Die Mietbürgschaft
Ansonsten haftet ein Bürge als weiterer Schuldner
für Forderungen aus dem Mietverhältnis zwischen
dem Mieter und dem Vermieter.
Beispiel: Eltern bürgen für ihr Kind.
Endet das Mietverhältnis, für das die
Mietbürgschaft gestellt wurde, endet frühestens
auch die Haftung aus der Mietbürgschaft. (Bürgen
haften dann bspw. nicht mehr für offene
Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung)
Sollte sich der Vermieter weigern, einen Mieter aus
dem Mietverhältnis gegen Stellung eines
Nachmieters zu entlassen, ist der Mieter von der
Mietzahlungspflicht frei und und das gilt dann auch
für den Bürgen. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann auch
die Mietbürgschaft nicht mehr.
Muster für eine Mietbürgschaft -
Auszug-
Vorlage Mietbürgschaft
Mit dieser Vorlage haben Sie eine Mietbürgschaft.
Es müssen nur noch die Grunddaten angepasst
werden.
Die Mietbürgschaft wird immer häufiger von
Vermietern verlangt. Damit wollen diese sich vor
Mietausfällen schützen, wenn der Mieter plötzlich
nicht mehr zahlungsfähig ist und die Miete selbst
nicht mehr aufbringen kann.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Im Falle einer Mietbürgschaft muss der Bürge für
die Verpflichtungen des Mieters einspringen, wenn
der Mieter seinen Zahlungen nicht nachkommt.
Wer eine Mietbürgschaft übernimmt, geht
insbesondere bei einer selbstschuldnerischen
Bürgschaft ein Risiko ein.
Bei dieser Bürgschaft kann sich der Vermieter
sofort an den Bürgen wenden, wenn der Mieter
nicht zahlt. Der Vermieter muss also nicht erst
abwarten, bis ein bestimmter Mietrückstand
aufgelaufen ist. Und er muss den Mieter nicht erst
durch ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren
schicken.
Ein Bürge, der sich zugunsten des Vermieters auf
unbestimmte Zeit für die Verpflichtungen des
Mieters aus dem Mietvertrag verbürgt hat, kann
den Bürgschaftsvertrag kündigen, jedoch erst zu
einem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter den
Mietvertrag – nach Ablauf einer Überlegungsfrist –
ordentlich kündigen kann.
(Kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen,
kann auch der Bürge die Mietbürgschaft kündigen.
“Können” heißt in diesem Fall, wenn der Vermieter
einen berechtigten Kündigungsgrund hat. Dann
endet die Bürgschaft auch mit Ablauf der
Kündigungsfrist des Mietvertrages.)
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