Nutzen Sie unser Muster für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs und erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert. Die Vorlage enthält alle wichtigen Bestandteile einer Eigenbedarfskündigung und kann individuell an Ihren Fall angepasst werden.✅ Sofort verfügbar✅ Einfach ausfüllen und anpassen✅ Praktische Vorlage für VermieterWichtiger Hinweis: Jede Eigenbedarfskündigung muss auf die persönlichen Umstände des Einzelfalls abgestimmt werden. Prüfen Sie daher vor dem Versand insbesondere die Begründung des Eigenbedarfs, die Kündigungsfrist und die Angaben zur Bedarfsperson.
✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: September 2026•Eigenbedarf ist grundsätzlich ein gesetzlicher Kündigungsgrund.•Der Vermieter muss die Wohnung selbst benötigen.•Auch bestimmte Familienangehörige kommen infrage.•Der Eigenbedarf muss im Kündigungsschreiben nachvollziehbar erklärt werden.•Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach § 573c BGB.•Eine Kündigung wegen Eigenbedarf muss schriftlich erfolgen.•Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen wegen Härte widersprechen.•Der Zugang der Kündigung sollte später nachweisbar sein.
⚖️ Wann darf ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen
Der Vermieter braucht grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nennt den Eigenbedarf ausdrücklich. Danach kann eine Kündigung zulässig sein, wenn der Vermieter die Wohnung benötigt.Das gilt für den Vermieter selbst und bestimmte Angehörige. Auch Angehörige seines Haushalts können berücksichtigt werden.Der bloße Wunsch nach einer größeren Wohnung reicht nicht automatisch. Entscheidend bleibt der konkrete Nutzungswunsch.
Für wen kann Eigenbedarf bestehen
Typische Fälle betreffen beispielsweise:•den Vermieter selbst•Kinder•Eltern•Geschwister•Angehörige des HaushaltsDer Einzelfall entscheidet. Die persönliche Beziehung zur Bedarfsperson sollte deshalb klar beschrieben werden.
Was muss in die Eigenbedarfskündigung
Eine Eigenbedarfskündigung braucht eine nachvollziehbare Begründung.§ 573 Abs. 3 BGB verlangt die Angabe der Kündigungsgründe. Der Mieter soll erkennen können, weshalb die Wohnung benötigt wird.Bei Eigenbedarf sollte deshalb die Bedarfsperson genannt werden.Auch deren Interesse an der Wohnung gehört in das Schreiben. Der Bundesgerichtshof verlangt grundsätzlich eine ausreichende Individualisierung.Die Bedarfsperson und ihr Nutzungsinteresse müssen erkennbar sein.
✍️ Beispiel für eine nachvollziehbare Begründung
„Ich kündige das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Ich benötige die Wohnung künftig für meine Tochter [Name]. Sie wird ab [Datum] in [Ort] arbeiten und dort einen eigenen Haushalt gründen.Die Wohnung soll deshalb künftig von ihr selbst bewohnt werden.“Das ist deutlich besser als ein einzelner Satz.„Ich brauche die Wohnung selbst“ wäre dagegen sehr knapp.
Welche Kündigungsfrist gilt
Die Frist richtet sich grundsätzlich nach § 573c BGB. Für Vermieter verlängert sie sich mit zunehmender Mietdauer. •Nach fünf Jahren verlängert sie sich um drei Monate.•Nach acht Jahren folgt eine weitere Verlängerung um drei Monate.•Die Kündigung muss grundsätzlich spätestens am dritten Werktag zugehen. Dann kann sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirken.Einfaches BeispielDer Vermieter kündigt am 3. März. Die Kündigung geht dem Mieter an diesem Tag zu. Dann kann das Mietverhältnis grundsätzlich zum 31. Mai enden.Bei längerer Mietdauer kann eine längere Frist gelten.
✉️ Welche Form muss die Kündigung haben
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses braucht Schriftform.Das ergibt sich aus § 568 Abs. 1 BGB. Eine reine E-Mail reicht daher grundsätzlich nicht. Auch eine Nachricht über WhatsApp ersetzt die Schriftform nicht.Das Kündigungsschreiben sollte außerdem eigenhändig unterschrieben werden. Bei mehreren Vermietern müssen grundsätzlich alle relevanten Vermieter handeln.
⚠️ Diese Fehler können die Kündigung gefährden
❌ Eigenbedarf nur behaupten„Ich benötige die Wohnung künftig selbst.“ Das kann als Begründung zu wenig sein. Beschreiben Sie den konkreten Nutzungswunsch.❌ Bedarfsperson nicht nennenBei Familienangehörigen sollte klar werden, wer einziehen soll. Der BGH stellt auf die ausreichende Individualisierung ab.❌ Kündigungsfrist falsch berechnenEin falsches Enddatum kann unnötige Probleme verursachen. Prüfen Sie deshalb zuerst die bisherige Mietdauer.❌ Kündigung einfach per E-Mail verschickenDamit fehlt grundsätzlich die vorgeschriebene Schriftform. ❌ Zugang nicht nachweisen könnenEine unterschriebene Kündigung allein genügt später nicht immer. Entscheidend kann der Zugang beim Mieter sein.
Praxistipp für die Zustellung
Eine Kündigung sollte so übergeben werden, dass der Zugang später belegbar bleibt. Eine persönliche Übergabe mit Zeugen kann sinnvoll sein. Auch ein Bote kann den Einwurf dokumentieren.Bewahren Sie eine Kopie des vollständigen Schreibens auf. Notieren Sie außerdem Datum und Art der Zustellung. Der Brief sollte nicht erst am letzten möglichen Tag verschickt werden.
⚖️ Wann kann der Mieter widersprechen
Ein Mieter kann einer Eigenbedarfskündigung unter Umständen widersprechen. § 574 BGB regelt den sogenannten Härteeinwand. Eine besondere Härte kann beispielsweise bei erheblichen persönlichen Belastungen entstehen.Auch fehlender angemessener Ersatzwohnraum kann eine Rolle spielen.Der Mieter sollte solche Gründe konkret darlegen.
Beispiel aus dem Alltag
Familie Müller erhält eine Eigenbedarfskündigung. Die Vermieterin benötigt die Wohnung für ihren Sohn. Frau Müller ist jedoch schwer auf ihre bisherige Wohnumgebung angewiesen.Zusätzlich findet die Familie trotz intensiver Suche keine passende Wohnung.Dann können Härtegründe nach § 574 BGB relevant werden.
Was gilt bei einer freien Ersatzwohnung
Hier lohnt ein genauer Blick. Der Bundesgerichtshof hat sich mit freien Wohnungen desselben Vermieters beschäftigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine alternative Wohnung angeboten werden müssen.Das betrifft insbesondere eine vergleichbare freie Wohnung im selben Gebäude. Der BGH hat diese sogenannte Anbietpflicht bereits mehrfach behandelt.Ob eine solche Pflicht besteht, hängt allerdings vom konkreten Fall ab.
Praxistipp: Eigenbedarf sauber dokumentieren
Legen Sie bereits vor der Kündigung wichtige Unterlagen ab. Dazu können beispielsweise Nachweise über den geplanten Einzug gehören.Auch berufliche oder familiäre Veränderungen können den Nutzungswunsch erklären.Bewahren Sie diese Unterlagen geordnet auf. Bei einem späteren Streit können solche Unterlagen hilfreich sein.
⚠️ Was passiert nach der Kündigung
Der Mieter muss die Wohnung nicht automatisch sofort verlassen.Zunächst läuft die Kündigungsfrist.Der Mieter kann außerdem unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen. Kommt es zu keiner Einigung, kann ein gerichtliches Verfahren folgen.Der Vermieter sollte deshalb nicht eigenmächtig die Wohnung räumen.Auch ein Schlosswechsel wäre ohne entsprechende rechtliche Grundlage riskant.
❓ Häufige Fragen zur Eigenbedarfskündigung
❓ Muss der Vermieter den Eigenbedarf begründen
Ja. § 573 Abs. 3 BGB verlangt die Angabe der Gründe im Kündigungsschreiben.
❓ Kann der Vermieter wegen Eigenbedarf für sein Kind kündigen
Grundsätzlich kann Eigenbedarf auch für bestimmte Familienangehörige bestehen.
❓ Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf
Die Frist richtet sich grundsätzlich nach § 573c BGB und der Mietdauer.
❓ Reicht eine Kündigung per E-Mail
Nein. Für Wohnraummietverhältnisse verlangt § 568 BGB grundsätzlich Schriftform.
❓ Kann der Mieter einer Eigenbedarfskündigung widersprechen
Ja. § 574 BGB ermöglicht einen Widerspruch wegen unzumutbarer Härte.
❓ Muss der Vermieter den Namen der Bedarfsperson nennen
Die Bedarfsperson muss grundsätzlich so bezeichnet werden, dass der Kündigungsgrund ausreichend individualisiert ist.
❓ Was passiert bei vorgeschobenem Eigenbedarf
Ein vorgeschobener Eigenbedarf kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Der BGH hat sich hierzu mehrfach mit Schadensersatzfragen beschäftigt.
⚖️ Rechtliche Grundlagen
Für die Eigenbedarfskündigung sind insbesondere diese Vorschriften relevant:§ 573 BGB – ordentliche Kündigung des Vermieters§ 573c BGB – Kündigungsfristen§ 568 BGB – Form der Kündigung§ 574 BGB – Widerspruch des Mieters wegen Härte§ 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs§ 574a BGB – Fortsetzung des MietverhältnissesOffizielle Gesetzestexte finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.
Für Vermieter: Die kurze Checkliste
Vor dem Versand sollten Sie diese Punkte prüfen:•Ist die Wohnung eindeutig bezeichnet•Ist die Bedarfsperson genannt•Ist der konkrete Nutzungswunsch erklärt•Wurde die Kündigungsfrist richtig berechnet•Ist das Schreiben unterschrieben•Kann der Zugang später nachgewiesen werden•Wurde eine Kopie abgelegt•Wurden mögliche Härtegründe berücksichtigtGerade bei Eigenbedarf lohnt sich sauberes Arbeiten. Ein kleiner Fehler kann den Streit unnötig verlängern.
Eigenbedarf-Kündigungscheck
Prüfen Sie schnell die wichtigsten Punkte einer Eigenbedarfskündigung.
Der Check liefert eine erste Orientierung.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-
ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen
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Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.
Nutzen Sie unser Muster für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs und erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und unkompliziert. Die Vorlage enthält alle wichtigen Bestandteile einer Eigenbedarfskündigung und kann individuell an Ihren Fall angepasst werden.✅ Sofort verfügbar✅ Einfach ausfüllen und anpassen✅ Praktische Vorlage für VermieterWichtiger Hinweis: Jede Eigenbedarfskündigung muss auf die persönlichen Umstände des Einzelfalls abgestimmt werden. Prüfen Sie daher vor dem Versand insbesondere die Begründung des Eigenbedarfs, die Kündigungsfrist und die Angaben zur Bedarfsperson.
Vorlage: Kündigung wegen
Eigenbedarf
✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: September 2026•Eigenbedarf ist grundsätzlich ein gesetzlicher Kündigungsgrund.•Der Vermieter muss die Wohnung selbst benötigen.•Auch bestimmte Familienangehörige kommen infrage.•Der Eigenbedarf muss im Kündigungsschreiben nachvollziehbar erklärt werden.•Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach § 573c BGB.•Eine Kündigung wegen Eigenbedarf muss schriftlich erfolgen.•Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen wegen Härte widersprechen.•Der Zugang der Kündigung sollte später nachweisbar sein.
⚖️ Wann darf ein Vermieter wegen
Eigenbedarf kündigen
Der Vermieter braucht grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nennt den Eigenbedarf ausdrücklich. Danach kann eine Kündigung zulässig sein, wenn der Vermieter die Wohnung benötigt.Das gilt für den Vermieter selbst und bestimmte Angehörige. Auch Angehörige seines Haushalts können berücksichtigt werden.Der bloße Wunsch nach einer größeren Wohnung reicht nicht automatisch. Entscheidend bleibt der konkrete Nutzungswunsch.
Für wen kann Eigenbedarf bestehen
Typische Fälle betreffen beispielsweise:•den Vermieter selbst•Kinder•Eltern•Geschwister•Angehörige des HaushaltsDer Einzelfall entscheidet. Die persönliche Beziehung zur Bedarfsperson sollte deshalb klar beschrieben werden.
Was muss in die
Eigenbedarfskündigung
Eine Eigenbedarfskündigung braucht eine nachvollziehbare Begründung.§ 573 Abs. 3 BGB verlangt die Angabe der Kündigungsgründe. Der Mieter soll erkennen können, weshalb die Wohnung benötigt wird.Bei Eigenbedarf sollte deshalb die Bedarfsperson genannt werden.Auch deren Interesse an der Wohnung gehört in das Schreiben. Der Bundesgerichtshof verlangt grundsätzlich eine ausreichende Individualisierung.Die Bedarfsperson und ihr Nutzungsinteresse müssen erkennbar sein.
✍️ Beispiel für eine nachvollziehbare
Begründung
„Ich kündige das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Ich benötige die Wohnung künftig für meine Tochter [Name]. Sie wird ab [Datum] in [Ort] arbeiten und dort einen eigenen Haushalt gründen.Die Wohnung soll deshalb künftig von ihr selbst bewohnt werden.“Das ist deutlich besser als ein einzelner Satz.„Ich brauche die Wohnung selbst“ wäre dagegen sehr knapp.
Welche Kündigungsfrist gilt
Die Frist richtet sich grundsätzlich nach § 573c BGB. Für Vermieter verlängert sie sich mit zunehmender Mietdauer. •Nach fünf Jahren verlängert sie sich um drei Monate.•Nach acht Jahren folgt eine weitere Verlängerung um drei Monate.•Die Kündigung muss grundsätzlich spätestens am dritten Werktag zugehen. Dann kann sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirken.Einfaches BeispielDer Vermieter kündigt am 3. März. Die Kündigung geht dem Mieter an diesem Tag zu. Dann kann das Mietverhältnis grundsätzlich zum 31. Mai enden.Bei längerer Mietdauer kann eine längere Frist gelten.
✉️ Welche Form muss die Kündigung
haben
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses braucht Schriftform.Das ergibt sich aus § 568 Abs. 1 BGB. Eine reine E-Mail reicht daher grundsätzlich nicht. Auch eine Nachricht über WhatsApp ersetzt die Schriftform nicht.Das Kündigungsschreiben sollte außerdem eigenhändig unterschrieben werden. Bei mehreren Vermietern müssen grundsätzlich alle relevanten Vermieter handeln.
⚠️ Diese Fehler können die
Kündigung gefährden
❌ Eigenbedarf nur behaupten„Ich benötige die Wohnung künftig selbst.“ Das kann als Begründung zu wenig sein. Beschreiben Sie den konkreten Nutzungswunsch.❌ Bedarfsperson nicht nennenBei Familienangehörigen sollte klar werden, wer einziehen soll. Der BGH stellt auf die ausreichende Individualisierung ab.❌ Kündigungsfrist falsch berechnenEin falsches Enddatum kann unnötige Probleme verursachen. Prüfen Sie deshalb zuerst die bisherige Mietdauer.❌ Kündigung einfach per E-Mail verschickenDamit fehlt grundsätzlich die vorgeschriebene Schriftform. ❌ Zugang nicht nachweisen könnenEine unterschriebene Kündigung allein genügt später nicht immer. Entscheidend kann der Zugang beim Mieter sein.
Praxistipp für die Zustellung
Eine Kündigung sollte so übergeben werden, dass der Zugang später belegbar bleibt. Eine persönliche Übergabe mit Zeugen kann sinnvoll sein. Auch ein Bote kann den Einwurf dokumentieren.Bewahren Sie eine Kopie des vollständigen Schreibens auf. Notieren Sie außerdem Datum und Art der Zustellung. Der Brief sollte nicht erst am letzten möglichen Tag verschickt werden.
⚖️ Wann kann der Mieter
widersprechen
Ein Mieter kann einer Eigenbedarfskündigung unter Umständen widersprechen. § 574 BGB regelt den sogenannten Härteeinwand. Eine besondere Härte kann beispielsweise bei erheblichen persönlichen Belastungen entstehen.Auch fehlender angemessener Ersatzwohnraum kann eine Rolle spielen.Der Mieter sollte solche Gründe konkret darlegen.
Beispiel aus dem Alltag
Familie Müller erhält eine Eigenbedarfskündigung. Die Vermieterin benötigt die Wohnung für ihren Sohn. Frau Müller ist jedoch schwer auf ihre bisherige Wohnumgebung angewiesen.Zusätzlich findet die Familie trotz intensiver Suche keine passende Wohnung.Dann können Härtegründe nach § 574 BGB relevant werden.
Was gilt bei einer freien
Ersatzwohnung
Hier lohnt ein genauer Blick. Der Bundesgerichtshof hat sich mit freien Wohnungen desselben Vermieters beschäftigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine alternative Wohnung angeboten werden müssen.Das betrifft insbesondere eine vergleichbare freie Wohnung im selben Gebäude. Der BGH hat diese sogenannte Anbietpflicht bereits mehrfach behandelt.Ob eine solche Pflicht besteht, hängt allerdings vom konkreten Fall ab.
Praxistipp: Eigenbedarf sauber
dokumentieren
Legen Sie bereits vor der Kündigung wichtige Unterlagen ab. Dazu können beispielsweise Nachweise über den geplanten Einzug gehören.Auch berufliche oder familiäre Veränderungen können den Nutzungswunsch erklären.Bewahren Sie diese Unterlagen geordnet auf. Bei einem späteren Streit können solche Unterlagen hilfreich sein.
⚠️ Was passiert nach der Kündigung
Der Mieter muss die Wohnung nicht automatisch sofort verlassen.Zunächst läuft die Kündigungsfrist.Der Mieter kann außerdem unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen. Kommt es zu keiner Einigung, kann ein gerichtliches Verfahren folgen.Der Vermieter sollte deshalb nicht eigenmächtig die Wohnung räumen.Auch ein Schlosswechsel wäre ohne entsprechende rechtliche Grundlage riskant.
❓ Häufige Fragen zur
Eigenbedarfskündigung
❓ Muss der Vermieter den Eigenbedarf
begründen
Ja. § 573 Abs. 3 BGB verlangt die Angabe der Gründe im Kündigungsschreiben.
❓ Kann der Vermieter wegen Eigenbedarf
für sein Kind kündigen
Grundsätzlich kann Eigenbedarf auch für bestimmte Familienangehörige bestehen.
❓ Wie lange ist die Kündigungsfrist bei
Eigenbedarf
Die Frist richtet sich grundsätzlich nach § 573c BGB und der Mietdauer.
❓ Reicht eine Kündigung per E-Mail
Nein. Für Wohnraummietverhältnisse verlangt § 568 BGB grundsätzlich Schriftform.
❓ Kann der Mieter einer
Eigenbedarfskündigung widersprechen
Ja. § 574 BGB ermöglicht einen Widerspruch wegen unzumutbarer Härte.
❓ Muss der Vermieter den Namen der
Bedarfsperson nennen
Die Bedarfsperson muss grundsätzlich so bezeichnet werden, dass der Kündigungsgrund ausreichend individualisiert ist.
❓ Was passiert bei vorgeschobenem
Eigenbedarf
Ein vorgeschobener Eigenbedarf kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Der BGH hat sich hierzu mehrfach mit Schadensersatzfragen beschäftigt.
⚖️ Rechtliche Grundlagen
Für die Eigenbedarfskündigung sind insbesondere diese Vorschriften relevant:§ 573 BGB – ordentliche Kündigung des Vermieters§ 573c BGB – Kündigungsfristen§ 568 BGB – Form der Kündigung§ 574 BGB – Widerspruch des Mieters wegen Härte§ 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs§ 574a BGB – Fortsetzung des MietverhältnissesOffizielle Gesetzestexte finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.
Für Vermieter: Die kurze Checkliste
Vor dem Versand sollten Sie diese Punkte prüfen:•Ist die Wohnung eindeutig bezeichnet•Ist die Bedarfsperson genannt•Ist der konkrete Nutzungswunsch erklärt•Wurde die Kündigungsfrist richtig berechnet•Ist das Schreiben unterschrieben•Kann der Zugang später nachgewiesen werden•Wurde eine Kopie abgelegt•Wurden mögliche Härtegründe berücksichtigtGerade bei Eigenbedarf lohnt sich sauberes Arbeiten. Ein kleiner Fehler kann den Streit unnötig verlängern.
Kündigungs-Check
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