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BÜRGERGELD

Musterschreiben: Kündigung Arbeitnehmer

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026 ⚖️ Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich ordentlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. ✍️ Eine Kündigung per E-Mail reicht nicht aus. Gesetzlich gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Arbeitsvertrag und Tarifvertrag können besondere Regelungen enthalten. ⚠️ Entscheidend ist der Zugang beim Arbeitgeber. Bewahren Sie einen Nachweis über die Übergabe auf. Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund. Mit unserer Vorlage können Sie Ihre Kündigung schnell vorbereiten.

⚖️ Wie kündigt ein Arbeitnehmer richtig?

Wer seinen Arbeitsplatz verlassen möchte, braucht normalerweise keine Begründung. Eine ordentliche Kündigung reicht aus. Dabei muss die Kündigung bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Besonders wichtig ist die Schriftform nach § 623 BGB. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine E-Mail genügt deshalb nicht. Auch eine Kündigung per WhatsApp reicht nicht aus. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben werden.

Welche Angaben gehören in die Kündigung?

Ein gutes Kündigungsschreiben bleibt kurz. Sie brauchen keine lange Erklärung. Entscheidend sind die eindeutige Kündigungserklärung und die korrekte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Angaben sollten enthalten sein: Vor- und Nachname des Arbeitnehmers Anschrift des Arbeitnehmers Name und Anschrift des Arbeitgebers Datum des Schreibens eindeutige Kündigungserklärung gewünschter Beendigungstermin ✍️ eigenhändige Unterschrift Eine Begründung ist bei einer normalen Arbeitnehmerkündigung grundsätzlich nicht erforderlich.

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

§ 622 Abs. 1 BGB sieht grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen vor. Die Kündigung kann zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Das bedeutet nicht automatisch, dass jeder Arbeitsvertrag dieselbe Frist enthält. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren Arbeitsvertrag. Auch ein Tarifvertrag kann eine andere Regelung enthalten.

Beispiel zur Berechnung

Angenommen, Ihr Arbeitsvertrag enthält keine abweichende Regelung. Sie möchten zum Monatsende kündigen. Dann muss Ihre Kündigung rechtzeitig beim Arbeitgeber eingehen. Entscheidend ist also nicht nur das Datum auf dem Brief. Entscheidend ist der Zugang.

⚠️ Ein häufiger Fehler: Das Datum stimmt nicht

Viele Arbeitnehmer schreiben: „Hiermit kündige ich zum 31. Oktober.“ Dabei kann die verwendete Kündigungsfrist falsch sein. Das macht die Situation unnötig kompliziert. Eine sichere Formulierung kann deshalb lauten: „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Diese Formulierung kann sinnvoll sein, wenn der genaue Beendigungstermin nicht sicher feststeht. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung des Arbeitsvertrags.

✍️ Warum ist die Unterschrift so wichtig?

§ 623 BGB verlangt Schriftform. Das Gesetz schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Drucken Sie das Schreiben deshalb aus. Unterschreiben Sie es eigenhändig. Eine eingescannte Unterschrift in einer E-Mail reicht für die gesetzliche Schriftform nicht aus.

Wie übergebe ich die Kündigung am besten?

Hier passieren erstaunlich viele Fehler. Ein Arbeitnehmer kann das Schreiben persönlich übergeben. Sinnvoll ist dabei eine Empfangsbestätigung. Alternativ kann die Zustellung auf einem Weg erfolgen, der den Zugang später nachweisen lässt. Bewahren Sie eine Kopie der Kündigung auf. Auch ein Zustellnachweis sollte bei wichtigen Schreiben nicht fehlen.

Praxistipp

Nehmen Sie eine zweite Ausfertigung mit. Bitten Sie den Arbeitgeber oder die zuständige Personalstelle, den Empfang darauf zu bestätigen. So behalten Sie Ihren eigenen Nachweis.

Muss ich die Kündigung an den Chef schicken?

Das hängt von den Umständen ab. Maßgeblich ist, dass die Kündigung dem Arbeitgeber wirksam zugeht. Bei größeren Unternehmen kann beispielsweise die Personalabteilung für solche Schreiben zuständig sein. Prüfen Sie deshalb die internen Vorgaben. Bei Unsicherheit können Sie die Kündigung an die im Arbeitsvertrag genannte Arbeitgeberadresse richten.

Kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Ja. Dafür gelten allerdings deutlich strengere Voraussetzungen. § 626 BGB verlangt einen wichtigen Grund. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar sein. Das ist eine hohe Hürde. Eine bloße Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz reicht normalerweise nicht. Auch ein besseres Jobangebot rechtfertigt grundsätzlich keine fristlose Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten außerdem besondere zeitliche Anforderungen. § 626 Abs. 2 BGB nennt grundsätzlich eine Zweiwochenfrist ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen.

⚠️ Fristlose Kündigung nicht leichtfertig verwenden

Eine fristlose Kündigung kann erhebliche Folgen haben. Wer einen wichtigen Grund behauptet, sollte die Situation vorher sorgfältig prüfen. Mögliche Probleme können beispielsweise entstehen, wenn der behauptete Kündigungsgrund nicht ausreicht. Bei einer solchen Kündigung sollten Betroffene deshalb besonders vorsichtig vorgehen.

Was passiert mit dem Arbeitszeugnis?

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich ein Zeugnis verlangen. § 630 BGB regelt die Pflicht zur Zeugniserteilung. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich Angaben über Leistung und Verhalten. Sie können den Wunsch nach einem qualifizierten Zeugnis direkt mit der Kündigung verbinden. Das spart einen späteren Brief.

Arbeitsbescheinigung und wichtige Unterlagen

Vor dem letzten Arbeitstag sollten Sie Ihre Unterlagen prüfen. Dazu gehören beispielsweise: Arbeitszeugnis letzte Gehaltsabrechnung Urlaubsbescheinigung Unterlagen zur betrieblichen Altersversorgung Arbeitszeit- oder Überstundenübersicht sonstige vertragliche Unterlagen Nicht jedes Dokument muss automatisch zusammen mit der Kündigung verlangt werden. Bei offenen Punkten lohnt sich eine separate schriftliche Anfrage.

Beispiel aus dem Alltag

Nehmen wir Anna. Sie hat eine neue Stelle gefunden. Ihr Arbeitsvertrag sieht eine gesetzliche Kündigungsfrist vor. Anna schreibt eine kurze Kündigung. Sie unterschreibt das Schreiben eigenhändig. Anschließend übergibt sie es persönlich gegen Empfangsbestätigung. Damit hat sie die wesentlichen formalen Punkte berücksichtigt. Ein langer Erklärungstext war dafür nicht notwendig.

⚠️ Diese Fehler sollten Arbeitnehmer vermeiden

❌ Kündigung per E-Mail Das genügt der vorgeschriebenen Schriftform nicht. ❌ Nur mündlich kündigen Auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ersetzt die schriftliche Kündigung nicht. ❌ Kündigungsfrist nicht prüfen Der Arbeitsvertrag kann von der gesetzlichen Regelung abweichen. ❌ Falsches Beendigungsdatum nennen Prüfen Sie den gewünschten Termin vor dem Versand. ❌ Keinen Zugangsnachweis sichern Das kann später unnötige Diskussionen verursachen. ❌ Fristlose Kündigung aus Ärger Ein Streit mit dem Arbeitgeber reicht normalerweise nicht.

Praxistipp: „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“

Beim Kündigungstermin passieren die meisten Unsicherheiten. Wenn Sie die genaue Berechnung nicht sicher beherrschen, kann die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sinnvoll sein. Der Arbeitgeber kann den konkreten Beendigungstermin dann anhand der geltenden Kündigungsfrist bestimmen. Trotzdem sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag vorher prüfen.

❓ Fragen zur Kündigung durch Arbeitnehmer

❓ Muss eine Arbeitnehmerkündigung schriftlich erfolgen?

Ja. § 623 BGB schreibt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Schriftform vor. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

❓ Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Nein. Eine gewöhnliche E-Mail erfüllt die gesetzliche Schriftform nicht. ❓ Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer? Grundsätzlich sieht § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder Monatsende vor. Arbeits- oder Tarifverträge können besondere Regelungen enthalten.

❓ Muss ich einen Kündigungsgrund nennen?

Bei einer normalen ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich keine Begründung erforderlich.

❓ Kann ich während der Probezeit kündigen?

Während einer vereinbarten Probezeit kann regelmäßig eine kürzere gesetzliche Kündigungsfrist gelten. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus § 622 Abs. 3 BGB.

❓ Kann ich fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung setzt grundsätzlich einen wichtigen Grund voraus. Maßgeblich ist § 626 BGB.

❓ Was passiert, wenn ich die Kündigung zu spät abgebe?

Dann kann sich der Beendigungszeitpunkt nach hinten verschieben. Entscheidend ist grundsätzlich, wann die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht.

❓ Muss der Arbeitgeber meine Kündigung bestätigen?

Eine schriftliche Empfangsbestätigung ist praktisch hilfreich. Die Wirksamkeit der Kündigung hängt jedoch nicht allein von einer solchen Bestätigung ab.

❓ Kann ich mit der Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?

Ja. Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich ein Zeugnis verlangen. § 630 BGB regelt den Zeugnisanspruch.

⚖️ Wichtige gesetzliche Grundlagen

Für eine Arbeitnehmerkündigung sind insbesondere diese Vorschriften relevant: ⚖️ § 620 BGB – Beendigung des Dienstverhältnisses ⚖️ § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen ⚖️ § 623 BGB – Schriftform der Kündigung ⚖️ § 626 BGB – fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ⚖️ § 630 BGB – Pflicht zur Zeugniserteilung Die amtlichen Gesetzestexte finden Sie beim Bundesministerium der Justiz. Die Schriftform nach § 623 BGB ist besonders relevant.

Unser Fazit

Eine Arbeitnehmerkündigung muss vor allem eines sein: eindeutig. Prüfen Sie die Kündigungsfrist. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig. Sichern Sie anschließend einen Nachweis über den Zugang. Das klingt simpel. Gerade diese Punkte entscheiden jedoch häufig über unnötige Probleme. Mit einer gut aufgebauten Vorlage können Sie die Kündigung schnell und sauber vorbereiten.

Kündigungsfrist berechnen

Finden Sie heraus, bis wann Ihre Kündigung beim Arbeitgeber eingehen muss.

Beispiel: Sie möchten zum 31.12.2026 ausscheiden.
Spätester Zugang der Kündigung:
Wichtig:
Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Planen Sie deshalb einen ausreichenden zeitlichen Puffer ein.
Haftungsausschluss: Die Vorlage dient als praktische Arbeitshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.

Autor: FachRedaktion AMK-Rechtsportal

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

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Musterschreiben: Kündigung

Arbeitnehmer

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026 ⚖️ Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich ordentlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. ✍️ Eine Kündigung per E-Mail reicht nicht aus. Gesetzlich gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Arbeitsvertrag und Tarifvertrag können besondere Regelungen enthalten. ⚠️ Entscheidend ist der Zugang beim Arbeitgeber. Bewahren Sie einen Nachweis über die Übergabe auf. Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund. Mit unserer Vorlage können Sie Ihre Kündigung schnell vorbereiten.
Haftungsausschluss: Die Vorlage dient als praktische Arbeitshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.

⚖️ Wie kündigt ein Arbeitnehmer

richtig?

Wer seinen Arbeitsplatz verlassen möchte, braucht normalerweise keine Begründung. Eine ordentliche Kündigung reicht aus. Dabei muss die Kündigung bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Besonders wichtig ist die Schriftform nach § 623 BGB. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine E-Mail genügt deshalb nicht. Auch eine Kündigung per WhatsApp reicht nicht aus. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben werden.

Welche Angaben gehören in die

Kündigung?

Ein gutes Kündigungsschreiben bleibt kurz. Sie brauchen keine lange Erklärung. Entscheidend sind die eindeutige Kündigungserklärung und die korrekte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Angaben sollten enthalten sein: Vor- und Nachname des Arbeitnehmers Anschrift des Arbeitnehmers Name und Anschrift des Arbeitgebers Datum des Schreibens eindeutige Kündigungserklärung gewünschter Beendigungstermin ✍️ eigenhändige Unterschrift Eine Begründung ist bei einer normalen Arbeitnehmerkündigung grundsätzlich nicht erforderlich.

Welche Kündigungsfrist gilt für

Arbeitnehmer?

§ 622 Abs. 1 BGB sieht grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen vor. Die Kündigung kann zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Das bedeutet nicht automatisch, dass jeder Arbeitsvertrag dieselbe Frist enthält. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren Arbeitsvertrag. Auch ein Tarifvertrag kann eine andere Regelung enthalten.

Beispiel zur Berechnung

Angenommen, Ihr Arbeitsvertrag enthält keine abweichende Regelung. Sie möchten zum Monatsende kündigen. Dann muss Ihre Kündigung rechtzeitig beim Arbeitgeber eingehen. Entscheidend ist also nicht nur das Datum auf dem Brief. Entscheidend ist der Zugang.

⚠️ Ein häufiger Fehler: Das Datum

stimmt nicht

Viele Arbeitnehmer schreiben: „Hiermit kündige ich zum 31. Oktober.“ Dabei kann die verwendete Kündigungsfrist falsch sein. Das macht die Situation unnötig kompliziert. Eine sichere Formulierung kann deshalb lauten: „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Diese Formulierung kann sinnvoll sein, wenn der genaue Beendigungstermin nicht sicher feststeht. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung des Arbeitsvertrags.

✍️ Warum ist die Unterschrift so

wichtig?

§ 623 BGB verlangt Schriftform. Das Gesetz schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Drucken Sie das Schreiben deshalb aus. Unterschreiben Sie es eigenhändig. Eine eingescannte Unterschrift in einer E-Mail reicht für die gesetzliche Schriftform nicht aus.

Wie übergebe ich die Kündigung am

besten?

Hier passieren erstaunlich viele Fehler. Ein Arbeitnehmer kann das Schreiben persönlich übergeben. Sinnvoll ist dabei eine Empfangsbestätigung. Alternativ kann die Zustellung auf einem Weg erfolgen, der den Zugang später nachweisen lässt. Bewahren Sie eine Kopie der Kündigung auf. Auch ein Zustellnachweis sollte bei wichtigen Schreiben nicht fehlen.

Praxistipp

Nehmen Sie eine zweite Ausfertigung mit. Bitten Sie den Arbeitgeber oder die zuständige Personalstelle, den Empfang darauf zu bestätigen. So behalten Sie Ihren eigenen Nachweis.

Muss ich die Kündigung an den Chef

schicken?

Das hängt von den Umständen ab. Maßgeblich ist, dass die Kündigung dem Arbeitgeber wirksam zugeht. Bei größeren Unternehmen kann beispielsweise die Personalabteilung für solche Schreiben zuständig sein. Prüfen Sie deshalb die internen Vorgaben. Bei Unsicherheit können Sie die Kündigung an die im Arbeitsvertrag genannte Arbeitgeberadresse richten.

Kann ein Arbeitnehmer fristlos

kündigen?

Ja. Dafür gelten allerdings deutlich strengere Voraussetzungen. § 626 BGB verlangt einen wichtigen Grund. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar sein. Das ist eine hohe Hürde. Eine bloße Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz reicht normalerweise nicht. Auch ein besseres Jobangebot rechtfertigt grundsätzlich keine fristlose Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten außerdem besondere zeitliche Anforderungen. § 626 Abs. 2 BGB nennt grundsätzlich eine Zweiwochenfrist ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen.

⚠️ Fristlose Kündigung nicht

leichtfertig verwenden

Eine fristlose Kündigung kann erhebliche Folgen haben. Wer einen wichtigen Grund behauptet, sollte die Situation vorher sorgfältig prüfen. Mögliche Probleme können beispielsweise entstehen, wenn der behauptete Kündigungsgrund nicht ausreicht. Bei einer solchen Kündigung sollten Betroffene deshalb besonders vorsichtig vorgehen.

Was passiert mit dem Arbeitszeugnis?

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich ein Zeugnis verlangen. § 630 BGB regelt die Pflicht zur Zeugniserteilung. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich Angaben über Leistung und Verhalten. Sie können den Wunsch nach einem qualifizierten Zeugnis direkt mit der Kündigung verbinden. Das spart einen späteren Brief.

Arbeitsbescheinigung und wichtige

Unterlagen

Vor dem letzten Arbeitstag sollten Sie Ihre Unterlagen prüfen. Dazu gehören beispielsweise: Arbeitszeugnis letzte Gehaltsabrechnung Urlaubsbescheinigung Unterlagen zur betrieblichen Altersversorgung Arbeitszeit- oder Überstundenübersicht sonstige vertragliche Unterlagen Nicht jedes Dokument muss automatisch zusammen mit der Kündigung verlangt werden. Bei offenen Punkten lohnt sich eine separate schriftliche Anfrage.

Beispiel aus dem Alltag

Nehmen wir Anna. Sie hat eine neue Stelle gefunden. Ihr Arbeitsvertrag sieht eine gesetzliche Kündigungsfrist vor. Anna schreibt eine kurze Kündigung. Sie unterschreibt das Schreiben eigenhändig. Anschließend übergibt sie es persönlich gegen Empfangsbestätigung. Damit hat sie die wesentlichen formalen Punkte berücksichtigt. Ein langer Erklärungstext war dafür nicht notwendig.

⚠️ Diese Fehler sollten Arbeitnehmer

vermeiden

❌ Kündigung per E-Mail Das genügt der vorgeschriebenen Schriftform nicht. ❌ Nur mündlich kündigen Auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ersetzt die schriftliche Kündigung nicht. ❌ Kündigungsfrist nicht prüfen Der Arbeitsvertrag kann von der gesetzlichen Regelung abweichen. ❌ Falsches Beendigungsdatum nennen Prüfen Sie den gewünschten Termin vor dem Versand. ❌ Keinen Zugangsnachweis sichern Das kann später unnötige Diskussionen verursachen. ❌ Fristlose Kündigung aus Ärger Ein Streit mit dem Arbeitgeber reicht normalerweise nicht.

Praxistipp: „Zum nächstmöglichen

Zeitpunkt“

Beim Kündigungstermin passieren die meisten Unsicherheiten. Wenn Sie die genaue Berechnung nicht sicher beherrschen, kann die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sinnvoll sein. Der Arbeitgeber kann den konkreten Beendigungstermin dann anhand der geltenden Kündigungsfrist bestimmen. Trotzdem sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag vorher prüfen.

❓ Fragen zur Kündigung durch

Arbeitnehmer

❓ Muss eine Arbeitnehmerkündigung

schriftlich erfolgen?

Ja. § 623 BGB schreibt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Schriftform vor. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

❓ Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Nein. Eine gewöhnliche E-Mail erfüllt die gesetzliche Schriftform nicht. ❓ Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer? Grundsätzlich sieht § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder Monatsende vor. Arbeits- oder Tarifverträge können besondere Regelungen enthalten.

❓ Muss ich einen Kündigungsgrund

nennen?

Bei einer normalen ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich keine Begründung erforderlich.

❓ Kann ich während der Probezeit

kündigen?

Während einer vereinbarten Probezeit kann regelmäßig eine kürzere gesetzliche Kündigungsfrist gelten. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus § 622 Abs. 3 BGB.

❓ Kann ich fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung setzt grundsätzlich einen wichtigen Grund voraus. Maßgeblich ist § 626 BGB.

❓ Was passiert, wenn ich die Kündigung

zu spät abgebe?

Dann kann sich der Beendigungszeitpunkt nach hinten verschieben. Entscheidend ist grundsätzlich, wann die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht.

❓ Muss der Arbeitgeber meine Kündigung

bestätigen?

Eine schriftliche Empfangsbestätigung ist praktisch hilfreich. Die Wirksamkeit der Kündigung hängt jedoch nicht allein von einer solchen Bestätigung ab.

❓ Kann ich mit der Kündigung ein

Arbeitszeugnis verlangen?

Ja. Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich ein Zeugnis verlangen. § 630 BGB regelt den Zeugnisanspruch.

⚖️ Wichtige gesetzliche Grundlagen

Für eine Arbeitnehmerkündigung sind insbesondere diese Vorschriften relevant: ⚖️ § 620 BGB – Beendigung des Dienstverhältnisses ⚖️ § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen ⚖️ § 623 BGB – Schriftform der Kündigung ⚖️ § 626 BGB – fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ⚖️ § 630 BGB – Pflicht zur Zeugniserteilung Die amtlichen Gesetzestexte finden Sie beim Bundesministerium der Justiz. Die Schriftform nach § 623 BGB ist besonders relevant.

Unser Fazit

Eine Arbeitnehmerkündigung muss vor allem eines sein: eindeutig. Prüfen Sie die Kündigungsfrist. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig. Sichern Sie anschließend einen Nachweis über den Zugang. Das klingt simpel. Gerade diese Punkte entscheiden jedoch häufig über unnötige Probleme. Mit einer gut aufgebauten Vorlage können Sie die Kündigung schnell und sauber vorbereiten.

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Autor: FachRedaktion AMK-Rechtsportal

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