Ist es aber dennoch der Fall, kann der Vermieter
vom Mieter Schadensersatz bezüglich der
Beseitigungskosten verlangen. Wurden neue
Isolierglasfenster eingebaut und ist deshalb eine
Änderung des Heizungs- und Lüftungsverhaltens
erforderlich, muss der Vermieter den Mieter
hierauf auch hinweisen.
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast
dafür, dass die Mietsache mangelfrei ist, der
Schimmel also nicht auf Bau- oder
Konstruktionsfehler oder den Zustand des
Gebäudes zurückzuführen ist. Kann er das – z.B.
durch ein Sachverständigengutachten –
beweisen, muss der Mieter darlegen, dass er für
den Schaden nicht verantwortlich ist.
Kann die Ursache des Schimmels nicht ermittelt
werden, so hat der Vermieter den Beweis der
Mangelfreiheit nicht erbracht. Er hat dann den
Mangel zu beseitigen.
Oder der Mieter hat das Recht zur
Mietminderung.
Schimmel gefährdet die Gesundheit. Bei
manchen Pilzarten reichen schon wenige
Sporen, im Allergien und Hautinfektionen
auszulösen.
Das Risiko, an Asthma zu erkranken, steigt bei
Schimmelbefall im Haus um 50 Prozent. Daher
ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn
der Schimmel nicht beseitigt werden kann.
Mietminderung wegen Schimmel
Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter
mitteilen, dass Sie Schimmel in der Wohnung
haben. Sie bitten ihn, den Schimmel zu beseitigen.
Setzen ihm dafür eine Frist und kündigen an, dass
Sie die Miete mindern werden, wenn er den
Schimmel nicht innerhalb dieser Frist beseitigt.
Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Bei Schimmel muss und soll der Mieter den
Vermieter informieren. Der Vermieter muss
aufgefordert werden, diesen Mangel zu
beheben.
Dann kann auch die Miete gemindert werden,
wenn der Vermieter keine Abhilfe schaffen kann.
Bei schweren Schimmelbefall kann der Mieter
auch fristlos kündigen, weil von Schimmel auch
immer eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Ein Mieter
sollte sich nicht damit zufrieden geben, wenn der
Vermieter die Schimmelstellen nur überstreichen
will.
Wer Schimmel zu beseitigen hat, das hängt von
der Ursache ab. Dringt Feuchtigkeit wegen Bau-
oder Konstruktionsfehlern des Hauses ein, so hat
das der Vermieter zu vertreten. Der Mieter kann
Beseitigung des Mangels verlangen.
Unter Umständen kommt aber auch mangelhaftes
Lüften und Heizen des Mieters als Ursache für
Schimmel in Betracht. Das behaupten Vermieter
meistens um eine Mietminderung wegen Schimmel
aus dem Weg zu gehen. Oft ist das aber gar nicht
die Ursache.
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