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Widerspruch gegen die
Kündigung des Mietvertrags –
Muster, Fristen und
Voraussetzungen
Erhalten Mieter eine Kündigung ihres Mietvertrags,
bedeutet das nicht zwangsläufig, dass sie die
Wohnung verlassen müssen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht unter
bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor,
einer ordentlichen Kündigung des Vermieters zu
widersprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn
der Auszug für den Mieter oder seine Familie eine
unzumutbare Härte darstellen würde.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann ein
Widerspruch möglich ist, welche Fristen
einzuhalten sind und wie ein entsprechendes
Schreiben aufgebaut sein sollte.
⚖️ Wann ist ein Widerspruch gegen
die Kündigung möglich?
Ein Widerspruch kommt grundsätzlich nur bei einer
ordentlichen Kündigung durch den Vermieter in
Betracht. Die rechtliche Grundlage bilden die §§
574 bis 574c BGB.
Der Mieter kann verlangen, dass das Mietverhältnis
fortgesetzt wird, wenn die Beendigung für ihn, seine
Familie oder einen anderen Angehörigen seines
Haushalts eine unzumutbare Härte bedeuten
würde. Dabei werden sowohl die Interessen des
Vermieters als auch die persönlichen Umstände
des Mieters berücksichtigt.
Mögliche Härtegründe
Ein Widerspruch kann beispielsweise Erfolg haben,
wenn:
•
der Mieter aufgrund seines hohen Alters
besonders schutzbedürftig ist,
•
eine schwere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit
vorliegt,
•
♿ eine Behinderung den Umzug erheblich
erschwert,
•
schulpflichtige Kinder durch einen
Wohnungswechsel stark belastet würden,
•
eine Schwangerschaft besteht,
•
trotz intensiver Suche kein angemessener
Ersatzwohnraum verfügbar ist.
Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, entscheidet
sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.
⏰ Welche Frist gilt?
Der Widerspruch muss dem Vermieter
grundsätzlich spätestens zwei Monate vor
Beendigung des Mietverhältnisses zugehen (§ 574b
BGB).
Enthält die Kündigung jedoch keinen Hinweis auf
das Widerspruchsrecht und die einzuhaltende Frist,
kann der Mieter den Widerspruch unter Umständen
auch noch später erklären. Deshalb sollte jede
Kündigung sorgfältig geprüft werden.
Praxisbeispiel
Eine 78-jährige Mieterin lebt seit über 25 Jahren in
ihrer Wohnung. Der Vermieter kündigt wegen
Eigenbedarfs.
Die Mieterin leidet an einer schweren
Herzerkrankung und ist auf die Unterstützung ihrer
Nachbarn sowie die nahegelegene ärztliche
Versorgung angewiesen. Trotz mehrmonatiger
Wohnungssuche findet sie keine vergleichbare
Wohnung.
Sie legt fristgerecht Widerspruch gegen die
Kündigung ein und fügt ärztliche Atteste sowie
Nachweise über ihre erfolglose Wohnungssuche
bei.
Das Gericht berücksichtigt diese Umstände im
Rahmen der Härtefallprüfung und wägt sie gegen
das berechtigte Interesse des Vermieters ab.
⚖️ Gerichtsurteil
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.05.2019 – Az. VIII
ZR 180/18
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Gerichte
bei einem Widerspruch wegen sozialer Härte alle
Umstände des Einzelfalls sorgfältig prüfen müssen.
Insbesondere bei hohem Alter oder schwerer
Erkrankung reicht eine pauschale Bewertung nicht
aus. Vielmehr ist eine umfassende
Interessenabwägung zwischen den Belangen des
Vermieters und den persönlichen Umständen des
Mieters erforderlich.
Praxisbedeutung: Wer sich auf einen Härtefall
beruft, sollte seine gesundheitliche oder persönliche
Situation möglichst durch ärztliche Atteste oder
andere geeignete Nachweise belegen.
Checkliste
Vor dem Versand des Widerspruchs sollten Sie
folgende Punkte prüfen:
✅ Kündigung sorgfältig lesen
✅ Frist berechnen
✅ Härtegründe nachvollziehbar schildern
✅ Ärztliche Atteste oder Nachweise beifügen
✅ Kopie des Schreibens aufbewahren
✅ Versand nachweisbar dokumentieren
❓ Häufig gestellte Fragen
Kann ich jeder Kündigung widersprechen?
Nein. Ein Widerspruch nach §§ 574 ff. BGB kommt
grundsätzlich nur bei einer ordentlichen Kündigung
durch den Vermieter in Betracht und setzt einen
gesetzlichen Härtefall voraus.
Muss der Vermieter den Widerspruch
akzeptieren?
Nicht automatisch. Kommt keine Einigung
zustande, entscheidet im Streitfall das zuständige
Gericht nach einer Interessenabwägung.
Reicht eine Krankheit als Härtefall aus?
Nicht jede Erkrankung genügt. Entscheidend sind
Art und Schwere der gesundheitlichen
Einschränkungen sowie die Auswirkungen eines
Umzugs auf den Mieter.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Der Vermieter kann die Kündigung zurücknehmen,
einer Fortsetzung des Mietverhältnisses zustimmen
oder an der Kündigung festhalten. Kommt es zu
keiner Einigung, kann ein Gericht über die
Wirksamkeit der Kündigung entscheiden.
Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Bei einer Eigenbedarfskündigung oder wenn
gesundheitliche Gründe geltend gemacht werden,
kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. So
lassen sich Fristen wahren und die
Erfolgsaussichten besser einschätzen.
Fazit
Ein Widerspruch gegen die Kündigung eines
Mietvertrags ist unter bestimmten Voraussetzungen
möglich. Insbesondere bei einer erheblichen
persönlichen oder gesundheitlichen Belastung kann
das Gesetz Mieter schützen.
Entscheidend sind die Einhaltung der gesetzlichen
Fristen, eine sorgfältige Begründung und
aussagekräftige Nachweise. Wer frühzeitig handelt
und seine Situation nachvollziehbar darlegt,
verbessert seine Chancen, dass der Widerspruch
erfolgreich geprüft wird.
Laden Sie sich unser Muster für den Widerspruch
gegen eine Kündigung des Mietvertrags herunter.
Die Vorlage kann individuell an Ihre persönliche
Situation angepasst werden und dient als
Orientierung für ein rechtssicher formuliertes
Schreiben.
Verfügbare Formate:
•
Widerspruch Muster als PDF
•
Widerspruch Muster als Word-Datei (.docx)
Hinweis: Bitte prüfen Sie vor der Verwendung, ob
die Vorlage zu Ihrem Einzelfall passt. Bei
komplexen Sachverhalten oder rechtlichen
Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch
einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein.
Autor: Fach-Redaktion AMK-Rechtsportal
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
Rechtsportal erstellt.
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aktualisiert: Juli 2026
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