Arbeitnehmer Recht auf Arbeitszeugnis – Musterschreiben
zum Download
Aktualisiert von der FachRedaktion/ Arbeitsrecht- AMK-Rechtsportalam 04.08.2026Arbeitnehmer haben nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Rechtsgrundlage ist § 109 Gewerbeordnung (GewO).Sie können ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.Das Zeugnis sollte möglichst zeitnah nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses angefordert werden.Enthält das Zeugnis unzutreffende oder unfaire Bewertungen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Berichtigung.Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung sinnvoll sein.
⚖️ Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Der gesetzliche Anspruch ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO).Der Anspruch besteht unabhängig davon,✅ ob der Arbeitnehmer selbst kündigt,✅ ob der Arbeitgeber kündigt,✅ ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde,✅ ob das Arbeitsverhältnis befristet war,✅ ob es sich um eine Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung handelt.Auch Auszubildende besitzen nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Anspruch auf ein Zeugnis.
Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis enthält lediglich:•Name des Arbeitnehmers•Dauer des Arbeitsverhältnisses•Beschreibung der ausgeübten TätigkeitEine Bewertung der Arbeitsleistung oder des Verhaltens erfolgt nicht.
⭐ Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung von•✅ Fachkenntnissen•✅ Arbeitsweise•✅ Leistungsbereitschaft•✅ Arbeitsergebnissen•✅ Zuverlässigkeit•✅ Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und KundenFür spätere Bewerbungen ist in der Regel ein qualifiziertes Arbeitszeugnis empfehlenswert.
Wann sollte das Arbeitszeugnis verlangt werden?
Das Zeugnis sollte möglichst direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angefordert werden.Zwar gilt grundsätzlich die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist, jedoch können Arbeits- oder Tarifverträge deutlich kürzere Ausschlussfristen vorsehen. Wer zu lange wartet, riskiert deshalb den Verlust seines Anspruchs.
⚠️ Welche Anforderungen muss ein Arbeitszeugnis erfüllen?
Nach § 109 GewO muss das Arbeitszeugnis✔️ wahr sein,✔️ vollständig sein,✔️ verständlich formuliert sein,✔️ wohlwollend sein,✔️ ohne versteckte negative Aussagen oder Geheimcodes erstellt werden.Ein Arbeitszeugnis darf den weiteren beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren.
Aktuelles Urteil
Das Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 18.11.2014 – Az. 9 AZR 584/13, hat entschieden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Dankes-, Bedauerns- oder Wunschformel im Arbeitszeugnis haben. Fehlt eine solche Schlussformel, macht dies das Zeugnis allein nicht fehlerhaft.
Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?
Stellt der Arbeitgeber trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Zeugnis aus, empfiehlt sich zunächst eine schriftliche Aufforderung mit einer angemessenen Frist.Bleibt diese erfolglos, kann der Anspruch gegebenenfalls vor dem zuständigen Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
❓ die meistgestellten Fragen
Habe ich immer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Nach § 109 GewO besteht bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
Kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?
Ja. Arbeitnehmer können statt eines einfachen Arbeitszeugnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet.
Muss das Arbeitszeugnis positiv formuliert sein?
Es muss wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein. Unzulässige Geheimcodes oder versteckte negative Formulierungen sind nicht erlaubt.
Was kann ich bei einem fehlerhaften Arbeitszeugnis tun?
Sie können den Arbeitgeber schriftlich zur Berichtigung auffordern. Wird keine Einigung erzielt, kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden.
Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen?
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Zusätzlich können tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten, weshalb das Zeugnis möglichst zeitnah angefordert werden sollte.
✔️ Ausfüllbare Word-Datei (.docx)✔️ Druckfertige PDF-Datei✔️ Rechtssicher formuliertes Musterschreiben✔️ Sofort einsetzbar✔️ Für Kündigung, Aufhebungsvertrag und befristete Arbeitsverhältnisse geeignet✔️ Am PC, Tablet und Smartphone ausfüllbar
HaftungsausschlussDieses Musterschreiben wurde sorgfältig erstellt und dient ausschließlich als allgemeine Formulierungshilfe. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlichen Zweifeln oder besonderen Umständen empfiehlt sich die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Autor: FachRedaktion AMK-Rechtsportal
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.
Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-
ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen
abgeglichen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.
Geprüfte Inhalte- Verständlich und praxisnah erklärt- Regelmäßig aktualisiert
Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.
Aktualisiert von der FachRedaktion/ Arbeitsrecht- AMK-Rechtsportalam 04.08.2026Arbeitnehmer haben nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Rechtsgrundlage ist § 109 Gewerbeordnung (GewO).Sie können ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.Das Zeugnis sollte möglichst zeitnah nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses angefordert werden.Enthält das Zeugnis unzutreffende oder unfaire Bewertungen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Berichtigung.Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung sinnvoll sein.
⚖️ Wer hat Anspruch auf ein
Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Der gesetzliche Anspruch ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO).Der Anspruch besteht unabhängig davon,✅ ob der Arbeitnehmer selbst kündigt,✅ ob der Arbeitgeber kündigt,✅ ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde,✅ ob das Arbeitsverhältnis befristet war,✅ ob es sich um eine Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung handelt.Auch Auszubildende besitzen nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Anspruch auf ein Zeugnis.
Einfaches oder qualifiziertes
Arbeitszeugnis?
Einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis enthält lediglich:•Name des Arbeitnehmers•Dauer des Arbeitsverhältnisses•Beschreibung der ausgeübten TätigkeitEine Bewertung der Arbeitsleistung oder des Verhaltens erfolgt nicht.
⭐ Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung von•✅ Fachkenntnissen•✅ Arbeitsweise•✅ Leistungsbereitschaft•✅ Arbeitsergebnissen•✅ Zuverlässigkeit•✅ Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und KundenFür spätere Bewerbungen ist in der Regel ein qualifiziertes Arbeitszeugnis empfehlenswert.
Wann sollte das Arbeitszeugnis
verlangt werden?
Das Zeugnis sollte möglichst direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angefordert werden.Zwar gilt grundsätzlich die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist, jedoch können Arbeits- oder Tarifverträge deutlich kürzere Ausschlussfristen vorsehen. Wer zu lange wartet, riskiert deshalb den Verlust seines Anspruchs.
⚠️ Welche Anforderungen muss ein
Arbeitszeugnis erfüllen?
Nach § 109 GewO muss das Arbeitszeugnis✔️ wahr sein,✔️ vollständig sein,✔️ verständlich formuliert sein,✔️ wohlwollend sein,✔️ ohne versteckte negative Aussagen oder Geheimcodes erstellt werden.Ein Arbeitszeugnis darf den weiteren beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren.
Aktuelles Urteil
Das Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 18.11.2014 – Az. 9 AZR 584/13, hat entschieden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Dankes-, Bedauerns- oder Wunschformel im Arbeitszeugnis haben. Fehlt eine solche Schlussformel, macht dies das Zeugnis allein nicht fehlerhaft.
Was tun, wenn der Arbeitgeber kein
Arbeitszeugnis ausstellt?
Stellt der Arbeitgeber trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Zeugnis aus, empfiehlt sich zunächst eine schriftliche Aufforderung mit einer angemessenen Frist.Bleibt diese erfolglos, kann der Anspruch gegebenenfalls vor dem zuständigen Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
❓ die meistgestellten Fragen
Habe ich immer Anspruch auf ein
Arbeitszeugnis?
Ja. Nach § 109 GewO besteht bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
Kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
verlangen?
Ja. Arbeitnehmer können statt eines einfachen Arbeitszeugnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet.
Muss das Arbeitszeugnis positiv
formuliert sein?
Es muss wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein. Unzulässige Geheimcodes oder versteckte negative Formulierungen sind nicht erlaubt.
Was kann ich bei einem fehlerhaften
Arbeitszeugnis tun?
Sie können den Arbeitgeber schriftlich zur Berichtigung auffordern. Wird keine Einigung erzielt, kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden.
Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis
verlangen?
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Zusätzlich können tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten, weshalb das Zeugnis möglichst zeitnah angefordert werden sollte.
✔️ Ausfüllbare Word-Datei (.docx)✔️ Druckfertige PDF-Datei✔️ Rechtssicher formuliertes Musterschreiben✔️ Sofort einsetzbar✔️ Für Kündigung, Aufhebungsvertrag und befristete Arbeitsverhältnisse geeignet✔️ Am PC, Tablet und Smartphone ausfüllbar
HaftungsausschlussDieses Musterschreiben wurde sorgfältig erstellt und dient ausschließlich als allgemeine Formulierungshilfe. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlichen Zweifeln oder besonderen Umständen empfiehlt sich die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.