlt das Datum, ist das Testament nicht automatisch unwirksam. Bei Zweifeln müssen sich Zeitpunkt und Gültigkeit jedoch anderweitig feststellen lassen.

✅ Testament richtig formulieren:

Schritt für Schritt

1. Schreiben Sie den vollständigen Text selbst. Verwenden Sie ein Blatt Papier und schreiben Sie leserlich. 2. Benennen Sie die Erben eindeutig. Verwenden Sie vollständige Namen. 3. Verteilen Sie Erbteile klar. Beispielsweise „zu gleichen Teilen“. 4. Regeln Sie besondere Wünsche zusätzlich. Bezeichnen Sie Gegenstände oder Vermögenswerte möglichst genau. 5. Schreiben Sie Ort und Datum dazu. Verwenden Sie Tag, Monat und Jahr. 6. Unterschreiben Sie am Ende. Verwenden Sie einen eindeutigen Namenszug. 7. Bewahren Sie das Testament sicher auf. Eine amtliche Verwahrung kann zusätzliche Sicherheit schaffen.

Wann reicht ein einfaches Testament

nicht?

Ein einfaches Testament kann bei überschaubaren Verhältnissen genügen. Komplizierter wird es beispielsweise bei: • mehreren Immobilien • mehreren Kindern • Patchwork-Familien • größeren Vermögen • Unternehmen • früheren Testamenten • Erbverträgen • besonderen Pflichtteilsfragen • Auslandsvermögen Hier können einzelne Formulierungen erhebliche Auswirkungen haben. Prüfen Sie deshalb genau, ob Ihr Testament wirklich zu Ihrer familiären Situation passt.

❓ Häufige Fragen zur Formulierung

eines Testaments

Muss ein Testament handschriftlich

geschrieben werden?

Beim eigenhändigen Testament muss der gesamte Text grundsätzlich handschriftlich geschrieben werden. Grundlage ist § 2247 BGB.

Muss ein handschriftliches Testament

unterschrieben werden?

Ja. Die Unterschrift gehört zu den gesetzlichen Formanforderungen. Sie sollte einen individuellen Namenszug darstellen.

Muss ein Testament Ort und Datum

enthalten?

Ort und Datum sollten angegeben werden. Fehlen sie, kann das Testament trotzdem wirksam sein. Bei Zweifeln müssen die Angaben anderweitig festgestellt werden können.

Rechtliche Grundlage

• § 2231 BGB: Ordentliche Testamente • § 2247 BGB: Eigenhändiges Testament • § 2248 BGB: Verwahrung des eigenhändigen Testaments • § 2267 BGB: Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament Die gesetzlichen Formvorschriften finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch.
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Testament-Check

Prüfen Sie die wichtigsten Punkte Ihres handschriftlichen Testaments.

1. Haben Sie den gesamten Testamentstext selbst handschriftlich geschrieben?
2. Haben Sie die Erben eindeutig benannt?
3. Haben Sie die Erbteile klar geregelt?
4. Haben Sie das Testament am Ende unterschrieben?
5. Haben Sie Ort und Datum angegeben?
6. Gibt es frühere Testamente oder Erbverträge?
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⚠️ Diese Fehler sollten Sie

vermeiden

1. Testament am Computer schreiben Ein Ausdruck genügt beim eigenhändigen Testament nicht. Der vollständige Text muss grundsätzlich handschriftlich geschrieben werden. § 2247 BGB schreibt diese Form ausdrücklich vor. 2. Nur unterschreiben Eine Unterschrift unter einem vorbereiteten Ausdruck reicht nicht. Das Testament muss grundsätzlich eigenhändig geschrieben sein. 3. Unklare Erbfolge Vermeiden Sie Aussagen wie: „Meine Kinder sollen alles bekommen.“ Besser ist eine eindeutige Bestimmung. „Meine Kinder Anna und Peter setze ich zu gleichen Teilen als Erben ein.“ 4. Nachträge ohne klare Zuordnung Schreiben Sie Änderungen nicht einfach auf lose Zettel. Solche Anlagen können später erhebliche Auslegungsfragen verursachen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu bereits wichtige Grenzen der Testamentsform entwickelt. 5. Unterschrift vergessen Dieser Fehler kann besonders schwerwiegend sein. Ohne erforderliche Unterschrift kann das Testament formunwirksam sein.

⚖️ Was muss ein Testament

mindestens enthalten?

Punkt Was gilt? Wichtig Text Eigenhändig Pflicht Unterschrift Unter dem Text Pflicht Vor- und Nachname Empfohlen Sicherer Ort Ort der Erstellung Empfohlen Datum Tag, Monat, Jahr Sehr wichtig

Wen können Sie als Erben einsetzen?

Sie können eine oder mehrere Personen als Erben bestimmen. Beispiel: „Meine Tochter Anna Mustermann und mein Sohn Peter Mustermann sollen meine Erben zu gleichen Teilen sein.“ Damit erhalten beide grundsätzlich jeweils die Hälfte. Sie können auch eine Person zum Alleinerben bestimmen. „Ich setze meine Ehefrau Maria Mustermann zu meiner alleinigen Erbin ein.“ Wichtig ist die klare Wortwahl. „Mein Haus soll Anna bekommen“ regelt nicht automatisch den gesamten Nachlass. Hier muss zwischen einer Erbeinsetzung und einem Vermächtnis unterschieden werden.

Was bedeutet Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis können Sie einer Person einen bestimmten Gegenstand zuwenden. Beispiel: „Meine Enkelin Lisa soll meine goldene Uhr erhalten.“ Damit ist Lisa nicht automatisch Erbin. Sie soll lediglich den genannten Gegenstand bekommen. Bei größeren Vermögen sollten Sie solche Regelungen besonders sorgfältig formulieren.

Können Sie einzelne Gegenstände

verteilen?

Ja. Sie können bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte berücksichtigen. Problematisch wird es bei unklaren Formulierungen. Beispiel: „Mein Sohn bekommt das Haus.“ Hier bleiben wichtige Fragen offen. Welches Haus ist gemeint? Soll der Sohn Alleinerbe werden? Oder soll er nur das Haus erhalten? Solche Fragen können später Streit auslösen.

Wen können Sie als Erben einsetzen?

Sie können eine oder mehrere Personen als Erben bestimmen. Beispiel: „Meine Tochter Anna Mustermann und mein Sohn Peter Mustermann sollen meine Erben zu gleichen Teilen sein.“ Damit erhalten beide grundsätzlich jeweils die Hälfte. Sie können auch eine Person zum Alleinerben bestimmen. „Ich setze meine Ehefrau Maria Mustermann zu meiner alleinigen Erbin ein.“ Wichtig ist die klare Wortwahl. „Mein Haus soll Anna bekommen“ regelt nicht automatisch den gesamten Nachlass. Hier muss zwischen einer Erbeinsetzung und einem Vermächtnis unterschieden werden.

Was bedeutet Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis können Sie einer Person einen bestimmten Gegenstand zuwenden. Beispiel: „Meine Enkelin Lisa soll meine goldene Uhr erhalten.“ Damit ist Lisa nicht automatisch Erbin. Sie soll lediglich den genannten Gegenstand bekommen. Bei größeren Vermögen sollten Sie solche Regelungen besonders sorgfältig formulieren.

Können Sie einzelne Gegenstände

verteilen?

Ja. Sie können bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte berücksichtigen. Problematisch wird es bei unklaren Formulierungen. Beispiel: „Mein Sohn bekommt das Haus.“ Hier bleiben wichtige Fragen offen. Welches Haus ist gemeint? Soll der Sohn Alleinerbe werden? Oder soll er nur das Haus erhalten? Solche Fragen können später Streit auslösen.

⚖️ Aktuelles Urteil: Eine bloße

Zeichenfolge genügt nicht

Das OLG München entschied am 19. Mai 2026 zum Aktenzeichen 33 Wx 202/25 e. Das Gericht stellte klar: Eine wirksame Unterschrift muss zumindest Buchstaben erkennen lassen. Ein bloßes Zeichen reicht auch dann nicht, wenn dessen Urheber feststeht. Folge für Sie: Unterschreiben Sie ein Testament mit einem eindeutigen Namenszug. Verlassen Sie sich nicht auf ein Kürzel oder ein persönliches Zeichen.

Praxisbeispiel: Ein kurzer Satz kann

viel verändern

Frau Müller möchte ihren Sohn als Alleinerben einsetzen. Sie schreibt handschriftlich: „Mein Sohn Thomas soll alles bekommen.“ Darunter setzt sie Ort, Datum und ihre Unterschrift. Die Form kann damit grundsätzlich erfüllt sein. Bei komplizierten Familienverhältnissen können trotzdem weitere Fragen entstehen. Besonders bei mehreren Kindern sollten Sie die Erbfolge eindeutig formulieren.

❤️ Ehepartner: Vorsicht beim

Testament

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Bekannt ist vor allem das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich Ehegatten häufig gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des zweiten Ehegatten sollen die Kinder erben. Ein gemeinschaftliches Testament hat jedoch besondere rechtliche Folgen. Änderungen können später schwieriger werden. Für Ehepaare gelten außerdem besondere Formvorschriften. Nach § 2267 BGB reicht es grundsätzlich, wenn ein Ehegatte den Text eigenhändig schreibt. Der andere Ehegatte muss die gemeinschaftliche Erklärung anschließend eigenhändig mitunterzeichnen.

Handschriftliches oder notarielles

Testament?

Ein Testament kann auch notariell errichtet werden. § 2231 BGB nennt beide ordentlichen Formen. Beim notariellen Testament erhalten Sie fachkundige Beratung. Außerdem kann das notarielle Testament später als Nachweis der Erbfolge Vorteile bieten. Das eigenhändige Testament ist dagegen einfacher und grundsätzlich ohne Notarkosten möglich. Bei komplizierten Vermögensverhältnissen kann notarielle Beratung sinnvoll sein.

Wo sollten Sie das Testament

aufbewahren?

Ein Testament sollte nach dem Schreiben sicher aufbewahrt werden. Besonders wichtig ist, dass es nach Ihrem Tod gefunden wird. Ein eigenhändiges Testament kann auf Ihren Wunsch in besondere amtliche Verwahrung genommen werden. Das regelt § 2248 BGB.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

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