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BÜRGERGELD
Foto, Formulare Erben und Vererben

Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74

SGB XII

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: Oktober 2026 Wenn die Kosten einer Beerdigung Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, kann das Sozialamt helfen. Mit einer passenden Antragsvorlage können Sie Ihr Anliegen schriftlich vortragen.

Problem und Nutzen

Ein Todesfall bringt neben der Trauer häufig erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Bestattungskosten können mehrere tausend Euro betragen. Nicht jeder Angehörige kann diese Kosten selbst tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten. Grundlage ist § 74 SGB XII. Mit unserer Antragsvorlage können Sie die Kostenübernahme schriftlich beantragen und Ihre persönliche Situation darstellen.

Was bietet Ihnen die Antragsvorlage?

Der Antrag berücksichtigt wichtige Fragen, die das Sozialamt prüfen muss. Die Vorlage enthält unter anderem: Persönliche Angaben: Daten des Verstorbenen und des Antragstellers. Familiäre Verhältnisse: Verwandtschaftsverhältnisse und weitere Angehörige. Erbrechtliche Angaben: Informationen zu Testament, Erben und möglichem Nachlassvermögen. Versicherungsleistungen: Angaben zu Sterbeversicherung, Lebensversicherung, Sterbegeld und Beihilfe. Damit können Sie wichtige Informationen übersichtlich zusammenstellen. Das erleichtert die Vorbereitung Ihres Antrags.

Für wen eignet sich dieses Antragsformular?

Die Vorlage kommt insbesondere in folgenden Situationen infrage: • Sie beziehen Bürgergeld oder haben ein geringes Einkommen. • Sie sollen die Bestattung eines Angehörigen bezahlen. Ihre finanziellen Möglichkeiten reichen dafür nicht aus. • Sie müssen die Beerdigung Ihrer Eltern finanzieren. • Sie sind rechtlich zur Kostentragung verpflichtet. Gleichzeitig können Sie die Rechnung finanziell nicht bewältigen. • Sie haben eine Erbschaft ausgeschlagen. • Sie möchten wissen, ob trotzdem eine Bestattungskostenpflicht besteht. Eine Erbausschlagung beseitigt nicht automatisch jede Verpflichtung. • Sie sollen die Bestattung eines nahen Angehörigen bezahlen. • Der Nachlass reicht nicht aus. Auch Ihre eigenen finanziellen Mittel sind begrenzt.

Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Die gesetzliche Grundlage bildet § 74 SGB XII. Dort heißt es sinngemäß: Erforderliche Bestattungskosten werden übernommen, wenn den Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Allerdings besteht kein automatischer Anspruch für jeden Angehörigen.

Wer kann die Übernahme beantragen?

Zunächst muss geklärt werden, wer rechtlich zur Zahlung verpflichtet ist. Dabei kommen insbesondere folgende Personen infrage: • Personen mit einer vertraglichen Verpflichtung. • Erben nach § 1968 BGB. • Unterhaltsverpflichtete unter den gesetzlichen Voraussetzungen. • Bestattungspflichtige Angehörige nach dem jeweiligen Landesrecht. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Todesfalls.

Spielt die Erbausschlagung eine Rolle?

Ja. Allerdings schützt eine Erbausschlagung nicht automatisch vor Bestattungskosten. • Ein ausgeschlagener Erbteil beseitigt grundsätzlich die Verpflichtung aus der Erbenstellung. Eine eigenständige öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht kann trotzdem bestehen. Auch mögliche Unterhaltspflichten müssen gesondert geprüft werden.

Welche finanziellen Verhältnisse prüft das Sozialamt?

Das Sozialamt betrachtet nicht ausschließlich Ihr monatliches Einkommen. Wichtige Faktoren sind insbesondere: • Ihr eigenes Einkommen. • Ihr vorhandenes Vermögen. • Der Nachlass des Verstorbenen. • Vorhandene Versicherungsleistungen. • Bestattungsvorsorge und Sterbegeld. • Ihre weiteren finanziellen Belastungen. Auch die wirtschaftliche Situation der Verpflichteten kann eine Rolle spielen.

Welche Bestattungskosten werden übernommen?

Maßgeblich sind die erforderlichen und angemessenen Kosten einer würdigen Bestattung. Dazu können beispielsweise gehören: • Kosten für einen Sarg oder eine Urne. • Erforderliche Überführungskosten. • Gebühren für die Beisetzung. • Friedhofsgebühren. • Notwendige Leistungen des Bestattungsunternehmens. Laufende Grabpflege und Trauerkleidung gehören grundsätzlich nicht zu den erforderlichen Bestattungskosten. Das Sozialamt muss die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Eine pauschale Beschränkung auf die billigste Bestattungsvariante ist nicht zulässig.

Welche Unterlagen benötigt das Sozialamt?

Eine vollständige Antragstellung kann die Bearbeitung erleichtern. Folgende Nachweise werden häufig verlangt: Unterlage Wofür wird sie benötigt? Sterbeurkunde Nachweis des Todesfalls Bestattungsrechnung Nachweis der entstandenen Kosten Einkommensnachweise Prüfung Ihrer finanziellen Situation Kontoauszüge Nachweis der Vermögensverhältnisse Versicherungsunterlagen Prüfung möglicher Leistungen Testament oder Erbvertrag Klärung der Erbenstellung Erbschein oder Ausschlagung Nachweis der erbrechtlichen Situation Nachlassunterlagen Feststellung des vorhandenen Nachlassvermögens Das Sozialamt kann zusätzliche Nachweise verlangen.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Am besten wenden Sie sich bereits vor der Beauftragung des Bestattungsunternehmens an das Sozialamt. So können Sie vorab klären, welche Kosten berücksichtigt werden. Ein Antrag ist grundsätzlich auch nach der Bestattung möglich. Bewahren Sie deshalb sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise auf. Wichtig: Zuständig ist nicht automatisch das Sozialamt Ihres Wohnortes. Hat der Verstorbene bis zu seinem Tod Sozialhilfe bezogen, ist grundsätzlich dieser Sozialhilfeträger zuständig. Andernfalls richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sterbeort. Das ergibt sich aus § 98 Abs. 3 SGB XII.

Häufige Fragen zur Antragsvorlage

Muss ich den Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen?

Die Übernahme der Bestattungskosten richtet sich nach § 74 SGB XII. Zuständig ist grundsätzlich das Sozialamt. Das gilt auch, wenn Sie selbst Bürgergeld beziehen. Das Jobcenter übernimmt diese Bestattungskosten nicht als reguläre Bürgergeldleistung.

Kann ich Bestattungskosten auch nach der Beerdigung beantragen?

Ja. Sie können den Antrag grundsätzlich vor oder nach der Bestattung stellen. Eine vorherige Abstimmung mit dem Sozialamt ist jedoch empfehlenswert. Nach der Beerdigung sollten Sie die Bestattungsrechnung und Zahlungsnachweise einreichen.

Muss ich das Erbe annehmen, um Bestattungskosten beantragen zu können?

Nein. Eine Erbenstellung ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für einen Antrag. Auch Personen mit einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht können unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt sein. Eine Erbausschlagung beseitigt andere gesetzliche Verpflichtungen nicht automatisch.

Antragsformular zur Übernahme der Bestattungskosten

Wichtige Angaben für die Prüfung durch das Sozialamt Unser Antragsformular berücksichtigt verschiedene Informationen, die für die Entscheidung wichtig sein können. Dazu gehören insbesondere: • Angaben zum Verstorbenen und zum Antragsteller. • Verwandtschaftsverhältnisse und weitere Angehörige. • Informationen über Testament und Erben. • Angaben zum vorhandenen Nachlassvermögen. • Mögliche Ansprüche aus Versicherungen und Sterbegeld. • Angaben zu den Haushaltsmitgliedern.
Antragsformular Bestattungskosten Bereiten Sie Ihren Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten übersichtlich vor. Rechtlicher Hinweis: Das Formular dient der allgemeinen Information und praktischen Unterstützung. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob das Sozialamt die Kosten übernimmt, hängt von den persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Umständen des Einzelfalls ab. So können Sie die wesentlichen Angaben für Ihren Antrag strukturiert zusammenstellen.
Formulare-Erben

Autor: „Fachredaktion Familienrecht“

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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktueller

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Antrag auf Übernahme der

Bestattungskosten nach § 74

SGB XII

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Ein Todesfall bringt neben der Trauer häufig erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Bestattungskosten können mehrere tausend Euro betragen. Nicht jeder Angehörige kann diese Kosten selbst tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten. Grundlage ist § 74 SGB XII. Mit unserer Antragsvorlage können Sie die Kostenübernahme schriftlich beantragen und Ihre persönliche Situation darstellen.

Was bietet Ihnen die Antragsvorlage?

Der Antrag berücksichtigt wichtige Fragen, die das Sozialamt prüfen muss. Die Vorlage enthält unter anderem: Persönliche Angaben: Daten des Verstorbenen und des Antragstellers. Familiäre Verhältnisse: Verwandtschaftsverhältnisse und weitere Angehörige. Erbrechtliche Angaben: Informationen zu Testament, Erben und möglichem Nachlassvermögen. Versicherungsleistungen: Angaben zu Sterbeversicherung, Lebensversicherung, Sterbegeld und Beihilfe. Damit können Sie wichtige Informationen übersichtlich zusammenstellen. Das erleichtert die Vorbereitung Ihres Antrags.

Für wen eignet sich dieses

Antragsformular?

Die Vorlage kommt insbesondere in folgenden Situationen infrage: • Sie beziehen Bürgergeld oder haben ein geringes Einkommen. • Sie sollen die Bestattung eines Angehörigen bezahlen. Ihre finanziellen Möglichkeiten reichen dafür nicht aus. • Sie müssen die Beerdigung Ihrer Eltern finanzieren. • Sie sind rechtlich zur Kostentragung verpflichtet. Gleichzeitig können Sie die Rechnung finanziell nicht bewältigen. • Sie haben eine Erbschaft ausgeschlagen. • Sie möchten wissen, ob trotzdem eine Bestattungskostenpflicht besteht. Eine Erbausschlagung beseitigt nicht automatisch jede Verpflichtung. • Sie sollen die Bestattung eines nahen Angehörigen bezahlen. • Der Nachlass reicht nicht aus. Auch Ihre eigenen finanziellen Mittel sind begrenzt.

Wann übernimmt das Sozialamt die

Bestattungskosten?

Die gesetzliche Grundlage bildet § 74 SGB XII. Dort heißt es sinngemäß: Erforderliche Bestattungskosten werden übernommen, wenn den Verpflichteten die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Allerdings besteht kein automatischer Anspruch für jeden Angehörigen.

Wer kann die Übernahme

beantragen?

Zunächst muss geklärt werden, wer rechtlich zur Zahlung verpflichtet ist. Dabei kommen insbesondere folgende Personen infrage: • Personen mit einer vertraglichen Verpflichtung. • Erben nach § 1968 BGB. • Unterhaltsverpflichtete unter den gesetzlichen Voraussetzungen. • Bestattungspflichtige Angehörige nach dem jeweiligen Landesrecht. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Todesfalls.

Spielt die Erbausschlagung eine

Rolle?

Ja. Allerdings schützt eine Erbausschlagung nicht automatisch vor Bestattungskosten. • Ein ausgeschlagener Erbteil beseitigt grundsätzlich die Verpflichtung aus der Erbenstellung. Eine eigenständige öffentlich- rechtliche Bestattungspflicht kann trotzdem bestehen. Auch mögliche Unterhaltspflichten müssen gesondert geprüft werden.

Welche finanziellen Verhältnisse prüft

das Sozialamt?

Das Sozialamt betrachtet nicht ausschließlich Ihr monatliches Einkommen. Wichtige Faktoren sind insbesondere: • Ihr eigenes Einkommen. • Ihr vorhandenes Vermögen. • Der Nachlass des Verstorbenen. • Vorhandene Versicherungsleistungen. • Bestattungsvorsorge und Sterbegeld. • Ihre weiteren finanziellen Belastungen. Auch die wirtschaftliche Situation der Verpflichteten kann eine Rolle spielen.

Welche Bestattungskosten werden

übernommen?

Maßgeblich sind die erforderlichen und angemessenen Kosten einer würdigen Bestattung. Dazu können beispielsweise gehören: • Kosten für einen Sarg oder eine Urne. • Erforderliche Überführungskosten. • Gebühren für die Beisetzung. • Friedhofsgebühren. • Notwendige Leistungen des Bestattungsunternehmens. Laufende Grabpflege und Trauerkleidung gehören grundsätzlich nicht zu den erforderlichen Bestattungskosten. Das Sozialamt muss die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Eine pauschale Beschränkung auf die billigste Bestattungsvariante ist nicht zulässig.

Welche Unterlagen benötigt das

Sozialamt?

Eine vollständige Antragstellung kann die Bearbeitung erleichtern. Folgende Nachweise werden häufig verlangt: Unterlage Wofür wird sie benötigt? Sterbeurkunde Nachweis des Todesfalls Bestattungsrechnung Nachweis der entstandenen Kosten Einkommensnachweise Prüfung Ihrer finanziellen Situation Kontoauszüge Nachweis der Vermögensverhältnisse Versicherungsunterlagen Prüfung möglicher Leistungen Testament oder Erbvertrag Klärung der Erbenstellung Erbschein oder Ausschlagung Nachweis der erbrechtlichen Situation Nachlassunterlagen Feststellung des vorhandenen Nachlassvermögens Das Sozialamt kann zusätzliche Nachweise verlangen.

Wann sollte der Antrag gestellt

werden?

Am besten wenden Sie sich bereits vor der Beauftragung des Bestattungsunternehmens an das Sozialamt. So können Sie vorab klären, welche Kosten berücksichtigt werden. Ein Antrag ist grundsätzlich auch nach der Bestattung möglich. Bewahren Sie deshalb sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise auf. Wichtig: Zuständig ist nicht automatisch das Sozialamt Ihres Wohnortes. Hat der Verstorbene bis zu seinem Tod Sozialhilfe bezogen, ist grundsätzlich dieser Sozialhilfeträger zuständig. Andernfalls richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sterbeort. Das ergibt sich aus § 98 Abs. 3 SGB XII.

Häufige Fragen zur Antragsvorlage

Muss ich den Antrag beim Jobcenter oder

beim Sozialamt stellen?

Die Übernahme der Bestattungskosten richtet sich nach § 74 SGB XII. Zuständig ist grundsätzlich das Sozialamt. Das gilt auch, wenn Sie selbst Bürgergeld beziehen. Das Jobcenter übernimmt diese Bestattungskosten nicht als reguläre Bürgergeldleistung.

Kann ich Bestattungskosten auch nach

der Beerdigung beantragen?

Ja. Sie können den Antrag grundsätzlich vor oder nach der Bestattung stellen. Eine vorherige Abstimmung mit dem Sozialamt ist jedoch empfehlenswert. Nach der Beerdigung sollten Sie die Bestattungsrechnung und Zahlungsnachweise einreichen.

Muss ich das Erbe annehmen, um

Bestattungskosten beantragen zu

können?

Nein. Eine Erbenstellung ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für einen Antrag. Auch Personen mit einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht können unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt sein. Eine Erbausschlagung beseitigt andere gesetzliche Verpflichtungen nicht automatisch.

Antragsformular zur Übernahme der

Bestattungskosten

Wichtige Angaben für die Prüfung durch das Sozialamt Unser Antragsformular berücksichtigt verschiedene Informationen, die für die Entscheidung wichtig sein können. Dazu gehören insbesondere: • Angaben zum Verstorbenen und zum Antragsteller. • Verwandtschaftsverhältnisse und weitere Angehörige. • Informationen über Testament und Erben. • Angaben zum vorhandenen Nachlassvermögen. • Mögliche Ansprüche aus Versicherungen und Sterbegeld. • Angaben zu den Haushaltsmitgliedern.
Antragsformular Bestattungskosten Bereiten Sie Ihren Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten übersichtlich vor. Rechtlicher Hinweis: Das Formular dient der allgemeinen Information und praktischen Unterstützung. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob das Sozialamt die Kosten übernimmt, hängt von den persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Umständen des Einzelfalls ab. So können Sie die wesentlichen Angaben für Ihren Antrag strukturiert zusammenstellen.
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