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# Bitte an Arbeitgeber auf Zustimmung zu einer

Nebenbeschäftigung – Muster, Vorlage und rechtliche

Hinweise

Aktualisiert von der FachRedaktion/ Arbeitsrecht- AMK-Rechtsportal am 03.08.2026 Wer neben seinem Hauptberuf einer weiteren Tätigkeit nachgehen möchte, muss den Arbeitgeber häufig vorab informieren oder um Zustimmung bitten. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder besonderen gesetzlichen Vorschriften. Mit einem gut formulierten Antrag vermeiden Sie Rückfragen und zeigen, dass Sie die Interessen Ihres Arbeitgebers berücksichtigen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Zustimmung notwendig ist, welche Rechte Arbeitnehmer haben und erhalten ein Muster zum Anpassen. ✅ Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt. ✅ Eine Zustimmung ist häufig nur erforderlich, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag dies vorsehen. ✅ Arbeitgeber dürfen den Antrag nur aus berechtigten Gründen ablehnen. ✅ Konkurrenz zum Arbeitgeber oder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können einer Genehmigung entgegenstehen. ✅ Ein schriftlicher Antrag schafft Klarheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.

Wann muss eine Nebenbeschäftigung genehmigt werden?

Ein generelles gesetzliches Verbot von Nebenjobs gibt es in Deutschland nicht. Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich neben ihrer Hauptbeschäftigung einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Ob eine Zustimmung erforderlich ist, hängt vor allem von folgenden Punkten ab: Arbeitsvertrag Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Beamtenrecht oder besondere gesetzliche Vorschriften Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach eine Nebentätigkeit angezeigt oder genehmigt werden muss. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, sofern sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Wann darf der Arbeitgeber die Zustimmung verweigern?

Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nicht willkürlich untersagen. Eine Ablehnung kommt insbesondere in Betracht, wenn berechtigte betriebliche Interessen beeinträchtigt werden. Typische Gründe sind: Konkurrenz zum Arbeitgeber Eine Tätigkeit bei einem Wettbewerber kann gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht verstoßen. Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht dauerhaft überschreiten.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beeinträchtigung der Arbeitsleistung

Führt der Nebenjob dazu, dass der Arbeitnehmer dauerhaft übermüdet ist oder seine Arbeitsleistung leidet, kann eine Zustimmung verweigert oder widerrufen werden.

Verletzung betrieblicher Interessen

Unzulässig können Nebentätigkeiten sein, wenn Betriebsgeheimnisse gefährdet werden, Kundendaten genutzt werden, Interessenkonflikte entstehen oder der Ruf des Unternehmens erheblich beeinträchtigt wird.

Welche gesetzlichen Vorschriften sind wichtig?

Bei der Genehmigung einer Nebenbeschäftigung spielen insbesondere folgende Vorschriften eine Rolle: § 611a BGB – Arbeitsvertrag Regelt die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. § 241 Abs. 2 BGB – Rücksichtnahmepflicht Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen gegenseitig auf ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen. § 242 BGB – Treu und Glauben Verpflichtet beide Vertragsparteien zu einem fairen und loyalen Verhalten. § 3 Arbeitszeitgesetz Regelt die zulässige Höchstarbeitszeit.

Gibt es Fristen?

Eine gesetzliche Frist für den Antrag auf Zustimmung existiert nicht. Empfehlenswert ist jedoch, den Arbeitgeber mindestens zwei bis vier Wochen vor Aufnahme der Nebentätigkeit schriftlich zu informieren. So bleibt ausreichend Zeit für eine Prüfung und eventuelle Rückfragen.

Rechtsprechung

Die Gerichte stellen seit vielen Jahren klar, dass Arbeitnehmer grundsätzlich berechtigt sind, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Ein vollständiges Verbot sämtlicher Nebenbeschäftigungen ist regelmäßig unwirksam. Bundesarbeitsgericht/ BAG, Urteil vom 24.06.1999 – 6 AZR 605/97 Ein Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nur untersagen, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen. Pauschale Verbote benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen.

Praktische Tipps

Prüfen Sie vor dem Versand: ✔ enthält Ihr Arbeitsvertrag eine Genehmigungspflicht? ✔ überschreiten beide Tätigkeiten zusammen die zulässige Arbeitszeit? ✔ besteht ein Wettbewerbsverhältnis? ✔ beeinträchtigt der Nebenjob Ihre Haupttätigkeit? Ein schriftlicher Antrag erleichtert beiden Seiten die Dokumentation.

Häufige Fragen

Muss jede Nebenbeschäftigung genehmigt werden?

Nein. Maßgeblich sind die Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder besondere gesetzliche Vorschriften.

Darf mein Arbeitgeber ohne Begründung ablehnen?

Nein. Eine Ablehnung muss auf berechtigten betrieblichen Interessen beruhen.

Muss ich meinen Verdienst angeben?

Nicht zwingend. Häufig genügen Angaben zur Art der Tätigkeit sowie zum zeitlichen Umfang.

Darf ich am Wochenende zusätzlich arbeiten?

Ja, sofern die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung arbeite?

Besteht eine wirksame Genehmigungspflicht, können arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung oder – in schwerwiegenden Fällen – eine Kündigung drohen.

Autor: FachRedaktion AMK-Rechtsportal

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

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Nebenbeschäftigung – Muster,

Vorlage und rechtliche

Hinweise

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Wann muss eine Nebenbeschäftigung

genehmigt werden?

Ein generelles gesetzliches Verbot von Nebenjobs gibt es in Deutschland nicht. Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich neben ihrer Hauptbeschäftigung einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Ob eine Zustimmung erforderlich ist, hängt vor allem von folgenden Punkten ab: Arbeitsvertrag Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Beamtenrecht oder besondere gesetzliche Vorschriften Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach eine Nebentätigkeit angezeigt oder genehmigt werden muss. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, sofern sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Wann darf der Arbeitgeber die

Zustimmung verweigern?

Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nicht willkürlich untersagen. Eine Ablehnung kommt insbesondere in Betracht, wenn berechtigte betriebliche Interessen beeinträchtigt werden. Typische Gründe sind: Konkurrenz zum Arbeitgeber Eine Tätigkeit bei einem Wettbewerber kann gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht verstoßen. Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht dauerhaft überschreiten.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beeinträchtigung der Arbeitsleistung

Führt der Nebenjob dazu, dass der Arbeitnehmer dauerhaft übermüdet ist oder seine Arbeitsleistung leidet, kann eine Zustimmung verweigert oder widerrufen werden.

Verletzung betrieblicher Interessen

Unzulässig können Nebentätigkeiten sein, wenn Betriebsgeheimnisse gefährdet werden, Kundendaten genutzt werden, Interessenkonflikte entstehen oder der Ruf des Unternehmens erheblich beeinträchtigt wird.

Welche gesetzlichen Vorschriften sind

wichtig?

Bei der Genehmigung einer Nebenbeschäftigung spielen insbesondere folgende Vorschriften eine Rolle: § 611a BGB – Arbeitsvertrag Regelt die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. § 241 Abs. 2 BGB – Rücksichtnahmepflicht Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen gegenseitig auf ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen. § 242 BGB – Treu und Glauben Verpflichtet beide Vertragsparteien zu einem fairen und loyalen Verhalten. § 3 Arbeitszeitgesetz Regelt die zulässige Höchstarbeitszeit.

Gibt es Fristen?

Eine gesetzliche Frist für den Antrag auf Zustimmung existiert nicht. Empfehlenswert ist jedoch, den Arbeitgeber mindestens zwei bis vier Wochen vor Aufnahme der Nebentätigkeit schriftlich zu informieren. So bleibt ausreichend Zeit für eine Prüfung und eventuelle Rückfragen.

Rechtsprechung

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Häufige Fragen

Muss jede Nebenbeschäftigung genehmigt

werden?

Nein. Maßgeblich sind die Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder besondere gesetzliche Vorschriften.

Darf mein Arbeitgeber ohne Begründung

ablehnen?

Nein. Eine Ablehnung muss auf berechtigten betrieblichen Interessen beruhen.

Muss ich meinen Verdienst angeben?

Nicht zwingend. Häufig genügen Angaben zur Art der Tätigkeit sowie zum zeitlichen Umfang.

Darf ich am Wochenende zusätzlich

arbeiten?

Ja, sofern die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung

arbeite?

Besteht eine wirksame Genehmigungspflicht, können arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung oder – in schwerwiegenden Fällen – eine Kündigung drohen.
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Autor: FachRedaktion AMK-Rechtsportal

aktualisiert: August 2026 –

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