Preis gesamt: 4,
90
€
+
sofort zum Download
Mit unserem Muster können Sie einen
Arbeitsvertrag für eine Aushilfe einfach ausfüllen
und an Ihre individuellen Anforderungen
anpassen.
Ihre Vorteile:
�� Sofort verfügbar
✏️ Einfach bearbeitbar
⚖️ Übersichtlich aufgebaut
��️ Direkt ausdruckbar
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile
und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
Vorlage Arbeitsvertrag Aushilfe
✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert:
Oktober 2026
•
Eine „Aushilfe“ ist keine eigene gesetzliche
Vertragsart.
•
Der Vertrag sollte die vereinbarte Arbeitszeit
klar festhalten.
•
Die Vergütung muss mindestens den
gesetzlichen Mindestlohn erreichen.
•
Bei einer Befristung gelten besondere
gesetzliche Regeln.
•
Das Nachweisgesetz verlangt Angaben zu
wichtigen Vertragsbedingungen.
•
Eine schriftliche Vereinbarung verhindert
spätere Missverständnisse.
•
Ein Minijob ist nicht automatisch ein anderer
Arbeitsvertrag.
Was sollte ein Arbeitsvertrag für eine
Aushilfe enthalten?
Eine Aushilfe hat grundsätzlich ein normales
Arbeitsverhältnis.
Entscheidend sind die konkreten Vereinbarungen.
Dazu gehören etwa Tätigkeit, Arbeitszeit und
Vergütung.
Das Nachweisgesetz schreibt zahlreiche
wesentliche Vertragsbedingungen vor. Dazu zählen
unter anderem Vertragsparteien, Beginn, Arbeitsort,
Tätigkeit, Vergütung und Arbeitszeit. Bei einem
befristeten Arbeitsverhältnis gehört auch das
Enddatum dazu.
Vergütung und Mindestlohn
Der vereinbarte Stundenlohn darf den gesetzlichen
Mindestlohn nicht unterschreiten.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine
gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je
Zeitstunde. Für bestimmte Branchen können
höhere verbindliche Mindestlöhne gelten.
Der konkrete Stundenlohn gehört deshalb klar in
den Vertrag.
Arbeitszeit genau vereinbaren
Bei einer Aushilfe sollte die Arbeitszeit möglichst
eindeutig geregelt werden.
Das gilt besonders bei wechselnden Einsatzzeiten.
Möglich sind beispielsweise:
•
eine feste wöchentliche Stundenzahl
•
bestimmte Arbeitstage
•
wechselnde Arbeitszeiten nach Absprache
•
Arbeit auf Abruf
Bei Arbeit auf Abruf gelten zusätzliche Vorgaben.
Das Nachweisgesetz verlangt hierfür unter
anderem Angaben zur Mindeststundenzahl und
zum zeitlichen Rahmen.
⚖️ Befristeter Arbeitsvertrag für eine
Aushilfe
Eine Aushilfe kann befristet beschäftigt werden.
Dafür gelten die Regeln des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes. Eine kalendermäßige
Befristung ohne Sachgrund ist grundsätzlich bis zu
zwei Jahren möglich. Innerhalb dieser
Gesamtdauer sind höchstens drei Verlängerungen
zulässig. Sonderregeln können greifen.
Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden.
Das ergibt sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG.
Besonders wichtig ist der Zeitpunkt.
Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach betont,
dass die schriftliche Befristungsabrede vor Beginn
des Arbeitsverhältnisses wirksam vereinbart sein
muss. Eine spätere Unterschrift kann die
ursprüngliche Befristung nicht ohne Weiteres
rückwirkend retten.
⚠️ Achtung bei einer
Vertragsverlängerung
Eine Verlängerung eines befristeten Vertrags sollte
ebenfalls rechtzeitig schriftlich vereinbart werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu klargestellt,
dass eine Verlängerung grundsätzlich vor dem
bisherigen Vertragsende vereinbart werden muss.
Bei einer sachgrundlosen Befristung darf der übrige
Vertragsinhalt dabei grundsätzlich nicht verändert
werden.
Urlaub bei einer Aushilfe
Auch eine Aushilfe hat grundsätzlich Anspruch auf
bezahlten Erholungsurlaub.
Die Zahl der Urlaubstage richtet sich nicht einfach
nach der Bezeichnung „Aushilfe“.
Entscheidend sind insbesondere die Arbeitstage
pro Woche. Bei unregelmäßiger Beschäftigung
muss die Berechnung entsprechend angepasst
werden.
Minijob und Arbeitsvertrag
Eine Aushilfe kann als Minijobber beschäftigt
werden.
Der Minijob ändert jedoch nichts daran, dass ein
Arbeitsverhältnis besteht. Deshalb müssen auch
hier die wesentlichen Vertragsbedingungen
dokumentiert werden.
Die konkrete sozialversicherungsrechtliche
Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Hier sollten
Arbeitgeber die aktuellen Grenzen und
Voraussetzungen prüfen.
⚠️ Typische Fehler beim
Arbeitsvertrag für Aushilfen
❌ „Aushilfe“ als einzige Vertragsregelung
Die Bezeichnung allein reicht nicht. Der Vertrag
sollte konkret festlegen, welche Tätigkeit vereinbart
wurde.
❌ Unklare Arbeitszeit
„Nach Bedarf“ kann zu Streit führen. Bei Arbeit auf
Abruf gelten besondere gesetzliche Vorgaben.
❌ Befristung nur mündlich vereinbaren
Das kann erhebliche Folgen haben. Eine Befristung
benötigt grundsätzlich die gesetzlich
vorgeschriebene Schriftform.
❌ Stundenlohn nicht genau angeben
Der Arbeitnehmer sollte erkennen können, welche
Vergütung vereinbart wurde. Auch Zuschläge und
weitere Vergütungsbestandteile sollten klar
beschrieben werden.
❌ Kündigungsregelung vergessen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nicht
immer unverändert. § 622 BGB enthält die
gesetzlichen Grundregeln. Für eine
vorübergehende Aushilfe kann unter bestimmten
Voraussetzungen sogar eine kürzere
einzelvertragliche Frist vereinbart werden. Das
Gesetz setzt dafür jedoch Grenzen.
Praxistipp für Arbeitgeber
Lassen Sie den Vertrag unterschreiben, bevor die
Arbeit beginnt.
Geben Sie der Aushilfe eine eigene
Vertragsausfertigung. Bewahren Sie die
unterschriebene Version anschließend sicher auf.
Bei einer Befristung sollten Sie besonders auf den
korrekten Zeitpunkt der Unterzeichnung achten.
Praxisbeispiel: Aushilfe im
Einzelhandel
Ein kleiner Einzelhandel benötigt Unterstützung für
zwei Monate.
Die Aushilfe soll zwölf Stunden pro Woche arbeiten.
Vereinbart werden 14,50 Euro brutto pro Stunde.
Der Vertrag nennt die Tätigkeit, den Arbeitsort, die
Arbeitszeit, den Stundenlohn und den Zeitraum.
Damit wissen beide Seiten, welche Bedingungen
gelten.
Anders wäre es bei der bloßen Absprache: „Du
kommst immer dann, wenn wir dich brauchen.“ Hier
fehlen wichtige Einzelheiten.
Nur verwenden, wenn tatsächlich eine Befristung
vereinbart werden soll:
Das Arbeitsverhältnis wird befristet bis zum [Datum]
geschlossen.
Die Befristungsvereinbarung wird vor Beginn des
Arbeitsverhältnisses schriftlich geschlossen.
❓ Häufige Fragen
❓ Ist „Aushilfe“ eine eigene Vertragsart?
Nein. Der Begriff beschreibt keine eigenständige
gesetzliche Vertragsform. Eine Aushilfe kann
beispielsweise in Teilzeit, als Minijob oder befristet
beschäftigt werden.
❓ Muss eine Aushilfe einen schriftlichen
Arbeitsvertrag bekommen?
Der Arbeitgeber muss die wesentlichen
Arbeitsbedingungen nach den Vorgaben des
Nachweisgesetzes dokumentieren. Das Gesetz gilt
grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.
❓ Kann ein Arbeitsvertrag für eine Aushilfe
befristet werden?
Ja. Für eine Befristung gelten die Voraussetzungen
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die
Befristungsabrede muss grundsätzlich schriftlich
erfolgen.
❓ Wie hoch muss der Stundenlohn einer
Aushilfe sein?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit
dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde.
Für einzelne Branchen können höhere
Mindestlöhne gelten.
❓ Hat eine Aushilfe Anspruch auf Urlaub?
Ja. Auch eine Aushilfe kann Anspruch auf bezahlten
Erholungsurlaub haben. Die konkrete Berechnung
hängt unter anderem von den Arbeitstagen ab.
❓ Kann eine Aushilfe auf Abruf beschäftigt
werden?
Ja. Dann müssen die besonderen gesetzlichen
Regeln zur Arbeit auf Abruf berücksichtigt werden.
Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur
Mindestarbeitszeit und zum zeitlichen Rahmen.
Autor: FachRedaktion AMK-Rechtsportal
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
Rechtsportal erstellt.
Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte
werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und pra-
xisnah darzustellen.
Geprüfte Inhalte
- Verständlich und praxisnah erklärt
- Regelmäßig aktualisiert
Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.