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> Startseite > Mietrecht > Raumtemperatur

Welche Raumtemperatur muss der Vermieter

gewährleisten?

Eine ausreichende Beheizung gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Vermieters. Die Wohnung muss während der kalten Jahreszeit so beheizbar sein, dass die üblichen Mindesttemperaturen erreicht werden können. Werden diese Temperaturen dauerhaft unterschritten, kann ein Mietmangel vorliegen.

Mindesttemperatur in der Wohnung: Übersicht

Raum Empfohlene Temperatur Wohnzimmer 20–22 °C Schlafzimmer 20 °C Kinderzimmer 20–22 °C Küche 20 °C Badezimmer 22 °C Wichtig Die genannten Temperaturen beziehen sich grundsätzlich auf die Tageszeit zwischen etwa 6:00 Uhr und 23:00 Uhr.
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Wann gilt die Heizpflicht des Vermieters?

Die sogenannte Heizperiode erstreckt sich in vielen Mietverhältnissen typischerweise vom 1. Oktober bis zum 30. April. Außerhalb dieses Zeitraums kann eine Heizpflicht bestehen, wenn: ✅ die Außentemperaturen ungewöhnlich niedrig sind ✅ die Wohnung nicht ausreichend erwärmt werden kann ✅ Gesundheitsgefahren drohen

Darf die Heizung nachts abgeschaltet werden?

Nein, vollständig abschalten darf der Vermieter die Heizung in der Regel nicht. Eine Nachtabsenkung ist zwar zulässig, die Wohnung darf jedoch nicht so stark auskühlen, dass die Wohnnutzung beeinträchtigt wird oder Schimmel entsteht.

Mietminderung wegen zu niedriger Raumtemperatur

Ist die Wohnung dauerhaft zu kalt, kann unter Umständen eine Mietminderung möglich sein. Die Höhe hängt insbesondere ab von: Temperaturabweichung Dauer des Mangels Jahreszeit Nutzbarkeit der Räume

Verwandte Themen

Mietminderung bei Heizungsausfall Mietminderung wegen Schimmel Nebenkosten und Heizkosten

Raumtemperatur richtig messen

Für eine rechtssichere Dokumentation sollten Messungen: ✔ in der Raummitte erfolgen ✔ etwa 1 Meter über dem Boden durchgeführt werden ✔ bei geschlossenen Fenstern stattfinden ✔ mehrfach täglich wiederholt werden Musterprotokoll Datum Uhrzeit Raum Temperatur 10.01.2026 08:00 Wohnzimmer 18,0 °C 10.01.2026 14:00 Wohnzimmer 18,3 °C 10.01.2026 20:00 Wohnzimmer 17,9 °C

❓ FAQ zur Raumtemperatur in Mietwohnungen

Muss der Vermieter tagsüber 20 °C garantieren?

In Wohnräumen werden tagsüber regelmäßig Temperaturen um 20 °C erwartet.

Wann liegt ein Mietmangel vor?

Wenn die Wohnung dauerhaft nicht ausreichend beheizbar ist und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt wird.

Kann ich sofort die Miete mindern?

Vor einer Mietminderung sollte der Vermieter grundsätzlich über den Mangel informiert werden.

Gilt die Heizpflicht auch im Sommer?

Bei außergewöhnlich kalter Witterung kann auch außerhalb der üblichen Heizperiode eine Heizpflicht bestehen.

Was tun bei einem kompletten Heizungsausfall?

Der Vermieter sollte unverzüglich informiert werden. Ein Totalausfall während der kalten Jahreszeit stellt häufig einen erheblichen Mietmangel dar.

✅ Fazit

Die Mindesttemperatur in einer Mietwohnung ist ein häufiges Streitthema. Grundsätzlich muss der Vermieter sicherstellen, dass Wohnräume ausreichend beheizbar sind. Werden die üblichen Raumtemperaturen nicht erreicht, sollten Mieter den Mangel dokumentieren und den Vermieter informieren. Je nach Schwere des Mangels können Ansprüche auf Mietminderung bestehen.

Praxisbeispiel: Wohnung erreicht nur 17 °C

Im Januar stellt ein Mieter fest, dass das Wohnzimmer trotz voll aufgedrehter Heizung tagsüber nur 17 °C erreicht. Er dokumentiert die Temperaturen über mehrere Tage und informiert den Vermieter schriftlich über den Mangel. Da die Heizungsanlage defekt ist, veranlasst der Vermieter eine Reparatur. Bis zur Beseitigung des Mangels kann unter Umständen ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.

⚖️ Gerichtsurteil: Mindestens 20 °C in Wohnräumen

Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 26. Mai 1998 (Az. 64 S 266/97), dass Vermieter während der üblichen Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April tagsüber zwischen 6:00 Uhr und 23:00 Uhr grundsätzlich eine Raumtemperatur von 20 °C in Wohnräumen und 21 °C in Bad und Toilette gewährleisten müssen. Nachts sind Temperaturen von etwa 18 °C ausreichend.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

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Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

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aktualisiert: Juni 2026 –
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Mietminderung wegen zu niedriger

Raumtemperatur

Ist die Wohnung dauerhaft zu kalt, kann unter Umständen eine Mietminderung möglich sein. Die Höhe hängt insbesondere ab von: Temperaturabweichung Dauer des Mangels Jahreszeit Nutzbarkeit der Räume

Verwandte Themen

Mietminderung bei Heizungsausfall Mietminderung wegen Schimmel Nebenkosten und Heizkosten

Welche Raumtemperatur muss der

Vermieter gewährleisten?

Eine ausreichende Beheizung gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Vermieters. Die Wohnung muss während der kalten Jahreszeit so beheizbar sein, dass die üblichen Mindesttemperaturen erreicht werden können. Werden diese Temperaturen dauerhaft unterschritten, kann ein Mietmangel vorliegen.

Mindesttemperatur in der Wohnung:

Übersicht

Raum Empfohlene Temperatur Wohnzimmer 20–22 °C Schlafzimmer 20 °C Kinderzimmer 20–22 °C Küche 20 °C Badezimmer 22 °C Wichtig Die genannten Temperaturen beziehen sich grundsätzlich auf die Tageszeit zwischen etwa 6:00 Uhr und 23:00 Uhr.

Wann gilt die Heizpflicht des

Vermieters?

Die sogenannte Heizperiode erstreckt sich in vielen Mietverhältnissen typischerweise vom 1. Oktober bis zum 30. April. Außerhalb dieses Zeitraums kann eine Heizpflicht bestehen, wenn: ✅ die Außentemperaturen ungewöhnlich niedrig sind ✅ die Wohnung nicht ausreichend erwärmt werden kann ✅ Gesundheitsgefahren drohen

Darf die Heizung nachts abgeschaltet

werden?

Nein, vollständig abschalten darf der Vermieter die Heizung in der Regel nicht. Eine Nachtabsenkung ist zwar zulässig, die Wohnung darf jedoch nicht so stark auskühlen, dass die Wohnnutzung beeinträchtigt wird oder Schimmel entsteht.

Raumtemperatur richtig messen

Für eine rechtssichere Dokumentation sollten Messungen: ✔ in der Raummitte erfolgen ✔ etwa 1 Meter über dem Boden durchgeführt werden ✔ bei geschlossenen Fenstern stattfinden ✔ mehrfach täglich wiederholt werden Musterprotokoll Datum Uhrzeit Raum Temperatur 10.01.2026 08:00 Wohnzimmer 18,0 °C 10.01.2026 14:00 Wohnzimmer 18,3 °C 10.01.2026 20:00 Wohnzimmer 17,9 °C

Praxisbeispiel: Wohnung erreicht nur

17 °C

Im Januar stellt ein Mieter fest, dass das Wohnzimmer trotz voll aufgedrehter Heizung tagsüber nur 17 °C erreicht. Er dokumentiert die Temperaturen über mehrere Tage und informiert den Vermieter schriftlich über den Mangel. Da die Heizungsanlage defekt ist, veranlasst der Vermieter eine Reparatur. Bis zur Beseitigung des Mangels kann unter Umständen ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.

⚖️ Gerichtsurteil: Mindestens 20 °C in

Wohnräumen

Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 26. Mai 1998 (Az. 64 S 266/97), dass Vermieter während der üblichen Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April tagsüber zwischen 6:00 Uhr und 23:00 Uhr grundsätzlich eine Raumtemperatur von 20 °C in Wohnräumen und 21 °C in Bad und Toilette gewährleisten müssen. Nachts sind Temperaturen von etwa 18 °C ausreichend.

❓ FAQ zur Raumtemperatur in

Mietwohnungen

Muss der Vermieter tagsüber 20 °C

garantieren?

In Wohnräumen werden tagsüber regelmäßig Temperaturen um 20 °C erwartet.

Wann liegt ein Mietmangel vor?

Wenn die Wohnung dauerhaft nicht ausreichend beheizbar ist und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt wird.

Kann ich sofort die Miete mindern?

Vor einer Mietminderung sollte der Vermieter grundsätzlich über den Mangel informiert werden.

Gilt die Heizpflicht auch im Sommer?

Bei außergewöhnlich kalter Witterung kann auch außerhalb der üblichen Heizperiode eine Heizpflicht bestehen.

Was tun bei einem kompletten

Heizungsausfall?

Der Vermieter sollte unverzüglich informiert werden. Ein Totalausfall während der kalten Jahreszeit stellt häufig einen erheblichen Mietmangel dar.

✅ Fazit

Die Mindesttemperatur in einer Mietwohnung ist ein häufiges Streitthema. Grundsätzlich muss der Vermieter sicherstellen, dass Wohnräume ausreichend beheizbar sind. Werden die üblichen Raumtemperaturen nicht erreicht, sollten Mieter den Mangel dokumentieren und den Vermieter informieren. Je nach Schwere des Mangels können Ansprüche auf Mietminderung bestehen.

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