✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: September 2026Eine Erbschaft kann zum finanziellen Risiko werden. Das gilt besonders bei unbekannten Schulden des Verstorbenen. Sie müssen eine Erbschaft jedoch nicht automatisch behalten.Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Erbe ausschlagen. Dafür läuft eine kurze Frist. Auch die richtige Form entscheidet.Wer hier einen Fehler macht, kann die Ausschlagung verlieren.Normalerweise haben Sie sechs Wochen für die Ausschlagung. Sie müssen die Erklärung beim Nachlassgericht abgeben oder öffentlich beglaubigen lassen.
Wie lange können Sie eine Erbschaft ausschlagen?
Die normale Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Das steht in § 1944 Abs. 1 BGB. Die Frist beginnt nicht immer direkt mit dem Tod. Entscheidend ist Ihre Kenntnis vom Erbfall und Ihrem Berufungsgrund.Sie müssen also wissen, dass Sie Erbe geworden sind. Bei einem Testament gilt eine Besonderheit.Dann beginnt die Frist grundsätzlich nicht vor dessen Bekanntgabe.
Wann gelten sechs Monate?
Eine längere Frist gilt bei bestimmten Auslandsfällen.Sie beträgt dann sechs Monate. Das betrifft insbesondere einen letzten Wohnsitz des Erblassers im Ausland.Die längere Frist gilt auch bei einem Aufenthalt des Erben im Ausland.SituationFristGrundlageNormalfall6 Wochen§ 1944 BGBAusland6 Monate§ 1944 BGBFormGericht oder Beglaubigung§ 1945 BGB
Wo müssen Sie die Erbschaft ausschlagen?
Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht. Sie können dort eine Erklärung aufnehmen lassen. Alternativ können Sie eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgeben.Ein einfacher Brief reicht deshalb nicht aus. Auch eine normale E-Mail reicht nicht. Das kann besonders gefährlich werden, wenn die Frist bald endet.
Was muss die Erklärung enthalten?
Die Erklärung muss eindeutig sein.Sie müssen erklären, dass Sie die Erbschaft ausschlagen. Das Nachlassgericht muss Ihre Erklärung eindeutig zuordnen können. Bei einer öffentlichen Beglaubigung übernimmt diese Aufgabe der Notar.
⚠️ Was passiert, wenn die Frist abläuft?
Dann wird die Erbschaft grundsätzlich als angenommen behandelt. Das ergibt sich aus § 1943 BGB.Sie können danach nicht einfach noch ausschlagen. Eine nachträgliche Korrektur kommt nur unter besonderen Voraussetzungen infrage.Dann kann eine Anfechtung relevant werden. Das sollten Sie nicht ohne genaue Prüfung versuchen.
Praxisbeispiel: Schulden tauchen plötzlich auf
Ihr Vater stirbt im Januar. Sie erfahren kurz danach von seinem Tod. Sie gehen zunächst von einem kleinen Nachlass aus.Drei Wochen später finden Sie mehrere unbezahlte Rechnungen.Zusätzlich entdecken Sie einen alten Kredit.Sie wollen das Erbe nun ausschlagen. Dann müssen Sie die laufende Ausschlagungsfrist genau berechnen.Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Was kostet eine Erbausschlagung?
Die Kosten hängen vom Verfahren und vom Geschäftswert ab.Bei einer Ausschlagung beim Nachlassgericht fallen grundsätzlich Gebühren an.Auch beim Notar entstehen Kosten.Eine pauschale Summe für jeden Fall gibt es deshalb nicht. Bei der Kostenhöhe spielt insbesondere der Geschäftswert eine Rolle.
Was passiert nach der Ausschlagung?
Mit Ihrer Ausschlagung fallen Sie als Erbe weg. Dann kann die nächste Person in der Erbfolge berufen sein. Das kann beispielsweise Ihre Kinder betreffen.Hier entsteht ein häufiger Fehler.Viele Menschen glauben, mit ihrer Ausschlagung sei alles erledigt. Das stimmt nicht immer.
Können Kinder nach Ihrer Ausschlagung erben?
Ja.Wenn Sie ausschlagen, kann die Erbfolge weiterlaufen. Bei minderjährigen Kindern gelten besondere Regeln. Je nach Situation kann eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein.Deshalb sollten Eltern die Erbfolge nach der eigenen Ausschlagung genau prüfen.
⚠️ Besonders wichtig bei minderjährigen Kindern
Sie können nicht einfach über das Erbe Ihres Kindes entscheiden.Das Gesetz enthält hierfür besondere Schutzvorschriften.Je nach Familien- und Erbsituation gelten unterschiedliche Regeln. Prüfen Sie deshalb die Situation frühzeitig.Die Ausschlagungsfrist des Kindes darf ebenfalls nicht übersehen werden.
Muss der Nachlass vorher vollständig geprüft werden?
Nein.Sie müssen nicht zwingend sämtliche Vermögenswerte kennen.Gerade bei unbekannten Schulden kann eine Ausschlagung sinnvoll erscheinen.Eine vorschnelle Entscheidung kann aber ebenfalls Probleme verursachen.Sie sollten deshalb zumindest die wichtigsten Informationen sammeln.Prüfen Sie beispielsweise:•Bankkonten•Immobilien•Kredite•offene Rechnungen•Steuerforderungen•laufende Verträge•Bestattungskosten•mögliche Bürgschaften
Vorsicht: Nicht jedes Verhalten ist völlig harmlos
Eine Erbschaft kann unter bestimmten Umständen bereits angenommen worden sein. § 1943 BGB nennt neben dem Fristablauf auch die Annahme der Erbschaft.Deshalb sollten Sie mit Nachlassgegenständen vorsichtig umgehen.Vermeiden Sie insbesondere voreilige Verfügungen.Verkaufen Sie nicht einfach wertvolle Gegenstände des Nachlasses. Auch die Nutzung eines Nachlasskontos kann problematisch werden.Bei Unsicherheit sollten Sie zuerst die Rechtslage klären.
❌ Typische Fehler bei der Ausschlagung
Fehler 1: Einfach einen Brief schickenEin normaler Brief genügt grundsätzlich nicht. § 1945 BGB schreibt die gesetzliche Form vor.Fehler 2: Die sechs Wochen falsch berechnenViele zählen ab dem Todestag. Das ist nicht immer richtig. Der konkrete Fristbeginn hängt von Ihrer Kenntnis ab. Bei einem Testament gelten zusätzliche Regeln.Fehler 3: Bis zum letzten Tag wartenDas ist riskant. Ein Termin beim Nachlassgericht kann nicht immer sofort verfügbar sein. Auch ein Notartermin braucht Zeit. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Erklärung.Fehler 4: Nur wegen vermuteter Schulden ausschlagenEine bloße Vermutung kann sich später als falsch herausstellen. Vielleicht besitzt der Nachlass sogar erhebliche Vermögenswerte. Eine Ausschlagung lässt sich nicht beliebig rückgängig machen.Fehler 5: Die nächste Erbfolge vergessenNach Ihrer Ausschlagung können andere Personen erben. Das betrifft häufig die eigenen Kinder. Bei mehreren Erben kann die Situation schnell unübersichtlich werden.
⚖️ Aktuelles Urteil: OLG Düsseldorf zur Anfechtung
Das OLG Düsseldorf entschied am 1. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen 3 W 63/25.Das Gericht befasste sich mit der Anfechtung einer Erbausschlagung. Eine bloße Vermutung über eine Überschuldung genügt danach nicht automatisch für einen relevanten Irrtum.Für Sie bedeutet das: Prüfen Sie die Vermögenslage möglichst vor der Ausschlagung.Eine spekulative Entscheidung kann später schwer zu korrigieren sein.
Kann man eine Ausschlagung später zurücknehmen?
Eine einfache Rücknahme gibt es nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Anfechtung möglich sein. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.§ 1954 BGB sieht grundsätzlich eine sechs Wochen lange Anfechtungsfrist vor. Bei bestimmten Auslandsfällen beträgt sie sechs Monate.Die genaue Frist hängt vom Anfechtungsgrund ab.
Irrtum über die Nachlassschulden
Hier passieren besonders viele Fehler. Nicht jeder Irrtum reicht aus.Das OLG Düsseldorf unterscheidet zwischen einem relevanten Irrtum und einer bloßen Befürchtung. Wer ohne ausreichende Tatsachen nur mit Schulden rechnet, trägt ein Risiko. Eine spätere Enttäuschung reicht deshalb nicht automatisch.
✍️ Ausschlagung durch einen Bevollmächtigten
Auch eine Vertretung ist möglich. Dabei gelten besondere Formvorschriften. Das OLG Frankfurt am Main entschied am 16. Januar 2025.Das Aktenzeichen lautet 21 W 123/24. Ein Anwalt kann die Ausschlagung nicht einfach formlos per beA erklären. Die erforderliche öffentliche Beglaubigung bleibt notwendig.Das Urteil zeigt, wie streng die Formvorschriften sind.
⚖️ Was gilt bei einem Betreuer?
Bei betreuten Personen gelten zusätzliche Vorschriften. Auch hier kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein. Das OLG Karlsruhe hat dazu am 22. Juli 2024 entschieden.Das Aktenzeichen lautet 14 W 28/24 (Wx).Das Gericht stellte unter anderem klar, dass bei bestimmten betreuungsrechtlichen Fällen die Genehmigung rechtzeitig beantragt werden muss.
Erste Hilfe: So gehen Sie richtig vor
Schritt 1: Erbfolge klärenPrüfen Sie zunächst, warum Sie Erbe geworden sind. Gibt es ein Testament? Oder gilt die gesetzliche Erbfolge?Schritt 2: Frist notierenBerechnen Sie den möglichen Fristbeginn. Notieren Sie den spätesten Ausschlagungstermin. Verlassen Sie sich nicht auf eine grobe Schätzung.Schritt 3: Nachlass grob prüfenSuchen Sie nach Vermögen und Schulden. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Banken und anderen Stellen.Schritt 4: Ausschlagung vorbereitenKontaktieren Sie das zuständige Nachlassgericht. Alternativ können Sie einen Notar einschalten.Schritt 5: Weitere Erben beachtenPrüfen Sie, wer nach Ihrer Ausschlagung berufen sein könnte. Das gilt besonders bei Ihren Kindern.Schritt 6: Nachweis aufbewahrenBewahren Sie die Bestätigung der Ausschlagung sicher auf. Sie kann später sehr wichtig werden.
Ausschlagung oder Nachlassinsolvenz?
Eine Ausschlagung ist nicht die einzige Möglichkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Erbenhaftung auch beschränken.Dazu kommen beispielsweise Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz infrage.Das kann interessant sein, wenn der Nachlass Vermögen und Schulden enthält.Die richtige Lösung hängt vom konkreten Nachlass ab.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
ThemaFristVorschriftAusschlagung6 Wochen§ 1944 BGBAusland6 Monate§ 1944 BGBAnfechtung6 Wochen§ 1954 BGBFormGericht/Notar§ 1945 BGBDie konkrete Frist sollten Sie immer anhand Ihres Falls berechnen.
❓ FAQ zur Ausschlagung einer Erbschaft
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Normalerweise beträgt die Frist sechs Wochen. In bestimmten Auslandsfällen verlängert sie sich auf sechs Monate.
Wo kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Sie können die Ausschlagung beim Nachlassgericht erklären. Alternativ können Sie eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgeben.
Was passiert, wenn ich die Ausschlagungsfrist verpasse?
Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen. Eine spätere Korrektur kann nur unter besonderen Voraussetzungen möglich sein.
Ausschlagungs-Check
Prüfen Sie hier schnell, ob eine Ausschlagung noch möglich sein könnte.
1. Wann haben Sie vom Erbfall erfahren?
2. Wurde Ihnen ein Testament oder Erbvertrag bekannt gegeben?
3. Lebten Sie beim Beginn der Frist im Ausland?
4. Ist der genaue Beginn der Ausschlagungsfrist unklar?
Dieser Check liefert nur eine unverbindliche Orientierung.
Entscheidend sind die konkreten Umstände des Erbfalls.
Was passiert mit einer Immobilie?
Eine Immobilie kann Teil des Nachlasses sein.Dann sollten Sie vor einer Ausschlagung genau rechnen. Eine Immobilie bedeutet schließlich nicht automatisch einen wertvollen Nachlass.Es können Grundschulden oder andere Belastungen bestehen.Auch laufende Kosten können eine Rolle spielen. Eine vorschnelle Ausschlagung kann deshalb teuer werden.
ErbrechtBesonders wichtig sind die gesetzliche Erbfolge, ein vorhandenes Testament und die Ausschlagungsfrist.
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für:weitere wichtige Themen rund das Erbrecht
ErbengemeinschaftJeder Miterbe hat bestimmte Rechte. Gleichzeitig bestehen Pflichten gegenüber den anderen Erben. Die Verwaltung des Nachlasses erfolgt grundsätzlich gemeinschaftlich. Das regelt § 2038 BGB.
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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-
ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen
abgeglichen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.
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Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.
✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: September 2026Eine Erbschaft kann zum finanziellen Risiko werden. Das gilt besonders bei unbekannten Schulden des Verstorbenen. Sie müssen eine Erbschaft jedoch nicht automatisch behalten.Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Erbe ausschlagen. Dafür läuft eine kurze Frist. Auch die richtige Form entscheidet.Wer hier einen Fehler macht, kann die Ausschlagung verlieren.Normalerweise haben Sie sechs Wochen für die Ausschlagung. Sie müssen die Erklärung beim Nachlassgericht abgeben oder öffentlich beglaubigen lassen.
Wie lange können Sie eine Erbschaft
ausschlagen?
Die normale Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Das steht in § 1944 Abs. 1 BGB. Die Frist beginnt nicht immer direkt mit dem Tod. Entscheidend ist Ihre Kenntnis vom Erbfall und Ihrem Berufungsgrund.Sie müssen also wissen, dass Sie Erbe geworden sind. Bei einem Testament gilt eine Besonderheit.Dann beginnt die Frist grundsätzlich nicht vor dessen Bekanntgabe.
Wann gelten sechs Monate?
Eine längere Frist gilt bei bestimmten Auslandsfällen.Sie beträgt dann sechs Monate. Das betrifft insbesondere einen letzten Wohnsitz des Erblassers im Ausland.Die längere Frist gilt auch bei einem Aufenthalt des Erben im Ausland.SituationFristGrundlageNormalfall6 Wochen§ 1944 BGBAusland6 Monate§ 1944 BGBFormGericht oder Beglaubigung§ 1945 BGB
Wo müssen Sie die Erbschaft
ausschlagen?
Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht. Sie können dort eine Erklärung aufnehmen lassen. Alternativ können Sie eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgeben.Ein einfacher Brief reicht deshalb nicht aus. Auch eine normale E-Mail reicht nicht. Das kann besonders gefährlich werden, wenn die Frist bald endet.
Was muss die Erklärung enthalten?
Die Erklärung muss eindeutig sein.Sie müssen erklären, dass Sie die Erbschaft ausschlagen. Das Nachlassgericht muss Ihre Erklärung eindeutig zuordnen können. Bei einer öffentlichen Beglaubigung übernimmt diese Aufgabe der Notar.
⚠️ Was passiert, wenn die Frist
abläuft?
Dann wird die Erbschaft grundsätzlich als angenommen behandelt. Das ergibt sich aus § 1943 BGB.Sie können danach nicht einfach noch ausschlagen. Eine nachträgliche Korrektur kommt nur unter besonderen Voraussetzungen infrage.Dann kann eine Anfechtung relevant werden. Das sollten Sie nicht ohne genaue Prüfung versuchen.
Praxisbeispiel: Schulden tauchen
plötzlich auf
Ihr Vater stirbt im Januar. Sie erfahren kurz danach von seinem Tod. Sie gehen zunächst von einem kleinen Nachlass aus.Drei Wochen später finden Sie mehrere unbezahlte Rechnungen.Zusätzlich entdecken Sie einen alten Kredit.Sie wollen das Erbe nun ausschlagen. Dann müssen Sie die laufende Ausschlagungsfrist genau berechnen.Warten Sie nicht bis zum letzten Tag.
Was kostet eine Erbausschlagung?
Die Kosten hängen vom Verfahren und vom Geschäftswert ab.Bei einer Ausschlagung beim Nachlassgericht fallen grundsätzlich Gebühren an.Auch beim Notar entstehen Kosten.Eine pauschale Summe für jeden Fall gibt es deshalb nicht. Bei der Kostenhöhe spielt insbesondere der Geschäftswert eine Rolle.
Was passiert nach der
Ausschlagung?
Mit Ihrer Ausschlagung fallen Sie als Erbe weg. Dann kann die nächste Person in der Erbfolge berufen sein. Das kann beispielsweise Ihre Kinder betreffen.Hier entsteht ein häufiger Fehler.Viele Menschen glauben, mit ihrer Ausschlagung sei alles erledigt. Das stimmt nicht immer.
Können Kinder nach Ihrer
Ausschlagung erben?
Ja.Wenn Sie ausschlagen, kann die Erbfolge weiterlaufen. Bei minderjährigen Kindern gelten besondere Regeln. Je nach Situation kann eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein.Deshalb sollten Eltern die Erbfolge nach der eigenen Ausschlagung genau prüfen.
⚠️ Besonders wichtig bei minderjährigen
Kindern
Sie können nicht einfach über das Erbe Ihres Kindes entscheiden.Das Gesetz enthält hierfür besondere Schutzvorschriften.Je nach Familien- und Erbsituation gelten unterschiedliche Regeln. Prüfen Sie deshalb die Situation frühzeitig.Die Ausschlagungsfrist des Kindes darf ebenfalls nicht übersehen werden.
⚖️ Aktuelles Urteil: OLG Düsseldorf
zur Anfechtung
Das OLG Düsseldorf entschied am 1. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen 3 W 63/25.Das Gericht befasste sich mit der Anfechtung einer Erbausschlagung. Eine bloße Vermutung über eine Überschuldung genügt danach nicht automatisch für einen relevanten Irrtum.Für Sie bedeutet das: Prüfen Sie die Vermögenslage möglichst vor der Ausschlagung.Eine spekulative Entscheidung kann später schwer zu korrigieren sein.
Kann man eine Ausschlagung später
zurücknehmen?
Eine einfache Rücknahme gibt es nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Anfechtung möglich sein. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.§ 1954 BGB sieht grundsätzlich eine sechs Wochen lange Anfechtungsfrist vor. Bei bestimmten Auslandsfällen beträgt sie sechs Monate.Die genaue Frist hängt vom Anfechtungsgrund ab.
Irrtum über die Nachlassschulden
Hier passieren besonders viele Fehler. Nicht jeder Irrtum reicht aus.Das OLG Düsseldorf unterscheidet zwischen einem relevanten Irrtum und einer bloßen Befürchtung. Wer ohne ausreichende Tatsachen nur mit Schulden rechnet, trägt ein Risiko. Eine spätere Enttäuschung reicht deshalb nicht automatisch.
✍️ Ausschlagung durch einen
Bevollmächtigten
Auch eine Vertretung ist möglich. Dabei gelten besondere Formvorschriften. Das OLG Frankfurt am Main entschied am 16. Januar 2025.Das Aktenzeichen lautet 21 W 123/24. Ein Anwalt kann die Ausschlagung nicht einfach formlos per beA erklären. Die erforderliche öffentliche Beglaubigung bleibt notwendig.Das Urteil zeigt, wie streng die Formvorschriften sind.
⚖️ Was gilt bei einem Betreuer?
Bei betreuten Personen gelten zusätzliche Vorschriften. Auch hier kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein. Das OLG Karlsruhe hat dazu am 22. Juli 2024 entschieden.Das Aktenzeichen lautet 14 W 28/24 (Wx).Das Gericht stellte unter anderem klar, dass bei bestimmten betreuungsrechtlichen Fällen die Genehmigung rechtzeitig beantragt werden muss.
Die wichtigsten Fristen auf einen
Blick
ThemaFristVorschriftAusschlagung6 Wochen§ 1944 BGBAusland6 Monate§ 1944 BGBAnfechtung6 Wochen§ 1954 BGBFormGericht/Notar§ 1945 BGBDie konkrete Frist sollten Sie immer anhand Ihres Falls berechnen.
❓ FAQ zur Ausschlagung einer
Erbschaft
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft
auszuschlagen?
Normalerweise beträgt die Frist sechs Wochen. In bestimmten Auslandsfällen verlängert sie sich auf sechs Monate.
Wo kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Sie können die Ausschlagung beim Nachlassgericht erklären. Alternativ können Sie eine öffentlich beglaubigte Erklärung abgeben.
Was passiert, wenn ich die
Ausschlagungsfrist verpasse?
Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen. Eine spätere Korrektur kann nur unter besonderen Voraussetzungen möglich sein.
Was passiert mit einer Immobilie?
Eine Immobilie kann Teil des Nachlasses sein.Dann sollten Sie vor einer Ausschlagung genau rechnen. Eine Immobilie bedeutet schließlich nicht automatisch einen wertvollen Nachlass.Es können Grundschulden oder andere Belastungen bestehen.Auch laufende Kosten können eine Rolle spielen. Eine vorschnelle Ausschlagung kann deshalb teuer werden.
Dieser Check liefert nur eine unverbindliche Orientierung.
Entscheidend sind die konkreten Umstände des Erbfalls.
Muss der Nachlass vorher vollständig
geprüft werden?
Nein.Sie müssen nicht zwingend sämtliche Vermögenswerte kennen.Gerade bei unbekannten Schulden kann eine Ausschlagung sinnvoll erscheinen.Eine vorschnelle Entscheidung kann aber ebenfalls Probleme verursachen.Sie sollten deshalb zumindest die wichtigsten Informationen sammeln.Prüfen Sie beispielsweise:•Bankkonten•Immobilien•Kredite•offene Rechnungen•Steuerforderungen•laufende Verträge•Bestattungskosten•mögliche Bürgschaften
Vorsicht: Nicht jedes Verhalten ist
völlig harmlos
Eine Erbschaft kann unter bestimmten Umständen bereits angenommen worden sein. § 1943 BGB nennt neben dem Fristablauf auch die Annahme der Erbschaft.Deshalb sollten Sie mit Nachlassgegenständen vorsichtig umgehen.Vermeiden Sie insbesondere voreilige Verfügungen.Verkaufen Sie nicht einfach wertvolle Gegenstände des Nachlasses. Auch die Nutzung eines Nachlasskontos kann problematisch werden.Bei Unsicherheit sollten Sie zuerst die Rechtslage klären.
❌ Typische Fehler bei der
Ausschlagung
Fehler 1: Einfach einen Brief schickenEin normaler Brief genügt grundsätzlich nicht. § 1945 BGB schreibt die gesetzliche Form vor.Fehler 2: Die sechs Wochen falsch berechnenViele zählen ab dem Todestag. Das ist nicht immer richtig. Der konkrete Fristbeginn hängt von Ihrer Kenntnis ab. Bei einem Testament gelten zusätzliche Regeln.Fehler 3: Bis zum letzten Tag wartenDas ist riskant. Ein Termin beim Nachlassgericht kann nicht immer sofort verfügbar sein. Auch ein Notartermin braucht Zeit. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Erklärung.Fehler 4: Nur wegen vermuteter Schulden ausschlagenEine bloße Vermutung kann sich später als falsch herausstellen. Vielleicht besitzt der Nachlass sogar erhebliche Vermögenswerte. Eine Ausschlagung lässt sich nicht beliebig rückgängig machen.Fehler 5: Die nächste Erbfolge vergessenNach Ihrer Ausschlagung können andere Personen erben. Das betrifft häufig die eigenen Kinder. Bei mehreren Erben kann die Situation schnell unübersichtlich werden.
Erste Hilfe: So gehen Sie richtig vor
Schritt 1: Erbfolge klärenPrüfen Sie zunächst, warum Sie Erbe geworden sind. Gibt es ein Testament? Oder gilt die gesetzliche Erbfolge?Schritt 2: Frist notierenBerechnen Sie den möglichen Fristbeginn. Notieren Sie den spätesten Ausschlagungstermin. Verlassen Sie sich nicht auf eine grobe Schätzung.Schritt 3: Nachlass grob prüfenSuchen Sie nach Vermögen und Schulden. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Banken und anderen Stellen.Schritt 4: Ausschlagung vorbereitenKontaktieren Sie das zuständige Nachlassgericht. Alternativ können Sie einen Notar einschalten.Schritt 5: Weitere Erben beachtenPrüfen Sie, wer nach Ihrer Ausschlagung berufen sein könnte. Das gilt besonders bei Ihren Kindern.Schritt 6: Nachweis aufbewahrenBewahren Sie die Bestätigung der Ausschlagung sicher auf. Sie kann später sehr wichtig werden.
Ausschlagung oder
Nachlassinsolvenz?
Eine Ausschlagung ist nicht die einzige Möglichkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Erbenhaftung auch beschränken.Dazu kommen beispielsweise Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz infrage.Das kann interessant sein, wenn der Nachlass Vermögen und Schulden enthält.Die richtige Lösung hängt vom konkreten Nachlass ab.
ErbrechtBesonders wichtig sind die gesetzliche Erbfolge, ein vorhandenes Testament und die Ausschlagungsfrist.
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für:weitere wichtige Themen rund das Erbrecht
ErbengemeinschaftJeder Miterbe hat bestimmte Rechte. Gleichzeitig bestehen Pflichten gegenüber den anderen Erben. Die Verwaltung des Nachlasses erfolgt grundsätzlich gemeinschaftlich. Das regelt § 2038 BGB.
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