Kündigung wegen Eigenbedarf- Musterschreiben
Mit diesem Schreiben“ Kündigung wegen
Eigenbedarf” können Sie dem Mieter den
Mietvertrag kündigen.
Sie müssen in der Kündigung aber darlegen,
warum und für wen Sie die Wohnung
benötigen.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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RECHT - GESETZE - SOZIALES
Kündigung wegen Eigenbedarf – Voraussetzungen,
Rechte & typische Fehler
Die Kündigung wegen Eigenbedarf gehört zu den häufigsten Gründen für die
Beendigung eines Mietverhältnisses. Für Mieter ist sie oft belastend –
rechtlich ist sie jedoch nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen
zulässig.
In der Praxis sind viele Eigenbedarfskündigungen fehlerhaft oder
unwirksam.
Dieser Beitrag zeigt, wann Eigenbedarf vorliegt, welche Form- und
Fristvorgaben gelten und wie Mieter sich wehren können.
Was bedeutet Eigenbedarf rechtlich?
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung für sich
selbst oder für nahe Angehörige benötigt. Maßgeblich ist § 573 Abs. 2 Nr. 2
BGB.
Entscheidend ist ein konkreter, nachvollziehbarer und ernsthafter
Nutzungswunsch.
Als begünstigte Personen kommen insbesondere in Betracht:
•
der Vermieter selbst
•
Ehe- oder Lebenspartner
•
Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister
•
Pflege- oder Haushaltspersonal
•
Kein Eigenbedarf liegt vor bei:
•
bloßem Wunsch nach höherer Miete
•
Verkaufsabsichten
•
allgemeiner Vorratskündigung
•
nur vorübergehendem Nutzungswunsch
Voraussetzungen für eine wirksame
Eigenbedarfskündigung
1. Konkrete und nachvollziehbare Begründung
•
Die Kündigung muss eindeutig erkennen lassen:
•
wer die Wohnung nutzen soll
•
in welchem Verhältnis diese Person zum Vermieter steht
•
warum genau diese Wohnung benötigt wird
•
ab wann der Eigenbedarf bestehen soll
Pauschale Aussagen genügen nicht. Fehlt eine nachvollziehbare
Begründung, ist die Kündigung unwirksam.
2. Richtige Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses:
bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate
5 bis 8 Jahre Mietdauer → 6 Monate
über 8 Jahre Mietdauer → 9 Monate
Eine falsch berechnete Frist macht die Eigenbedarfskündigung rechtlich
angreifbar.
3. Glaubwürdigkeit des Eigenbedarfs
Eigenbedarf ist zweifelhaft, wenn:
•
im selben Objekt vergleichbarer Wohnraum frei steht
•
der Bedarf kurz nach Kündigung entfällt
•
die Wohnung nach Auszug weitervermietet wird
•
In solchen Fällen prüfen Gerichte besonders streng.
Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung
Auch bei formell wirksamer Kündigung können Mieter Widerspruch wegen
Härtefalls einlegen (§ 574 BGB).
Typische Härtegründe sind:
•
hohes Alter
•
schwere Erkrankung
•
Schwangerschaft
•
sehr lange Mietdauer
•
fehlender Ersatzwohnraum
Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Mietende schriftlich
erfolgen.
Praxisbeispiel
Ein Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs für seine Tochter. In der
Kündigung wird weder der Name genannt noch erklärt, warum genau diese
Wohnung benötigt wird. Gleichzeitig steht eine vergleichbare Wohnung im
Haus leer.
Ergebnis: Der Eigenbedarf ist unzureichend begründet und rechtlich
angreifbar.
Vorgeschobener Eigenbedarf – erhebliche Risiken
Stellt sich nach dem Auszug heraus, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben
war, kann der ehemalige Mieter Schadensersatz verlangen, unter anderem:
•
Umzugs- und Maklerkosten
•
höhere Miete der neuen Wohnung
•
weitere Folgeschäden
Eigenbedarf ist keine freie Kündigungsmöglichkeit, sondern eine gesetzliche
Ausnahme.
Fazit
•
Eigenbedarf setzt konkrete Gründe voraus
•
Begründung, Frist und Glaubwürdigkeit sind entscheidend
•
Mieter können widersprechen
•
Viele Kündigungen sind fehlerhaft
Eine Eigenbedarfskündigung sollte immer sorgfältig geprüft werden.
Häufige Fragen zur Kündigung wegen Eigenbedarf (FAQ)
Wann ist eine Eigenbedarfskündigung unwirksam?
Wenn die Begründung unklar ist, die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird oder der
Eigenbedarf nicht ernsthaft besteht.
Muss der Vermieter Alternativwohnungen anbieten?
Ja, sofern im selben Haus oder Eigentum vergleichbarer Wohnraum frei ist.
Kann man trotz Eigenbedarf in der Wohnung bleiben?
Ja, bei erfolgreichem Härtefallwiderspruch kann das Mietverhältnis fortgesetzt
werden.
Was passiert bei falschem Eigenbedarf?
Der Vermieter kann zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Wie lange muss der Eigenbedarf bestehen?
Der Nutzungswille muss ernsthaft und auf Dauer angelegt sein, nicht nur kurzfristig.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann
keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir
die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Februar 2026