```
Preis gesamt: 4, 90 €
PDF Download Musterschreiben Word Download Musterschreiben
+
sofort zum Download
AMK
AMK Rechtsportal- LOGO
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
BÜRGERGELD
Icon Kategorie Facebook, AMK Rechtsportal Instagram, AMK Rechtsportal
Mit unserem Muster können Sie einen Arbeitsvertrag für eine Aushilfe einfach ausfüllen und an Ihre individuellen Anforderungen anpassen. Ihre Vorteile: �� Sofort verfügbar ✏️ Einfach bearbeitbar ⚖️ Übersichtlich aufgebaut ��️ Direkt ausdruckbar
Formular für einen Arbeitsvertrag für eine Aushilfe

Vorlage Arbeitsvertrag Aushilfe

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: Oktober 2026 • Eine „Aushilfe“ ist keine eigene gesetzliche Vertragsart. • Der Vertrag sollte die vereinbarte Arbeitszeit klar festhalten. • Die Vergütung muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erreichen. • Bei einer Befristung gelten besondere gesetzliche Regeln. • Das Nachweisgesetz verlangt Angaben zu wichtigen Vertragsbedingungen. • Eine schriftliche Vereinbarung verhindert spätere Missverständnisse. • Ein Minijob ist nicht automatisch ein anderer Arbeitsvertrag.

Was sollte ein Arbeitsvertrag für eine Aushilfe enthalten?

Eine Aushilfe hat grundsätzlich ein normales Arbeitsverhältnis. Entscheidend sind die konkreten Vereinbarungen. Dazu gehören etwa Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung. Das Nachweisgesetz schreibt zahlreiche wesentliche Vertragsbedingungen vor. Dazu zählen unter anderem Vertragsparteien, Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung und Arbeitszeit. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gehört auch das Enddatum dazu.

Vergütung und Mindestlohn

Der vereinbarte Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Für bestimmte Branchen können höhere verbindliche Mindestlöhne gelten. Der konkrete Stundenlohn gehört deshalb klar in den Vertrag.

Arbeitszeit genau vereinbaren

Bei einer Aushilfe sollte die Arbeitszeit möglichst eindeutig geregelt werden. Das gilt besonders bei wechselnden Einsatzzeiten. Möglich sind beispielsweise: • eine feste wöchentliche Stundenzahl • bestimmte Arbeitstage • wechselnde Arbeitszeiten nach Absprache • Arbeit auf Abruf Bei Arbeit auf Abruf gelten zusätzliche Vorgaben. Das Nachweisgesetz verlangt hierfür unter anderem Angaben zur Mindeststundenzahl und zum zeitlichen Rahmen.

⚖️ Befristeter Arbeitsvertrag für eine Aushilfe

Eine Aushilfe kann befristet beschäftigt werden. Dafür gelten die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Eine kalendermäßige Befristung ohne Sachgrund ist grundsätzlich bis zu zwei Jahren möglich. Innerhalb dieser Gesamtdauer sind höchstens drei Verlängerungen zulässig. Sonderregeln können greifen. Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG. Besonders wichtig ist der Zeitpunkt. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach betont, dass die schriftliche Befristungsabrede vor Beginn des Arbeitsverhältnisses wirksam vereinbart sein muss. Eine spätere Unterschrift kann die ursprüngliche Befristung nicht ohne Weiteres rückwirkend retten.

⚠️ Achtung bei einer Vertragsverlängerung

Eine Verlängerung eines befristeten Vertrags sollte ebenfalls rechtzeitig schriftlich vereinbart werden. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu klargestellt, dass eine Verlängerung grundsätzlich vor dem bisherigen Vertragsende vereinbart werden muss. Bei einer sachgrundlosen Befristung darf der übrige Vertragsinhalt dabei grundsätzlich nicht verändert werden.

Urlaub bei einer Aushilfe

Auch eine Aushilfe hat grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Zahl der Urlaubstage richtet sich nicht einfach nach der Bezeichnung „Aushilfe“. Entscheidend sind insbesondere die Arbeitstage pro Woche. Bei unregelmäßiger Beschäftigung muss die Berechnung entsprechend angepasst werden.

Minijob und Arbeitsvertrag

Eine Aushilfe kann als Minijobber beschäftigt werden. Der Minijob ändert jedoch nichts daran, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Deshalb müssen auch hier die wesentlichen Vertragsbedingungen dokumentiert werden. Die konkrete sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Hier sollten Arbeitgeber die aktuellen Grenzen und Voraussetzungen prüfen.

⚠️ Typische Fehler beim Arbeitsvertrag für Aushilfen

❌ „Aushilfe“ als einzige Vertragsregelung Die Bezeichnung allein reicht nicht. Der Vertrag sollte konkret festlegen, welche Tätigkeit vereinbart wurde. ❌ Unklare Arbeitszeit „Nach Bedarf“ kann zu Streit führen. Bei Arbeit auf Abruf gelten besondere gesetzliche Vorgaben. ❌ Befristung nur mündlich vereinbaren Das kann erhebliche Folgen haben. Eine Befristung benötigt grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. ❌ Stundenlohn nicht genau angeben Der Arbeitnehmer sollte erkennen können, welche Vergütung vereinbart wurde. Auch Zuschläge und weitere Vergütungsbestandteile sollten klar beschrieben werden. ❌ Kündigungsregelung vergessen Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nicht immer unverändert. § 622 BGB enthält die gesetzlichen Grundregeln. Für eine vorübergehende Aushilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine kürzere einzelvertragliche Frist vereinbart werden. Das Gesetz setzt dafür jedoch Grenzen.

Praxistipp für Arbeitgeber

Lassen Sie den Vertrag unterschreiben, bevor die Arbeit beginnt. Geben Sie der Aushilfe eine eigene Vertragsausfertigung. Bewahren Sie die unterschriebene Version anschließend sicher auf. Bei einer Befristung sollten Sie besonders auf den korrekten Zeitpunkt der Unterzeichnung achten.

Praxisbeispiel: Aushilfe im Einzelhandel

Ein kleiner Einzelhandel benötigt Unterstützung für zwei Monate. Die Aushilfe soll zwölf Stunden pro Woche arbeiten. Vereinbart werden 14,50 Euro brutto pro Stunde. Der Vertrag nennt die Tätigkeit, den Arbeitsort, die Arbeitszeit, den Stundenlohn und den Zeitraum. Damit wissen beide Seiten, welche Bedingungen gelten. Anders wäre es bei der bloßen Absprache: „Du kommst immer dann, wenn wir dich brauchen.“ Hier fehlen wichtige Einzelheiten. Nur verwenden, wenn tatsächlich eine Befristung vereinbart werden soll: Das Arbeitsverhältnis wird befristet bis zum [Datum] geschlossen. Die Befristungsvereinbarung wird vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich geschlossen.

❓ Häufige Fragen

❓ Ist „Aushilfe“ eine eigene Vertragsart?

Nein. Der Begriff beschreibt keine eigenständige gesetzliche Vertragsform. Eine Aushilfe kann beispielsweise in Teilzeit, als Minijob oder befristet beschäftigt werden.

❓ Muss eine Aushilfe einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen?

Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach den Vorgaben des Nachweisgesetzes dokumentieren. Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.

❓ Kann ein Arbeitsvertrag für eine Aushilfe befristet werden?

Ja. Für eine Befristung gelten die Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Befristungsabrede muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

❓ Wie hoch muss der Stundenlohn einer Aushilfe sein?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde. Für einzelne Branchen können höhere Mindestlöhne gelten.

❓ Hat eine Aushilfe Anspruch auf Urlaub?

Ja. Auch eine Aushilfe kann Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Die konkrete Berechnung hängt unter anderem von den Arbeitstagen ab.

❓ Kann eine Aushilfe auf Abruf beschäftigt werden?

Ja. Dann müssen die besonderen gesetzlichen Regeln zur Arbeit auf Abruf berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Mindestarbeitszeit und zum zeitlichen Rahmen.

Kurz-Check: Arbeitsvertrag für eine Aushilfe

Beantworten Sie kurz die folgenden Fragen. Sie erhalten anschließend eine praktische Übersicht, welche Punkte im Arbeitsvertrag besonders beachtet werden sollten.

1. Soll die Aushilfe befristet beschäftigt werden?
2. Handelt es sich um einen Minijob?
3. Sind feste Arbeitszeiten vereinbart?
4. Soll eine Probezeit vereinbart werden?

Autor: FachRedaktion AMK-Rechtsportal

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

Geprüfte Inhalte - Verständlich und praxisnah erklärt - Regelmäßig aktualisiert

Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

Formulare und Vorlagen für Arbeit und Beruf
Preis gesamt: 4, 90 €
PDF Download Musterschreiben Word Download Musterschreiben
+
sofort zum Download
Mit unserem Muster können Sie einen Arbeitsvertrag für eine Aushilfe einfach ausfüllen und an Ihre individuellen Anforderungen anpassen. Ihre Vorteile: �� Sofort verfügbar ✏️ Einfach bearbeitbar ⚖️ Übersichtlich aufgebaut ��️ Direkt ausdruckbar
Formular für einen Arbeitsvertrag für eine Aushilfe
AMK
AMK Rechtsportal- LOGO
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt

Vorlage Arbeitsvertrag Aushilfe

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: Oktober 2026 • Eine „Aushilfe“ ist keine eigene gesetzliche Vertragsart. • Der Vertrag sollte die vereinbarte Arbeitszeit klar festhalten. • Die Vergütung muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erreichen. • Bei einer Befristung gelten besondere gesetzliche Regeln. • Das Nachweisgesetz verlangt Angaben zu wichtigen Vertragsbedingungen. • Eine schriftliche Vereinbarung verhindert spätere Missverständnisse. • Ein Minijob ist nicht automatisch ein anderer Arbeitsvertrag.

Was sollte ein Arbeitsvertrag für eine

Aushilfe enthalten?

Eine Aushilfe hat grundsätzlich ein normales Arbeitsverhältnis. Entscheidend sind die konkreten Vereinbarungen. Dazu gehören etwa Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung. Das Nachweisgesetz schreibt zahlreiche wesentliche Vertragsbedingungen vor. Dazu zählen unter anderem Vertragsparteien, Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung und Arbeitszeit. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gehört auch das Enddatum dazu.

Vergütung und Mindestlohn

Der vereinbarte Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Für bestimmte Branchen können höhere verbindliche Mindestlöhne gelten. Der konkrete Stundenlohn gehört deshalb klar in den Vertrag.

Arbeitszeit genau vereinbaren

Bei einer Aushilfe sollte die Arbeitszeit möglichst eindeutig geregelt werden. Das gilt besonders bei wechselnden Einsatzzeiten. Möglich sind beispielsweise: • eine feste wöchentliche Stundenzahl • bestimmte Arbeitstage • wechselnde Arbeitszeiten nach Absprache • Arbeit auf Abruf Bei Arbeit auf Abruf gelten zusätzliche Vorgaben. Das Nachweisgesetz verlangt hierfür unter anderem Angaben zur Mindeststundenzahl und zum zeitlichen Rahmen.

⚖️ Befristeter Arbeitsvertrag für eine

Aushilfe

Eine Aushilfe kann befristet beschäftigt werden. Dafür gelten die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Eine kalendermäßige Befristung ohne Sachgrund ist grundsätzlich bis zu zwei Jahren möglich. Innerhalb dieser Gesamtdauer sind höchstens drei Verlängerungen zulässig. Sonderregeln können greifen. Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 4 TzBfG. Besonders wichtig ist der Zeitpunkt. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach betont, dass die schriftliche Befristungsabrede vor Beginn des Arbeitsverhältnisses wirksam vereinbart sein muss. Eine spätere Unterschrift kann die ursprüngliche Befristung nicht ohne Weiteres rückwirkend retten.

⚠️ Achtung bei einer

Vertragsverlängerung

Eine Verlängerung eines befristeten Vertrags sollte ebenfalls rechtzeitig schriftlich vereinbart werden. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu klargestellt, dass eine Verlängerung grundsätzlich vor dem bisherigen Vertragsende vereinbart werden muss. Bei einer sachgrundlosen Befristung darf der übrige Vertragsinhalt dabei grundsätzlich nicht verändert werden.

Urlaub bei einer Aushilfe

Auch eine Aushilfe hat grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Zahl der Urlaubstage richtet sich nicht einfach nach der Bezeichnung „Aushilfe“. Entscheidend sind insbesondere die Arbeitstage pro Woche. Bei unregelmäßiger Beschäftigung muss die Berechnung entsprechend angepasst werden.

Minijob und Arbeitsvertrag

Eine Aushilfe kann als Minijobber beschäftigt werden. Der Minijob ändert jedoch nichts daran, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Deshalb müssen auch hier die wesentlichen Vertragsbedingungen dokumentiert werden. Die konkrete sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Hier sollten Arbeitgeber die aktuellen Grenzen und Voraussetzungen prüfen.

⚠️ Typische Fehler beim

Arbeitsvertrag für Aushilfen

❌ „Aushilfe“ als einzige Vertragsregelung Die Bezeichnung allein reicht nicht. Der Vertrag sollte konkret festlegen, welche Tätigkeit vereinbart wurde. ❌ Unklare Arbeitszeit „Nach Bedarf“ kann zu Streit führen. Bei Arbeit auf Abruf gelten besondere gesetzliche Vorgaben. ❌ Befristung nur mündlich vereinbaren Das kann erhebliche Folgen haben. Eine Befristung benötigt grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. ❌ Stundenlohn nicht genau angeben Der Arbeitnehmer sollte erkennen können, welche Vergütung vereinbart wurde. Auch Zuschläge und weitere Vergütungsbestandteile sollten klar beschrieben werden. ❌ Kündigungsregelung vergessen Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nicht immer unverändert. § 622 BGB enthält die gesetzlichen Grundregeln. Für eine vorübergehende Aushilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine kürzere einzelvertragliche Frist vereinbart werden. Das Gesetz setzt dafür jedoch Grenzen.

Praxistipp für Arbeitgeber

Lassen Sie den Vertrag unterschreiben, bevor die Arbeit beginnt. Geben Sie der Aushilfe eine eigene Vertragsausfertigung. Bewahren Sie die unterschriebene Version anschließend sicher auf. Bei einer Befristung sollten Sie besonders auf den korrekten Zeitpunkt der Unterzeichnung achten.

Praxisbeispiel: Aushilfe im

Einzelhandel

Ein kleiner Einzelhandel benötigt Unterstützung für zwei Monate. Die Aushilfe soll zwölf Stunden pro Woche arbeiten. Vereinbart werden 14,50 Euro brutto pro Stunde. Der Vertrag nennt die Tätigkeit, den Arbeitsort, die Arbeitszeit, den Stundenlohn und den Zeitraum. Damit wissen beide Seiten, welche Bedingungen gelten. Anders wäre es bei der bloßen Absprache: „Du kommst immer dann, wenn wir dich brauchen.“ Hier fehlen wichtige Einzelheiten. Nur verwenden, wenn tatsächlich eine Befristung vereinbart werden soll: Das Arbeitsverhältnis wird befristet bis zum [Datum] geschlossen. Die Befristungsvereinbarung wird vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich geschlossen.

❓ Häufige Fragen

❓ Ist „Aushilfe“ eine eigene Vertragsart?

Nein. Der Begriff beschreibt keine eigenständige gesetzliche Vertragsform. Eine Aushilfe kann beispielsweise in Teilzeit, als Minijob oder befristet beschäftigt werden.

❓ Muss eine Aushilfe einen schriftlichen

Arbeitsvertrag bekommen?

Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach den Vorgaben des Nachweisgesetzes dokumentieren. Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.

❓ Kann ein Arbeitsvertrag für eine Aushilfe

befristet werden?

Ja. Für eine Befristung gelten die Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Befristungsabrede muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

❓ Wie hoch muss der Stundenlohn einer

Aushilfe sein?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde. Für einzelne Branchen können höhere Mindestlöhne gelten.

❓ Hat eine Aushilfe Anspruch auf Urlaub?

Ja. Auch eine Aushilfe kann Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Die konkrete Berechnung hängt unter anderem von den Arbeitstagen ab.

❓ Kann eine Aushilfe auf Abruf beschäftigt

werden?

Ja. Dann müssen die besonderen gesetzlichen Regeln zur Arbeit auf Abruf berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Mindestarbeitszeit und zum zeitlichen Rahmen.

Autor: FachRedaktion AMK-Rechtsportal

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-

Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von

Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte

werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und pra-

xisnah darzustellen.

Geprüfte Inhalte - Verständlich und praxisnah erklärt - Regelmäßig aktualisiert

Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

Kurz-Check: Arbeitsvertrag für eine Aushilfe

Beantworten Sie die vier kurzen Fragen und erhalten Sie anschließend eine praktische Übersicht.

1. Soll die Aushilfe befristet beschäftigt werden?
2. Handelt es sich um einen Minijob?
3. Sind feste Arbeitszeiten vereinbart?
4. Soll eine Probezeit vereinbart werden?
Facebook, AMK Rechtsportal Instagram, AMK Rechtsportal
Arbeit & Beruf – über 60 Vorlagen und Formulare
Arbeit & Beruf – Komplettpaket
Über 60 Vorlagen & Formulare
SPARPREIS 14,90 € 19,90 €
→ JETZT
ANSEHEN Produkt ansehen
Formulare und Vorlagen für Arbeit und Beruf